Fachbeiträge & Kommentare zu Märzklausel

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 10 Beitragsberechnung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im März eine Geburtsbeihilfe, die die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze für Januar bis März übersteigt. Die Geburt seines Sohns hat er dem Arbeitgeber im Februar angezeigt, sodass er ab 1.3. den Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung nicht mehr zu zahlen hat. Ergebnis Die Beitragsberechnung für den beitragspflichtigen ...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 12 Rückwirkende Korrektur, Behandlung der Nachzahlung als neue Einmalzahlung

Sachverhalt Am 16.10.2024 wurde mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, dass die im Dezember 2024 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es zu einem besseren Geschäftsergebnis. Der Arbeitgeber zahlt die infolge Verzichts nicht zur Auszahlung gelangten Anteile der Jahressonderz...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 9 Beitragspflichtiger Anteil, Ermittlung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält laufendes Monatsentgelt i. H. v. 4.775 EUR. Im Dezember 2025 bekommt er Weihnachtsgeld i. H. v. 5.000 EUR. Im Mai 2025 erhält er Urlaubsgeld i. H. v. 4.775 EUR. Im August 2025 macht er Überstunden, die mit 900 EUR vergütet werden (laufendes Entgelt; beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Monats in der KV/PV waren noch 737,50 E...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

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Märzklausel

Zusammenfassung Begriff Einmalige Zuwendungen, die in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt werden, sind unter bestimmten Umständen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zuzurechnen. Ausschlaggebend hierfür ist die sog. Märzklausel. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Märzklausel ist in § 23a Abs. 4 SG...mehr

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Märzklausel / 4 Sondermeldung bei Anwendung der Märzklausel

Erfolgt die Zuordnung ins Vorjahr durch Anwendung der Märzklausel, muss die Einmalzahlung in jedem Fall separat in einer Sondermeldung gemeldet werden.mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.6 Märzklausel

Bei Einmalzahlungen im ersten Quartal eines Kalenderjahres ist die Märzklausel anzuwenden. Die Zuordnung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres richtet sich auch bei der Bemessung der Insolvenzgeldumlage nach den für die Märzklausel geltenden allgemeinen Grundsätzen.mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 5 Was gilt bei Netto-Zuwendungen im Zusammenhang mit der Märzklausel?

Netto-Sonderzuwendungen können im ersten Quartal eines Kalenderjahres gezahlt werden. Wird in diesen Fällen durch die Hochrechnung des Nettobetrags die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze des laufenden Kalenderjahres überschritten, ist die Sonderzuwendung aufgrund der Märzklausel [1] dem Vorjahr zuzuordnen. Anschließend ist das Bruttoarbeitsentgelt mit den für das Kalende...mehr

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Märzklausel / Zusammenfassung

Begriff Einmalige Zuwendungen, die in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt werden, sind unter bestimmten Umständen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zuzurechnen. Ausschlaggebend hierfür ist die sog. Märzklausel. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Märzklausel ist in § 23a Abs. 4 SGB IV geregelt. ...mehr

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Einmalzahlungen / 5 Märzklausel

Werden Einmalzahlungen in der Zeit bis 31.3. eines Jahres gezahlt und können sie in mindestens einem Sozialversicherungszweig weder im Monat der Zahlung, noch aufgrund der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze vom 1.1. bis 31.3. in voller Höhe der Beitragspflicht unterworfen werden, ist die Märzklausel anzuwenden und eine Zuordnung zum Vorjahr vorzunehmen. In diesen Fäll...mehr

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Märzklausel / 2 Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Für die Beurteilung der Anwendung der Märzklausel ist bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern stets von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auszugehen. Wird diese überschritten, ist für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Märzklausel anzuwenden. Das gil...mehr

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Märzklausel / 3 Netto-Sonderzuwendungen

Bei vereinbartem Nettoarbeitsentgelt[1] gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Werden Netto-Zuwendungen im ersten Quartal eines Kalenderjahres gezahlt und durch die Hochrechnung des Nettobetrags die anteilige Jahresbeitragsbem...mehr

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Märzklausel / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt wird ...mehr

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Märzklausel / Sozialversicherung

1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom ...mehr

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Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere Weihnachtsgeld, das 13. und 14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien, einmal jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien oder Gratifikationen stellen ebenfalls Einmalzahlungen dar. Einmalzahlungen werde...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.2 Einheitliche Zuordnung aller Versicherungszweige

Soweit Einmalzahlungen in der Zeit von Januar bis März geleistet werden, kann es durch die Anwendung der Märzklausel zu einer Zuordnung ins Vorjahr kommen. Die Zuordnung der Beiträge zum Vorjahr gilt immer einheitlich für alle Versicherungszweige, in denen Versicherungspflicht besteht. Wegen der unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicher...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 3 Belegschaftsrabatte

