Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

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Rechte und Pflichten des WE... / 7.2 Gebäudebezogene Pflichten

Das öffentliche Recht regelt in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen Anforderungen an die Sicherheit und Beschaffenheit von Gebäuden und gebäudespezifischen Anlagen. Die Pflichten werden nach § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE wahrgenommen und damit vom Verwalter, der als deren Organ diese Pflichten zu erfüllen hat. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Das GEG regelt bezüglich der ener...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.13 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht in sämtlichen Bundesländern. Vereinzelt kann es Fälle geben, in denen die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern noch nicht erfüllt wurde. Wichtig für Verwalter ist dann, wer neben dem Einbau der Rauchwarnmelder auch für deren Wartung verantwortlich ist. Nach den Landesbauordnungen trifft die Einbau...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.3 Betriebskostenarten

Die 17 Betriebskostenarten des § 2 Satz 1 BetrKV die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich de...mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 7.2.1 Allgemeines

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 und Abs. 2 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, bestimmte Einwirkungen auf sein Sondereigentum zu dulden.[1] Unerheblich ist, ob die Einwirkungen ihren Ausgang im gemeinschaftlichen Eigentum oder im Sondereigentum genommen haben. Beispiele für solche Einwirkungen sind das Aufbrechen, Beschädigen und Zerstören der im Sondereigentu...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.3 Genereller Ausschluss der Mieterhöhung

In bestimmten Fällen ist eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ausgeschlossen. So besteht ein vollständiger Ausschluss bei der Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a Abs. 2 Satz 2 BGB).[1] Bei einer Indexmiete ist eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nur möglich, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (§ 557b Abs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Rz. 25 Zwar ist in § 1 Abs. 1 BetrKV die Rede davon, dass es sich um Kosten des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten handeln muss. Durch die Verwendung des Begriffs der Betriebskosten ist jedoch klargestellt, dass es auf die Betriebskosten ankommt, die dem Vermieter (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 176) tatsächlich entstanden sind (so wohl GH, Hinweisbeschluss...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Rz. 76 Eine vom Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 vorzunehmende Abrechnung muss eine aus sich heraus verständliche geordnete Zusammenstellung der zu den umzulegenden Betriebskosten im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben enthalten (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17, GE 2018, 577). Die Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich i. d. R. an den im Mietvert...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Abgrenzung zu Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten

Rz. 30 Die Umlage anderer Kosten als der in § 2 BetrKV aufgezählten Betriebskosten auf den Wohnraummieter ist unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss v. 7.1.1986, 4 W-RE 720/85, WuM 1986, 50; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.5.1988, 9 RE-Miet 1/88, GE 1988, 579 = ZMR 1988, 261 = WuM 1988, 204). Kapitalkosten wie Erbbauzinsen sind daher als Betriebskosten nicht auf den Wohnraummieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Verbesserung der Sicherheit der Wohnung

Rz. 45 Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Wohnung gehört der nachträgliche Einbau einer neuen einbruchshemmenden Haustür (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361), von sicheren Wohnungseingangstüren (LG Berlin, Urteil v. 15.12.2000, 64 S 318/00; LG Berlin, Urteil v. 5.11.2002, 64 S 170/02, GE 2003, 122; LG Berlin, Urteil v. 2.12.2003, 64 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz im ABC.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung (Aufforderungs-Beschl): VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausnahme stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 10 Als Zubehör wurden angesehen: Alarmanlage einer Eigentumswohnung (München MDR 79, 934); Baumaterial, das auf dem Baugrundstück lagert (BGHZ 58, 309, 312: noch nicht montierte Heizkörper); Baugeräte, die auf Grundstück des Baugeschäfts eingesetzt werden (Hamm MDR 85, 494); Bierausschankanlage (Celle OLGZ 80, 13) und Kühlanlage (Hamm NJW-RR 86, 376) einer Gastwirtschaft;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 20 §§ 47, 48 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZMR 86, 444), die angeordnete Installation für Probenahmestellen aufgrund der Trinkwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unerhebliche Einwirkungen.

Rn 23 Ob die Einwirkungen einer Modernisierungs- iSv § 555c IV oder einer Erhaltungsmaßnahme (vgl § 555a III) unerheblich sind, ist im Einzelfall nach der Härte iSv § 555d II zu beurteilen, die ein Mieter erfährt. Es geht va um die voraussichtliche Dauer (Rn 16) und den voraussichtlichen Umfang (Rn 12 ff), mithin die Intensität der baulichen Veränderungen. Va Veränderungen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 16 Die Vergrößerung der Mietfläche der vermieteten Räume, zB durch Anbau oder Vergrößerung von (Ständer-)Balkonen (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 25), wenn nicht schon einer besteht (LG Berlin GE 06, 190), oder Erweiterung der vorhandenen Räume (die Vergrößerung der Mietsache im Übrigen unterfällt § 555b Nr 7, dort Rn 21); s.a. Rn 15. Bauliche Verände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme.

