Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.5 Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte und Berichterstattung

Rz. 92 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer werden. Sowohl der Abschlussprüfer als auch ein anderer Wirtschaftsprüfer kann Nachhaltigkeitsprüfer sein.[1] Der Nachhaltigkeitsprüfer ist analog zum Abschlussprüfer gesondert durch die zuständigen Organe zu wählen. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 ist eine Übergangsv...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.1 Hintergrund

Rz. 55 Die EU-Kommission kam im Zuge des sog. Fitness-Checks im Bereich der Unternehmensberichterstattung bereits im Jahr 2018 zu dem Ergebnis, dass die nichtfinanziellen Erklärungen oftmals nicht den Bedürfnissen der Adressaten, insbes. der Investoren, gerecht werden. Neben einer ungenügenden Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit nichtfinanzieller Informationen wird u. a. he...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.4 Arbeiten der IFRS Foundation

Rz. 76 Ausweislich der CSRD soll die EU-Kommission bei der Annahme der delegierten Rechtsakte zu den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung u. a. die Arbeit globaler Initiativen einbeziehen.[1] Der Vorschlag der IFRS Foundation, ein neues International Sustainability Standards Board (ISSB; § 8 Rz 5 ff.) einzusetzen, ist in diesem Zusammenhang ebenso relevant wie die ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.2 Modularer Aufbau des VSME-Entwurfs

Rz. 21 Angesichts der Vielzahl an KMU im potenziellen Anwendungsbereich des VSME können sich diese deutlich bei Größenkriterien (z. B. < 10 bis 250 Mitarbeitende), Branche, Rechtsform, (inter)nationaler Ausrichtung, Einbindung in Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen etc. unterscheiden. Um diese Heterogenität abzubilden und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfn...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.3 Arbeitsauftrag der EFRAG

Rz. 75 Die konkrete Ausgestaltung der Berichtsanforderungen soll nach der CSRD in EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen. Die EU-Kommission erlässt diesbzgl. delegierte Rechtsakte auf Grundlage fachlicher Beratung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die Darstellung des am 31.7.2023 nach öffentlicher Konsultation verabschiedeten ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.2 Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 59 Im Vergleich zum Entwurf der CSRD enthält dessen verabschiedete Fassung i. W. eine Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts vom 1.1.2023 um 1 Jahr für die bereits zuvor nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen und um 2 Jahre für alle anderen großen Unternehmen.[1] Darüber hinaus werden erstmalig Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in den Anwendungsbere...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.2 Abschlussprüfer

Rz. 79 Nach der CSRD unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer materiellen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Diese hat zunächst mit einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil zu erfolgen. Die CSRD enthält bereits Aussagen zur Ausweitung der Prüfungstiefe auf eine hinreichende Sicherheit ab 2028.[1] Rz. 80 Bei Prüfungen ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1 Nichtfinanzielle Erklärung

1.1 Pflicht zur Aufstellung Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtlich...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.1 Hintergrund und Ziel des VSME

Rz. 17 Für nicht kapitalmarktorientierte KMU könnte der freiwillig anwendbare VSME aufgrund der bestehenden (hohen) Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen seitens verschiedener Stakeholder – Großkunden mit eigenen Berichtspflichten, Banken mit Risikobeurteilungen bzgl. Nachhaltigkeitsfaktoren etc. – und aufgrund des diesbzgl. Harmonisierungsbedarfs von großem Interesse ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.3 Verortung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 36 Gem. § 289b Abs. 1 S. 1 HGB war die nichtfinanzielle Erklärung als Bestandteil des Lageberichts anzusehen. Sofern die nichtfinanzielle Erklärung einen besonderen Abschnitt im Lagebericht bildete, durfte zu nichtfinanziellen Angaben auf andere Stellen im Lagebericht verwiesen werden. Die nichtfinanzielle Erklärung konnte darüber hinaus an geeigneten Stellen im Lageberi...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.3 Befreiungsregelungen

Rz. 90 Berichtspflichtige Tochterunternehmen sind insbes. dann von der Erweiterung ihres Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit, wenn sie in einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, dieser Bericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt und geprüft wird sowie bestimmte...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / Zusammenfassung

Der Beitrag gibt einen Überblick über 2 Entwürfe des europäischen Standardsetzers EFRAG für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU): Der sog. LSME-Entwurf ist der Entwurf eines für kapitalmarktorientierte KMU verpflichtenden Berichtsstandards.[1] Der sog. VSME-Entwurf ist der Entwurf eines für v.a. nicht kapitalmarktorientierte KMU f...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / Literaturtipps

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 1 Hintergründe und Entwicklungen

Rz. 1 Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Deutschland befassen sich zunehmend mit Fragen der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit und der dazu auch erforderlichen Berichterstattung. Zunächst ist mit den ca. 40–50 kapitalmarktorientierten KMU nur ein kleiner Teil der KMU in Deutschland gesetzlich zur Anwendung von europäischen Berichtsstandards verpflichtet.[1] Fak...mehr

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§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 5 Externe Prüfung

Rz. 11 Zahlreiche Unternehmen werden erstmals aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf freiwilliger Basis ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einer externen Prüfung unterziehen. Damit verbunden ist häufig die Frage, was auf die Unternehmen zukommt. Gegenstand einer externen Prüfung bildet stets das Ist-Objekt, also der nach einem Rahmenwerk aufgestellte Nachhalti...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3 Allgemeine Anforderungen gem. ESRS LSME

2.3.1 Struktur Rz. 9 Der Entwurf des LSME basiert grds. auf ESRS Set 1 (§ 9A). Die Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 beziehen sich auf formale Aspekte, aber auch auf inhaltliche Anforderungen. Eine erste Vereinfachung ist struktureller Natur. So sieht der Entwurf einen einzelnen Standard vor, der die Inhalte der ESRS Set 1 in 6 Abschnitten neu ordnet und einkürzt, wo...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3 VSME: freiwillig anwendbarer Berichtsstandard für KMU

3.1 Hintergrund und Ziel des VSME Rz. 17 Für nicht kapitalmarktorientierte KMU könnte der freiwillig anwendbare VSME aufgrund der bestehenden (hohen) Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen seitens verschiedener Stakeholder – Großkunden mit eigenen Berichtspflichten, Banken mit Risikobeurteilungen bzgl. Nachhaltigkeitsfaktoren etc. – und aufgrund des diesbzgl. Harmonisier...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3 Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

3.1 Hintergrund Rz. 55 Die EU-Kommission kam im Zuge des sog. Fitness-Checks im Bereich der Unternehmensberichterstattung bereits im Jahr 2018 zu dem Ergebnis, dass die nichtfinanziellen Erklärungen oftmals nicht den Bedürfnissen der Adressaten, insbes. der Investoren, gerecht werden. Neben einer ungenügenden Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit nichtfinanzieller Informatione...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2 LSME: verpflichtend anzuwendender Berichtsstandard für (wenige) kapitalmarktorientierte KMU

2.1 Zielsetzung Rz. 4 Zwar sind kapitalmarktorientierte Unternehmen nach Art. 40 Bilanzrichtlinie n. F. stets als große Unternehmen zu behandeln. Allerdings soll für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Verhältnismäßigkeitsgründen zwischen großen Unternehmen und KMU differenziert werden. Der LSME-Entwurf zielt somit auf eine die Verhältnisse von KMU berücksichtigende Bela...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3 Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung

1.3.1 Gesetzliche Anforderungen Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmod...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

3.5.1 Prüfungsausschuss Rz. 77 Nach der CSRD ist vorgesehen, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gleichwertig zur Prüfung der Finanzberichterstattung zu stellen. So soll die Überwachung sowohl des Finanzberichts als auch des Nachhaltigkeitsberichts durch den Prüfungsausschuss nachfolgende Aufgaben umfassen: Berichterstattung an den Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat zum Prüf...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.3 Enforcement und Prüfaufsicht

Rz. 85 Aufgrund der geplanten Erweiterung der Abschlussprüfung werden die neuen Nachhaltigkeitsberichte einen Gegenstand der nationalen Enforcement-Prüfung bilden. In Deutschland betrifft dies fortan allein die BaFin.[1] Rz. 86 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Abschlussprüfer ist zudem von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – als nationale P...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.1 Zielsetzung

Rz. 4 Zwar sind kapitalmarktorientierte Unternehmen nach Art. 40 Bilanzrichtlinie n. F. stets als große Unternehmen zu behandeln. Allerdings soll für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Verhältnismäßigkeitsgründen zwischen großen Unternehmen und KMU differenziert werden. Der LSME-Entwurf zielt somit auf eine die Verhältnisse von KMU berücksichtigende Belastung von Resso...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.2 Befreiung

Rz. 7 Nach § 289b Abs. 2 HGB war ein Unternehmen von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, sofern es in den Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens einbezogen wurde und das Mutterunternehmen eine nichtfinanzielle Konzernerklärung im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU aufstellte und veröffentlichte. Auch bei der CSRD ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3 Grundsätze der Berichterstattung

Rz. 24 Jeder im Einklang mit dem VSME erstellte Nachhaltigkeitsbericht soll relevante Informationen über aktuelle und mögliche künftige negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesellschaft oder die Umwelt darstellen.[1] Zudem soll dargestellt werden, welche Umwelt- und Sozialaspekte sich in welcher Weise auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / Zusammenfassung

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurden erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zusätzliche Berichtspflichten über nichtfinanzielle Informationen für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses geschaffen. Den gesetzlichen Vertretern dieser Unternehmen stellte sich damit die Herausforderung, zusätzlich zu den bereits bestehenden Pflichten ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.4 Berichtsanforderungen gem. ESRS LSME

Rz. 15 Der LSME-Entwurf sieht auch inhaltliche Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 vor. Diese manifestieren sich z. T. im Wegfall bestimmter Datenpunkte sowie darin, dass bestimmte Datenpunkte freiwillig angegeben werden können. Insgesamt geht EFRAG von einer Reduktion von 43 % der verpflichtenden und 26 % der freiwillig anzugebenden Datenpunkte aus.[1] Rz. 16 Die folg...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 2 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Rz. 51 Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung galt nach § 315b HGB auch für Konzerne, sofern das Mutterunternehmen i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und einschl. der Tochterunternehmen die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 HGB in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren n...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.1 Anwenderkreis

Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehmen umfasst in Umsetzung der CSRD grds. folgende Unternehmen: kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB, große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB.[1] Kreditinsti...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.2 PAT- und BP-Modul: Wesentlichkeitsanalyse und "if applicable"-Ansatz

Rz. 28 Der wichtigste konzeptionelle Unterschied des PAT- und des BP-Moduls zum Basis-Modul besteht darin, dass für die Erstellung von Berichten nach diesen Modulen eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen ist. Ausgangspunkt dieser Analyse kann die auch in ESRS 1.AR16 enthaltene Liste der möglichen Nachhaltigkeitsaspekte sein. Rz. 29 Auch die Wesentlichkeitsanalyse gem. VSME...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3.3 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 13 Der Nachhaltigkeitsbericht gem. LSME-Entwurf umfasst Informationen sowohl über das berichtende Unternehmen als auch über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner (in)direkten Geschäftsbeziehungen in der vor-/nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind.[1] Dabei wird dasselbe umfassende Begriffsverständnis für die Wertschöpfungske...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.2 Anwendungsgrundlagen des LSME

Rz. 7 Eine wichtige Besonderheit bei der Anwendung des LSME ist, dass dieser lediglich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf Einzelunternehmensebene vorsieht (Rz 14). Dies dürfte jedoch gerade für in Konzernstrukturen agierende kapitalmarktorientierte KMU wenig Aussagekraft haben, denn in diesem Fall sind gerade die Auswirkungen und Risiken aus Gruppensicht, nicht...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3.1 Struktur

Rz. 9 Der Entwurf des LSME basiert grds. auf ESRS Set 1 (§ 9A). Die Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 beziehen sich auf formale Aspekte, aber auch auf inhaltliche Anforderungen. Eine erste Vereinfachung ist struktureller Natur. So sieht der Entwurf einen einzelnen Standard vor, der die Inhalte der ESRS Set 1 in 6 Abschnitten neu ordnet und einkürzt, wobei zwischen 3...mehr

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§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 1 Roadmap Nachhaltigkeitsintegration

Rz. 1 Für viele Unternehmen besteht ein Teil der Herausforderung darin zu erkennen, wo sie anfangen sollen. Die Einführung und Umsetzung von Nachhaltigkeit und deren Berichterstattung werden nicht in jedem Unternehmen gleich erfolgen. In einigen Fällen kann ein Unternehmen mehrere Schritte überspringen oder gezwungen sein, an einem bestimmten Punkt zu starten – z. B. in der ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.1 Basis-Modul: "if applicable"-Ansatz

Rz. 26 Die konzeptionelle Ausgestaltung des Basis-Moduls ist eine wesentliche Erleichterung für KMU. So ist für die Erstellung eines VSME-Nachhaltigkeitsberichts gem. Basis-Modul keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Stattdessen sind grds. die in den 12 Punkten B1–B12 definierten Angaben erforderlich. Für einige dieser Punkte sind Angaben zudem nur dann erforderlich, we...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6 Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD

Rz. 87 Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs betreffen den Anwenderkreis und die Regelung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte. 3.6.1 Anwenderkreis Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehme...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.3 Angabepflichten im Überblick

Rz. 31 Zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten sind in den 3 Modulen des VSME Angaben definiert.mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.2 Zeitliche Staffelung bei der Einführung der Berichtspflichten

Rz. 89 Die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen – wie in der CSRD bereits vorgesehen – zeitlich gestaffelt:[1] (Mutter-)Gesellschaften, die bisher schon zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren – dies sind i. W. kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie Kredit...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.4 Berichtsumfang und Kontext zu anderen gesetzlichen Regelungen

Rz. 91 Der Referentenentwurf setzt die Berichterstattungspflichten nach der CSRD, d. h. i. W. die Berichterstattung nach den ESRS, in nationales Recht um, während die Berichterstattungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung unmittelbar gelten. Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen, müssen ausschl. die nationalen Vorgabe...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 4 Verankerung im Unternehmen über eine integrierte Berichterstattung

Rz. 11 Der im Jahr 2010 gegründete International Integrated Reporting Council (IIRC) zielte in seinem Rahmenwerk v. a. auf die enge Verzahnung und die Zusammenhänge zwischen integrierter Berichterstattung und integrierter Unternehmenssteuerung ab. Unter der bildhaften Beschreibung "Breaking down the Silos"[1] wurde v. a. die notwendige cross-funktionale Zusammenarbeit zwisch...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Global Reporting Initiative (GRI)

Die GRI ist eine unabhängige, internationale Organisation mit dem Ziel, durch den Berichtsrahmen der GRI Standards (seit 2016) ein harmonisiertes Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung global zur Verfügung zu stellen. Die GRI Standards sind die weltweit am meisten verwendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und können von jedem Unternehmen und jed...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmodells für die nichtfinanzielle E...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 10 Der Entwurf des LSME sieht vor, die wesentlichen und damit berichtspflichtigen Nachhaltigkeitsaspekte anhand einer Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln.[1] Gem. des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit sind dafür sowohl wesentliche Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und/oder die Gesellschaft als auch wesentliche finanzielle Risiken für das Un...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.2 Unverbindliche Leitlinien

Rz. 27 Am 5.7.2017 wurden die "Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen" durch die EU-Kommission veröffentlicht. Die Leitlinien hatten lediglich einen unverbindlichen Charakter. Mit den unverbindlichen Leitlinien sollten die berichtspflichtigen Unternehmen unterstützt werden, die geforderten nichtfinanziellen Informationen u. a. auf eine relev...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.4 Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 38 Die nichtfinanzielle Erklärung unterlag inhaltlich nicht der Abschlussprüfung. Gem. § 317 Abs. 2 S. 4 HGB war im Hinblick auf die Vorgaben zur nichtfinanziellen Erklärung nur durch den Abschlussprüfer zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde. In diesem Zusammenhang hatte der Abschlussprüfer gem. ISA [DE] 720 (Tz. 14 f.) die nichtfinanzielle Erkläru...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.1 Pflicht zur Aufstellung

Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtliche Mindestanforderungen auf ...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 5 Zusammenspiel: Stakeholder-Dialog

Rz. 16 Unternehmen stehen als Akteure in der Gesellschaft unter kontinuierlicher Beobachtung mit steigenden Anforderungen an die Berichterstattung. I. R. d. Nachhaltigkeitsmanagements spielt der Dialog mit Stakeholdern eine wichtige Rolle (siehe auch § 10B). Die Berichterstattung ist zugleich Quelle von Aktionen als auch Objekt der Begutachtung und Kritik. Die Interaktion mi...mehr

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§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 4 Anforderungen an Unternehmen

Rz. 12 Die Anforderungen, die durch die Entscheidung für ein ESG-Rating auf ein Unternehmen zukommen, sind vielseitig und lassen sich entsprechend der nachfolgenden Unterpunkte aufgliedern. Vorbereitung auf das ESG-Rating Unternehmen, die sich auf ESG-Ratings vorbereiten, müssen ähnlich wie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung robuste Datenstrukturen aufbauen. Dies beinhal...mehr