Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Wirkung der Entscheidung

Rz. 13 Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akte bei dem Adressatgericht anhängig, § 17b Abs. 1 S. 1 GVG. Die Versendung der Akte darf allerdings erst nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen, § 17b Abs. 1 S. 2 GVG. Der Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 GVG stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterlassener Rechtsbehelf.

Rn 11 Lit b begründet eine Obliegenheit des Beklagten auch dann, wenn er das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in den Anforderungen der Norm entsprechender Weise erhalten hat, gegen die ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern er von deren Inhalt rechtzeitig und in einer Weise Kenntnis erlangt, die ihm dies erlaubt (verneinend zur früheren Brüssel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Für den Versuch oder das Gelingen einer gütlichen Erledigung entsteht eine Gerichtsvollziehergebühr nach Nr 207 des KV zum GvKostG (16 EUR). Das gilt aber nur im Falle des isolierten Antrags auf gütliche Erledigung. Beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Einholung einer Vermögensauskunft nach §§ 802a II S 1 Nr 2, 802c oder die Pfändung nach § 802a II S 1 Nr 4, ermäßig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Klagerecht steht jedem Gläubiger zu, dem der Anspruch aus den §§ 853–855a zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen ist, Abs 1 (Zö/Herget § 856 Rz 1). Der Gläubiger macht damit einen prozessualen Leistungsanspruch geltend (Anders/Gehle/Nober ZPO § 856 Rz 3). Es kommt nicht darauf an, ob gerade dieser oder ob überhaupt ein Gläubiger ein Hinterlegungs- oder Her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass einer einstweiligen Anordnung, Abs 3.

Rn 16 Abs 3 verpflichtet das Gericht, unverzüglich nach der Einleitung des Verfahrens den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen. Die Gesetzesbegründung weist – in Übereinstimmung mit der Begründung zu § 50e IV FGG aF (BTDrs 16/6815, 17) – darauf hin, dass die die Regelung alle Verfahren betreffen soll, die wegen einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet werden kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 750 formuliert mit der namentlichen Bezeichnung der Parteien im Titel, der Zustellung des Schuldtitels und bestimmter Urkunden sowie der Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Vollstreckungsvoraussetzungen. Die Vorschrift sichert nicht nur die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.2.2 Verfahren

Anhörung der Nacherben Soll der Nacherbenvermerk gelöscht werden, muss dem Nacherben zuvor rechtliches Gehör gewährt werden.[1] Besonderheiten sind bei der Anhörung eines minderjährigen Nacherben zu beachten.[2] Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks regelmäßig nic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufung: Verlängerung der ... / 4 Die Entscheidung

Im Ergebnis ohne Erfolg! B habe die Berufung nicht innerhalb der verlängerten Berufungsbegründungsfrist begründet (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Die Nichtzulassungsbeschwerde rüge zu Unrecht, dass das LG den Anspruch des B auf rechtliches Gehör verletzt habe, indem es die Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an B persönlich als zulässig angesehen und den angebotenen Sachvers...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 2.1 Die Kosten des Wasserverbrauchs

Die Kosten des Wasserverbrauchs ("Wassergeld") zählen zu den Betriebskosten, unabhängig davon, ob sie als öffentlich-rechtliche Gebühr oder privatrechtliches Entgelt erhoben werden. Hinweis Nur der reguläre Wasserverbrauch zählt Als Wasserverbrauch ist nur der reguläre (auch der verschwenderische durch einen oder mehrere Mieter) anzusehen, nicht aber ein irregulärer, z. B. dur...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 9 Adoption

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 31.10.2023 – 1 BvR 571/23 1. Wird ein Abkömmling des Annehmenden in das Adoptionsverfahren nicht hinreichend einbezogen, so verletzt das Verfahren dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). 2. Aus dem Gehörsanspruch folgt unabhängig von einer förmlichen Beteiligtenstellung auch in FG-Familiensachen ein Informationsanspruc...mehr

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zfs 03/2024, Fortwirkung de... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen eines fahrlässigen qualifizierten Rotlichtverstoßes in Tateinheit mit fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeldbescheid über 250 EUR mit Fahrverbot. Hiergegen hat der Betroffene form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Nach Aussetzung der Hauptverhandlung hat das zust...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.3.1 Verfahrensablauf

Nach Feststellung der Zuständigkeit hat das Nachlassgericht die Wirksamkeit bzw. Echtheit einer ggf. vorliegenden Verfügung von Todes wegen zu prüfen und den Erblasserwillen durch Auslegung zu ermitteln. Die Testierfähigkeit ist dagegen nur zu prüfen, wenn diese im Einzelfall im Zweifel steht. Nur soweit sich Antrag und Begründung decken, ist das Nachlassgericht sodann entsch...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.3.2 Gesetzliche Definition der Verfahrensbeteiligten

In einem Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist der Antragsteller in jedem Fall "Beteiligter". In Ergänzung zu § 7 FamFG (Beteiligte nach dem Allgemeinen Teil) benennt § 345 Abs. 1 Satz 2 FamFG weitere sog. "Kann-Beteiligte" im Erbscheinsverfahren. Die dort benannten Personen (Erben bzw. als Erben in Betracht kommende Personen, Prozessgegner des Antragstellers, bei Unwi...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IV. Empirische Forschung und Wissenschaft

Die aktuelle Datenlage weist laut Zimmermann et al.[12] darauf hin, dass sogenannte entfremdende Verhaltensweisen sehr viel stärker die Beziehung des Kindes zum entfremdenden Elternteil selbst schädigen als zum entfremdeten Elternteil. Die Erklärung von kindlichen Kontaktabbrüchen mit einem entfremdenden elterlichen Verhalten, wie es in der älteren "PAS"-Literatur vorkommt, ...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / bb) Die Erforderlichkeit zur Einholung von Sachverständigengutachten zur Sachverhaltsaufklärung

Praktisch relevant ist die Frage, ob das Gericht im Zuge der Sachverhaltsaufklärung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet ist.[27] Das BVerfG und der BGH stellen die Entscheidung darüber in das Ermessen des Gerichts, fordern aber zugleich die bereits erwähnte "möglichst zuverlässige Sachverhaltsgrundlage" für eine gerichtliche Entscheidung und zwar je s...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 43 Wertsicherung

Bei der Wohnraummiete können Wertsicherungsklauseln nach Maßgabe des § 557b BGB vereinbart werden (s. Indexmiete, Abschn. 1). Alternativ ist die Vereinbarung einer Staffelmiete möglich. Allerdings darf bei der Staffelmiete die Erhöhung nicht einmal in einem Geldbetrag und dann wieder in einem Prozentsatz angegeben werden.[1] In beiden Fällen ist § 305c BGB zu beachten, weil ...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 2 Aus den Gründen:

II. "1. a) Die "Rechtsbeschwerde" des Betroffenen war als weitere Beschwerde auszulegen, da diese das statthafte Rechtsmittel (§ 66 Abs. 4 Satz 1 GKG) darstellt." b) Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie richtet sich gegen eine Entscheidung des LG als Beschwerdegericht gemäß § 66 Abs. 2 GKG und wurde durch dieses in der angefochtenen Entscheidung zugelassen. Der Beschwerdef...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / Leitsatz

1. Im Bußgeldverfahren ist dem Betroffenen vor der Anordnung kostenintensiver Beweiserhebungen, insbesondere vor der Einholung eines regelmäßig mit hohen Kosten – hier 2.025,98 EUR – verbundenen Sachverständigengutachtens, rechtliches Gehör zu gewähren. Dies gilt gerade dann, wenn bei Erteilung des Gutachtenauftrags absehbar ist, dass die zu erwartenden Kosten das im Bußgeld...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung:

Unrichtige Sachbehandlung Erstmals hat ein OLG die Frage bejaht, dass dem Betroffenen im Bußgeldverfahren vor Veranlassung erheblicher Kosten rechtliches Gehör jedenfalls dann zu gewähren ist, wenn die aufgrund der beabsichtigten Beweiserhebung zu erwartenden Kosten das verhängte Bußgeld erheblich überschreiten. Liegt in einem solchen Fall ein Verstoß gegen eine zwingende Rech...mehr

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AGS 02/2024, Rückwirkende B... / III. Bewilligungs- bzw. Entscheidungsreife

1. Zeitpunkt Voraussetzung für den Eintritt der Bewilligungsreife ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen und vollständigen Antrags auf PKH i.S.d. § 166 VwGO i.V.m. § 117 ZPO. Weitere Voraussetzung ist, dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint, § 118 Abs. 1 ZPO (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 515). Für die B...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 2.12 Minderjährige im Vereinsausschlussverfahren

Auch Minderjährige können bei Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Verhängung von Vereinsstrafen. Einer der wichtigsten Grundsätze ist dabei die Gewährung des rechtlichen Gehörs gegenüber dem Minderjährigen. Dabei ist es nicht ausreichend, nur dem Minderjährigen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Urteilsbegründungspflic... / dd) Übergehen von wesentlichem Vorbringen im Einspruchsverfahren durch das FA und das Zueigenmachen im Klageverfahren durch das FG

Wie bereits unter cc) dargestellt ist das Vorbringen von wesentlich Neuem während des Klageverfahrens von solchem abzugrenzen, welches bereits im Einspruchsverfahren angeführt worden ist und demnach keine neuen Erkenntnisse hervorbringt. Denkbar ist in dem Zusammenhang, dass das FA selbst in der Einspruchsentscheidung neues Vorbringen auf Ebene des Einspruchsverfahrens nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Antrag

Rz. 8 Die Aufteilung setzt den Antrag eines Gesamtschuldners voraus. Eine Aufteilung von Amts wegen ist nicht zulässig.[1] Im Ergebnis kann die Finanzbehörde jedoch das gleiche Ergebnis herbeiführen, indem sie jeden der Gesamtschuldner nur in Höhe des Betrags in Anspruch nimmt, der sich bei einer Aufteilung ergeben würde.[2] Der Antrag kann von jedem Gesamtschuldner gestellt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 6 Verfahren

Rz. 23 Die Übertragung auf den Einzelrichter erfolgt durch Beschluss der Berufsrichter des Senats in der nach der internen Geschäftsverteilung für die Sache zuständigen Besetzung. Nach der BFH-Rspr. ist es nicht erforderlich, dass die Beteiligten vorher zur Frage der Übertragung gehört werden.[1] Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu § 6 Abs. 3 S. 1 FGO.[2] Auch bedarf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 172 Vor der Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Unrichtigkeitsnachweises ist wegen Art. 103 Abs. 1 GG (siehe § 2 Einl. Rdn 27) denjenigen rechtliches Gehör zu gewähren, deren grundbuchmäßiges Recht durch die Eintragung beeinträchtigt werden kann.[416] Dabei muss allerdings das GBA selbst ermitteln, wer als Beteiligter in Betracht kommt, und darf daher nicht vom Antragst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 23 Der in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt für das gesamte Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch für das Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen.[58] Dieser Grundsatz besagt, dass den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden muss, sich vor der Entscheidung zum Gegenstand des Verfahrens und zum Sachverhalt zu äußern sowie zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / f) Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 96 Neben das schiedsrechtliche Gleichbehandlungsgebot tritt als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs in § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO.[208] Aus diesem Grundsatz folgt, dass ein Schiedsgericht keine Entscheidung fällen darf, ohne den Parteien in effektiver Weise Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.[209] Den Parteien mus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

Wortlaut des § 44 FamFG: § 44 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wennmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Fristsetzung

Rz. 68 Mit Zwischenverfügung kann die Beibringung eines Erbscheins aufgegeben werden, dies auch gegenüber vorhandenen öffentlichen Verfügungen von Todes wegen, wobei aber die vorrangige Auslegungspflicht durch das GBA zu beachten ist.[184] Über eine solche Zwischenverfügung kann das GBA nicht die eigene Auslegungsarbeit wegdelegieren. Rz. 69 Mit einer Zwischenverfügung kann n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Checkliste

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 21 Abs. 3 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 44 FamFG über die Fortführung des Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte (z.B. Verletzung des Willkürverbots; Verstoß gegen den gesetzlichen Richter) findet die Vorschrift keine Anwendung.[28] ...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 3. Checkliste

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 5. Anzahl und Qualifikation der Schiedsrichter

Rz. 17 Grundsätzlich ist es den Parteien überlassen, die Zahl der Schiedsrichter festzulegen. Sie entscheiden, ob sie das Verfahren nur einem Richter übergeben wollen oder zweien oder dreien. Die verschiedenen Schiedsordnungen enthalten verschiedene Formen, wobei entweder das Ein-Mann-Schiedsgericht oder das sog. Dreier Schiedsgericht die üblichen Formen des Schiedsgerichtes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt der Abhilfeentscheidung

Rz. 14 Die Abhilfe kann darin bestehen, dass in vollem Umfang den Anträgen des Beschwerdeführers entsprochen und die Ausgangsentscheidung geändert wird. Vor einer abändernden Entscheidung ist den übrigen Beteiligten regelmäßig rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zu gewähren.[31] Für den Rang von Anträgen, die in der Zwischenzeit eingegangen sind, gelten die Ausführungen b...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Besondere Gehörsverstöße

Rz. 250 Die Vorschrift des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO regelt drei Fälle des Verstoßes gegen das rechtliche Gehör. Ein Schiedsspruch ist aufzuheben, wennmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Entscheidung bei unbegründeter Beschwerde

Rz. 30 Hält das Beschwerdegericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde für gegeben, so hat es die Sachprüfung vorzunehmen. Ergibt diese, dass die Beschwerde keinen Erfolg haben kann, dann ist sie als unbegründet zurückzuweisen.[88] Dabei kommt es nur darauf an, ob die angefochtene Entscheidung im Ergebnis berechtigt ist. Die zurückweisende Beschwerdeentscheidung k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Urkundenrückgabe; Aktenversendung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 7 Die Rückgabe von Urkunden kann in den in § 10 genannten Fällen geschehen (siehe § 10 GBO Rdn 10); wegen der Aktenversendung siehe die landesrechtlichen Bestimmungen der Grundbuchgeschäftsanweisungen (z.B. Abschn. 2.1 BayGBGA). Ist mit der Übersendung auch an Behörden die Übermittlung personenbezogener Daten verbunden – notgedrungen ist dies fast immer der Fall –, sollt...mehr