Fachbeiträge & Kommentare zu Schüler

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fördervereine für Schulen

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Fördervereine für Schulen (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) können nur dann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten, wenn sie selbstlos handeln, d. h. nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen (s. § 55 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Werden private Schulen gefördert, müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztengeld / 1.2 Kinder/Schüler/Studenten

Kinder, Schüler und Studenten sind arbeitsunfähig, wenn sie neben dem Schulbesuch oder dem Studium (ggf. während der Ferien oder vorlesungsfreien Zeit) eine Tätigkeit verrichten und diese Tätigkeit infolge eines Versicherungsfall der Unfallversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten können.[1] Die Arbeitsunfähigkeit endet mit dem vorgesehenen Ende der Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 146 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.3 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – alte EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 151 Für die rechtlichen Rahmenbedingungen ist zu differenzieren, ob der junge Volljährige zu den privilegierten Unterhaltsberechtigten i. S. d. §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB gehört. Für die Privilegierung ist zum einen erforderlich, dass der junge Volljährige unverheiratet ist und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt. Zum anderen muss sich der jung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Währungsumrechnung

Busch/Zwirner, ED/2024/4 – vorgeschlagene Neuregelungen zur Währungsumrechnung von Finanzinformationen in hochinflationäre Währungen, IRZ 11/2024, S. 470; Baumgartner/Schüler, Zur Äquivalenz von direkter und indirekter Methode zur Bewertung von Cashflows in Fremdwährung (Cross-border valuation), WPg 19/2024, S. 1006; Schunk/Schaden, Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / 1 Bestimmung des Tendenzbetriebs

Von einem Tendenzunternehmen kann nur gesprochen werden, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das geistig-ideelle Vorstellungen verwirklichen will, und zwar Vorstellungen, wie sie in § 118 BetrVG genannt sind. Hinsichtlich des Tendenzcharakters eines Unternehmens spielt der Umstand keine entscheidende Rolle, ob gleichzeitig mit der Verfolgung geistig-ideeller Vorstellung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.62 Kapitalflussrechnung

Baumgartner/Schüler, Zur Äquivalenz von direkter und indirekter Methode zur Bewertung von Cashflows in Fremdwährung (Cross-border valuation), WPg 19/2024, S. 1006; Theile, Zahlungsströme aus Supplier Finance Arrangements – Reverse Factoring in der Kapitalflussrechnung, PiR 10/2024, S. 269; Erichsen, Cashflow: Was der Geldfluss über ein Unternehmen aussagt – Mit regelmäßiger ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.16 Bilanzanalyse

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1 Tageseinrichtungen

Rz. 5 Anders als in § 22 a. F. enthält Abs. 1 nunmehr keine Aufzählung von Regelbeispielen für Formen von Tageseinrichtungen mehr, sondern nur noch eine allgemeine Definition. Voraussetzung für die Subsumtion unter den Begriff der Tageseinrichtung ist nur der zeitweilige tägliche Aufenthalt in einer geförderten Gruppe. Dies stellt klar, dass es sich nicht etwa um eine Einzel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 2.2.1 Hilfen zur Schulbildung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Hilfen zur Schulbildung kommen in Betracht, wenn die Unterstützung erforderlich und geeignet ist. Satz 1 Nr. 1 entspricht im Wesentlichen dem § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 der Eingliederungshilfeverordnung. Danach dienen die unterstützenden Hilfen zur Schulbildung dazu, dem behinderten Menschen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Auch M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.2 Wohnräume in Heimen und Seminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nur für Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren, wenn die darin erfolgende Unterbringung von Schülern, Jugendlichen oder sonstigen Personen für die Zwecke...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.1 Definition und Voraussetzungen

Schülerpraktika, die vor dem Schulabschluss absolviert werden und als Berufs- oder Betriebspraktika bekannt sind, gelten nicht als Praktikantenverhältnisse im üblichen Sinne. Diese Praktika zielen darauf ab, den Schülern einen allgemeinen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt zu geben und dienen primär der persönlichen Information und Orientierung.[1] Der Hauptzweck dieser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift ist der zu Wohnzwecken benutzte Grundbesitz grundsätzlich steuerpflichtig. Lediglich für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke benutzt werden, normiert die Vorschrift Ausnahmen von diesem Grundsatz. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 GrS...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.5 Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung minderjähriger Praktikanten

Bei minderjährigen Praktikanten werden die Arbeitszeitbedingungen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) modifiziert, welches auch auf Schulpraktika Anwendung findet. Dieses Gesetz reguliert die maximale Arbeitszeit für Praktikanten und dient dem Schutz der jungen Menschen. Spezifische Regelungen gelten für: Schüler unter 15 Jahren, die maximal 35 Stunden pro Woche ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Überschusserzielungsabsicht

Rz. 55 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN ist überdies nicht, wenn > Einnahmen nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn führen, weil sie nicht in der Absicht erzielt werden, Überschüsse über die > Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Arbeitslohn hat die beschäftigte Person deshalb nur, wenn sie mit Überschusserzielungsabsicht tätig wird. Rz. 56 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Nebenberuflich erteilte Nachhilfestunden

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Erteilen Lehrkräfte an einzelne Schüler außerhalb ihrer haupt- oder nebenberuflich ausgeübten Lehrtätigkeit Nachhilfeunterricht, so gehören die erhaltenen Vergütungen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), weil ein Dienstverhältnis regelmäßig nicht begründet wird. Entsprechendes gilt für > Einkünfte, die Lehramtsanwärter und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Praktikum

