Fachbeiträge & Kommentare zu Prävention

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hepatitis / 2.2 Risiko in der Arbeitswelt

Wegen der Blutübertragbarkeit ist Hepatitis B im Gesundheitswesen von besonderer Relevanz. Pro Jahr ist mit berufsbedingten Infektionen im dreistelligen Bereich zu rechnen (nach BG-Angaben für Hepatitis B und C). Infektionsgefahr besteht grundsätzlich überall da, wo Blutkontakt zu Infizierten möglich ist. Bei Blutentnahmen soll das durch die sog. stichsicheren Werkzeuge verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vorsorgekartei / Zusammenfassung

Begriff Die Vorsorgekartei dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und zu dokumentieren. Die Vorsorgekartei enthält sensible personenbezogene Daten. Um dem Prinzip der Datensparsamkeit gerecht zu werden, sind der Umfang zu dokumentierender Daten sowie die Aufbewahrungspflichten für den Betrieb eng beschränkt. Den Arbeitnehmer t...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.1 Durchführungswege und Vorsorgeformen

Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage (interner Durchführungsweg)[1] Unterstützungskasse (interner Durchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hepatitis / Zusammenfassung

Begriff Mit Hepatitis wird eine Entzündung der Leber bezeichnet, die verschiedene Ursachen wie div. Erreger, Vergiftungen und Verletzungen haben kann. Im Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung sind die "klassischen" Virushepatitiden, deren unterschiedliche Formen mit den Buchstaben A bis E bezeichnet werden. Insbesondere Hepatitis A, B und C können im Rahmen von bestimmten A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 2.4 Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Begehungen tragen dazu bei, dass der beratende Betriebsarzt einen wirklichkeitsnahen Eindruck vom Betrieb und den Arbeitsbedingungen bekommt und arbeitsplatzbezogene Gesundheitsrisiken besser einschätzen kann. Bei konkreten Fragestellungen, wie z. B. der Wiedereingliederung von Beschäftigten mit bestehenden Einschränkungen, sind sie unverzichtbar zur gezielten und nachhaltig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdachtsfälle im Unternehm... / 1 Verdachtsfälle – ein Überblick

Grundsätzlich sollten zur Vorbeugung von Straftaten oder Missständen und damit auch verdachtsbezogener Untersuchungen im Unternehmen im Rahmen einer guten Compliance-Struktur die bestehenden Prozesse und Strukturen stets auf ihre Wirksamkeit und tatsächliche Umsetzung geprüft werden. Dies kann sowohl durch anlassbezogene Untersuchungen von Prozessen zur Wahrnehmung von Verbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche Betreuung... / 3 Arbeitsschutzberatung als Gesamtkonzept

Über lange Jahre war der Betriebsarzt i. d. R. der einzige Fachberater für betriebsbezogene Gesundheitsfragen und manchmal einem betreuten Betrieb über Jahrzehnte hinweg verbunden. Die Beratungsaufgaben nach ASiG teilte er sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dieses durchaus bewährte Modell erfährt zurzeit eine gewisse Ausweitung. Gründe dafür sind: Der Beratungsbeda...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber, wenn sie wegen einer Krankheit, einer Sterilisation, eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Organ- oder Blutspende arbeitsunfähig sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet oder nicht die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist. Die Entge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.2.3 Geschützte Umweltaspekte nach CSDDD

Im Umweltbereich beziehen sich die Sorgfaltspflichten auf tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen infolge einer Verletzung von insgesamt 16 bestimmten umweltrechtlichen Verboten und Verpflichtungen aus verschiedenen internationalen Übereinkommen.[1] Die Liste ist hier deutlich länger als beim LkSG, das bislang nur Verbote aus dem Minamata-Übereinkommen, dem POPs-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 2.5 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer wiederholt wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig (Fortsetzungserkrankung), ist sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf längstens 6 Wochen begrenzt.[1] Eine Fortsetzungserkrankung beruht auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden wie die vorhergehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.[2] Hinweis Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement

Begriff Wenn von Fehlzeiten gesprochen wird, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich dabei um Krankheitszeiten (inkl. Unfälle, Kuren), Sonder- oder Zusatzurlaub oder um Absentismus handelt. Unter Absentismus sind die Zeiten zu verstehen, in denen der Mitarbeiter aufgrund seiner persönlichen Einstellung bzw. seiner (fehlenden) Motivation vom Arbeitsplatz fern bleibt. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit Isocyanaten im H... / 7.1.1 Maßnahmen vor Aufnahme der Tätigkeiten

Gefährdungsbeurteilung Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Berücksichtigen muss er dabei die gefährlichen Eigenschaften der Produkte, die Informationen des Herstellers (z. B. Sicherheitsdatenblatt), Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der Aufnahme durch Einatmen und des Hautkonta...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick In jedem Betrieb kennt man die Situation, dass sich "Fremde" auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden aufhalten. Ein Teil dieser Betriebsfremden sind Besucher. Der weitaus größere Teil sind i. d. R. jedoch Mitarbeiter von Fremdfirmen, die im Auftrag eines Unternehmens auf dessen Betriebsgelände Arbeiten verrichten, z. B. Wartungs-, Reparatur-, Bau- oder Reinigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.2 Gefährdungsbeurteilung

§ 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" verpflichtet Auftraggeber und Fremdfirma (die Arbeitgeber) dazu, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten und sich über die von ihren jeweiligen Tätigkeiten ausgehenden Gefahren zu informieren. Dies setzt jedoch voraus, dass mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurtei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.2 Entleiher

Gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) benötigen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) für das Überlassen ihrer Beschäftigten an den Entleiher eine Erlaubnis. Der Entleiher sollte sich vor Vergabe von Aufträgen an den Verleiher davon überzeugen, dass dieser die Erlaubnis besitzt. Damit der Verleiher geeignetes Personal zur Verfügung stellen kann, muss der Entleiher die T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.1 Verleiher

Leiharbeitsunternehmen (Verleiher) haben das Ziel, Kunden auf Anfrage geeignetes Personal auf Zeit zur Verfügung zu stellen. Die Kundenanforderungen an das Personal können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich daher auf spezielle Bereiche wie kaufmännische Mitarbeiter oder gewerbliche Mitarbeiter spezialisiert. Es ist daher hilfreich, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.1.1 Auftraggeber

Vor der Vergabe eines Auftrages an eine Fremdfirma muss geklärt werden, welcher Arbeitsauftrag vergeben werden soll. Dazu muss eine exakte Beschreibung erstellt werden, die dann Bestandteil im jeweiligen Werk- oder Dienstvertrag ist. In vielen Betrieben wird dafür ein Pflichtenheft oder eine Zeichnung erstellt. Wenn der zu vergebende Arbeitsauftrag definiert wurde, muss geklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hautschutz / 1 Aufgaben von Hautschutz

Die Haut – das größte Organ des Menschen – schützt den Menschen vor einer Vielzahl äußerer Einflüsse, z. B. Hitze, Kälte, Eindringen körperfremder Substanzen oder Krankheitserreger. Damit sie ihre Funktion ausreichend wahrnehmen kann, muss sie selbst geschützt werden. Im Arbeitsalltag kann den Gefährdungen durch entsprechende Schutzkleidung oder Hautschutzmittel wirksam vorg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.1 Verleiher

Der Verleiher ist der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und somit primär für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Diese Fürsorgepflicht besteht auch beim Einsatz der Leiharbeitnehmer bei einem Fremdunternehmen (Entleiher). Der Verleiher muss sich daher durch Kontrollen beim Einsatz seiner Beschäftigten von folgenden Punkten, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.3 Versetzung von Leiharbeitnehmern

Sofern Leiharbeitnehmer im Rahmen eines Einsatzes andere als die zuvor geplanten Tätigkeiten ausführen sollen, muss der Entleiher die Rahmenbedingungen überprüfen: Besitzen die Leiharbeitnehmer die notwendige Qualifikation für die neue Tätigkeit? Sind alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchgeführt? Ergeben sich aus den neuen Tätigkeiten neue Gefährdungen für die S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2 Einsatz von Fremdfirmen

Werden Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände tätig, ist es wichtig, die Sicherheit und die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und der Fremdfirmenmitarbeiter zu jeder Zeit zu gewährleisten. Beide Arbeitgeber – Auftraggeber und Fremdunternehmer – sind gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesund...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 4 Gegenüberstellung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Zeitarbeit)

Tab. 3 zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3 Einsatz von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassung)

Viele Unternehmen greifen immer häufiger auf sog. "Leiharbeitnehmer" oder "Leiharbeiter" zurück, weil es werden: zusätzliche Mitarbeiter benötigt, um Produktionsspitzen bearbeiten zu können; für eine unbestimmte Zeit für Aufträge oder Projekte Mitarbeiter so lange benötigt, bis die Aufträge erledigt sind; Mitarbeiter für Krankheitsvertretungen etc. benötigt; Mitarbeiter gesucht,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 5 Verhalten bei Verletzungen des Verhaltenskodex

Verstöße gegen den Verhaltenskodex sollten in allen Fällen aufgegriffen werden und angemessene Maßnahmen zur Folge haben (Konsequenzenmanagement). Hierbei sollten neben den bei Fehlverhalten zulässigen bzw. gebotenen arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen auch Aufklärungs- und Beratungsgespräche mit Führungskräften und/oder dem Compliance-Beauftragten in Erwägung gezogen werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremdfirmen / Zusammenfassung

Begriff Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen die Arbeitgeber hinsichtlich der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Für die Arbeitgeber besteht außerdem die Pflicht, sich gegenseitig über die bei der Arbeit entstehenden Gefahren zu unterrichten und die Arbeitsschutzmaßnahmen abzustimmen. Gesetze, Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 4 Praktische Umsetzung

