Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Innenumsätze

Rz. 193 Umsätze, die zwischen den einzelnen Teilen des Organkreises im Inland erbracht werden, sind nach bisher einhellig vertretener nationaler Auffassung als Innenumsätze nicht der Besteuerung zu unterwerfen, soweit weiterhin von solchen nicht steuerbaren Innenumsätzen in einem Organkreis ausgegangen werden kann, vgl. zu den Einzelheiten Rz. 329ff. Rz. 193a Ob die Nichtbest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung

Rz. 194 Liegen die Voraussetzungen der Organschaft vor, hat der Organträger als der Unternehmer aus allen Eingangsleistungen des gesamten Organkreises den Vorsteuerabzugsanspruch. Für die Beurteilung, ob die Leistung für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen nach § 15 Abs. 1a bis Abs. 3 UStG oder ggf. im Rahmen einer Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG verwendet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Organträger als Unternehmer

Rz. 207 § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Organschaft dann vorliegen soll, wenn eine juristische Person (zur Möglichkeit der Eingliederung einer Personengesellschaft vgl. Rz. 182a ff.) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Damit ist vorgegeben, dass der Organträger selbst die Unternehmereigenschaft nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen erlangen muss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Rechnungserteilung und Anzahlungsbesteuerung

Rz. 189 Da die Organgesellschaft zivilrechtlich weiter selbstständig nach außen hin auftritt, kann sie auch weiterhin ohne Hinweis auf die nicht vorliegende umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit unter ihrer Firma und ihrer Anschrift Rechnungen Dritten gegenüber erteilen. Bei der Organgesellschaft und ihrer Firma handelt es sich um einen Unternehmensteil des Organträgers u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 197 Obwohl die Organschaft seit Einführung der Vorsteuerabzugsberechtigung zum 1.1.1968 wirtschaftlich erheblich an Bedeutung verloren hat, bestehen immer noch Auswirkungen, die über den reinen verfahrensrechtlichen Bereich hinausgehen. Es können sich sowohl Auswirkungen im Bereich der Vorsteuerabzugsberechtigung wie auch im Bereich der Entstehung von Umsatzsteuerbeträge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Finanzielle Eingliederung

5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Nicht steuerbare Innenumsätze

Rz. 329 Vorgänge innerhalb eines Unternehmens führen zu keinen umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen, sondern stellen lediglich nicht steuerbare Innenumsätze dar. Soweit Leistungen innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden (z. B. zwischen einzelnen Unternehmensteilen eines Unternehmens), liegt kein steuerbarer Ausgangsumsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor, da eine Lieferu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Eingliederung von juristischen Personen

Rz. 74 Juristische Personen können in das Unternehmen eines anderen Unternehmers nach den nationalen Vorgaben des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG unselbstständig eingegliedert sein, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch abhängig sind (Organschaft im Umsatzsteuerrecht). Dabei kann sich die Eingliederung nur auf juristische Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 231 Die wirtschaftliche Eingliederung setzt voraus, dass die Organgesellschaft und der Organträger in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wirtschaftlich am Markt tätig sind. Dabei soll die Organgesellschaft gemäß dem Willen des Organträgers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesem, es fördernd und ergänzend, wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.2 Finanzielle Eingliederung von Personengesellschaften

Rz. 230a Nachdem der EuGH[1] vor dem Hintergrund der Rechtsformneutralität des Unionsrechts grundsätzlich die Möglichkeit vorgegeben hatte, dass auch eine Personengesellschaft in ein einheitliches Unternehmen eingegliedert sein kann, musste sich der BFH mit dieser – entgegen der nationalen Fassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – Erweiterung der organschaftlichen Möglichkeiten be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eingliederung von Personenzusammenschlüssen

Rz. 71 In ein anderes Unternehmen können nicht nur Einzelpersonen weisungsgebunden eingegliedert werden; nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann auch ein Personenzusammenschluss weisungsgebunden eingegliedert sein. Grundsätzlich können damit unter diese Vorschrift die folgenden Personenzusammenschlüsse fallen, wie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Schon im UStG v. 26.7.1918 [1] wurde eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit zur USt herangezogen (noch ohne die freiberuflichen Tätigkeiten), ohne dass der Begriff des Unternehmers explizit genannt wurde. Durch Gesetzesergänzung[2] wurde die Besteuerung auch auf die freiberuflichen Tätigkeiten ausgedehnt. Rz. 5 Mit dem UStG v. 16.10.1934 [3] wurden dann erstmals die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Unternehmenseinheit

Rz. 325 Das Unternehmen des Unternehmers umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit, die der Unternehmer insgesamt ausführt (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG). Dabei ist der Begriff des Unternehmens durch den Begriff des Unternehmers vorgeprägt, sodass das Unternehmen tätigkeitsbezogen interpretiert werden muss.[1] Damit werden alle Tätigkeiten, die isoliert betrachtet die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Selbstständigkeit

Rz. 63 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 UStG kann nur eine selbstständige Tätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Die Frage, wann eine Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt wird, wird im Umsatzsteuerrecht nicht positiv, sondern über § 2 Abs. 2 UStG negativ abgegrenzt. Die Tätigkeit wird danach in den folgenden Fällen nicht selbstständig ausgeführt: Eine natürliche Person ist in ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8 Umsatzsteuerliche Organschaft

3.8.1 Voraussetzungen Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolgen

Die Organschaft bewirkt, dass zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen nichtsteuerbare Innenleistungen erbracht werden.[1] Diese im Inland gelegenen Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln.[2]. Sind die Organschaftsvoraussetzungen erfüllt, kommt es zwingend zu den genannten Rechtsfolgen. Ein Wahlrecht, von der Organschaft Gberauch zu machen oder ni...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.1 Voraussetzungen

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.2 Organträger

Eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die Rechtsform des Organträgers ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Organträger kann nach Rechtsprechung und V...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.5 Finanzielle Eingliederung

Unter der finanziellen Eingliederung einer juristischen Person ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Früher wurde eine finanzielle Eingliederung zwischen der Betriebs-GmbH als Organgesellschaft und der Besitz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.6 Wirtschaftliche Eingliederung

Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Unternehmers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, wirtschaftlich tätig ist.[1] Die Tätigkeiten von Organträger und Organgesellschaft müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein und sich fördern und ergänzen bzw. miteinander verflochte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.7 Organisatorische Eingliederung

Eine organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung tatsächlich wahrgenommen wird. Es kommt darauf an, dass der Organträger die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrscht und se...mehr

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Untergang des Gewerbeverlustes bei Einbringung in eine Mitunternehmerschaft

Leitsatz Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, geht der auf ihn entfallende Verlustabzug unter. Das gilt auch bei einer Organschaft, da Organträger und Organgesellschaft getrennte Betriebe bleiben (sogenannte eingeschränkte Einheitstheorie). Sachverhalt Die A-GmbH & Co. KG ist gewerbesteuerliche Organträgerin, die B-GmbH und die C-GmbH sind jeweils O...mehr

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Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft

Leitsatz 1. Eine Personenhandelsgesellschaft mit einer "kapitalistischen Struktur" kann Organgesellschaft sein, wenn neben dem Organträger Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft auch Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers nicht finanziell eingegliedert sind (Anschluss an das EuGH-Urteil Finanzamt für Körperschaften Berlin vom 15.04.2021 – C 868/19, EU...mehr

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Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft

Leitsatz Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage. Normenkette § 8 Abs. 1 KStG, § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG Sac...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / IV. Mittelbare Organschaften

Bei mittelbaren Organschaften wirkt sich das neue Einlagemodell wie folgt aus (vgl. auch die Rz. 27 ff. des BMF-Schreibens): 1. Ausschließlich mittelbare OG (Alternative 1) Beispiel 2 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % an der C-GmbH hält. Zwischen der A-GmbH und der C-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 2: Die steuerlichen Konsequ...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / a) Finanzielle Eingliederung aufgrund mittelbarer Beteiligung (Alternative 2)

Beispiel 3 An der C-GmbH ist die A-GmbH zu 20 % und die B-GmbH zu 80 % beteiligt. Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH. Zwischen der C-GmbH und A-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 3: Bei der Alternative 2 beruht die finanzielle Eingliederung auf der über die B-GmbH vermittelten 80%igen mittelbaren Beteiligung. Die organschaftlichen Abführungsdiverg...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Ausschließlich mittelbare OG (Alternative 1)

Beispiel 2 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % an der C-GmbH hält. Zwischen der A-GmbH und der C-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 2: Die steuerlichen Konsequenzen der organschaftlichen Abführungsdivergenzen sind bei dieser Konstellation auf jeder Beteiligungsstufe gesondert zu ziehen, d.h. eine Mehrabführung mindert bei der C-...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Kettenorganschaft

Beispiel 4 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % der Anteile an der C-GmbH hält. Es besteht sowohl zwischen der A-GmbH und der B-GmbH als auch zwischen der B-GmbH und der C-GmbH eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 4: Die vorstehend beschriebenen steuerlichen Konsequenzen organschaftlicher Abführungsdivergenzen sind bei einer solchen Kettenorgan...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 5. Abgrenzung zu vororganschaftlich verursachten Abführungsdivergenzen

Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung liegt eine vororganschaftlich verursachte Mehrabführung gem. § 14 Abs. 3 S. 1 KStG nur vor, wenn die Ursache der Mehrabführung zeitlich vor dem Wirksamwerden der Organschaft liegt. Insbesondere setzt eine vororganschaftliche Verursachung voraus, dass der konkrete Geschäftsvorfall, auf dem die Mehrabführung beruht, erstmalig vor der Begrü...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Organschaftspause

Ausführungen zum o.a. Beispiel Wird im o.a. Beispielsfall der EAV in 2023 gezielt nicht durchgeführt, ist das Organschaftsverhältnis für diesen VZ steuerlich nicht anzuerkennen mit der Folge, dass § 14 KStG insoweit nicht anwendbar ist und es deswegen auch zu keiner steuerpflichtigen organschaftlichen Mehrabführung kommen kann. Beraterhinweis Dieser Gestaltungsansatz kommt in...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Definition der Abführungsdivergenzen

Im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft kommt es zu Abführungsdivergenzen, soweit das handelsrechtliche Ergebnis der Organgesellschaft (OG) von ihrem Einkommen abweicht, das dem Organträger (OT) steuerlich zugerechnet wird. Eine Minderabführung liegt vor, wenn das handelsrechtliche Ergebnis das steuerliche Ergebnis unterschreitet; im umgekehrten Fall spricht man von ei...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / III. Abführungsdivergenzen bei Umwandlungen auf eine OG

Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen mit einer OG als aufnehmendem Rechtsträger kann es zu Verwerfungen aufgrund von Abführungsdivergenzen kommen. Dies wird im nachfolgenden Beispiel skizziert. Beispiel Die A-GmbH erwirbt 2024 für 110 Mio. EUR sämtliche Anteile an der T-GmbH, die ein handels- und steuerbilanzielles Eigenkapital von 10 Mio. EUR hat. Alleingesellschafterin der A-...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / II. Auflösung der bisherigen Ausgleichsposten

Bestehende Ausgleichsposten sind in dem Wirtschaftsjahr aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet (vgl. § 34 Abs. 6e S. 5–7 KStG), d.h. zum 31.12.2022, wenn OG und OT keine abweichenden Wirtschaftsjahre haben. Zudem sind die Ausgleichsposten zum 31.12.2022 auch dann aufzulösen, wenn die Organschaft schon vor diesem Stichtag beendet wurde.[10] Soweit der passive Ausgleichspos...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 2. Kombination von unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung

a) Finanzielle Eingliederung aufgrund mittelbarer Beteiligung (Alternative 2) Beispiel 3 An der C-GmbH ist die A-GmbH zu 20 % und die B-GmbH zu 80 % beteiligt. Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH. Zwischen der C-GmbH und A-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 3: Bei der Alternative 2 beruht die finanzielle Eingliederung auf der über die B-GmbH vermitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung von Abführungsd... / b) Finanzielle Eingliederung aufgrund unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung (Alternative 3)

Variante zu Beispiel 3 Variiert man das unter IV.2.a) dargestellte Beispiel (Beispiel 3) dahingehend, dass die A-GmbH und die B-GmbH zu jeweils 50 % an der C-GmbH beteiligt sind, beruht die finanzielle Eingliederung der C-GmbH auf der Addition von unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung. Beachten Sie: Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten aber auch bei dieser Variant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung von Abführungsd... / V. Fazit und Ausblick

Für den Übergang auf das Einlagemodell stellt das BMF-Schreiben eine detailreiche und hilfreiche Beratungsgrundlage dar. Dabei ist auf folgende Punkte besonderes Augenmerk zur legen: Wegfall des Stundungseffektes eines passivischen Ausgleichspostens und mögliche Steuerpflicht organschaftlicher Mehrabführungen (vgl. Ausführungen unter I.4), Vermeidung eines steuerpflichtigen Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung von Abführungsd... / [Ohne Titel]

Harald Schwetlik, RA/StB / Dr. Holger Mach, StB[*] Gegenstand dieses Beitrages ist die Neuregelung organschaftlich verursachter Abführungsdivergenzen durch das sog. Einlagemodell. Im Rahmen des JStG 2022 wurde der zwecks Implementierung des Einlagemodells neugefasste § 14 Abs. 4 KStG (nebst Übergangsregelung, vgl. § 34 Abs. 6e KStG) nochmals punktuell überarbeitet. Dieser Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 3.1 Allgemeines

Bedeutung hat der Betriebsstättenbegriff insbesondere für die Gewerbesteuer, die unmittelbar an die Begriffsauslegung des § 12 AO anknüpft. Danach erfordert eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 Satz 1 AO eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steu...mehr