News 20.05.2014 Amtsgericht München

Die Mieterin einer Etagenwohnung hatte  aus Angst vor Nachbarn eine Videoüberwachungsanlage an ihrem Türspion angebracht und die Aufnahmen teilweise auch aufgezeichnet. Diese Art der Videoüberwachung ist unzulässig, urteilte das Amtsgericht München.

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News 01.05.2010 Garten im Mietrecht

Pflege des Gartens ist Sache des Vermieters. Ausnahme: Wenn er sie per Vertrag auf den Mieter überträgt oder sich die Pflicht des Mieters aus der Verkehrsanschauung ergibt. Schwierig wird es, wenn der Mieter keinen grünen Daumen oder keine Lust auf's Gärtnern hat.

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