Fachbeiträge & Kommentare zu Splittingtarif

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif.[1] Dabei können Ehegatten zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen. Bei ersterer werden die Einkünfte zusammengerechnet und dann der Splittingtarif angewendet. Beantragt allerdings mindestens ein Ehegatte die Einzelveranlagung, wird die Steuer nach...mehr

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Einkommensteuer / 4. Berechnungsschema

Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]mehr

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Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastung / 3 Kürzung um die zumutbare Belastung

Die außergewöhnlichen und zwangsläufigen Aufwendungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers um eine zumutbare Belastung gekürzt. Wegen der Frage, ob diese Regelung im Fall von Krankheitskosten als verfassungsgemäß angesehen werden kann, war gegen die ablehnende Entscheidung des BFH[1] Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die jedoch vom BVerfG nicht zur Entscheidung ange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.7 Grundtarif – Splittingtarif

Rz. 9 Die Tarifformel des § 32a Abs. 1 EStG enthält den Grundtarif; das ist der Tarif für Einzelpersonen. Der für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG (§ 2 Abs. 8 EStG) geltende Splittingtarif ist kein eigenständiger, sondern ein aus dem Grundtarif abgeleiteter Tarif. Zu seiner Berechnung wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten

Rz. 17 Das Splittingverfahren findet nur bei Ehegatten Anwendung, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden.[1] Bei einer Einzelveranlagung nach § 26a EStG ist dagegen die Grundtabelle anzuwenden. Diese Ungleichbehandlung, die letztlich Ausfluss eines von den Ehegatten selbst ausgeübten Wahlrechts ist, verstößt nicht gegen Art. 3 GG. Rz. 18 Die Zusammenveranl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Splitting nach Auflösung der Ehe

Rz. 27 Ist eine Ehe, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben, im Vz aufgelöst worden (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeitserklärung) und ist der Stpfl. im selben Vz eine neue Ehe eingegangen, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls vorliegen, so kann nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG für die aufgelöste Ehe das Wahlrecht zwischen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Splitting bei Verwitweten

Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnaden-Splitting), d. h. der Stpf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschiedene Ehegatten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Eine Ehe ist erst mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung aufgelöst (§ 1564 BGB); diese bürgerlich-rechtliche Regelung gilt auch für das ESt-Recht (vgl BFH 109, 44 = BStBl 1973 II, 487). Ist ein Verwitweter eine neue Ehe eingegangen und ist die neue Ehe geschieden worden, so ist der Stpfl ab Rechtskraft der richterlichen Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (vgl FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbeziehe...mehr

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Deutschland / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 54 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben für die Ermittlung der Einkommensteuer die Wahl zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG). Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtige behande...mehr

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Spanien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 53 Verheiratete Paare können gemeinsame oder getrennte Veranlagung wählen. Das spanische Einkommensteuergesetz [67] geht bei Eheleuten wie bei den übrigen "Unidades familiares" von getrennter Veranlagung aus; es kann aber für Zusammenveranlagung optiert werden, die allerdings nur in einigen Fällen günstiger ist, da die Einkünfte aller Mitglieder der Familieneinheit addier...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage Unterhalt 2020 – Tip... / 1 Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen

Rz. 587 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahl...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 420 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 19 und 20] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 3 Persönliche Angaben

Rz. 14 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–27] Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten der Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Falle einer Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder Lebenspartnern (> Rz 8; Rz 63) (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) betreffen die Freigrenzen von je 410 EUR die Summe der den Ehegatten zugeflossenen steuerpflichtigen Nebeneinkünfte bzw die Summe der dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden Auslandseinkünfte und Lohnersatzleistungen; E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung erfüllen Ehegatten, also miteinander verheiratete Personen verschiedenen oder gleichen (> Rz 4/4 und > Lebenspartner) Geschlechts (zu Einzelheiten > Familienstand Rz 3–5), wenn sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Rz 4) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt lebende Ehe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorteile der jeweiligen Veranlagungsform

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Zusammenveranlagung ist regelmäßig für solche Eheleute günstig, die > Einkünfte in unterschiedlicher Höhe beziehen. Der Splittingvorteil (doppelte Ausnutzung des > Grundfreibetrag, der unteren Proportionalzone und der Progressionszone; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1) ist dabei umso größer, je größer der Unterschied zwischen den Einkünften d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.4 Folgen der Ansässigkeitsregelungen im DBA

Durch die Zuordnung der Ansässigkeit im DBA ergeben sich unmittelbare Folgen nur hinsichtlich der Zuweisung des Besteuerungsrechts, d. h. ob bspw. die Bundesrepublik Deutschland Quellen oder Wohnsitzstaat ist.[1] Hierbei ist zu entscheiden, ob nur ein Wohnsitz vorliegt oder ob Doppelansässigkeit gegeben ist: Ansässigkeit bei natürlichen Personen: Rechtsfolgen der Doppelansässig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teil hat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag

Rz. 18 Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a EStG und § 10b EStG ab, sofern der Stpfl. keine höheren Aufwendungen nachweist. Erfasst werden: gezahlte Kirchensteuer gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (§ 10 EStG Rz. 113ff.); Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 (§ 10 EStG Rz. 123ff.); Aufwendungen für die Berufs...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 388 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 17 und 18] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2019 ... / 3 Persönliche Angaben

Rz. 14 [Persönliche Angaben → Zeilen 6–23] Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung ist Steuersubjekt der einzelne Stpfl. mit dem von ihm bezogenen Einkommen, für das der Tarif nach § 32a EStG gilt. Die Normen der §§ 25ff. EStG sind hierauf zugeschnitten. § 26 EStG regelt das Wahlrecht der Ehegatten zwischen Einzel- (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) und wer das Wahlrecht ausüben kann, welch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter 2 Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätze d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die frühere Zusammenveranlagung in Form der Haushaltsbesteuerung wurde mit der höheren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegattengemeinschaft aufgrund der dadurch ausgelösten Synergieeffekte im Vergleich zu allein Lebenden begründet (§ 26 EStG Rz. 1ff.). Die Progressionswirkung des Tarifs führte jedoch für die Ehegatten zu einer höheren Steuer im Vergleich zu Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.2 Weitere Eheschließung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 § 26 Abs. 1 S. 2 EStG löst den Konflikt bei Bestehen mehrerer Veranlagungswahlrechte innerhalb eines Vz bei Auflösung einer Ehe/Aufhebung der Lebenspartnerschaft (Scheidung, Aufhebung) und Wiederverheiratung eines Ehegatten in demselben Vz. Das Wahlrecht der Ehegatten nach Abs. 1 S. 1 ist nach Abs. 1 S. 2 auf die jüngste (letzte) Ehe beschränkt. Der Ausschluss des Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 § 26b EStG kommt nur zur Anwendung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26 EStG gegeben sind und die Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG) oder die Vermutung der Wahl der Zusammenveranlagung greift (§ 26 Abs. 3 EStG). Nach § 2 Abs. 8 EStG ist diese Regelung auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften (§ 1 LPartG) anzuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranlagungsarten bis zum VZ 2012

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Ehegattenveranlagung gelten unter Einschluss der tariflichen Vorschriften einschließlich bis zum VZ 2012 folgende Veranlagungs- und Tarifvarianten: Einzelveranlagung mit Grundtarif (§§ 25 Abs 1, 32a Abs 1 EStG); Einzelveranlagung mit Verwitweten Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 1 EStG); Einzelveranlagung Sonder-Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 2 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeachtlichkeit der aufgelösten Ehe

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine im VZ aufgelöste Ehe – durch Scheidung, Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung – bleibt für die Anwendung des § 26 Abs 1 S 1 EStG unberücksichtigt, wenn einer der vormaligen Ehegatten im selben VZ wieder geheiratet hat und mit seinem neuen Ehegatten ebenfalls die Voraussetzungen für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab VZ 2013

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde § 26 EStG an die reduzierten Wahlmöglichkeiten für Ehegatten angepasst. Für Ehegatten gibt es ab dem VZ 2013 nach § 26 Abs 1 EStG nur noch die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG zu wählen. Somit stehen ab VZ 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahme: Auflösung durch Tod (§ 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012)

Rn. 54 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012 wurde durch das StÄndG 1992, BStBl I 1992, 297 ab dem VZ 1992 eingefügt und betrifft den Fall, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wird und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c EStG aF wählen. Der verwitwete Ehegatte hat, da § 26 Abs 1 S 2 EStG nicht gilt, das Wahlrecht, die Zusamm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 18 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die unterschiedliche Besteuerung Gebietsansässiger und Gebietsfremder, auch im Hinblick auf eine familiengerechte Besteuerung, ist Gegenstand langjähriger Diskussion und war Anlass verschiedener Gesetzesinitiativen. Zum Einfluss der Rspr des EuGH im Einzelnen s § 1 Rn 46, 47 (Teller). Grundlegend für den Anwendungsbereich des Splittingverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Verlustabzug kann grundsätzlich nur von dem StPfl geltend gemacht werden, der die negativen Einkünfte erzielt hat, R 10d Abs 4 S 1 EStR 2012. Dieser Grundsatz gilt auch bei Ehegatten, vgl BFH v 22.02.2005, BStBl II 2005, 624 zu II.2. b. Bei Zusammenveranlagung sind aber im Verlustabzugsjahr die Verluste des Ehegatten vorrangig mit positi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / a) Prämierter Statuswechsel

Die Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht im Wesentlichen der Eheschließung.[28] Es handelt sich jedoch lediglich um einen statusbegründenden Korrekturakt.[29] Deshalb findet, obwohl gemäß § 20a Abs. 1 S. 2 LPartG für die Umwandlung die "Vorschriften über die Eheschließung und die Eheaufhebung entsprechend" gelten, keine Prüfung von Ehehinde...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Wahl der Veranlagungsart nach § 26 Abs. 1 EStG

Rz. 133 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können dann, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer wählen.[103] Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte beider Parteien addiert werden und die Eheleute so behandelt werden, als seien sie ein Steuerpflichtiger. Die Anwendung des Splittingtarifs führt regelmä...mehr