Fachbeiträge & Kommentare zu Private Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 1.1 Personenkreis

Privat krankenversichern können sich nur jene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Darüber hinaus darf auch kein Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. auf Leistungen für Asylbewerber bestehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 2 Beitragsfestsetzung

Die Beiträge zur PKV werden nicht prozentual aus dem Arbeitsentgelt wie in der GKV berechnet, sondern werden entsprechend des versicherten Risikos erhoben. 2.1 Familienversicherung In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen. 2.2 Beitragstragung/-zuschuss Der Beitrag zur PKV muss vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 2.1 Familienversicherung

In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 4.2 Nichtversicherte

Im Basistarif müssen u. a. auch Nichtversicherte[1] aufgenommen werden, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind. Eine Ablehnung des Antrags wegen Vorerkrankungen ist nicht zulässig, Risikozuschläge dürfen nicht verlangt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 3 Standardtarif

Der Standardtarif ist für privat Versicherte vorgesehen, die sich beispielsweise in einer finanziellen Notlage befinden. Er steht privat Versicherten zur Wahl, die vor 2009 eine private Kranken-Vollversicherung abgeschlossen hatten. Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings werden beim Wechsel vom Normal- i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Eine private Kranken-Vollversicherung (PKV) kann als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang in der PKV kann individuell vereinbart werden. Die Vollversicherung steht allerdings nur einem begrenzten Personenkreis offen. Private Kranken-Zusatzversicherungen können sowohl von privat als auch von gesetzlich Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 1 Privater Vollversicherungsschutz

1.1 Personenkreis Privat krankenversichern können sich nur jene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Darüber hinaus darf auch kein Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. auf Leistungen für Asylbewerber bestehen.[1] 1.2 Umfang Standardmäßig umfasst die private Kranken-Vollversicherung ambulante und stationäre Leistungen sowie üblicherweise die Koste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 8 Private Pflege-Pflichtversicherung

Wer sich für eine private Kranken-Vollversicherung entscheidet, muss zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.[1] Bei Erwachsenen wird bei Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, in der Kalkulation das Eintrittsalter und das Geschlecht berücksichtigt. Bei danach vereinbarten Pflege-Pflichtversicherungen spielt das Geschlecht kalkulatorisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 2.2 Beitragstragung/-zuschuss

Der Beitrag zur PKV muss vom Versicherten selbst an das Versicherungsunternehmen überwiesen werden. Im Unterschied zur GKV übernehmen das weder der Arbeitgeber noch der Rentenversicherungsträger. Diese zahlen aber – in Anlehnung an die Vorgaben für gesetzlich Versicherte – einen Zuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der Zuschuss muss unter Vorlage des Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6.2 Kündigungsrechte

Die vorzeitige Kündigung eines Versicherungsvertrags ist möglich, wenn ein privat versicherter Arbeitnehmer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze[1] oder Verringerung des Einkommens versicherungspflichtig wird oder ein privat versicherter Selbstständiger vor dem 55. Lebensjahr durch Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung versicherungspflichtig wird oder ein privat Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.2 Privat krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten als Beitragszuschuss einen Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Istentgelt) und des bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden fiktiven Arbeitsentgelts ergibt. Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt Folgendes: Der Zuschussanteil aus dem Istentgelt wird auf der Basis des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz der geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 7 Auslandsaufenthalt

Die private Kranken-Vollversicherung gilt mindestens 1 Jahr lang weltweit. Bei längeren dienstlichen Aufenthalten im Ausland sind entsprechende Vereinbarungen möglich.[1] Krankheitsbedingte Rücktransporte sind in der Regel allerdings nicht mit versichert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 4 Basistarif

4.1 Wechselrecht Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 4.1 Wechselrecht

Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur Hilfebedürftigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6.3 Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung kann sinnvoll sein, wenn der private Krankenversicherungsschutz vorübergehend ruhen soll, um später ohne Verluste wieder aktiviert zu werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6 Kündigung des Versicherungsvertrags