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Apotheker Rz 1; > Arbeitnehmer Rz 35, 52 f, 56; > Ausbildungsfreibetrag Rz 18; > Bildungsaufwendungen Rz 16, 32/1; > Doppelbesteuerung Rz 225 ff sowie zu den konkreten DBA-Regelungen die einzelnen Länderstichworte (zB > Japan Rz 9); > Erste Tätigkeitsstätte Rz 41; > Kinderfreibeträge Rz 72, 81/2, 92 f, 112/1; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 21...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 35 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Art der Tätigkeit kann Aufschluss darüber geben, ob eine Person weisungsgebunden in den betrieblichen Organismus des Auftraggebers eingegliedert (> 25ff) ist oder nicht. Eher einfach zu beurteilen ist das bei überwiegend manuellen (einfachen) Arbeiten, bei denen idR ein Dienstverhältnis besteht, da bereits organisatorische Dinge betreffe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 32 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Beiträge zur gesetzlichen > Krankenversicherung sind zum steuermindernden Abzug zugelassen, soweit sie dazu dienen, nach Art, Umfang und Höhe eine Absicherung zu erhalten, die sich an dem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau entsprechend dem SGB XII orientiert. Versicherte in der GKV können deshalb ihre Beiträge (ArbN-Anteil ohne Zusatzbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Waldorfschulen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen für den Schulbetrieb als > Sonderausgaben > Schulgeld. Auf den LSt-Abzug für den im Rahmen des sog WOW-Day von den Schülern erarbeiteten und gespendeten > Arbeitslohn hat die FinVerw aus Vereinfachungsgründen verzichtet (> Arbeitslohnspende, > Spenden Rz 70/1 und OFD Frankfurt vom 01.11.2023 – S 2332 A – 00 135 – St 210, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Konzert

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Musiker und > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 20. Aufwendungen für ein Konzert führen nur bei den Ausführenden zu > Werbungskosten. Eintrittsgelder zu einem Konzert gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen, weil sie nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Das gilt auch für Musiklehrer (BFH 101, 393 = BStBl 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9 Schüler (Nr. 8 Buchst. b)

Rz. 79 Nach Nr. 8 Buchst. b sind Schüler versichert. Schüler ist, wer – unabhängig vom Alter – als Lernender an einem der einbezogenen Schultypen eine Schulausbildung erhält. Versichert sind Schüler an öffentlichen oder privaten Schulen, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden schulrechtlich anerkannten Abschluss anstreben oder ihre Schulpflicht erfüllen (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.1 Während des Besuchs der Schule (Alt. 1)

Rz. 81 Die Schülerunfallversicherung erstreckt sich auf den gesamten während des Schulbesuchs betroffenen Lebensbereich. Dabei sind auch der Spielbetrieb der Schüler und die mit dem Schulbesuch verbundenen gruppendynamischen Prozesse von der Versicherung umfasst (Holtastraeter, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SozialR, 6. Aufl. 2019, § 2 SGB VII Rz. 26). Dieser umfassend...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.3 Betreuungsmaßnahmen (Alt. 2)

Rz. 85 Nach der Erweiterung des Angebots an öffentlichen und privaten Schulen in Richtung auf eine ergänzende Betreuung (verlässliche Grundschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften) hat der Gesetzgeber auch die schulischen Betreuungsmaßnahmen unter Versicherungsschutz gestellt (Nr. 8 Buchst. b 2. Alt). Sie werden derzeit überwiegend an ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung als Beschäftigter ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 152). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.2 Allgemein- oder berufsbildende Schulen

Rz. 82 Allgemeinbildende Schulen sind private oder öffentliche Schulen, durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, und die zu einem anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur) führenden Schulen (Lilienfeld, in: BeckOGK-SozR SGB VII, § 2 Rz. 34). Allgemeinbildende Schulen bereiten ihre Schüler über einen langen Zeitraum hinweg allgemein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.1 Gesetzeszweck

Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen gegen Gefahren während des Besuchs der Einrichtungen, also bei Eintritt von Versicherungsfällen (§ 7), gesc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.1 Vermittlungsbegriff

Rz. 3 Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit als Kerngeschäft der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber der Agenturen für Arbeit vor Ort, folgt dem grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag aus § 1 Abs. 1, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch – auch versicherungsmäßig gedacht – dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2.1 Berücksichtigung von persönlichen Merkmalen und Fähigkeiten des Ratsuchenden (Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 listet den Inhalt von Gesprächen zur Berufsberatung auf. Dabei handelt es sich um qualitative Kriterien. Durch die Feststellungen wird gewährleistet, dass ein recht umfassendes Bild des Ratsuchenden entsteht, das auf qualitativ hochwertiger Arbeit der Beratungsfachkraft beruht. Ziele der Berufsberatung sind die Berufswahl, die berufliche Entwicklung oder der Ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verpflegung und Beherbergung

Rz. 31d Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. c UStG sind zum einen Verpflegungsdienstleistungen durch die in der Vorschrift (i.d.F bis 31.12.2020) genannten Einrichtungen[1] gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen i. S. d. Hochschulgesetze der Länder, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, an öffentlichen Schulen und an Ersatzschulen, die gem. Art. 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Aus- und Fortbildung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 32 Der Begriff der Ausbildung ist vorwiegend dem beruflichen Bereich, d. h. der Berufsausbildung zuzuordnen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 32 EStG ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen.[2] In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Betreuung (Rechtslage ab 1.1.2020)

Rz. 31c Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. b UStG sind eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen[1] steuerfrei. Hierunter fallen nach der Gesetzesbegründung[2] insbesondere die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen, z. B. bei den Schularbeiten, sowie die Freizeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr