Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen. Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird übersehen, dass § 46 Abs. 4 AO [1] den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung nicht erlaubt. Ausdrückl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 13c UStG (Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen)

• 2020 Abtretung von Forderungen / Vertragsgestaltung / § 13c UStG Nach Auffassung des FG Köln in seiner Entscheidung v. 13.3.2019, 9 K 2216/15 (V R 44/19) ist das FA im Rahmen von § 13c UStG nicht zur umfassenden Darlegung der bei der Steuerfestsetzung berücksichtigten und der von der Forderungseinziehung betroffenen Umsätze verpflichtet. Dieser Auffassung dürfte nicht zu fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)

• 2021 Forschungszulage als Erstattung von Körperschaftsteuer / § 10 Nr. 2 KStG Handelsrechtlich dürfte die Forschungszulage nicht als "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", sondern grundsätzlich als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ auszuweisen sein. Sie ist völlig unabhängig vom Einkommen und Ertrag der Körperschaft zu gewähren. Steuerbilanziell dürfte die Forschungszulage ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.1 Vorrang der früheren Pfändung

Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[2] Sind die Zustellungen gleichzeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt

Zusammenfassung Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 10 Arten der Pfändung

Je nach Forderung kann der Gläubiger verschiedene Lohnbestandteile pfänden. Die wichtigsten Arten sind: Sachpfändungen, z. B. wegen Darlehens-, oder Kaufpreisschulden. Hier richtet sich die Pfändung nach § 850c ZPO; maßgebend für die Ermittlung des pfändbaren Lohnteils ist somit die Pfändungstabelle. Unterhaltspfändungen: Diese richten sich i. d. R. nach § 850d ZPO. Hier wird d...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.3 Zusammentreffen der Pfändungen mehrerer bevorrechtigter Gläubiger

Treffen mehrere Lohnpfändungen durch verschiedene bevorrechtigte Gläubiger zusammen, bei denen das Gericht verschiedene Pfändungsschranken bestimmt haben kann (es wird z. B. der über × EUR hinausgehende Lohn für die Frau zu ½ und für 2 Kinder zu je ¼ gepfändet), so entscheidet wieder – wie im zuerst behandelten Fall – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einzelnen Pfändung. ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 23 Unterlagen über die Pfändung

Für den Arbeitgeber ist es ratsam, alle Unterlagen über eine Lohnpfändung längere Zeit aufzubewahren (für Auskünfte, Prozess, Wechsel des Sachbearbeiters usw.).mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.2 Pfändung während des Insolvenzverfahrens

Während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung nach § 89 Abs. 1 InsO im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unzulässig. Das Vollstreckungsverbot gilt umfassend für Insolvenzgläubiger.[1] Andere, insbesondere "neue" Gläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubige...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erwirkt hat[1] (Zustellung an den Drittschuldner[2], muss in diese Frist fallen). Für den Arbeitgeber ist weitergehend von Bedeutung, dass die Frist im vereinfachten Insolvenzverfah...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2 Zusammentreffen mehrerer Pfändungen

5.2.1 Vorrang der früheren Pfändung Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 9 Überweisungsbeschluss als zusätzliches Erfordernis

Wirksam gepfändetes Arbeitseinkommen darf der Arbeitgeber nicht mehr an den Arbeitnehmer zahlen.[1] Zahlt er gepfändete Einkommensteile dennoch an den Schuldner, so hat diese Leistung dem pfändenden Gläubiger gegenüber keine Wirkung (Gefahr der Doppelzahlung). Die Pfändung bewirkt mit der Beschlagnahme die Sicherstellung der gepfändeten Einkommensteile für die Gläubigerbefri...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 18 Verzicht auf Einkommen

Durch Verzicht des Schuldners oder Vereinbarung mit diesem kann Arbeitseinkommen der Pfändung nicht entzogen werden. Insbesondere ist nach Pfändung (auch nach wirksamer Vorpfändung), ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber ausgesprochener Verzicht auf Arbeitseinkommen für den Pfändungsgläubiger ohne Bedeutung. Wohl aber kann der Arbeitnehmer nach der Pfändung seine Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.6 Vermögenswirksame Leistungen

Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, die zur Vermögensbildung zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden, sind Lohnbestandteil.[1] Der Anspruch auf diese Leistungen ist jedoch nicht übertragbar[2] und daher auch nicht pfändbar.[3] Die bei Wirksamwerden einer Pfändung bereits vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen sind daher für die...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22 Arbeitseinkommen und Insolvenzverfahren

Bei der Lohnpfändung im Wege der Zwangsvollstreckung ist systematisch zu unterscheiden, ob es sich um die Pfändung von Lohnforderungen vor, während oder nach einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitnehmers handelt. 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubig...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 24 Rechtslage bei Nichtzahlung durch Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber trotz ordnungsmäßiger Pfändung und Überweisung keine Zahlungen an den Gläubiger des Arbeitnehmers, so muss dieser Klage – zuständig ist in aller Regel das Arbeitsgericht – gegen den Arbeitgeber erheben.mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung

1 Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Nettovergütung Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im Juli 2024 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für den Mitarbeiter A. Dieser verdient netto 3.100 EUR monatlich. Er ist ledig und hat 2 minderjährige Kinder. Im Juli 2024 bekommt er zusätzlich: Tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld: 2.000 EUR brutto...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 11 Mehrere Pfändungen gleichzeitig

Sachverhalt Am 10.7. erhält ein Arbeitgeber 2 gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse über 1.000 EUR und 2.000 EUR für eine Mitarbeiterin. Die betroffene Arbeitnehmerin hat einen Nettolohn von 2.200 EUR monatlich. Sie ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. Am 15.7. erhält der Arbeitgeber einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.200 EUR. In wel...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 7 Wirksamwerden der Einkommenspfändung

Die Einkommenspfändung wird mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam. Hinweis Zustellung dokumentieren Die Zustellung sollte der Arbeitgeber stets nach Tag, Stunde, am besten auch Minute, durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Pfändungsbeschluss festhalten. Der Zeitpunkt hat u. a. für den Rang mehrfacher Pfändungen des gleic...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 21 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pfändungswirkungen enden mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Drittschuldner, damit insbesondere auch mit Arbeitgeberwechsel. Die Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber erfordert daher eine neue Pfändung. Die Pfändung folgt dem Arbeitnehmer in ein neues Arbeitsverhältnis bei dem anderen Drittschuldner nicht nach. Ein Verbot, das Arbeitsverhältnis aufzulösen...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen

Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.4 Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber

Ist die dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zustehende Gegenforderung vor der Pfändung (wirksam gewordenen Vorpfändung) fällig geworden, so kann er dem Gläubiger die Aufrechnung gegenüber dem pfändbaren Einkommensteil auch noch nach dessen Pfändung wirksam erklären. Die Aufrechnungserklärung liegt im Zweifel in der Erhebung des Aufrechnungseinwands gegenüber dem Gläubiger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 8 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Im Lohnsteuer-Jahresausgleich wird einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers für das abgelaufene Kalenderjahr (Ausgleichsjahr; in Ausnahmefällen für einen kürzeren Zeitraum) erstattet. Unter den Voraussetzungen des § 42b EStG wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich vom Arbeitgeber durchgeführt. Dieser zahlt dann nicht Arbeitseinkommen (zurück), sondern erfüllt einen Erstattungsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 10 Pfändung und Entgeltumwandlungsvereinbarung bei der betrieblichen Altersversorgung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wurde verurteilt, an ihren geschiedenen Ehemann 22.000 EUR zu zahlen. Dieser erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber im November zugestellt wurde.Der Arbeitgeber führte den pfändbaren Lohnanteil ab. Im Mai des nächsten Jahres gab es eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.5 Hinterlegung des gepfändeten Lohns

Wegen der Fälle, in denen der Arbeitgeber zur Hinterlegung von gepfändetem Arbeitseinkommen bei der gerichtlichen Hinterlegungsstelle (Justizkasse) berechtigt bzw. verpflichtet ist[1], – Hinterlegung ohne Weiteres bei mehreren Pfändungen, jedoch nur hinsichtlich der durch die Pfändungen überhaupt erfassten strittigen Lohnteile[2] und § 372 Satz 2 BGB – Hinterlegung stets im ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.4 Kurzarbeitergeld, Saisonausfallgeld, Wintergeld

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)[1], die vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird daher von einem Lohnpfändungsbeschluss nicht erfasst.[2] Kurzarbeitergeld kann aber als solches nach Maßgabe des § 54 SGB I ausdrücklich (gesondert) gepfändet werden. Drittschuldner ist der Arbeitgeber, der das Kurzarbeitergeld au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen feststellen und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.2 Weitere Rechtsmittel

Gegen eine auf die Erinnerung ergangene Entscheidung kann der dadurch Betroffene sofortige Beschwerde an das Landgericht einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen.[1] Auch diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die auf die Erinnerung ergangene Entscheidung ist vielmehr vom Arbeitgeber sogleich zu beachten, wenn nicht das Vollstreckungs- oder das Beschwerdeger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7.2 Abtretung an bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger

Bei Abtretung an einen bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger ist zwar ein höherer Betrag als sonst pfändbar und damit an sich auch abtretbar[1], doch kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht selbst feststellen, welcher Betrag dem Arbeitnehmer im Falle der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger vom Gericht unpfändbar belassen wird. Es bleibt daher dem Arbeitgeber auch gege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.13 Sonderlage bei Handelsvertreter mit Inkasso, Bedienungszuschlag und Trinkgeldern

Bei Inkassotätigkeit des Schuldners, so beim Handelsvertreter, der seinen Provisionsanteil selbst bei den Kunden kassiert und beim Kellner, der seinen Bedienungszuschlag selbst erhebt (auch z. B. beim angestellten Taxifahrer), tritt die Einziehungsbefugnis des Schuldners für Dauer und Ausmaß der Pfändung außer Kraft. Der Arbeitgeber haftet auch hier für Ablieferung der gepfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.3 Vorratspfändung

Grundsätzlich muss die Gläubigerforderung bei Erlass des Pfändungsbeschlusses bereits fällig sein. Dieser Grundsatz wird durch die nach § 850d Abs. 3 ZPO zulässige Vorratspfändung durchbrochen. Bei Vollstreckung wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach § 850d Abs. 1 ZPO sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Rente könn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 8 Bargeldlose Lohnzahlung, EDV-Lohnzahlung

Bei bargeldloser Lohnzahlung wird das Arbeitseinkommen bis zur Gutschrift auf dem Arbeitnehmerkonto vom Pfändungsbeschluss erfasst. Wenn bei Zustellung (Wirksamwerden) des Pfändungsbeschlusses (der Vorpfändung) die Lohnauszahlung bereits veranlasst ist, hat der Drittschuldner daher den Buchungsauftrag bei der Bank sogleich zu widerrufen.[1] Lässt sich die Gutschrift auf dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.3 Vereinbarung über höhere Pfändungsfreigrenze

Nach der Pfändung kann zwischen Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner vereinbart werden, dass an den Gläubiger ein geringerer als der nach § 850c ZPO [1] oder § 850d ZPO [2] gepfändete Teil des Arbeitseinkommens abzuführen ist. Eine solche Vereinbarung braucht sich ein nachpfändender (= neu mit Nachrang pfändender) Gläubiger aber nur entgegenhalten zu lassen, wenn er ihr zug...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1 Unpfändbare Einkommensteile

1.1 Besonderer Pfändungsschutz Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt p...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20 Pfändungsfortwirkung für ein Arbeitsverhältnis beim gleichen Drittschuldner

20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5 Sonderfälle

5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7 Weitere Fragen

7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2 Das Pfändungsschutzkonto

7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7 Lohnabtretung durch den Arbeitnehmer

5.7.1 Wirksame Abtretung setzt pfändbare Forderung voraus Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kann nicht wirksam abgetreten werden, soweit sie nicht pfändbar ist.[1] Werden an sich pfändbare Einkommensteile in Ausnahmefällen dem Schuldner auf Antrag[2] pfändungsfrei belassen, so bedeutet dies nicht, dass diese Teile nunmehr auch nicht abgetreten werden könnten. De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 9 Pfändbarkeit Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Am 10.1. erhält ein Arbeitgeber, bei dem Kurzarbeit 0 eingeführt ist, einen gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für eine Mitarbeiterin. a) Wird von der Pfändung auch das Kurzarbeitergeld erfasst? b) Was ist, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gewährt? Ergebnis Kurzarbeitergeld ist eine laufende Geldleistung nach §§ 9...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5 Berechnung des gepfändeten Einkommens

Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt n...mehr