Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VI. Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rz. 31 Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs hat Verfassungsrang, Art. 103 Abs. 1 GG. Die Verletzung rechtlichen Gehörs ist ein Verfahrensfehler, der auf Rechtsmittel hin zur Aufhebung einer Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führen kann, bei sogenannter "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" sogar dann, wenn an und für sich kein ...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / I. Verhandeln durch Antragstellen

Rz. 1 Die mündliche Verhandlung wird durch die Antragstellung eingeleitet, § 137 Abs. 1 ZPO. Diese Bestimmung sorgt für Rechtsklarheit. Denn sie regelt nicht nur, wie die Verhandlung ablaufen soll, sondern definiert gleichsam, was eine mündliche Verhandlung ist: Ohne Antragstellung keine Verhandlung! Auch wenn der Vorsitzende bereits in den Sach- und Streitstand eingeführt un...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / B. Absoluter Verzögerungsbegriff

Rz. 4 Zwar hält die Rspr. im Prinzip an dem absoluten Verzögerungsbegriff fest.[3] Danach kann ein verspätetes Vorbringen (etwa bei Fristverletzung) grundsätzlich selbst dann unberücksichtigt bleiben, wenn auch bei rechtzeitigem Vorbringen der Rechtsstreit nicht mit nur einem Verhandlungstermin, einer abschließenden Entscheidung hätte zugeführt werden können. Die Verzögerung...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VII. Verletzung der Aufklärungspflicht

Rz. 33 Die mündliche Verhandlung ist auch der Ort, an dem das Gericht (spätestens) seiner Aufklärungs- und Hinweispflicht nach § 139 ZPO zu genügen hat. Das Gericht hat gemäß § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO darauf hinzuwirken, "dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsache...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / II. Rechtsfolgen unzureichender Substantiierung

Rz. 53 Genügt eine Partei ihrer Substantiierungslast nicht, gilt das Vorbringen der Gegenseite als zugestanden.[155] Sie wird behandelt, als ob sie das Vorbringen gar nicht bestritten hätte, § 138 Abs. 3 ZPO. Aber anders als bei einem Geständnis im Sinne des § 288 ZPO, von dem sich eine Partei gemäß § 290 ZPO nur schwer wieder lösen kann, vgl. § 1 Rdn 16 ff., kann sie bei de...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / I. Wie genau ist vorzutragen?

Rz. 40 Aus der Regelung des § 138 Abs. 1 und 2 ZPO, wonach Parteien nicht nur wahrheitsgemäß, sondern über die tatsächlichen Umstände vollständig vorzutragen haben sowie jede Partei sich über die vom Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären hat, wird eine Substantiierungslast der Parteien abgeleitet. Der Begriff der "Substantiierungslast" lässt sich abstrakt schlecht greifen,...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / C. Freie Überzeugung des Gerichts

Rz. 18 Die Freiheit des Gerichts in der Feststellung des seiner Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhaltes ist geringer als gemeinhin angenommen. Das Verständnis des Begriffs der freien Überzeugung erschließt sich erst vor seinem geschichtlichen Hintergrund, nämlich als Abgrenzung zu der früher geltenden Bindung des Gerichts an feste Beweisregeln. Die Freiheit der Überz...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / I. Zweck der Berufungsbegründung

Rz. 7 Die Berufung wird unzulässig, wenn nicht innerhalb der Zweimonatsfrist des § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügende Begründung beim Berufungsgericht eingeht. Welche Anforderungen das sind, ist sowohl der Gesetzesnorm wie auch der einschlägigen Kommentarliteratur nicht leicht zu entnehmen. Dieser Frage wird in Rspr. und Literatur größe...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Beweisverwertungsverbote

Rz. 217 Der Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln spielt insbesondere bei der Verwertung von Augenscheinsobjekten, aber auch beim Urkunden- und Zeugenbeweis eine Rolle,[526] vgl. auch bereits Rdn 121 ff. Die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel[527] ist in der ZPO allerdings nicht ausdrücklich geregelt[528] (vgl. aber § 51 BZRG); sie kennt selbst für rechts...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

Rz. 149 Ob das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema erneut vernimmt, hängt letztlich davon ab, ob das Berufungsgericht Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen hat und auf welche Art und Weise das Berufungsgericht die Aussage des Zeugen bewerten will.[340] BGH NZM 2015, 944: Zitat Hegt ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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H / 6 Hauptverhandlung, Beweisantrag, Ablehnung [Rdn 2438]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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G / 2 Geldbuße, Bemessung [Rdn 1840]

Rdn 1841 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1842 1.a) Als Grundlage der Bußgeldbemessung stehen gem. § 17 Abs. 3 S. 1 die Bedeutung der OWi (Rdn 1845 f.) und der Vorwurf, der den Täter trifft (Rdn 1847 f.), im Mittelpunkt (zum Bußgeldrahmen → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1831). Den wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine nur nachrangige...mehr

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E / 5 Einlassung, Allgemeines [Rdn 893]

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B / 4 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 483]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 484 Literaturhinweise: Bas...mehr

