Fachbeiträge & Kommentare zu Meldung

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Portugal / I. Meldung des Erbfalls

Rz. 143 Das Erbverfahren beginnt mit dem Versterben des Erblassers. Wird der Tod einer Person festgestellt, ist dies innerhalb von 48 Stunden dem Personenstandsregister mitzuteilen (Art. 192 Código do Registo Civil). Fällt der Todeszeitpunkt auf einen Freitag oder Samstag, beginnt die Mitteilungsfrist am ersten darauffolgenden Werktag. Rz. 144 Die folgenden Personen sind in d...mehr

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Luxemburg / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht für Erbschaftsteuer

Rz. 197 Eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Besteuerung mittels der Erbschaftsteuer (droits de successions) besteht, wenn der Erblasser luxemburgischer Einwohner (résident) war, Art. 1 Abs. 1 L.27.12.1817. Auf den Wohnsitz der Erben kommt es nicht an. Rz. 198 Man gilt als luxemburgischer Einwohner, wenn sich der letzte Wohnsitz (domicile) des Erblassers oder der Mittelp...mehr

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Norwegen [1] / 4. Erbrecht des nichtehelichen Lebensgefährten

Rz. 34 Durch eine Änderung des Erbgesetzes im Jahre 2008 haben Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen ein begrenztes gesetzliches Erbrecht sowie das Recht zur Übernahme von bestimmten Vermögensgegenständen erhalten. Rz. 35 Das gesetzliche Erbrecht gilt für über 18 Jahre alte (d.h. volljährige) nichteheliche Lebensgefährten, die in einem eheähnlichen Verhältnis mit e...mehr

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Luxemburg / 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs. 2 Cciv wurden durch den luxemburgischen Gesetzgeber nach und nach Einzelregelungen vor allem im Internationalen Familienrecht in das luxemburgische Bürger...mehr

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Italien / 2. Nachlass mit Immobilien

Rz. 276 Befinden sich im Nachlass Immobilien oder diritti immobiliari, sind neben der eventuellen Testamentseröffnung folgende Erklärungen abzugeben und Verfahren zu durchlaufen:mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Ermittlung der Gefährdungen

Rz. 14 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss – im 2. Schritt – der Arbeitgeber umfassend die Arbeitsbedingungen und die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen die schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Von dieser Gefährdungsbeurteilung werden auch Expositionen gegenüber fortpflanzungsgefährdenden, also fru...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Probleme der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor immer neue Herausforderungen. Seit längerer Zeit werden nicht nur in der Wissenschaft die Herausforderungen und Chancen unter dem Stichwort der Nachhaltigkeit diskutiert.[3] Seit mehreren...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften oder von den monatlichen Voranmeldungen abweichenden Zusammenfassenden Meldungen drohen Bußgelder bis zu 1.700 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind monatlich bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen. Zu den Einzelheiten vgl. Art. 88 und 89 HR-MwStG.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Aufstellungen sind in der Regel vierteljährlich einzureichen. Es sind jedoch auch längere Zeiträume möglich.mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken und innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, sind verpflichtet, für diese Umsätze pro Kalenderquartal bis zum 25. des Folgemonats eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Ab 1.1.2012 gilt eine Umsatzgrenze von 250.000 PLN (bisher 500.000 PLN) für die Abgabe vierteljährlicher Zusammen...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Litauen / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Schweden / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Lettland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Irland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hab...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 6 Zusammenfassende Meldungen

6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Aufstellungen sind in der Regel vierteljährlich einzureichen. Es sind jedoch auch längere Zeiträume möglich. 6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übersteigt nicht 120.000 SEK pro Jahr. Jahresmeldungen ...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldungen abzugeben. Dieser Schwellenwert wurde mit Wi...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erforderlichen Zusammenfassungen und Vergleiche vor.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Alle statistischen Daten über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr gehen über die Informationserfordernisse des Artikels 22 der 6. EG-Richtlinie hinaus. Die Daten müssen entsprechend der INTRASTAT-Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 vom 7.11.1991 angegeben werden.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind monatlich bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen. Zu den Einzelheiten vgl. Art. 88 und 89 HR-MwStG. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften oder von den monatlichen Voranmeldungen abweichenden Zusammenfa...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite D...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übers...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6 Zusammenfassende Meldungen

6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken und innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, sind verpflichtet, für diese Umsätze pro Kalenderquartal bis zum 25. des Folgemonats eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Ab 1.1.2012 gilt eine Umsatzgrenze von 250.000 PLN (bisher 500.0...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind quartalsweise einzureichen. Kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige müssen ihre Zusammenfassende Meldung spätestens am zehnten Tag des zweiten auf das Ende des Meldezeitraums folgenden Monats bei der Steuerverwaltung einreichen. 7.2 Weitere ...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederlassungen, Abteilungen) zentral an den Staat zahlen, und Landwirte müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Zusammenfassende Meldung einreichen. 7.2 ...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erf...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind für jedes Vierteljahr abzugeben. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8 Zusammenfassende Meldungen

8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen. 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Solche Angaben sind nicht erforderlich.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldu...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärungen und der Zusammenfassenden Meldungen

Es besteht die Möglichkeit elektronischer Übermittlungen der Erklärungen, unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Um solche elektronischen Erklärungen abgeben zu können, bedarf es eines unterschriebenen Antrags. Antragsformulare sind erhältlich unter www.aed.public.lu - _eTVA – Formules TVA.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7.3 Vereinfachungen

Einem Unternehmer kann auf schriftlichen Antrag an die Revenue Commissioners gestattet werden, eine jährliche Zusammenfassende Meldung einzureichen, wenn die Umsätze in einem Kalenderjahr 125.000 EUR nicht übersteigen oder voraussichtlich nicht übersteigen werden und seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen 15.000 EUR (ohne Neufahrzeuge) in diesem Jahr ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.14 § 27 Abs. 13 UStG: Erstmalige Geltung von § 18a Abs. 1 UStG i. d. F. ab dem 19.12.2007

Rz. 75 Durch Art. 7 Nr. 9 des Jahressteuergesetzes 2007[1] wurde in § 18a Abs. 1 UStG die Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)[2] in elektronischer Form geschaffen. Die Einzelheiten der Meldung ergaben sich aus der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung [3], auf eine solche elektronische Üb...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Mehrwertsteuererklärung einreichen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt dieselbe Frist. Ausländische Mehrwertsteuerpflichtige mit Pflicht zur Registrierung müssen keine Mehrwertsteuererklärung einreichen, wenn während des Steuerzeitraums keine Mehrwertsteuerschuld entstanden ist und k...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Abgabe von Papierformularen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 EUR nicht übersteigt. Die Zusamm...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Übermittlung kann über das Revenue-Online-System (ROS) abgewickelt werden. Es handelt sich um ein System, bei dem die Erklärungen via Internet versandt werden und Einblicke in die Steuerkonten möglich sind. Steuerberater können das System auch für ihre Klienten nutzen. Anträge auf Teilnahme an dem System können über die Webseite www.revenue.ie, dort unter "Revenue On-Lin...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

In Irland ansässige Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 37.500 EUR bei Dienstleistungen bzw. 75.000 EUR bei Lieferungen registrieren lassen. In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer, die Versendungslieferungen tätigen, benötigen eine irische MWSt-Nummer, wenn der Wert ihrer Verkäufe an Kunden in Irland mehr als 35.000 EUR beträgt. Wenn diese Unternehm...mehr