Sofern der Belegschaftsrabatt individuell versteuert wird, ist der geldwerte Vorteil dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem die Ware oder die Dienstleistung dem Arbeitnehmer zufließt. Bei Zufluss im ersten Quartal eines Jahres ist ggf. die Märzklausel anzuwenden. Im Fall der Pauschalbesteuerung von Belegschaftsrabatten ist der Durchschnittsbetrag nach § 3 Abs. 3 Sa...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalzahlungen ist ein besonderes Berechnungsverfahren vorgeschrieben. Bevor die Beiträge ermittelt werden, muss festgestellt werden, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt bis zum Auszahlungsmonat und der bis dahin maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bereits beitragspflichtig war. Etwas aufwendiger gestaltet sich dies...mehr

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Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr

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Beitragsberechnung / 1.3 Zuordnung der Einmalzahlungen

Einmalzahlungen sind dagegen immer dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Wird in diesem Monat die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durch das laufende Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung überschritten, ist eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu bilden und der beitragspflichtige Anteil nach Versicherungszweigen zu errechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1....mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / Zusammenfassung

Begriff Das Umlageverfahren bei Krankheit wurde geschaffen, um gerade kleineren und mittleren Betrieben zu helfen. Es soll die nicht unerhebliche finanzielle Belastung für Aufwendungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auffangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage des Umlageverfahrens ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (...mehr

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Tantieme / Sozialversicherung

Tantiemen sind ebenso wie andere Gewinnbeteiligungen lohnsteuerpflichtig und damit auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Tantiemen sind als Einmalzahlung grundsätzlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Bei Überschreitung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ist eine anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze zu berechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. ist...mehr

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Praxis-Beispiele: Nachzahlung / 5 Weihnachtsgeld im März des Folgejahres, Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten

Sachverhalt Ein Unternehmen zahlt seinem Mitarbeiter im März 2025 das Weihnachtsgeld des Vorjahres von 2.850 EUR aus. Der Bruttolohn des Arbeitnehmers beträgt monatlich 2.850 EUR. Welchem Zeitraum wird die Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zugeordnet? Ergebnis Bei Einmalzahlungen in den ersten 3 Monaten des Jahres greift ggf. die Märzklausel. Diese Zahlungen werden gru...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / Zusammenfassung

Begriff Als Lohn- oder Entgeltabrechnungszeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, in dem das Arbeitsentgelt verdient und für den es dann abgerechnet und dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Bei Bemessung des Lohns nach Zeitabschnitten (Wochen/Monate), ist der Lohn nach § 614 Satz 2 BGB nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte ...mehr

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Prämie / 1 Steuer- und Beitragspflicht

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei sämtlichen Prämien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses gewährt, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Die ermäßigte Besteuerung mit der Fünftelregelung für Bez...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 3 Zuordnung von Einmalzahlung

Die Zuordnung zum richtigen Entgeltabrechnungszeitraum ist z. B. entscheidend für die Höhe der Beitragspflicht von Einmalzahlungen. Einmalzahlungen sind einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis dem Entgeltabrechnungszeitraum der Zahlung, beendetem oder ruhendem Beschäftigungsverhältnis dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.3 Entgeltunterlagen/rückwirkende Korrekturen

Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werd...mehr

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Altersteilzeit / 5 Sonderfälle zur Beitragsberechnung

Für Altersteilzeitarbeitnehmer, die als bisher Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig sind, gilt hinsichtlich der Beitragszahlung ein gesondertes Verfahren. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung an den Altersteilzeitarbeitnehmer aus. Dieser hat die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse zu zah...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung des Beispiels unter Abschn. 1.2. Der Arbei...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 6 Erneute Hochrechnung bei Nettolohnvereinbarung

Wird durch die Hochrechnung bei einer Netto-Einmalzahlung im ersten Quartal eines Jahres die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten, ist die Sonderzuwendung aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen. Anschließend ist das Bruttoentgelt mit den für das Kalenderjahr der Zuordnung geltenden Berechnungsfaktoren erneut hochzurechnen, da der ermittelte Bruttobetrag a...mehr

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Meldungen / 6 Einmalzahlungen

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber einmalig gezahltes Entgelt zusammen mit dem laufend gezahlten Entgelt zu melden. In den Fällen, in denen z. B. für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung zu erstellen ist, die folgende Meldung innerhalb des Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält, eine Einmalzahlung wegen Anwendung der Märzklausel dem V...mehr