Rn 31 Für den Fall, dass der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, zB den Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. § 555a Rn 20), ist str, ob der Vermieter grds berechtigt ist, die neu entstehenden Betriebskosten ohne eine vertragliche Grundlage auf den Mieter umzulegen. Richtigerweise ist eine Umlage auch dann nur möglich, wenn man die ursprüngliche Klausel so auslegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Pflichten, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern (§ 9a II Fall 4).

Rn 28 Die GdW übt nach § 9a II Fall 4 iÜ solche Pflichten der WEigtümer aus, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern. Es muss sich grds um eine Pflicht handeln, die sämtliche WEigtümer betrifft. Rn 29 Bsp: Nach wohl noch hM der Einbau von Rauchwarnmeldern im SonderE (s zum alten Recht BGH MDR 19, 216 [BGH 07.12.2018 - V ZR 273/17] Rz 7; NJW 13, 3092 Rz 7/8), wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a BGB Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (E...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.7 Duldungspflicht von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. In hier maßgeblicher Hinsicht hat nach § 15 Nr. 1 WEG derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Sondereigentum (WEMoG) / 3 Problem- und Einzelfälle

Sondereigentum an noch nicht fertiggestellten Bauten Liegt ein behördlich bestätigter oder wenigstens vorläufiger Aufteilungsplan vor, kann zwar Wohnungseigentum begründet werden, bezüglich des Sondereigentums zunächst jedoch nur eine Anwartschaft, aus der mit Veräußerung des Sondereigentums durch den teilenden Eigentümer ein Anwartschaftsrecht des Erwerbers entsteht,[1] das ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 3 Anspruch des Mieters auf Einbau von Rauchwarnmeldern

Was Modernisierungsmaßnahmen betrifft, hat der Mieter vom Grundsatz her keinen Anspruch, dass derartige Maßnahmen vom Vermieter vorgenommen werden.[1] Das Bundessozialgericht hat aber ausgesprochen, dass Rauchwarnmelder heutzutage als "unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung der Mietwohnung" gehören.[2] In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass Gebäude nur dan...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.1 Wer einbaupflichtig ist

Zählt der Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, ist die gesetzliche Einbaupflicht der Gemeinschaft eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Hinweis Streitfragen durch BGH größtenteils geklärt Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen grundsätzlich dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsi...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 11.1 Anschaffungskosten

Die Kosten der Anschaffung der Rauchwarnmelder können nicht in der Betriebskostenabrechnung angesetzt werden, weil es am Merkmal der "laufenden Entstehung" fehlt.[1] Wichtig Umlage nur durch Modernisierungsmieterhöhung Die Anschaffungskosten können nur im Wege der Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB auf den Mieter umgelegt werden.mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / Zusammenfassung

Überblick In allen Bundesländern ist die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Bestandsbauten inzwischen geregelt. Rauchwarnmelder haben im Gegensatz zu Brandmeldern in erster Linie den Zweck, nicht das Gebäude als solches, sondern alle seine Bewohner wie Eigentümer, Mieter, Besucher oder sonstige Drittpersonen vor toxischen Gasen bei Rauchentwicklung zu schütz...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete)

Zusammenfassung Überblick In allen Bundesländern ist die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Bestandsbauten inzwischen geregelt. Rauchwarnmelder haben im Gegensatz zu Brandmeldern in erster Linie den Zweck, nicht das Gebäude als solches, sondern alle seine Bewohner wie Eigentümer, Mieter, Besucher oder sonstige Drittpersonen vor toxischen Gasen bei Rauchentwic...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 10 Versicherungsrechtliches

Installiert der Eigentümer entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung keine Rauchwarnmelder, bleibt dies ohne öffentlich-rechtliche Folgen. Bußgelder sind dafür nicht vorgesehen. Dadurch sollte zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden und die Privatsphäre des Wohnungsnutzers geschützt werden. Im Urteil vom 17.6.2015[1] hat der BGH – für das Land Sachsen-Anhalt – darauf hingew...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.1 Betriebssicherheit und Montage nach DIN 14767

Die Rauchwarnmelder müssen betriebssicher sein. Dazu legt die DIN 14767 fest, was hierzu überprüft und erforderlichenfalls ersetzt werden muss (s. Abschn. 5).mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8 Wer bei Fehlalarm haftet

Rechtlich noch weitgehend ungeklärt ist die Frage, wer auf Schadensersatz haftet, wenn die Feuerwehr anrücken muss, weil ein Rauchwarnmelder einen tatsächlich nicht bestehenden Notfall angezeigt hat. Es geht dabei zum einen um die Kosten für den unnötigen Personal- und Fahrzeugeinsatz, zum anderen auch um Beschädigungen des Eigentums, z. B. durch eine zerstörte Haus- und Woh...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.2 Betreten des vermieteten Sondereigentums

Zwischen Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) besteht grundsätzlich keine Rechtsbeziehung, maßgeblich ist der Mietvertrag zwischen vermietendem Wohnungseigentümer und Mieter. Praxis-Tipp Betretungsrecht im Mietvertrag vereinbaren Hierin kann und sollte ein Betretungsrecht der Wohnung als Sondereigentum – ebenfalls nach entsprechender Ankündigung und zeitlichem Vorl...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 4 Durchsetzbarkeit des Mieteranspruchs auf Einbau

Der Mieter kann, wenn der Vermieter seiner gesetzlichen Pflicht zur Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern nicht nachkommt, den Vermieter auf Installierung der Warnmelder verklagen. Hinweis Antrag auf einstweilige Verfügung möglich Zulässig ist auch eine einstweilige Verfügung, auch wenn dadurch die Hauptsache vorweggenommen würde. Die Dringlichkeit der Maßnahme kann jed...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 5 Was praktisch zu beachten ist

Das ist vom Eigentümer/Vermieter zu veranlassen: Rauchwarnmelder einbauen: Mit dem Mieter müssen Termine abgestimmt und mindestens jeweils 1 Rauchwarnmelder (nach Produktnorm DIN EN 14604) nach den Mindestanforderungen der DIN-Norm 14676 in den betroffenen Räumen eingebaut werden. Das sind in der Regel die Schlafräume, die Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Auf...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 11.2 Wartungskosten

Nach der DIN 14676 Nr. 6 (DIN EN 14604) müssen Rauchwarnmelder jährlich auf Beschädigungen und Funktion hin überprüft und gewartet werden. Hierzu ist insbesondere die Lufteintrittsöffnung von Staub zu reinigen, die Fotooptik etwa von Zigarettenrauch zu reinigen, das Gerät erforderlichenfalls mit neuen Batterien zu versehen, ein Probealarm durchzuführen. Dadurch entstehen insbeson...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 9.1 Grundsätzlich: Wirksamkeit einer Vereinbarung

Die Landesbauordnungen regeln in den meisten Fällen, wem die Betriebspflicht für die Rauchwarnmelder obliegt (s. Abschn. 14). Unabhängig hiervon kann der Vermieter die Betriebspflicht auf den Mieter vertraglich übertragen.[1] Achtung Kontrollverlust Aus den vorab unter Abschn. 2 dargestellten Gründen ist die Übertragung nicht empfehlenswert. Behalten Sie wegen der unabsehbaren ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 9.3 Formularvertragliche Regelung

Nach hier vertretener Ansicht ist es auch formularvertraglich grundsätzlich möglich, dem Mieter die Betriebspflicht aufzuerlegen.[1] Dafür sprechen folgende Gründe: Der BGH hält eine formularvertragliche Klausel, die dem Mieter die jährliche Wartungspflichtfür eine Gastherme auferlegt, für wirksam, sofern eine angemessene kostenmäßige Obergrenze festgelegt wird.[2] Er hat es...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 11.3 Anmietkosten

Der BGH hat mit Urteil vom 11.5.2022[1] entschieden, dass die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind. Begründung: Die Anmietung tritt an die Stelle einer nicht umlagefähigen Anschaffung.mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.5 Umlage der Rauchwarnmelderkosten auf den Mieter

Bei vermieteten Eigentumswohnungen ergeben sich bezüglich der Kostenumlage auf den Mieter nichts anderes, wenn der Vermieter von sich aus für seinen Mieter in seiner Wohnung Rauchwarnmelder installiert. Der Mieter muss dies dulden; der Vermieter kann die Miete erhöhen und unter den Voraussetzungen der vereinbarten Kostenumlage die Wartungs- und ggf. die Batteriekosten als Be...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6 Der Einbau als Modernisierungsmaßnahme

6.1 Duldungspflicht des Mieters Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Maßnahme der Wohnungsmodernisierung.[1] Dadurch wird der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.[2] Zudem führt der Einbau zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.[3] Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist zudem eine gesetzliche Maßnahme, die der Vermieter deshalb nicht zu vertr...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7 Die Betriebsbereitschaft

7.1 Betriebssicherheit und Montage nach DIN 14767 Die Rauchwarnmelder müssen betriebssicher sein. Dazu legt die DIN 14767 fest, was hierzu überprüft und erforderlichenfalls ersetzt werden muss (s. Abschn. 5). 7.2 Wer sicherungspflichtig ist Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Be...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 9 Die Betriebspflicht auf den Mieter übertragen

9.1 Grundsätzlich: Wirksamkeit einer Vereinbarung Die Landesbauordnungen regeln in den meisten Fällen, wem die Betriebspflicht für die Rauchwarnmelder obliegt (s. Abschn. 14). Unabhängig hiervon kann der Vermieter die Betriebspflicht auf den Mieter vertraglich übertragen.[1] Achtung Kontrollverlust Aus den vorab unter Abschn. 2 dargestellten Gründen ist die Übertragung nicht emp...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 12 Mieterhöhung

Der Vermieter kann die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchwarnmelder im Wege der Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 559 Abs. 1 BGB, wonach die Miete um jährlich 8 % erhöht werden kann, wenn in der Wohnung bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.[1] Die Voraussetzungen dieser...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.1 Duldungspflicht des Mieters

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Maßnahme der Wohnungsmodernisierung.[1] Dadurch wird der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.[2] Zudem führt der Einbau zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.[3] Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist zudem eine gesetzliche Maßnahme, die der Vermieter deshalb nicht zu vertreten hat.[4] Der Mieter muss den...mehr