6.1 Vertragliche Kündigungsrechte Beim Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen ist in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten.[1] Die beim bisherigen Versicherer angesparten Alterungsrückstellungen bleiben dann komplett beim alten Versichertenkollektiv und können nicht mitgenommen werden, wenn der Vertrag bis zum 21.12.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 5.1 Neuberechnung des Beitragszuschusses durch Zahlung einer Prämie

Sofern der Angestellte Einmalzahlungen erhält, ist eine Neuberechnung des Beitragszuschusses vorzunehmen. Die Einschränkung, dass als Beitragszuschuss höchstens die Hälfte dessen zusteht, was der Angestellte für seine Versicherung tatsächlich aufwendet, bezieht sich nicht nur auf den Zuordnungsmonat bei Zahlung einer Prämie. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum, der fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6.1 Vertragliche Kündigungsrechte

Beim Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen ist in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten.[1] Die beim bisherigen Versicherer angesparten Alterungsrückstellungen bleiben dann komplett beim alten Versichertenkollektiv und können nicht mitgenommen werden, wenn der Vertrag bis zum 21.12.2012 abgeschlossen wurde. Hinweis M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 1.2 Umfang

Standardmäßig umfasst die private Kranken-Vollversicherung ambulante und stationäre Leistungen sowie üblicherweise die Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und -ersatz. Berufstätige können zudem Krankentagegeld bis zum vollen Nettoeinkommen mitversichern. In welchem Umfang die Kosten konkret erstattet werden sollen, kann bei bestimmten Positionen – wie etwa bei Zahnersatz –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 5 Notlagentarif

Der Notlagentarif ist für Beitragsschuldner gedacht, die nicht hilfebedürftig sind. Weil die Leistungen auf Notfall- und Schmerzbehandlungen beschränkt sind, ist dieser Tarif mit ca. 120 EUR monatlich sehr günstig. Die aufgelaufenen Beitragsschulden werden mit dem Preis des Notlagentarifs rückwirkend bis max. zum 1.1.2009 neu berechnet. Sobald die Schulden beglichen sind, wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / Zusammenfassung

Begriff Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden kraft Gesetzes wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Versicherungspflicht umfasst auch Personen ohne anderweitigen Versicherungsschutz, die in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, aber dem Grunde nach dem System der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 1.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten den Zuschuss, wenn Sie wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund der Regelung für 55-Jährige versicherungsfrei sind. Eine weitere Zuschussgewährung besteht, wenn diese Beschäftigten von der Versicherungspflicht befreit sind. Sie erhalten den Zuschuss für sich und ihre Angehörigen, die bei Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.5 Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind[1], erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.[2] Als Zuschuss ist für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer der Betrag zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zu tragen hätte[3], für privat krankenversicherte Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / 4 Versicherungsschutz beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Sofern der Haftentlassene nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfüllt und nach der Haftentlassung Sozialhilfe bezieht, wird der Versicherungsschutz entweder über eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den o. g.[1] Voraussetzungen sichergestellt oder es kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / Zusammenfassung

Begriff Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind meist vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) gemeinsam zu tragen. Den Arbeitgeberanteil hat der Arbeitgeber allein zu tragen (Lohnnebenkosten). Der Arbeitgeber darf seinen Anteil nicht vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abziehen. Gesetze, Vorschriften und Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 3.1.2 Beitragszuschuss

Bezieher von Vorruhestandsgeld erhalten einen Beitragszuschuss, wenn sie bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss hatten und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert sind. Freiwillige Krankenversicherte Freiwillige Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 4 Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können dem versicherungspflichtigen Personenkreis der bislang Nichtversicherten angehören. Hierbei handelt es sich z. B. um geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer[1], die weder aufgrund einer Hauptbeschäftigung noch im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert sind. Arbeitnehmer mit Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreie A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 2.2 Krankenversicherung

Für Berufsanfänger besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien zu lassen, wenn eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachgewiesen wird.[1] Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht endet dabei 3 Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit für sog. Berufsanfänger m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1.3 Ende der Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers

Wird die Beschäftigung eines wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmers ohne Entgeltzahlung unterbrochen, gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ebenfalls als fortbestehend, längstens jedoch für einen Monat. Dies führt dazu, dass die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis mit unterbrochener Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 3 Lohnsteuerrechtliche Behandlung

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, gehören zum steuerfreien Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung gesetzlich verpflichtet ist.[1] Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich ausschließlich nach den sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 2 Gleichzeitige An- und Abmeldung

An- und Abmeldung können gleichzeitig vorgenommen werden, wenn innerhalb der Abgabefrist für die Abgabe einer Anmeldung das Arbeitsverhältnis endet und noch keine Anmeldung erstattet wurde. Die gleichzeitige An- und Abmeldung mit dem Abgabegrund "40" ist allerdings nur mit Angabe der Versicherungsnummer zulässig. Arbeitgeber haben seit dem 1.1.2023 vor Erstellung einer Anmeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 3.2 Geleistete Mehrbeiträge sind steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss, der die Hälfte des tatsächlich geleisteten Beitrags übersteigt, ist der geleistete Mehrbetrag steuerpflichtig. Da es sich bei dem übersteigenden Teil der Arbeitgeberzahlung um eine Geldleistung handelt, ist die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze nicht anwendbar. Es liegt kein Sachbezug vor, da der Arbeitgeber mit der Geldlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 2.2 Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz[1] haben. Sofern es sich bei diesen Personen um Arbeitnehmer handelt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Wichtig Regelungen zum GSV-Beitrag gelten nicht Die Regelungen über die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 EUR; 2024: 5.175 EUR). Als Zuschuss ist für gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / 3 Versicherungsschutz ohne Vorliegen einer anderweitigen Absicherung

In einigen Fällen tritt im Anschluss an die Haftentlassung kein Tatbestand ein, der für sich gesehen zum Eintritt von Sozialversicherungspflicht führt. Hier kommt für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Auffangregelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V zum Zuge. Danach tritt automatisch Krankenversicherungspflicht ein, wenn kein anderweitiger Anspruch auf Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Freistellungsanspruch

Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geword...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / 2 Nettobezug

Nettobezüge sind oft Zahlungen an den Arbeitnehmer, die nicht Teil der eigentlichen Entlohnung sind. Zu den Nettobezügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge nicht überschreiten, Beiträge des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die trotz Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.2 Bezieher von Arbeitslosen-/Unterhaltsgeld

Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Sofern sie aber unmittelbar vor Beginn des Leistungsbezugs mindestens 5 Jahre nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert waren, können sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist davon abhängig, dass der Antragsteller nachweist, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragszuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Verdienstgrenze nicht pflichtversichert oder wegen einer privaten Krankenversicherung von der Pflichtversicherung befreit sind. Die jeweiligen Zuschüsse stellen kein direktes Arbeitsentgelt dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zuschüss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.3 Vorruhestandsgeldbezieher

Soweit diese Personen als Beschäftigte bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss wegen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hatten, bleibt der Anspruch für die Dauer der Vorruhestandsleistungen erhalten. Für die Höhe des Zuschusses ist das Vorruhestandsgeld[1] bis zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.3 Organspender

Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt auch erhalten, wenn ein Spender von Organen oder Geweben von einem Leistungsträger (private Krankenversicherung, Beihilfeträger des Bundes u. a.) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften bezieht oder beanspruchen kann.[1] Für die Dauer des Leistungsbezugs besteht Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / 3 Beiträge aus der Waisenrente zur Kranken-/Pflegeversicherung

Waisenrentner sind in der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme kann gelten, wenn zuletzt vor Stellung des Rentenantrags eine private Krankenversicherung bestand. Bei Versicherungspflicht sind die auf die Waisenrente entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte von der Waise und vom Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungsfrei waren und während der Freistellung aufgrund der Herabsetzung der Wochenarbeitszeit und des dadurch geringeren Arbeitsentgelts krankenversicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht auf ihren Antrag hin befreien lassen.[1] Ohne das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer ist Organ einer juristischen Person. Er ist im Innenverhältnis den Mitgesellschaftern gegenüber berechtigt, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Meist vertritt er die Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen; er bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3 Nicht versicherungspflichtige Personen

Lohnsteuerfrei sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine private Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land abschließt. Unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer von der Versicherungspfli...mehr