Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / 2. Appell für ein Wortprotokoll

Meiner Erfahrung nach ist trotz des Zeitaufwandes und der zusätzlichen Arbeit eine Wortprotokollierung des Inhalts der Anhörung nebst aller gestellten Fragen als vertrauensbildende Maßnahme den Eltern gegenüber und zur sinnvollen Verwendung für Dritte bei Fortgang des Verfahrens (für Sachverständige, Beratungsstellen etc.) zu bevorzugen. Glaubwürdigkeit in das erkennende Geri...mehr

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / 1. Grundsatz

Das wesentliche Ergebnis der Anhörung muss gemäß § 28 Abs. 4 FamFG vom Gericht aktenkundig gemacht werden durch Verhandlungs- oder Aktenvermerk, um den Inhalt auf diese Weise für die Rechtsmittelinstanz zugänglich zu machen.[25] Immer muss das Ergebnis der Anhörung den Verfahrensbeteiligten vor der gerichtlichen Entscheidung bekannt gemacht werden, um eine dem Anspruch auf re...mehr

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / 1. Grundsatz

Nähere Vorgaben für das Gericht finden sich in § 159 Abs. 4 FamFG, im Übrigen besteht Gestaltungsfreiheit. Die persönliche Anhörung setzt voraus, dass das Gericht das Kind akustisch und visuell wahrnimmt, so dass eine telefonische Anhörung diese Vorgaben grundsätzlich nicht erfüllt.[11] Allerdings stellt nicht jeder Verstoß gegen einfaches Recht auch eine Verletzung des Verfas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Informationsaustausch

Rz. 103 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei Auslandssachverhalten sind die FinBeh nur bedingt in der Lage, die Besteuerungsgrundlagen selbst zu ermitteln. Deshalb enthält § 90 Abs 2 AO besondere > Mitwirkungspflichten Rz 3 f der Beteiligten. Außerdem enthalten die DBA idR Bestimmungen zum Informationsaustausch (vgl Art 26 OECD-MA). Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Vereinbar...mehr

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ZErb 08/2022, Zur Lösung ei... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte, der aktueller Eigentümer des in Rede stehenden Grundbesitzes ist, hat mit Antrag vom 19.10.2021 die Löschung des in Abt. II unter der lfd. Nr. 6 eingetragenen Nacherbenvermerks beantragt. Der Nacherbenvermerk hat folgenden Wortlaut: Zitat Die "(…)" J W in E ist befreite Vorerbin. Nacherben des F W sind beim Tode der Vorerbin deren eheliche Abkömmlinge. Für de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 94a FGO – Verletzung rechtlichen Gehörs im vereinfachten Verfahren

Nach § 94a S. 1 FGO kann das Gericht sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, 500 EUR nicht übersteigt. Auf Antrag eines Beteiligten muss mündlich verhandelt werden (§ 94a S. 2 FGO). Entscheidet das FG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 94...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. §§ 78 Abs. 1 S. 1, 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – keine Prozessverschleppung bei einem Antrag auf Akteneinsicht nach einer Wiederbestellung eines Prozessbevollmächtigten

Die Judikatur des BFH zum Themenkomplex der Gewährung der Akteinsicht durch ein FG ist mit einer aktuellen Entscheidung des BFH weiter ergänzt worden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wendete sich im Rahmen einer Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren vor dem FG gegen Schätzungsbescheide. Im Verwaltungsverfahren war dem Kläger keine Aktenei...mehr

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Die Wiedereröffnung der mün... / 2. Ermessen

Die Entscheidung über die Wiedereröffnung steht nach dem Wortlaut des § 93 Abs. 2 S. 2 FGO ("kann") im Ermessen des Gerichts (vgl. etwa BFH v. 4.4.2001 – XI R 60/00, BStBl. II 2001, 706 Rz. 15; v. 31.5.2017 – XI R 2/14, BStBl. II 2017, 1024 Rz. 46). Das Ermessen ist allerdings auf null reduziert, wenn durch die Ablehnung der Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verl...mehr

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Die Wiedereröffnung der mün... / 1. Abstrakte Voraussetzungen

Eine Wiedereröffnung ist grundsätzlich angezeigt, wenn durch ihre Ablehnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, so z.B. wenn der Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt würde oder wenn die Sachaufklärung noch nicht ausreicht (BFH v. 4.4.2001 – XI R 60/00, BStBl. II 2001, 706, Rz. 15; v. 7.7.2006 – IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266, Rz. 4; dann zuglei...mehr

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Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Leitsatz 1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. 2. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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zfs 06/2022, Keine gerichtl... / Leitsatz

1. Dass bei einem standardisierten Messverfahren (hier: PoliScan FM1, Softwareversion 4.4.9) Messdaten nicht gespeichert werden, führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Die Verwertbarkeit des Messergebnisses hängt nicht von der Rekonstruierbarkeit des Messvorgangs anhand gespeicherter Messdaten ab. 2. Wird in der Hauptverhandlung Widerspruch gegen die Verwertung eines B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.3 Verfahren

Rz. 71 Über eine Pfändbarkeit entscheidet (ausschließlich; §§ 764, 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers. Dieser kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 ZPO). Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts gilt elektronische Antrag...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 5. Gewähr rechtlichen Gehörs

Vor der Entscheidung ist dem Dritten rechtliches Gehör zu gewähren.[38] Dies ergibt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen.[39] Dies ist hier nicht erfolgt. Der E.stiftung ist keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Beide Opferschutzorganisationen haben keine vollständige Kenntnis von dem der Kostenentscheidung zugrundeliegenden Beschluss erhalten und konnten zu...mehr

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Jansen, SGG § 21 Festsetzun... / 2.2 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Gegen den Beschluss des Vorsitzenden, der ohne mündliche Verhandlung ergeht, gemäß § 142 Abs. 2 zu begründen ist und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss, ist die Beschwerde binnen eines Monats (§ 173) zulässig (anders in arbeitsgerichtlichen Verfahren, wo der Arbeitsrichter endgültig entscheidet). Bei nachträglicher genügender Entschuldigung muss der Ordnungsmit...mehr

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Jansen, SGG § 22 Amtsentheb... / 2.3 Verfahren

Rz. 7 Zuständig für Entscheidungen gemäß § 22 ist der vom Präsidium des Gerichts im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Spruchkörper. Es entscheidet also nicht der Spruchkörper, dem der ehrenamtliche Richter angehört. Dieser Spruchkörper hat von Amts wegen tätig zu werden (SG Leipzig, Beschluss v. 23.1.2010, § 1 SF 11/10 ERI), wobei jedoch die entsprechende Anregung von jeder...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 4. Vierter Schritt: Überprüfung des ordre public

Der vierte Prüfungsschritt – die Frage, ob die Scheidung mit dem ordre public vereinbar ist – sollte jedenfalls gedanklich immer dann durchgeführt werden, wenn die Privatscheidung nach dem jeweils anwendbaren ausländischen Scheidungsrecht wirksam war. Anwendbar sind allerdings nicht die ordre public-Vorschriften der Art. 10 und 12 Rom III-VO, sondern Art. 6 EGBGB, wie der de...mehr

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ZErb 05/2022, Buchposition ... / 1 Gründe

A. Die Beteiligte zu 1, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist als Eigentümerin des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Wohnungseigentums im Grundbuch eingetragen. Als Gesellschafter sind der Beteiligte zu 2 und der inzwischen verstorbene Dr. F. Z. eingetragen. Der Beteiligte zu 3 ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Dr. F. Z. Die Beteiligte zu 4,...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Rz. 38 Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG [49] will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Über einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 155a FamFG entschieden werde...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / H. Verfahrensweise des Rechtsmittelgerichts

Rz. 66 BGH v. 24.7.2013 – XII ZB 40/13 [96] Zitat Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 24.2.2...mehr

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§ 7 Einreichung des Scheidu... / E. Zustellung im Ausland

Rz. 10 Wird hierzu eine Zustellung im Ausland erforderlich, so ist mit erheblichen Verzögerung zu rechnen – insb. dann, wenn zuvor ein Verfahrenskostenhilfeverfahren stattfindet, für das dem Gegner ebenfalls rechtliches Gehör gewährt werden muss. Rz. 11 Praxistipp: Besteht noch Kontakt zwischen den Ehegatten, so sollte der im Ausland lebende Ehegatte bereits im Vorfeld des ge...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 18 Vor der Festsetzung des Verkehrswerts muss das Versteigerungsgericht allen Beteiligten rechtliches Gehör gewähren, Art. 103 Abs. 1 GG. Beteiligte sind hierbei neben dem Schuldner und den betreibenden Gläubigern auch der Insolvenzverwalter, die Gläubiger von nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechten und die übrigen Beteiligten, die ihre Rechte rech...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / D. Anpassungspflicht

Rz. 24 Werden dem Gericht neue Tatsachen bekannt, die sowohl eine Erhöhung als auch eine Ermäßigung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts rechtfertigen, besteht eine Anpassungspflicht.[37] Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tats...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / II. Zahlung an das Gericht

