Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Anhörungsrüge ist statthaft, wenn eine Endentscheidung oder Nebenentscheidung eines Gerichts irgendeiner Instanz vorliegt, wenn gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel, ein Rechtsbehelf oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und wenn ein Beteiligter diese Entscheidung mit der Rüge angreift, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt. Zu de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Rechtsmittelverwerfung.

Rn 7 Ist umgekehrt das Rechtsmittel wegen Versäumung der Begründungsfrist bereits verworfen worden, steht das einem Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen. Wird nachträglich Wiedereinsetzung bewilligt, entzieht das dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage (BGH NJW 13, 697, 698 [BGH 28.11.2012 - XII ZB 235/09]; NJW-RR 07, 1718 [BGH 15.08.2007 - XII ZB 101/07]), ohne dass es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit kraft Zulassung durch die Vorinstanz (Abs 2 Nr 2).

Rn 15 Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug sie in dem Beschl zugelassen hat. Eine Zulassung durch das Amtsgericht ist nicht vorgesehen. Über die Zulassung muss im anzufechtenden Beschl entschieden werden, und zwar grds in dessen Tenor. Ausnahmsweise kann sich die Zulassung aus den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normgegenstand.

Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW 90, 2201; EuGH C 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Der Nichtigkeitsgrund wurde im angegriffenen Verfahren geprüft und verneint.

Rn 11 Nach der Rspr ist die Nichtigkeitsklage nach Nr 4 statthaft, wenn im früheren Verfahren die Prozessfähigkeit der Partei ausdrücklich bejaht worden ist (BGHZ 84, 24; in andere Richtung weist aber BGHZ 153, 189, 192, sub 2). Vornehmlich unter dem Gesichtspunkt, dass von Nr 4 das Grundrecht auf rechtliches Gehör betroffen ist, findet dies Zustimmung auch in der Literatur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der Endentscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Grds wirkt das rechtskräftige Urt nur für und gegen die Parteien des Rechtsstreits (BGHZ 3, 385, 388 = NJW 52, 178). Nur diese haben durch ihre Herrschaft über den Prozessstoff und das Verfahren sowie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichend Möglichkeit, den Inhalt der Entscheidung zu beeinflussen. Eine Erstreckung der Rechtskraft der Entscheidung auf einen am P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Entscheidung, ob ohne mündliche Verhandlung über das Arrestgesuch zu befinden ist, hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die damit verbundene Einschränkung des rechtlichen Gehörs des Schuldners ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl BVerfGE 9, 89, 98 = NJW 59, 427 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55]). Das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn 2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1106 ZPO – Bestätigung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) Für die Ausstellung der Bestätigung nach Artikel 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht zuständig, dem die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. (2) 1Vor Ausfertigung der Bestätigung ist der Schuldner anzuhören. 2Wird der Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Soweit sich keine der Parteien auf die offenkundige Tatsache berufen hat, muss das Gericht sie zur Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung machen (BVerfGE 10, 177, 183 [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59]; MDR 20, 1524 [BVerfG 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16] Rz 15; BGH NJW-RR 93, 1122, 1123). Eine Ausnahme ist in engen Grenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass die Parteien unmittelbar nach der Beweisaufnahme zum Beweisergebnis Stellung nehmen können. Die Regelung konkretisiert damit den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (BGH NJW 16, 2890, 2891 [BGH 28.07.2016 - III ZB 127/15] Rz 17 m Anm Manteuffel). Die Parteien haben auf diese Weise die Möglichkeit, auf die endgültige Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 5 Abgesehen von der Berichtigung nach Abs 4 kann ein Ergänzungsschiedsspruch zur Auslegung oder Ergänzung nur auf Antrag einer Partei erfolgen. Der Antrag muss innerhalb der Monatsfrist des Abs 2 erfolgen. Dem Schiedsgericht selbst ist für die Entscheidung nach Abs 3 im Falle der Ergänzung eine Zweimonatsfrist auferlegt, sonst eine Einmonatsfrist. Eine Überschreitung dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenvorstellung.