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B / 6 Beweisantrag, bedingter Beweisantrag, Hilfsbeweisantrag [Rdn 496]

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A / 19 Akteneinsicht, Verfahren [Rdn 230]

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R / 20 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 3221]

Rdn 3222 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Anhörungsrüge, Rdn 324 → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rdn 4245. Rdn 3223 1. Im Laufe des Mandats wird der Mandant dem Verteidiger immer wieder auch die Frage stellen, ob und ggf. welches Rechtsmittel gegen eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde oder gegen ein amtsgerichtliches Urtei...mehr

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H / 7 Hauptverhandlung, Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen [Rdn 2464]

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G / 21 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Checkliste [Rdn 2186]

Rdn 2187 Literaturhinweise: Bellmann, Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 2: Bildmaterial, StRR 2011, 463 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 3: Gutachten, StRR 2012, 18 Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesansta...mehr

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 4 Das Gericht hat den Parteien vor seiner Entscheidung umfassend rechtliches Gehör zu gewähren und deren Verfahrensgrundrechte zu beachten. § 1063 I 2, der lediglich die Anhörung des Gegners vorschreibt, ist insoweit entweder zu knapp geraten oder überflüssig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Nach der zwingenden Vorschrift des § 1042 I 2 ist den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren. Die Regelungen in Abs 2 und Abs 3 konkretisieren dies für die mündliche Verhandlung und für alle schriftlichen Verfahrensteile. Sie regeln insoweit eine Selbstverständlichkeit. Die umfassende Information der Parteien unterliegt nicht der Parteidisposition. Über die Information ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Rechtliches Gehör ist zu gewähren. Dies folgt in Verfahren vor dem Rechtspfleger aus dem Gebot fairen Verfahrens, Art 2 I, 20 III GG (BVerfGE 101, 397, 404 f [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]; in BVerfGE 81, 123, 126 [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] wurde noch Art 103 I GG herangezogen). Das Erfordernis besteht auch für die Kostenfestsetzung im einstweiligen Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 2. Rechtliches Gehör

Vor einer Entpflichtung ist dem davon betroffenen Verfahrensbeistand sowie den weiteren Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Der Verfahrensbeistand ist unter Setzung einer kurzen Frist – wegen § 155 Abs. 1 FamFG – aufzufordern, zu eventuellen Vorwürfen Stellung zu nehmen.[38] Aus praktischen Gründen und um einer weiteren Verfahrensverzögerung vorzubeugen, soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör (Abs 1 S 2).

Rn 12 Abs I S 2 ordnet ausdrücklich an, dass der ASt zu hören ist, bevor sein Antrag zurückgewiesen wird. Regelmäßig werden, bei Mängeln, Schreiben an den ASt hinausgegeben, welche die beanstandeten Punkte benennen, Vorschläge zur Ergänzung oder Korrektur enthalten, entsprechende Antragsrücknahme(-ermäßigung) anheimstellen und für den Fall des Beharrens des ASt die Zurückwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Die Parteien sind vor dem Ausspruch selbstverständlich anzuhören (Abs 1 S 2). § 308a hebt die Verhandlungsmaxime nicht auf (Musielak/Musielak Rz 6; ThoPu/Reichold Rz 7). § 308a kommt daher theoretisch auch bei Säumnis in Betracht. Bei Säumnis des Beklagten begründet unschlüssiges Klägervorbringen die Abweisung der Räumungsklage und den Ausspruch nach Abs 1, wenn sich da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör und Einvernehmen.

Rn 3 Vor einer Berichtigung sind die Parteien, Nebenintervenienten und – soweit Feststellungen nach § 160 III Nr 4 betroffen sind – die anderen Beteiligten (Zeugen, Sachverständige, vernommene Parteien) schriftlich oder mündlich anzuhören. Kann eine Übereinstimmung zwischen Richter und zugezogenem Urkundsbeamten nicht erzielt werden, so scheidet eine Berichtigung aus (Saarbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 7 Das Gericht muss grds die obsiegende Partei darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, ihr einen Teil der Kosten vorab aufzuerlegen. Dies gilt insb in den Fällen, in denen ein Verschulden erforderlich ist, da die Partei Gelegenheit haben muss, entlastende Umstände vorzutragen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, die Kosten auszutrennen, kann bereits in der Terminsverlegung od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör und Äußerungsrecht (Abs 2).

Rn 8 Der Gesetzgeber hat in § 37 II und in den §§ 33, 34 Anhörungsrechte der Parteien und Anhörungspflichten des Gerichts niedergelegt. Er wollte insb durch § 37 II die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gem Art 103 I GG für die Beteiligten garantieren. Dabei blieb allerdings unberücksichtigt, dass das in Abs 2 genannte Äußerungsrecht nur einen Teil des rechtlichen Gehörs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen, zumal seine Erklärung für die Höhe des Ordnungsgeldes oder sogar für ein Absehen von einer Ordnungsmaßnahme von Bedeutung ist. Von einer Anhörung kann nur in krassen Ausnahmefällen abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr