Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Steuer Office Premium
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personenidentität

Rn. 789 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Personenidentität liegt immer dann vor, wenn wirtschaftlich, nicht unbedingt zivilrechtlich, das übertragene WG der Person (anteilig) zuzurechnen ist, die bereits zuvor wirtschaftlicher Eigentümer war. Das betrifft Einzel- und Mitunternehmer, und zwar auch solche, denen das WG über allg Vorschriften (§ 39 AO) zuzurechnen ist. Ebenfalls erfa...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Steuern

Tz. 51 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bilanzierung von Ertragsteuern in kombinierten Abschlüssen wird immer dann komplex, wenn nicht vollständige Steuersubjekte (steuerpflichtige Gesellschaften, Organträger bei Organschaften), sondern nur ein Teil dieser, wie zB ein Ausschnitt aus einer steuerlichen Organschaft, im Kombinierungskreis abgebildet wird. In diesen Fällen ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Premium
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Konzernumlagen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen getrennt zu betrachtenden Sonderfall stellen Konzern- oder Kostenumlagen dar (vgl. zu ihrer praktischen Relevanz HdR-E, AktG § 311, Rn. 31). Darunter versteht man i. A. die Inrechnungstellung von Leistungen des herrschenden an das abhängige UN (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.1999, II ZR 312/97, BGHZ 141, S. 79 (85)). Hinzu kommen steuerrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Weitere Angaben im Prüfungsbericht

Rn. 81 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 bis 4 kodifizierten Pflichtfeststellungen besitzen keinen Ausschließlichkeitscharakter (vgl. ADS (2000), § 321, Rn. 141). Es sind daher einzelfallabhängig auch darüber hinaus gehende Feststellungen zulässig, wenn sie im Hinblick auf das Informationsinteresse der Berichtsadressaten sinnvoll erscheinen (vgl. Ludewig, DB 2000...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.4 Organschaft

Rz. 197 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt seit dem Vz 2001[1] nur noch die finanzielle Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG) der Betriebskapitalgesellschaft in das Besitzunternehmen sowie einen rechtswirksam abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG) voraus.[2] Zur Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.3 Organschaft

Rz. 97 Ist im Fall der Verschmelzung die übertragende Kapitalgesellschaft Organträger, tritt der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein.[1] Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich beim übernehmenden Rechtsträger z. B. um eine Personengesellschaft handelt. Voraussetzung ist aber, dass die Personengesellschaft selbst g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 10.3 Anfall bei natürlichen Personen (§ 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG)

Rz. 234 Soweit ein Übernahmegewinn auf natürliche Personen unmittelbar oder als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft entfällt, greift nach § 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG das Teileinkünfteverfahren. Anzuwenden sind § 3 Nr. 40 EStG sowie § 3c Abs. 2 EStG in der jeweils am steuerlichen Übertragungsstichtag geltenden Fassung. Keine Anwendung findet das Teileinkünfteverf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 10.2 Anfall bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 4 Abs. 7 S. 1 UmwStG)

Rz. 231 § 8b KStG in der jeweils am steuerlichen Übertragungsstichtag geltenden Fassung ist nach § 4 Abs. 7 S. 1 UmwStG anzuwenden, soweit der Übernahmegewinn auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmerin der übernehmenden Personengesellschaft entfällt.[1] Der Übernahmegewinn ist daher i. d. R. nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Es gel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.2 Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (§ 4 Abs. 6 S. 1 bis 3 UmwStG)

Rz. 208 Ein Übernahmeverlust, der auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmerin der übernehmenden Personengesellschaft entfällt, wird nach § 4 Abs. 6 S. 1 UmwStG nicht berücksichtigt.[1] Die Korrektur erfolgt außerhalb der Bilanz.[2] Rz. 209 § 4 Abs. 6 S. 1 UmwStG gilt i. V. m. § 8b Abs. 6 KStG auch, wenn die Körperschaft an der übertrage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.7 Besonderheiten bei einer Besitzgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft

Rz. 140 Ist sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschaft und überlässt die Besitz- der Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen, liegt eine kapitalistische Betriebsaufspaltung [1] nur dann vor, wenn die Besitzkapitalgesellschaft selbst beherrschend an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist (vermögensmäßige Verbindung).[2] Eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.1 Beherrschungsidentität bei Beteiligung nur derselben Personen an Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Rz. 86 Für das Vorliegen eines einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillens genügt es auch, dass die Gruppe von Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrscht, auch in der Lage ist, in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen (sog. Beherrschungsidentität).[1] Hieran hat auch die geänderte Rspr. des BFH[2] zur umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.5 Umsatzsteuer

Rz. 153 Die Einhaltung der Frist von 15 Monaten[1] ist stets als angemessen anzusehen und schließt auch bei der UStG ein Verschulden oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben aus.[2] Nach einer irrtümlich angenommenen Organschaft entstandene Nachzahlungszinsen sind nicht deshalb unbillig, weil korrespondierende Vorsteuern erst nach Rechnungsstellung in einem späteren Veranla...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz 1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt – auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.2 Vorliegen einer Organschaft: Was für den Organträger gilt

Bei einer Organschaft gibt in der Regel nur der Organträger eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung für den gesamten Organkreis ab. Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren sind bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die einzelnen Teile des Organkreises (z. B. der Organträger oder die Organgesellschaften) getrennt zu betrachten. Erbringt nur ein T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 4. Reformation der Organschaft wäre wünschenswert

