Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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Finnland / VIII. Erbauseinandersetzung

Rz. 100 Die Erbauseinandersetzung, d.h. die tatsächliche Aufteilung des Nachlasses unter den Erben/Bedachten, ist im 23. Kapitel des Erbrechtsgesetzes geregelt. Sie stellt im finnischen Recht einen eigenen Abschnitt dar, der deutlich von der Phase der Nachlassverwaltung getrennt wird. Rz. 101 Die Nachlassbeteiligten können sich untereinander vertraglich über die Realteilung d...mehr

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Schweiz / 4. Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung

Rz. 142 Beerben mehrere Erben den Erblasser, entsteht unter ihnen bis zur Erbteilung eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB).[250] Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand i.S.d. Art. 652–654 ZGB. Die Miterben werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und können grundsätzlich nur gemeinsam über die Rechte ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.9 § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)

• 2020 Einbringung zu Buchwerten / Bruttomethode / Nettomethode / § 24 UmwStG Bei der Einbringung einer Sachgesamtheit zu Buchwerten nach § 24 UmwStG kann das übernommene Vermögen in der Gesamthandsbilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen nach der Brutto- oder der Nettomethode dargestellt werden. Erreicht werden dürfte die Buchwertfortführung auch dadurch, dass in der Ges...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 7 GrEStG begünstigt die Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum. Nach der Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes ist die flächenmäßige Aufteilung eines im Eigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks in einzelne Grundstücke (Grundstücksteile) ein eigenständiger Erwerbsvorgang. Dieser soll aber gleichwohl nicht der Besteuerung unterworfen w...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 3 Flächenweise Aufteilung eines einer Gesamthand gehörenden Grundstücks

Rz. 4 § 7 Abs. 2 GrEStG begünstigt die flächenweise Aufteilung eines Grundstücks, das einer Gesamthand gehört. Wie unter Rz 1 ausgeführt ändert sich daran auch künftig nichts. Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Anstelle des Antei...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.2 Gebrauchsmöglichkeit

Eine exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer oder einer Gruppe von ihnen, war nach früher geltender Rechtslage gemäß § 16 Abs. 4 WEG a. F. nur dann möglich, wenn diese Wohnungseigentümer zumindest eine eigennützige Gebrauchsmöglichkeit der von der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschafseigentums hatten.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gelingt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nac...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar dienen, weil sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Es ist für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen nicht ausreichend, dass lediglich die Möglichkeit einer betrieblichen Nutzung besteht.[1] Bei selbst bewirtschafteten Grundstücken liegt daher unzweife...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Mandantenstamm

Der Mandantenstamm ist ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Im Gegensatz zum Firmen- oder Geschäftswert kann der Mandantenstamm/Kundenstamm bei der Betriebsveräußerung Gegenstand eines selbstständigen Übertragungsgeschäfts und damit auch Gegenstand eines selbstständigen Pachtvertrags oder auch Gegenstand einer verdeckten Einlage sein.[2] Der Ma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung (§ 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 182 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ein erster und durchaus spannender Punkt ist die Veräußerung, Aufgabe oder Realteilung eines ganzen Betriebs oder eines ganzen Mitunternehmeranteils nach §§ 14, 16 Abs 1 und 3 EStG sowie § 18 Abs 3 EStG. Die Betonung liegt dabei auf dem Ausdruck eines "ganzen" Betriebs oder "ganzen" Mitunternehmeranteils, da in diesen Fällen die Grundlage f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gem § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsnach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art?

Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine angemessene Gegenleistung aus dem BV des BgA in den...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 36 Besteht der Nachlass nur aus Betriebsvermögen, stellt die Auseinandersetzung durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter den Miterben und die Fortführung des Betriebes ohne Abfindung eine Realteilung und damit einen unentgeltlichen Vorgang dar. Mangels Entgeltlichkeit entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[45] Rz. 37 Setzen sich die Erben derart a...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 50 Betrifft die Erbauseinandersetzung Betriebsvermögen, entstehen dem zahlenden Miterben Anschaffungskosten und beim Miterben, der die Zahlung erhält, liegt ein Veräußerungserlös vor. Gelangen die bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen des Miterben, ist der Verkaufserlös nicht gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt, sondern lauf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Das "Miterben-Unternehmen" in der Steuerberatung, KÖSDI 1991, 8436; Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Söffing, Zurechnung von Einkünften bei Vermächtnis eines Betriebs, NWB 1992 F 3, 8313; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Wacker/Frantz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines zum UmwG

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwG regelt das Zivilrecht der Unternehmensumw und bildet damit die zivilrechtliche Grundlage für die Mehrzahl der umw-stlich relevanten Maßnahmen zur Unternehmensumstrukturierung. Außer durch Umw nach dem UmwG können Strukturänderungen bei Unternehmen durch Einbringungsvorgänge, Kap-Erhöhungen gegen Sacheinlage, Realteilung oder durch An...mehr

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§ 23 Steuerrecht / dd) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 77 Zur zivilrechtlichen Definition der einfachen Nachfolgeklausel wird auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 18 Rdn 147). Die Finanzverwaltung folgt der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Nachfolge in den Geschäftsanteil einer Personengesellschaft nicht, denn die Geschäftsanteile werden steuerlich so behandelt, als stünden sie, wie die übrigen Nachlass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Weitere Besonderheiten im Personengesellschaftskonzern

Tz. 843 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Übertragungen von WG können im Bereich der Pers-Ges häufig (allerdings nicht immer) zu BW erfolgen. Anders als bei Kap-Ges gilt dies idR auch für Einzel-WG. Dafür können folgende Rechtsnormen bzw -instrumente einschlägig sein: § 6 Abs 3 EStG für die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, MU-Anteile), § 6 Abs 5 EStG für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bohlmann, Vermeidung der Zwangsentnahme von Sonder-BV ... bei der Erbfolge, BB 1994, 189; Tismer/Ossenkopp, Veräußerung von Kommanditanteilen bei Vorliegen von Sonder-BV, FR 1992, 39; Herbst/Stegemann, Neues zur korrespondierenden Bilanzierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen und Gesellschafterdarlehen, DStR 2017, 2081; Riedel, Ver...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 ▪ Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseinander...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / C. Mittelalter

Rz. 6 Das Verwandtenerbrecht blieb auch nach der fränkischen Zeit bestehen, selbst wenn die alten Bindungen der Hausgemeinschaft und der Sippe zurückgingen.[16] Das germanische Recht kannte keine gewillkürte Erbfolge. Eine "Vergabung von Todes wegen" wurde erst nach und nach möglich, zunächst nur zugunsten der Kirche.[17] Verfügungen von Todes wegen wurden in der Form des "K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nachversteuerungsfälle nach § 34a Abs 6 EStG

Rn. 179 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Neben den in § 34a Abs 4 und 5 EStG aufgeführten Tatbeständen der (faktischen) Entnahme wurde in Abs 6 S. 1 eine Regelung eingefügt, die durch das SchädlStPraktG v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) noch erweitert wurde und die Nachversteuerung bei Eintritt der folgenden Fälle anordnet: in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe iSd §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e, zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu Beginn und Ende eines ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 56 Abfindungszahlungen bei der Auseinandersetzung von Mischnachlässen führen zu Anschaffungskosten bei zahlenden Miterben und ggf. steuerpflichtigen Veräußerungserlösen beim übertragenden Miterben. Am besten verdeutlicht Beispiel 18 des BMF-Erlasses[71] die Folgen des Zusammenfallens beider Vermögensarten: Beispiel 18 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erben sind A und B zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerliche Aspekte

Rn. 53a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 15 Abs 1 Nr 2 Hs 2 EStG ist der atypisch Unterbeteiligte mittelbarer Mitunternehmer der Hauptgesellschaft, wenn zwischen ihm und dem Hauptgesellschafter eine Mitunternehmerschaft entsteht: BFH v 12.10.1999, BFH/NV 2000, 427; BFH v 02.10.1997, BStBl II 1998, 137; BFH v 06.07.1995, BStBl II 1996, 269. Dies hat zugleich nach § 15 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 7 Realteilung: Es wird zwischen echter und unechter Realteilung unterschieden

Das BMF hat zuletzt mit dem Anwendungsschreiben vom 19.12.2018 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Realteilungen im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG Stellung genommen. Eine Legaldefinition der Realteilung gibt der Gesetzgeber nicht.[1] Bei der Realteilung sind die sog. "echten" Realteilungen und die "unechten" Realteilungen zu unterscheiden. Bei der "echten" Realteilun...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 7.1 Echte Realteilung: Betriebsaufgabe liegt vor

Wenn auf der Ebene der Mitunternehmerschaft eine Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG vorliegt, handelt es sich um eine echte Realteilung, § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3 EStG. Im Rahmen der echten Realteilung ist es möglich, Einzelwirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter zu übertragen. Bei der echten Realte...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 7.2 Unechte Realteilung: Gesellschafter scheidet aus und die Gesellschaft besteht weiter

