Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 2 Speziellere Sonderregelungen

Rz. 2 § 616 BGB stellt eine allgemeine Regelung dar, welche von zahlreichen Sonderregelungen verdrängt wird. Die Sonderregelungen gelten jedoch meist nur für Arbeitsverhältnisse, weshalb § 616 im Falle von freien Dienstverträgen weiterhin anwendbar bleibt.[1] So wird § 616 BGB z. B. ausgeschlossen von den Normen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.1 Steuerklassenwahl

Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sich eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen positiv auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld auswirken. Seit 2018 werden Frischvermählte automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Ehegatten können jedoch verschiedene Kombinationen von Lohnsteuerklassen wählen. Durch eine günstige Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 4 Finanzierung

Die Krankenversicherung und ihre körperschaftlich organisierten Träger sind eine Solidargemeinschaft (Solidaritätsprinzip). Diese ist durch die solidarische Finanzierung durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber geprägt.[1] Die Höhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei mitversichert.[2] Ein we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.4.1 Kündigungsschutz von "arbeitnehmerähnlichen Personen"

Nach dem Wortlaut des Gesetzes erfasst der Sonderkündigungsschutz alle anspruchsberechtigten "Beschäftigten" nach § 7 Abs. 1 PflegeZG, damit auch arbeitnehmerähnliche Personen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 PflegeZG).[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig Tätige. Sie stehen nicht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber. Das Rechtsverhältnis ist vie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Unterbrechung der Ausbildung

Rn. 380 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Beurlaubung vom Studium zum Zwecke der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung führt zu einer Unterbrechung der Berufsausbildung, BFH v 04.02.2014, III B 87/13, BFH/NV 2014, 690; ebenso eine Beurlaubung zur Kindererziehung, FG Brandenburg v 02.07.1998, 5 K 1257/97 Kg, EFG 1998, 1417. Dies gilt auch für eine Beurlaubung vom Stud...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen. Sie werden anstelle wegfallender Entgeltansprüche direkt durch die Sozialleistungsträger an den Leistungsberechtigen gezahlt (z. B. Kranken-, Mutterschafts-, Verletzten-, Übergangsgeld). Im Lohnsteuerrecht ist der Begriff "Entgeltersatzleistungen" nicht eindeutig bestimmt. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.16 Unterbrechung der Berufsausbildung

Die Unterbrechung der Berufsausbildung ist in den folgenden Fällen für die Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung unschädlich: Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Erkrankung Unterbrechung wegen Mutterschaft. Eine Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit und damit kein Ausschluss der Berücksichtigung als Kind liegt vor, wenn und solange die rechtliche Bindu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutterschaft

Zusammenfassung Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutters...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 3 Teilnehmende Betriebe

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teil. Am U2-Verfahren nehmen auch solche Arbeitgeber teil, die beispielsweise nur Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen beschäftigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 5 Erstattungshöhe aus der U2

Im Rahmen des U2-Verfahrens sind dem Arbeitgeber die erstattungsfähigen Aufwendungen in voller Höhe (100 %) zu erstatten. Eine Begrenzung auf einen niedrigeren Betrag ist weder im Gesetz vorgesehen noch durch eine entsprechende Satzungsregelung zulässig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 2 Zuständige Krankenkasse

Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse führen alle Krankenkassen das U2-Verfahren durch. Es besteht die Möglichkeit, die Durchführung auf eine andere Stelle zu übertragen. Im Einzelfall ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Liegt keine gesetzliche Krankenkasse vor, führt diejenige Kasse das Verfahren durch, die fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 6 Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

Für das Umlageverfahren gilt das maschinelle Meldeverfahren. Dies bezieht sich auch auf die Erstattungsanträge. Da die Erstattung nur auf Antrag vorgenommen wird, bedeutet es, dass die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem im Entgeltabrechnungsprogramm der Anspruch geltend gemacht wird. Eine Erstattung für zurückliegende Zeiträume ist mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / Sozialversicherung