In der Praxis gibt es verschiedene Modelle, nach denen arbeitsschutzrelevante Pflichten zwischen Ver- und Entleiher verteilt werden. Z. B. werden notwendige Vorsorgen häufig über das Zeitarbeitsunternehmen abgewickelt, manchmal aber auch über den entleihenden Betrieb. In jedem Fall ist es wesentlich, dass bei Zustandekommen des Leihvertrags die Schnittstellen im Arbeitsschut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschwer: Grundsatz der Mei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde zulässig ist. Dies ist nur der Fall, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt oder das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat. Um den Betrag zu erreichen, ist frühzeitig Vorsorge zu treffen. Über die Frage erst im Verfahren der Nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 4.2 Ganzheitliche Verankerung von CSR im Unternehmen

Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sollte sich entsprechend der Definition der ISO 26000 und dem EU-Verständnis aus dem Jahr 2011 an den unternehmensspezifischen Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt ausrichten. Eben diese Auswirkungen werden heute anhand der o. g. ESG-Kriterien abzubilden versucht – die Verantwortung eines Unternehmens k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.3 Zweckbetriebe, die nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen

Rz. 169 Nach § 65 AO als Zweckbetriebe anerkannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gewährleisten bereits, dass sie auch hinsichtlich der Umsätze, mit deren Ausführung selbst sie ausnahmsweise nicht auch ihre satzungsmäßigen Zwecke verwirklichen, zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es zur Erfüllung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 1.1 Das Arbeitsstättenrecht

Das Ziel des Arbeitsstättenrechts ist die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen, die durch das Einrichten und das Betreiben von Arbeitsstätten hervorgerufen werden (vgl. § 1 Abs. 1 ArbStättV). Besonderes Augenmerk liegt auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die zurückzuführen sind auf: nicht ordnungsgemä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.1 Prävention

Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbedingte Gesundh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8 Regelungen zur Prävention

Rz. 91 Mit der ab 1.1.2021 geltenden Neufassung des Abs. 4 treten Regelungen zur Prävention im Zusammenwirken von Versicherten, Arbeitgebern und Unfallversicherungsträgern an die Stelle der außer Kraft getretenen Vorschriften zum Unterlassungszwang. Die Regelungen beschränken sich nicht auf die Berufskrankheiten, bei denen bisher der Unterlassungszwang galt, sondern gelten f...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 21.8.1996 bzw. am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 36 Satz 1 und 2 UVEG) und seitdem unverändert geblieben. Sie entspricht im Wesentlichen § 537 RVO. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als ...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als Präventionsaufgabe aufgenommen. Der Systematik des § 7 Abs. 1 entsprechend werden auch die Berufskrankheiten als Versicherungsfälle genannt. Als Einweisungsnorm gibt die Norm einen Überblick über die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Aufgaben der Unfallversicherung werden ...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 21.8.1996 bzw. am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 36 Satz 1 und 2 UVEG) und seitdem unverändert geblieben. Sie entspricht im Wesentlichen § 537 RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prävention Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbe...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 3 Literatur

Rz. 6 Bereiter-Hahn/Mehrtens, Unfallversicherung, Loseblattkommentar. Becker/Franke/Molkentin/Hedermann, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 6. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Loseblattwerk. Krasney/Brackmann/Burchardt, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Kommentar, Loseblattwerk. Lauterbac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.3 Entschädigung

Rz. 5 Entschädigung wird Versicherten und Hinterbliebenen nach Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 7) in Form von Geldleistungen gewährt. Dazu gehören insbesondere Renten. Versicherte erhalten Leistungen nach Maßgabe der §§ 56 ff.; Hinterbliebenenleistungen sind in den §§ 63 ff. geregelt. Der Begriff der Entschädigung meint den Ausgleich, die Kompensation der durch den Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.5 Abgrenzung gegenüber Unfallverhütung und Arbeitsschutz

Rz. 101 Gemäß Abs. 4 Satz 4 bleiben Pflichten der Unternehmer und Versicherten nach dem Zweiten Kapitel (Unfallverhütung und Prävention: §§ 14 bis 25) und aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften unberührt. Während Abs. 4 die Verhaltensprävention im Blick hat und als Ziel Einfluss auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Versicherten nehmen soll, enthalten die Vor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1 Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit

2.8.1.1 Gefahrenbegriff Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bildet das Herzstück des Berufskrankheitenrechts und galt seit dem 1.1.1997 (Art. 36 S. 1 UVEG) bis zum 31.12.2020 nahezu unverändert. Sie statuiert das sog. Mischsystem mit der Berufskrankheitenliste (Abs. 1) einerseits und der Öffnungsklausel (Abs. 2) andererseits. Darüber hinaus enthält die Norm in Abs. 3 eine Vermutungsregel und verpflichtet die gese...mehr