Rn 46 Die Gegenvorstellung ist gerichtet auf eine Überprüfung der Sachentscheidung durch dieselbe – letzte – Instanz. Gesetzlich geregelt ist allerdings nur die Beanstandung der Verletzung des rechtlichen Gehörs. Diese kann mittels Anhörungsrüge nach § 321a ZPO und – zB – § 44 FamFG geltend gemacht werden. Damit ein Antrag der Partei als Anhörungsrüge ausgelegt werden kann, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 § 572 regelt den Gang des Beschwerdeverfahrens. Die durch das ZPO-Reformgesetz neu eingeführte generelle Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts soll dem Ausgangsrichter (judex a quo) die Gelegenheit geben, seine Entscheidung nochmals zu überprüfen, sie kurzerhand zurückzunehmen oder zu berichtigen. Sie dient damit der Selbstkontrolle des Gerichts und erhält dem Betroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zustellung.

Rn 7 Während die Vorläufervorschrift des Art 27 Nr 2 EuGVÜ noch kumulativ auf die ›ordnungsgemäße‹ und ›rechtzeitige‹ Zustellung abstellte, kommt es heute nur noch darauf an, dass die Zustellung rechtzeitig in einer Weise erfolgt ist, die dem Beklagten eine effektive Verteidigungsmöglichkeit eröffnet hat. Nicht bereits jeder Fehler in der Art und Weise der Zustellung vereite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO N

nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisches Güteverfahren 15a EGZPO 4 Nachbesserung 756 ZPO 4 Nacherbfolge Rechtskraftwirkung 326 ZPO 1 Unterbrechung 242 ZPO 1 Nachfolgeklausel Unterbrechung 239 ZPO 10 Nachforderungsklage 323 ZPO 22; 324 ZPO 1 Nachlassgegenstände 859 ZPO 2 einzelne 859 ZPO 6 Nachlässigkeit 531 ZPO 16 Nachlassinsolvenz Doppelunterbrechung 239 ZPO 17a Unterbrechung 243...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Systematik.

Rn 1 Zweck. Nach der Verhandlungsmaxime bringen die Parteien die zur Ausfüllung der Rechtsnormen (mit den gewünschten Rechtfolgen) erforderlichen Tatsachen selbst bei (da mihi facta, dabo tibi ius; s § 286 Rn 86). Sie bestimmen dadurch über den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden Prozessstoff. Grds ist keine Partei gezwungen, im Erkenntnisverfahren vorzutrage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 11 Zuständig ist der Rechtspfleger, in dessen Bezirk die öffentliche Versteigerung stattfinden würde (§ 20 I Nr 17 RPflG, § 764 II). Dem Antragsgegner ist rechtliches Gehör zu gewähren. Der Rechtspfleger entscheidet nach fakultativer mündlicher Verhandlung durch Beschluss (§§ 764 III, 128 IV), der gem § 329 III zuzustellen ist. Er kann analog §§ 766 I, 732 II einstweilige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzung.

Rn 24 Die Verweisung wg örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit setzt einen Antrag des Kl (Abs 1 S 1) voraus (außerhalb mündlicher Verhandlung kein Anwaltszwang, Abs 2 S 1). Rn 25 Der Antrag kann auch bei Säumnis des Bekl gestellt werden, sogar nach Erlass eines Teilanerkenntnisurteils (BGH NJW-RR 92, 1091), in der Rechtsmittelinstanz (BGHZ 16, 339), als Hilfsantrag (BGHZ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der vom allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der §§ 169 ff GVG zu unterscheidende Grundsatz der Parteiöffentlichkeit soll es den Parteien ermöglichen, an der Beweisaufnahme mitzuwirken. Er wird daher durch den Ausschluss der Öffentlichkeit nach §§ 170 ff GVG nicht berührt. Er verschafft den Parteien insoweit rechtliches Gehör und dient der Verwirklichung dieses Grundrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Abs 2 Nr 2 Fall 2).

Rn 11 Der Zulässigkeitsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr soll vermeiden, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rspr entstehen oder fortbestehen, wobei es nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rspr im Ganzen hat. Die Rechtsbeschwerde ist danach nicht schon dann zulässig, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Zuständig ist der komplette Spruchkörper, der Einzelrichter nicht nur nach Übertragung gem § 526, sondern auch nach einer bloßen Zuweisung iSd § 527, da es sich lediglich um eine Vorbereitung der Endentscheidung handelt (§ 527 Rn 22; Hirtz/Oberheim/Siebert/Oberheim Kap 15 Rz 107). Dem Gegner ist rechtliches Gehör zu gewähren. Eine mündliche Verhandlung über den Antrag s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Gem I 2 ist in Übereistimmung m § 118 I 1 ZPO in Antragsverfahren (§ 51 Rn 2) außer bei Unzweckmäßigkeit den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör zu dem VKH-Antrag zu gewähren. Demgegenüber entscheidet das Gericht in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) über die Anhörung gem I 1 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch hierbei ist jedoch Art 103 I GG zu beachten. IÜ richtet sich das Be...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Revision

Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulassungsgründe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das weitere Verfahren, Abs 3 S 3.

Rn 45 Hält das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten, muss es die Verfahrensbeteiligten hierauf so früh wie möglich hinweisen und rechtliches Gehör gewähren (Musielak/Borth/Frank/Frank § 156 Rz 15). Der Antrag eines Beteiligten oder aber ein gerichtlicher Hinweis über die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens muss vAw in die Sitzungsniede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendung der §§ 53–58 ZPO (Abs 5).

Rn 10 Abs 5 ordnet die entsprechende Anwendung der §§ 53–58 ZPO an und trägt damit den prozessualen Besonderheiten einer Betreuung und Pflegschaft (§ 53 ZPO), der Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen ohne Ermächtigung (§ 54 ZPO) und der Prüfung der Verfahrensfähigkeit von Ausländern (§ 55 ZPO) Rechnung. Beteiligte können ferner zur Verfahrensführung unter Vorbehalt zugela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 6 Das Gericht (bei Kollegialgerichten also nicht der Vorsitzende allein) kann seine Entscheidung in der Form eines zu begründenden Beschlusses (I S 2) ohne Antrag der Parteien und ohne mündliche Verhandlung (§ 128 IV) treffen. Da durch die Trennung Kostennachteile und Verfahrensverzögerungen entstehen können, ist den Parteien zuvor rechtliches Gehör zu gewähren. Nach der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ordnungsgemäße Vertretung.

Rn 68 Zum verfahrensrechtlichen op gehört das Gebot der ordnungsgemäßen Vertretung im Schiedsverfahren (BGH NJW 09, 1747, 1748 [BGH 29.01.2009 - III ZB 88/07] Rz 14). Fällt zB der Schuldner während des Schiedsverfahrens in die Insolvenz, wird die streitige Forderung nach § 87 InsO zur Insolvenzforderung. Das Schiedsgericht hat deshalb den Insolvenzverwalter am Schiedsverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unverzügliche Entscheidung (Abs 3 S 1).

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat gem Abs 3 S 1 nach Eingang der Akten unverzüglich nach Aktenlage zu entscheiden; die Beschwerdeentscheidung ›soll‹ spätestens nach einem Monat ergehen. Die Entscheidung ergeht mithin (abweichend von § 68 III) regelmäßig ohne persönliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten; diesen sollte vor einer Entscheidung rechtliches Gehör gegeben werden (A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ergänzung und Erläuterung.

Rn 17 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich, so kann Ergänzung oder Klarstellung verlangt werden (auch im Fall des § 411a, s § 411a Rn 2, 8–10). Die Norm steht in Bezug zur allg Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen Gutachten zu prüfen (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4); auch zu Privatgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Bindungswirkung (S 2).

Rn 6 Die Abgabe erfolgt vAw. Die Abgabe kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen, zuvor ist den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Der Abgabebeschluss ist unanfechtbar und für das Gericht der Ehesache bindend, § 233 II 2 iVm § 281 II 2, 4 ZPO. Das Gericht der Ehesache bleibt auch zuständig, wenn der Antrag in der Ehesache nicht weiterverfolgt, ruhengelassen, zurückge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die Norm in der bis 1. Juli 1977 geltenden Fassung befugte das Gericht zur Vertagung, wenn es nach den Umständen zu dem Schluss gelangte, dass die vom Vorsitzenden bestimmten Fristen zu knapp bemessen oder die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Die Vereinfachungsnovelle (BGBl 76, I 3281) hat den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 6 Der nach Abs 1 erforderliche Antrag wendet sich an das Schiedsgericht. Der Antrag ist weder vom zeitlichen Stand des schiedsgerichtlichen Verfahrens abhängig noch von beantragten, erlassenen oder abgelehnten Maßnahmen des staatlichen Gerichts nach § 1033. Der Antrag muss Anspruch und Grund der erbetenen Maßnahme darlegen. Die Voraussetzungen des Antrags müssen in Analog...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragungspflicht Dritter.