Rz. 34 Eine andere Möglichkeit, die Forderung und die Rangposition eines Gläubigers zu erlangen, ist die Zahlung im Termin, § 75 ZVG. Der Zeitpunkt der Zahlung kann hierbei erst mit Beginn des Versteigerungstermins erfolgen. Die Zahlung selbst kann auch hier bis unmittelbar vor Zuschlagsverkündigung geleistet werden. Rz. 35 Zahlungsberechtigt ist neben dem Schuldner wiederum ...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / III. Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Die Anhörungsrüge hatte nach den weiteren Ausführungen des OVG Lüneburg jedoch deshalb keinen Erfolg, weil der Senat das rechtliche Gehör des Klägers nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe. Der Kläger hatte mit der Anhörungsrüge geltend gemacht, das PKH-Antragsformular sei ihm nicht zugänglich, sodass er das Gericht um Übersendung gebeten habe. Folglich könne ...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / b) Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Verfahrensbeistandsbestellung

Das Familiengericht muss vor der Bestellung des Verfahrensbeistandes den Eltern als Verfahrensbeteiligte i.S. des § 7 FamFG grundsätzlich[10] rechtliches Gehör gewähren.[11] Dies ist sowohl in Hinblick auf die Steigerung der Verfahrenseffizienz[12] als auch im Hinblick auf das Risiko der Eltern, nach Abschluss des Verfahrens mit den Kosten des Verfahrensbeistandes belastet z...mehr

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AGS 04/2022, Befangenheitsa... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Streitantrags Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 696 Abs. 4 ZPO – im Gegensatz zur Klagerücknahme – nicht zum Wegfall der Anhängigkeit führt. Die Sache bleibt vielmehr im Mahnverfahren anhängig, sodass keine Kostenentscheidung ergehen darf (BGH AGS 2...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / III. Bewilligung von Terminsreisekosten

1. Gesetzliche Grundlage Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg können einem bedürftigen Beteiligten in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 122 Abs. 1 ZPO aus der Staatskasse Reisekosten bewilligt werden (s. BVerwG RVGreport 2017, 235; VGH Baden-Württemberg Justiz 2010, 268; OVG NRW, Beschl. v. 18.9.2019 – 12 A 3552/18, juris Rn 9 ff.; OVG Sachsen,...mehr

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AGS 04/2022, Befangenheitsa... / Leitsatz

Gibt die Richterin einem Kläger einen unzulässigen Kostenantrag des Beklagten nicht zur Kenntnis und erlässt sie ohne rechtliches Gehör einen unzulässigen Kostenbeschluss zu Lasten des Klägers, den sie nicht einmal unterzeichnet, rechtfertigt dies die Besorgnis ihrer Befangenheit. AG Frankfurt, Beschl. v. 1.4.2022 – 32 C 4570/20 (69)mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

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AGS 04/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff eine Übersicht über die Rspr. der Jahre 2021/2022 zu den Gebühren in Strafsachen (Teil 4 VV), in Bußgeldsachen (Teil 5 VV), in sonstigen Verfahren nach (Teil 6 VV) sowie zu den Auslagen nach Teil 7 VV (S. 145). Lissner befasst sich mit der Abrechnung in der Beratungshilfe und beleuchtet, welche Verdienstmöglichkeiten hier für den Anwalt bestehen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeit – Verfahren

Rz. 2 Zuständig ist das Prozessgericht, das im Falle der gerichtlichen Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre. Damit wird – wie im früheren Recht – an die allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen angeknüpft. Nicht zuständig ist damit der Rechtspfleger nach § 20 Nr. 17 RPflG (BT-Drs. 13/5274 S. 30). Keine Rolle spielt damit, bei welchem Gericht der Vergl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren und einstweilige Anordnung

Rz. 14 Parteien des Verfahrens sind stets der Vollstreckungsgläubiger auf der einen und der Schuldner oder Dritte auf der anderen Seite. Das Beschwerdegericht hat den Beschwerdegegner nur zu hören, wenn es eine ihm nachteilige Entscheidung ins Auge fasst. Rz. 15 Die Beschwerde hat nur dann eine aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidung im Sinne von Absatz 1

Rz. 4 Die sofortige Beschwerde ist gegen Entscheidungen des Richters und des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) statthaft. Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen können nur durch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden. Eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts und des Rechtspflegers – in Abgrenzung zur Vollstreckungsmaßna...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / III. Anmerkungen zur Anhörungsrüge und zum rechtlichen Gehör

Das BVerfG merkt aber an, dass es ihm im Hinblick auf die den Beschwerdeführer belastende Auslagenentscheidung verfassungsrechtlich bedenklich erscheine, die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge des Beschwerdeführers, mit der er insbesondere die Nichtberücksichtigung seines äußerst zeitnah an das LG übersandten Schriftsatzes vom 2.6.2021 rügte, allein deswegen zu verwerfen, we...mehr

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FF 03/2022, Beschwerdewert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. [2] Der Antragsteller war zum Stichtag der Eheschließung gemeinsam mit seinem Vater Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 auf einem Grundstück in E. Die beiden Wohnungen waren mit einer Grundschuld belastet, welche ein alleiniges Darlehen des Vaters absicherte. [3] Da...mehr

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FF 03/2022, Keine Hinweispf... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Kindesmutter wendet sich gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts in einem Umgangsverfahren. [2] Der seit 2012 geschiedenen Ehe der Kindeseltern entstammt die gemeinsame Tochter A. W., geb. am xx.xx.2008, die seit 2018 überwiegend im Haushalt des Kindesvaters lebt. Nachdem Umgang mit der Kindesmutter trotz einer bestehenden gerichtlich gebilligten Vereinbaru...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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AGS 03/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldsachen und bringt sie auf den neuesten Stand (S. 97 ff.). Über die Angelegenheit in der Beratungshilfe liefert Lissner einen Überblick über die derzeit noch relevanten Streitthemen (S. 100 ff.). Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG auch für Kos...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Verfahren

Rz. 3 Die Entscheidung ergeht auf Antrag des Vollstreckungsschuldners. Dieser kann (sollte) zusammen mit der Klage gestellt werden (KG, FamRZ 1988, 313; vgl. z. B. Muster zu § 767 ZPO Rn. 72 und § 768 Rn. 13). Der Antrag darf durch das Gericht grundsätzlich erst mit Zustellung der Klage beschieden werden (a. A. bereits vor Zustellung: HansOLG Hamburg, NJW-RR 1990, 394; OLG S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen die einstweilige Anordnung ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.8.2020, 9 W 81/18 und 9 W 78/18, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 2.3.2018, 4 W 28/17, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 8.3.2017, L 39 SF 1/17 B E ER, juris; Obe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Rechtskraft der Entscheidung

Rz. 45 Mit Ablauf der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO (§ 569 Abs. 1 ZPO) wird die Entscheidung über die Erinnerung formell rechtskräftig und kann nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Rz. 46 Die Entscheidung ist auch der materiellen Rechtskraft fähig. In entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 1 ZPO gilt dies jedenfalls im Verh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Vollstreckungsmaßnahmen des Prozessgerichts (§§ 887 bis 890 ZPO)

Rz. 9 Vollstreckungsmaßnahmen des Prozessgerichts (§§ 887 bis 890 ZPO) können nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO angefochten werden, nie mit der Erinnerung. Auch dann nicht, wenn dem Schuldner unter Verletzung des § 891 ZPO kein rechtliches Gehör gewährt wurde. Einerseits liegt das darin begründet, dass die Vollstreckungsmaßnahme des Prozessgerichts immer eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Entscheidung

Rz. 33 Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist. Die Erinnerung wird zurückgewiesen, wenn sie unzulässig oder unbegründet ist. Der Beschluss ist, weil er mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, den Beteiligten zuzustellen (§ 329 Abs. 2 ZPO) und zwar nur dem Antragsteller, wenn ein sonstiger Beteiligter zum einseitigen Erinnerung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung (sofortige Beschwerde, § 793 ZPO)

Rz. 3 Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 764 Abs. 3 ZPO) ergehen können, findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt. Diese und die Erinnerung schließen sich gegenseitig aus. Während sich die sofortige Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen richtet, ist die Erinnerung gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts (sowohl des Rechtspflegers als auch des Richters nach den §§ 5, 6 RPflG) können von den beschwerten Beteiligten mit der Erinnerung nach § 766 ZPO angefochten werden. Entscheidungen des Rechtspflegers beim Vollstreckungsgericht sind mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) und Entscheid...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Entscheidung

Rz. 25 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist und dessen Begründung insbesondere hinsichtlich der vorzunehmenden Abwägung nicht pauschal und formelhaft sein darf (BVerfGE 52, 220f.; OLG Nürnberg, KTS 1985, 759). Es kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (§ 764 Abs. 3, § 128 Abs. 4 ZPO). In jedem Fall ist dem Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht (Absatz 3)

Rz. 5 Nach Abs. 3 ist in dem Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht in allen Fällen die mündliche Verhandlung freigestellt. Dies folgt nunmehr nach der "Generalklausel" des § 128 Abs. 4 ZPO. Im Interesse von Schnelligkeit und Effektivität des Zwangszugriffs ist vor der Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen der Schuldner grundsätzlich nicht zu hören (z. B. § 834 ZPO) und die...mehr