Offene Rechtsfragen: Unabhängig vom Ausgang der erneuten EuGH-Vorlage, ist zu prophezeien, dass die deutsche Organschaft nicht zur Ruhe kommen wird. Skandia America und Danske Bank: Aufgrund des deutschen Sonderwegs stellt sich die Folgefrage, wie die Grundsätze "Skandia America" und "Danske Bank" in Deutschland umzusetzen sind.[25] So könnte man sich auf den Standpunkt stell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 2. Die Ausgangsproblematik und der ewige Streit der Auslegung von EuGH-Entscheidungen

Unionsrechtsgrundlage: Nach Art. 11 MwStSystRL steht es den europäischen Mitgliedstaaten offen, in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln. Vertragsverletzungsverfahren: Inzwischen habe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 3. BFH folgt dem EuGH

Die deutsche Organschaftsregelung ist unionsrechtskonform: Der BFH folgt in seinen Entscheidungsgründen dem EuGH. Die deutsche Organschaftsregelung wonach nicht die Mehrwertsteuergruppe selbst, sondern der Organträger Steuerschuldner für die Umsätze der Organschaft ist, steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Die vom EuGH hierfür genannten Bedingungen, dass (i) der Organträge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 1. Die Kernaussagen der Entscheidungen V R 20/22 (V R 40/19) und XI R 29/22 (XI R 16/18)

Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Eine finanzielle Eingliederung liegt aber auch dann vor, wenn die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / [Ohne Titel]

StB Benno L'habitant[*] Am 23.3.2023 wurden die EuGH-Nachfolgeentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht (BFH, EuGH-Vorl. v. 26.1.2023 – V R 20/22 (V R 40/19) und BFH-Urt. v. 18.1.2023 – XI R 29/22 (XI R 16/18)). Darüber hinaus ist seit dem 13.4.2023 eine erste BFH-Entscheidung öffentlich abrufbar, die sich mit dem EuGH-Urt. in der Rechtssache Fi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung

Leitsatz Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Art. 11 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, deren einziger Gesellschafter und Gesch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms

Leitsatz Die Zahlung eines sogenannten KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß § 4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert (Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakterisi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft / 1 Wer ist Unternehmer?

Auch handelsrechtliche Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können umsatzsteuerliche Unternehmer sein, ­sofern sie nach außen als eigenständiges "Gebilde" mit Einnahmeerzielungsabsicht nachhaltig in Erscheinung treten. Diese Tätigkeit wird ggf. umsatzsteuerlich der Personengesellschaft als Steuerschuldner zugerechnet ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Heilung eines "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages

Leitsatz Der Eintritt der Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen in § 17 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG n.F. zum gesetzlichen Erfordernis des dynamischen Verweises auf § 302 AktG (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG n.F.) hängt vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab. Deshalb tritt bei Beendigung der steuerlichen Organschaft vor dem 01.01.2015 die Heilungswirku...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 5 Organschaften (§ 7b Abs. 3 GewStG)

Rz. 41 Wird der zu sanierende Gewerbebetrieb von einer Organgesellschaft betrieben, gilt § 7b Abs. 3 GewStG. Nach § 7b Abs. 3 S. 1 GewStG ist § 15 S. 1 Nr. 1a KStG entsprechend anzuwenden. Danach ist auf einen sich nach § 3a Abs. 3 S. 4 EStG ergebenden verbleibenden Sanierungsertrag einer Organgesellschaft § 3a Abs. 3 S. 2, 3 und 5 EStG beim Organträger anzuwenden. Geltung h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 28.11.2016[1] die Besteuerung von Sanierungserträgen neu geregelt. Rz. 2 § 7b GewStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogenen Sanierungen und modifiziert in diesen Fällen § 7 S. 1 GewStG. Anzuwenden ist § 7b GewStG auch bei bestimmten unternehmerbezogenen Sanierungen. Durch §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6 Steuerliches Einlagekonto bei Organschaft (Abs. 6)

6.1 Systematische Zusammenhänge Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.2 Organschaft

Rz. 9 Im Rahmen einer Organschaft bezieht sich die Steuerbefreiung nur auf die Einkünfte der steuerbefreiten Körperschaft. Es erfolgt keine "Infizierung" der steuerfreien Einkünfte durch die steuerpflichtigen Einkünfte und umgekehrt. Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG gilt die Organgesellschaft zwar als Betriebsstätte des Organträgers. Allerdings führt dies nach der Rechtsprechung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.7 Organschaft

Rz. 36 Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG ist bei Vorliegen einer Organschaft die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers anzusehen. Daraus ergibt sich, dass die Organgesellschaft kein eigener Schuldner für GewSt-Zwecke sein kann. Steuerschuldner kann nur der Organträger sein. Die Organgesellschaft ist in diesem Zusammenhang nur (unselbstständiger) Teil des Organträge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden

Leitsatz War dem Gesetzgeber – hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 ‐ 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher Ausstrahlungswirkung auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c (später: Abs. 1) Satz 2 KStG a.F. – ohne weiteres gewiss, dass als Reaktionsmöglichkeit auf fortbestehende Verfas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Organschaft: Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Ein Gewinnabführungsvertrag ist nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn die durch den Gewinnabführungsvertrag begründeten Verpflichtungen innerhalb angemessener Zeit beglichen werden. FG Köln v. 21.6.2022 – 10 K 1406/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 37/22mehr