1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden zu berechnen.[1] Einbezogen in die Umlagepflicht wird also auch das Arbeitsentgelt der männlichen Arbeitnehmer. Anders als im U1-Verfahren ist auch das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer umlagepflichtig, deren B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.2 Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich

Für sog. Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich erfolgt die Berechnung der Umlage auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 9 Nachweis der Umlage

Für das Umlageverfahren sind nach § 10 AAG die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Beträge für das U2-Verfahren werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung im Beitragsnachweisdatensatz als Beitragsgruppe U2 übermittelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 7 Finanzierung

Da die Arbeitgeber die einzigen sind, die Leistungen aus dem Umlageverfahren erhalten, werden die Mittel zur Durchführung des Verfahrens auch ausschließlich von den am Umlageverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie berechnen sich nach einem Prozentsatz aus dem umlagepflichtigen Arbeitsentgelt. Der Prozentsatz wird in der Satzung der zuständigen Krankenkasse festge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.1 Praktikanten

Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum aufgrund einer Fachschul- bzw. Hochschulausbildung ableisten, gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Sofern ihnen vom Betrieb ein Entgelt gezahlt wird, ist dieses auch umlagepflichtig zur U2.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.5 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Die Umlage zum U2-Verfahren ist für rentenversicherungspflichtig geringfügig entlohnt Beschäftigte aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.3 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld erfolgt die Berechnung der Umlage nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 10 Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse alle für die Durchführung des U2-Verfahrens notwendigen Angaben zu machen. Solange der Arbeitgeber die erforderlichen Angaben nicht oder nur unvollständig macht, kann die Krankenkasse die Erstattung nach eigenem Ermessen versagen. Macht der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, ist die Krankenkasse ggf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 4 Erstattungsfähige Aufwendungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Erstattet werden kann allerdings nur der Zuschuss des Arbeitgebers aufgrund des § 20 Abs. 1 MuSchG. Hierbei handelt es sich um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen (bei Frühgeburten evtl. noch darüber hinaus) nach der En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Entgeltersatz... / 3.2 Betrag des Nettoarbeitsentgelts bei Bezug von Sachbezügen

In Fällen, in denen das Bruttoarbeitsentgelt auch Sachbezüge enthält, ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt und den Sachbezügen zu ermitteln. Zu den Sachbezügen zählt z. B. der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Praxis-Beispiel Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltsmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Tschechien eingesetzt werden, können auch in Tschechien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Tschechien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mutterschaftsgeld

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die nach dem Mutterschutzgesetz zu gewährenden Leistungen, nämlich das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V und § 14 KVLG), der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) sowie die sonstigen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind steuerfrei; Letzteres betrifft vor allem ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Entbindung,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fallgruppen haushaltsnahe Minijobs[1] und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die sozialversicherungspflichtig sind. Zu den begünstigten Aufwendungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gehören der Bruttoarbeitslohn (Arbeitsentgelt), die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zzgl. des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalcontrolling / 6 Kostenvergleich Eigen-/Fremdpersonal

In Hochlohnländern wie Deutschland sind die Themen Lohn- und Lohnnebenkosten ein Dauerbrenner. Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Personalfragen sind in der Regel nachhaltig und kostspielig. Nicht quantifizierbare Faktoren wie keine Kündigungsfristen, keine Kosten im Falle von Schwangerschaft bzw. Mutterschaft, kein Risiko im Hinblick auf Ausfälle durch Krankheit, Weiterb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Litauen eingesetzt werden, können auch in Litauen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Litauen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Estland eingesetzt werden, können auch in Estland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Estland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Rumänien eingesetzt werden, können auch in Rumänien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Rumänien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in der Schweiz eingesetzt werden, können auch in der Schweiz Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Lettland eingesetzt werden, können auch in Lettland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Lettland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Ungarn eingesetzt werden, können auch in Ungarn Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Ungarn Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Bulgarien eingesetzt werden, können auch in Bulgarien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Bulgarien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Belgien eingesetzt werden, können auch in Belgien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Belgien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr