Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 12.3 Übergangsregelung

Die Neuregelung ist erstmals auf Mehr- und Minderabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen, wobei das Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft maßgebend ist (§ 34 Abs. 6e KStG n. F.). Beim Organträger gebildete Ausgleichsposten sind in dem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2021 endet, aufzulösen. Dabei wird der Beteiligungsbuchwert an der Organgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.2 Abzug ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 KStG

Unbeschränkt Stpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausl. Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Stpfl. voraus, sonst erfolg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.05.2022 ‐ XI R 28/21 (XI R 3/19), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beginn und Ende der Organschaft

Rn. 316 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die dargestellte Konzeption der Bilanzierung von latenten Steuern erfordert an den Übergängen von einer nicht organschaftlich verbundenen Gesellschaft zu einer Organgesellschaft sowie deren Ausscheiden aus dem Organkreis eine Prüfung, welcher Rechtsträger in welchem Umfang latente Steuern ansetzt und ob bereits erfasste latente Steuern bei d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Organschaft

1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Klassifizierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung

Rn. 315 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Ansatz und die Auflösung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Organgesellschaft erfordert eine rechtsträger- und zeitraumbezogene Betrachtung. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Ansatz von latenten Steuern der Organgesellschaft oder dem Organträger obliegt, ist der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 520 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifika der drei Spaltungsarten "Aufspaltung" und "Abspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Vertragskonzern

Rn. 110 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der aktienrechtliche Vertragskonzern ist durch den Abschluss eines BHV (vgl. § 291 AktG) gekennzeichnet. Durch diesen Vertrag unterstellt eine AG, KGaA bzw. SE die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen UN, indem sie sich verpflichtet, den Weisungen des herrschenden UN zu folgen (rechtliche Folgepflicht), wobei allerdings die Ausübung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerumlageverträge

Rn. 340 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit JA von Gesellschaften außerhalb der Organschaft kann es sinnvoll sein, vom Organträger geschuldete und gezahlte Ertragsteuern auf die rechtlich selbständigen Gesellschaften des Organkreises verursachungsgerecht zu allozieren. Die Umlage von laufender GewSt ist üblich, aber auch für die laufende KSt zuläss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ansatz von latenten Steuern

a) Überblick Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); L...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Temporäre Differenzen der Organgesellschaft

aa) Klassifizierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung Rn. 315 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Ansatz und die Auflösung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Organgesellschaft erfordert eine rechtsträger- und zeitraumbezogene Betrachtung. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Ansatz von latenten Steuern der Organgesellschaft oder dem O...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 103 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden mehrere UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. In § 18 AktG werden zwei Arten des Konzerns definiert, für die sich die Bezeichnungen "Unterordnungskonzern" und "Gleichordnungskonzern" eingebürgert haben. Der typische und in praxi vorwiegend anzutreffende Fall ist der Unterordnungskonzern, bei dem ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.4 Organschaft

Rz. 18 Beim Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger als Unternehmer zugerechnet. Der Organträger hat diese als Steuerschuldner[1] in seine Umsatzsteuererklärung[2] und ggf. in seine Voranmeldungen[3] aufzunehmen und ist demnach der Stpfl., bei dem ggf. ein...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3 Voraussetzungen für die körperschaftsteuerliche Organschaft

Wer wann und unter welchen Bedingungen eine körperschaftsteuerliche Organschaft eingehen kann, ist in den §§ 14 – 19 des KStG geregelt. 2.3.1 Organgesellschaft (OG) Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage: SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können keine Organgesellschaften sein. Besonderheiten: Die Gesc...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.4 Organschaft und Insolvenz

Bei einer Insolvenz verliert der Unternehmer sein Verfügungsrecht. Im Falle der Organschaft gilt dann Folgendes[1]: Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers oder der Organgesellschaft endet die Organschaft. Dies gilt auch bei Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO. Wird für den Organträger oder die Organgesellschaft ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4 Umsatzsteuerliche Organschaft

4.1 Wirkung Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3 Gewerbesteuerliche Organschaft

3.1 Wirkung Analog der Organschaft in der Körperschaftsteuer wird bei der Organschaft in der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag zunächst bei der Organgesellschaft ermittelt und schließlich beim Organträger versteuert. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers.[1] Dadurch kann ein Gewerbeverlust des einen mit dem positiven Gewerbeertrag eines anderen Steuersu...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2 Körperschaftsteuerliche Organschaft

2.1 Wirkung Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit Gewinnen der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft verpfl...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 6 Überblick über steuerliche Organschaften

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Organschaft: Überblick über... / 3.3 Voraussetzungen

Die Bedingungen, unter welchen eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist, sind in § 2 Abs. 2 GewStG und R 2.3 GewStR genannt. Die Voraussetzungen für die Organschaft stimmen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer überein.[1]mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4 Einzelfälle

4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und eine Betriebsgesellschaft (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4 Einzelfälle

2.4.1 Gewinnabführungen Die Gewinnabführungen der Organgesellschaft an den Organträger gelten nicht als Gewinnausschüttungen. Sie sind beim Organträger voll steuerpflichtig. Damit sind auch Aufwendungen, die mit dem Halten der Organbeteiligung in Zusammenhang stehen, beim Organträger voll abzugsfähig. [1] 2.4.2 Abzuführender Gewinn Ein Organschaftsverhältnis ist nur wirksam, wen...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3 Voraussetzung

4.3.1 Eingliederung Die Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Organschaft sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Finanzielle Eingl...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.4 Spenden

Leisten Organträger oder Organgesellschaft jeweils Spenden, so sind diese jeweils gesondert beim leistenden Spender im Rahmen der eigenen Höchstbetragsberechnung abzuziehen.mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.1 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage: SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können keine Organgesellschaften sein. Besonderheiten: Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden. Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens liegen.mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.1 Wirkung

Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der Organgesell...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.1 Eingliederung

Die Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Organschaft sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Finanzielle Eingliederung bedeutet, ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.4 Abzugsverbot für vororganschaftliche Gewerbeverluste

Verluste, die die Organgesellschaft vor dem Wirksamwerden der Organschaft erlitten hat, können nicht als Verlustabzug bzw. Verlustvortrag auf den Organträger übertragen werden. Die Verluste sind während der Wirksamkeit der Organschaft nicht mehr abzugsfähig. Sie werden "eingefroren" und können nach dem Ende des Organschaftsverhältnisses wieder von der (vormaligen) Organgesel...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.3 Finanzielle Eingliederung

Der Organträger muss von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft besitzen (finanzielle Eingliederung nach § 14 Satz 1 Nr. 1 KStG). Eine eventuelle doppelte Verlustberücksichtigung (bei Organträger und Organgesellschaft) wird durch § 14 Abs. 5 KStG vermieden, da die Veranlagung der beiden Unternehmen korrespon...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.1 Wirkung

Analog der Organschaft in der Körperschaftsteuer wird bei der Organschaft in der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag zunächst bei der Organgesellschaft ermittelt und schließlich beim Organträger versteuert. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers.[1] Dadurch kann ein Gewerbeverlust des einen mit dem positiven Gewerbeertrag eines anderen Steuersubjekts verr...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.1 Wirkung

Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit Gewinnen der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft verpflichtet.[2] K...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 5 Wichtige Begriffe

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Organschaft: Überblick über... / 4.5 Besonderheit

Steuernummer/USt-IdNr. Auf der Ausgangsrechnung ist die Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmens anzugeben.[1] Im Falle der Organschaft muss die Organgesellschaft (OG) die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Organträgers (OT) auf ihrer Rechnung angeben. Wurde der Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. zugeteilt, kann...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.7 Vororganschaftliche Feststellung des vortragsfähigen Verlustes

Sollten zu Beginn des körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses auf Ebene der Organgesellschaft ein steuerlicher Verlustvortrag i. S. d. § 10d EStG bestehen, ist dieser während der Organschaftszeit für diese nicht nutzbar[1], er wird quasi "eingefroren". Mit Ende der Organschaft wird der steuerliche Verlustvortrag wieder nutzbar. Auf Ebene des Organträgers gibt es hi...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und eine Betriebsgesellschaft (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Besitzunternehmen (Organträger)....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.3.4 Gewinnabführungsvertrag (GAV)

Die Organgesellschaft muss sich durch einen Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten ihren gesamten Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen (keine Mehrmütterorganschaft!). Gleichzeitig ist der Organträger zum Ausgleich eines Verlustes der Organgesellschaft verpflichtet.[1] Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht: Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst gewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[1] Eine nur gewerblich gepr...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1 Aktienrechtliche Vorschriften

1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag). Beide Verträge werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 4.4.2 Holding: Nur bei entgeltlicher Tätigkeit als Organträger möglich

Eine Holdinggesellschaft kann nur dann als umsatzsteuerliche Organträgerin angesehen werden, wenn sie eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Dazu muss die Holding entweder eine geschäftsleitende Tätigkeit gegen Entgelt erbringen oder andere eigene Umsätze ausführen. Hierzu zählt auch die Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsgesellsc...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.3 Ausgleichszahlungen

Ist an der Organgesellschaft neben dem Organträger ein weiterer nicht zum Organkreis gehöriger Anteilseigner beteiligt, hat auch dieser – i. d. R. entsprechend seiner Beteiligungsquote – Anspruch auf den von der Organgesellschaft erwirtschafteten Gewinn. Sofern die Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den außenstehenden Anteilseigner sich an seiner Beteiligungsquote o...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.2 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen in Betracht: Juristische Personen. Ausnahmsweise eine Personengesellschaft, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person zu bejahen ist.[1] Nach der Rechtsprechung kann auch eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein. Dazu dürfen nur der Organträger und andere vom Organträger finanziell beherrschte Gesellschaften Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / Zusammenfassung

Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung einer Firma (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden; teilweise sind aktienrechtliche Vorschrifte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.4.1 Gewinnabführungen

Die Gewinnabführungen der Organgesellschaft an den Organträger gelten nicht als Gewinnausschüttungen. Sie sind beim Organträger voll steuerpflichtig. Damit sind auch Aufwendungen, die mit dem Halten der Organbeteiligung in Zusammenhang stehen, beim Organträger voll abzugsfähig. [1]mehr

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Organschaft: Überblick über die steuerlichen Besonderheiten

Zusammenfassung Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung einer Firma (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden; teilweise sind aktienrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.4.2 Abzuführender Gewinn

Ein Organschaftsverhältnis ist nur wirksam, wenn die Organgesellschaft ihren ganzen Gewinn an ein einziges, anderes gewerbliches Unternehmen (= Organträger) abführt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn zusätzliche Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG vereinbart und geleistet werden, die nicht über den Anteil am gezeichneten Kapital entsprechende...mehr