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Praxis-Beispiele: Nachzahlung / 6 Prämie im März des Folgejahres, Beitragsbemessungsgrenze wird überschritten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit einem monatlichen Gehalt von 4.500 EUR erhält im März 2025 eine Prämie von 4.500 EUR, die er durch besondere Erfolge im Vorjahr erzielt hatte. Welchem Zeitraum wird die Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zugeordnet? Ergebnis Bei Einmalzahlungen in den ersten 3 Monaten des Jahres greift ggf. die Märzklausel. Diese Zahlungen werden grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.5 Zuordnung bei Ruhen und Beendigung der Beschäftigung

Werden einmalige Zahlungen noch nach Beendigung der Beschäftigung geleistet (z. B. bei Urlaubsabgeltungen), sind diese grundsätzlich trotz der Zahlung nach Ende der Beschäftigung beitragspflichtig. Die Einmalzahlung ist in diesen Fällen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen. Praxis-Beispiel Zahlung bis 31.3.: Zuordnung in den letzten Abre...mehr

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Beitragskorrektur / 3 Beitragskorrekturen durch die Märzklausel

Beitragskorrekturen für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume können in den laufenden Beitragsnachweis mit einfließen. Ein Korrekturbeitragsnachweis ist nicht mehr erforderlich. Das gilt auch dann, wenn Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden müssten.[1]mehr

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Abschlussprämie

Begriff Insbesondere im Banken- und Versicherungsgewerbe erhalten Arbeitnehmer für die unmittelbare oder mittelbare Herbeiführung eines Vertragsabschlusses regelmäßig sog. Abschlussprämien. Die Abschlussprämie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und ist deshalb steuer- und beitragspflichtig. Abschlussprämien sind regel...mehr

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Jahresabschlussprämie

Begriff Jahresabschlussprämien werden an Arbeitnehmer zum Ende eines Kalenderjahres oder zu Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres in Abhängigkeit von der Erzielung eines Ergebnisses bezahlt. Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei der Jahresabschlussprämie um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Sozialv...mehr

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Beitragskorrektur / Zusammenfassung

Begriff Nachträgliche Änderungen des Entgelts machen Beitragskorrekturen erforderlich. Diese können beispielsweise aus Anwendung der Märzklausel oder aus einer Betriebsprüfung resultieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisieren regelmäßig die Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze f...mehr

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Dreizehntes Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelungen im Arbeitsv...mehr

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Dreizehntes Gehalt / 1 Berücksichtigung als Einmalzahlung

In der Sozialversicherung ist das 13. Monatsgehalt beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln und dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen.[1] Wenn durch diese Zuordnung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, werden die vor der Auszahlung liegenden Entgeltabrechnungszeiträume des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt. Etwas andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belohnung / Sozialversicherung

Belohnungen vom Arbeitgeber für persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten des Arbeitnehmers stellen grundsätzlich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses bzw. in enger Verbindung zu der Arbeitnehmertätigkeit st...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragskorrektur / 2 Aktuelle Beitragskorrekturen

Beitragskorrekturen aus Vormonaten können grundsätzlich in den aktuellen Beitragsnachweis mit aufgenommen werden. Das gilt auch für Beitragsnachforderungen, die sich aus Betriebsprüfungen ergeben. Besonderheiten gelten, wenn Beiträge dem Vorjahr zugeordnet werden müssen, beispielsweise durch die Anwendung der Märzklausel. Stornierung eines Beitragsnachweises Neben der Berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1 Voraussetzungen für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren

Voraussetzung für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren ist, dass die Stammdaten bei der Datenerfassung, spätestens jedoch jeweils vor der monatlichen Abrechnung, maschinell auf Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und als fehlerhaft erkannte Daten protokolliert und nicht in die Entgeltunterlagen übernommen werden, Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 6 Meldungen

Beginn und Ende des Wehrdienstes hat der Arbeitgeber der Krankenkasse auf besonderen Vordrucken zu melden, die mit der Einberufung zum Wehrdienst übersandt werden. Wird durch den Dienst die Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, so ist außerdem eine Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu erstatte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2.2 Sozialversicherung

Erholungsbeihilfen, die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG pauschal versteuert werden, sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Wird von der o. g. Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gebrauch gemacht, führt diese pauschale Versteuerung ebenfalls zur Beitragsfreiheit. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei Zuwendung nicht um eine Ein...mehr

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Sondermeldung / 1.3 Auswirkungen der Märzklausel

Wenn in den Monaten Januar bis März eines Jahres geleistete Einmalzahlungen dem letzten Abrechnungszeitraum des vorangegangenen Jahres zugeordnet werden müssen[1], ist der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung immer mit einer Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54 zu erstatten.mehr

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Sondermeldung / Zusammenfassung

Begriff Eine Einmalzahlung ist mit dem Abgabegrund 54 gesondert zu melden (= Sondermeldung), wenn für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung) zu erstatten ist, die folgende Meldung innerhalb des laufenden Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält, zwischenzeitlich Veränderungen in den Beitr...mehr