Besteht die Gesellschaft aus 3 oder mehr Mitunternehmern und scheidet einer der Mitunternehmer aus der Gesellschaft aus, ohne dass diese aufgelöst wird, spricht man von einer unechten Realteilung. Der ausscheidende Mitunternehmer kann wie folgt aus der Gesellschaft ausscheiden: gegen die Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft, gegen die ...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 8.3 Einnahmen-Überschussrechnung / Bilanzierung

Erfolgt die Realteilung bei einer Personengesellschaft, die Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, ohne Spitzenausgleich, kann auf die Erstellung einer Bilanz verzichtet werden, wenn die bisherigen Buchwerte der Wirtschafftsgüter fortgeführt werden und die verbleibenden Mitunternehmer die Gesellschaft fortführen. Wird ein Spitzenausgleich an den ausscheiden...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.4 Realteilung mit Wertausgleich

Rz. 220 Eine Realteilung mit Wert- oder Spitzenausgleich liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich an den anderern Mitunternehmer leistet, weil er etwa im Rahmen der Realteilung Wirtschaftsgüter übernommen hat, deren Verkehrswerte den Wert seines Anteils am Gesamthandsvermögen übersteigen.[1] Trotz der Zahlung eines Spitzenausgleichs sind nach § ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6 Übertragungen im Rahmen der Realteilung

6.1 Grundsätzliches Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerun...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.2 Sperrfrist

Rz. 213 Der gemeine Wert ist rückwirkend anzusetzen, soweit bei einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter zum Buchwert übertragen worden sind, wenn innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung bestimmte Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen werden. Zur Nachversteuerung der stillen Reserven kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Veräußerung oder Entnahme von Gr...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.5 Behandlung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 222 Ein etwa vorhandenes Sonderbetriebsvermögen wird von der Realteilung des Gesamthandsvermögens nicht erfasst. Wegen der Aufgabe des Mitunternehmeranteils wird es i. d. R. zwingendes Privatvermögen. In diesen Fällen entsteht ein Aufgabegewinn in der Höhe der Differenz zwischen gemeinem Wert und Buchwert, der nach §§ 16 Abs. 4 i. V. m. 34 EStG begünstigt ist, da § 16 Ab...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.3 Körperschaftsklausel

Rz. 219 § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG bestimmt, dass bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, soweit die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden, obwohl diese Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen übertragen werden. Es kommt – im Gegensatz zu § 6 ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 34 Bei der sog. einfachen Nachfolgeklausel ist gesellschaftsvertraglich bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit allen Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsanteil ist frei vererblich, ohne Rücksicht auf die Person des Erben. -Er geht automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erben über. Dies gibt...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 15 Die Erbengemeinschaft[1] ist eine gesetzliche Zufallsgemeinschaft, die grundsätzlich auf Teilung angelegt ist. Die Teilung kann entweder im Wege der Realteilung mit oder ohne Abfindungen erfolgen oder durch mehrere Teilauseinandersetzungen oder durch Veräußerung des Nachlasses. 3.4.1 Realteilung Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.6 Handelsrechtliche Realteilungsbilanz

Rz. 224 Ein zu ermittelnder Auseinandersetzungsanspruch der Gesellschafter ist in einer handelsrechtlichen Realteilungsbilanz zu ermitteln. Diese Bilanz entspricht der Liquiditätseröffnungsbilanz einer Personengesellschaft insoweit, als die in ihr erfassten Wirtschaftsgüter – ggf. unter Einschluss eines Firmenwerts – zwingend zu Verkehrswerten anzusetzen sind. Die in der han...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.1 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthandsvermögen

Rz. 70 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG regelt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und umgekehrt und damit den Grundfall der steuerneutralen Übertragung.[1] Die Vorschrift erfasst die Fälle, in denen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.3 Unschädliche Vorgänge

Rz. 85 Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt keine Verletzung der Sperrfrist vor, wenn die einer Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nachfolgende Übertragung ebenfalls wieder unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (sog. Kettenübertragung) fällt und damit auch zwingend wieder zum Buchwert vorzunehmen ist, bei einer Realteilung für die übertragenen Wirtschaftsgüter eine neue...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 49 Von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG werden folgende Übertragungsvorgänge erfasst: Aus dem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich (Nr. 1); aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.3 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer

Rz. 76 Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG gilt § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend, wenn ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der das Wirtschaftsgut, wie vorher der Veräußerer, der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt oder bei dem das Wirtschaftsgut wie beim Veräußerer der Beteiligung dient. Auf...mehr