Rn 6 Dritten, die nicht Beteiligte iSv § 7 sind, können Kosten bei grob schuldhafter (Rn 4) Veranlassung gerichtlicher Tätigkeit, auferlegt werden (IV). Das umfasst Fälle, in denen zB Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw unmittelbar oder mittelbar das gerichtliche Verfahren in Gang setzen oder innerhalb eines solchen Kosten verursachende Tätigkeiten (zB Beweisaufnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anfechtung.

Rn 37 Eine isolierte Anfechtung des Teils der Kostenentscheidung, der auf § 96 beruht, ist nicht möglich. Die Kostenentscheidung kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle des § 99 II zusammen mit der Kostenentscheidung in der Hauptsache. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 138 regelt den Inhalt des Sachvortrags, während § 282 den Zeitpunkt bestimmt, bis wann ohne prozessuale Nachteile noch vorgetragen werden kann. In Ergänzung zur Konzentrations- und Beschleunigungspflicht des Gerichts (§§ 272, 273) verpflichtet diese Vorschrift die Parteien zur zügigen und konzentrierten Prozessführung. Andererseits ist das verfassungsmäßige Verbot ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Class Action.

Rn 31 Grds stellt die rechtspolitische Entscheidung für eine Zulassung von Sammelklagen in bestimmten Verfahren für sich gesehen noch keinen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar, solange auch im class-action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben. Deshalb kann nicht jeder class action von vornherein die Zustellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die unentschuldigt nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist, Berufungserwiderungsfrist oder einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik vorgebracht werden, sind sie für die Entscheidung unberücksichtigt zu lassen, wenn sie die Erledigung des Verfahrens verzögern würden. Damit sollen die Parteien veranlasst werden, in 2. Instanz f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Kausalität.

Rn 28 Die Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verstieße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass die Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (Rn 15), dass also die Pflichtwidrigkeit – die Verspätung allein – nicht kausal für die Verzögerung ist (BVerfG NJW 95, 1417 [BVerfG 27.01.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensrechtlicher opi – Schiedsgericht.

Rn 42 Das ausländische Schiedsgericht hat den verfahrensrechtlichen opi verletzt, wenn es nach deutscher Auffassung ein zentrales Verfahrensgrundrecht einer Partei missachtet hat und der Schiedsspruch hierauf beruht. Hierzu gehören vor allem die aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleiteten Gebote einer Entscheidung durch unabhängige und unparteiliche Schiedsrichter, die den Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes, Rechtsbehelfe.

Rn 9 Ist das Recht einer Partei auf Teilnahme an der Beweisaufnahme verletzt, dürfen deren Ergebnisse grds nicht verwertet werden (BGH VersR 84, 946, 947; RGZ 136, 299, 300; Köln WuM 77, 47, 49). Allerdings muss die Partei, die die Verletzung des § 357 I, Art 103 I GG rügt, darlegen, dass die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn sie an der Beweisaufnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfungsreihenfolge beim Verfahren.

Rn 3 Für die Frage, in welcher Reihenfolge Verfahrensregeln heranzuziehen sind, gilt daher folgende zwingende Regelung: zunächst sind die zwingenden Normen des 10. Buchs der ZPO und insb des § 1042 zu beachten (Gleichbehandlung, rechtliches Gehör, anwaltliche Vertretung, freie Beweiswürdigung). An zweiter Stelle ist sodann nach dem Parteiwillen zu fragen, inwieweit die Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Interventionswirkung.

Rn 8 Von der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung zu unterscheiden ist schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III. Denn die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Vorprozesses zu Ungunsten des Nebenintervenienten oder Streitverkündeten erweitert nicht wie die Rechtskrafterstreckung nur die subjektiven Grenzen der Rechtskraft, sondern erfasst auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der Eingang der vollständigen Beschwerdeakte (Abs 1).

Rn 7 Der in § 20 I genannte Eingang der vollständigen Beschwerdeakte wird legal definiert als der Zeitpunkt, in dem keine weiteren Unterlagen und Informationen mehr vom Streitmittler benötigt werden. Der Zeitpunkt trennt die beiden ersten Verfahrensabschnitte von den beiden späteren Verfahrensteilen ab. Er ist damit zeitlich wie inhaltlich ein zentraler Punkt des Verfahrensa...mehr