Fachbeiträge & Kommentare zu Sterbetafel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.2 Mindestlaufzeit ist kürzer als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Ist bei einem Verkauf wie unter fremden Dritten die vereinbarte Mindestlaufzeit der Leibrente kürzer oder gleich der durchschnittlichen Lebenserwartung des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente, hat das keinen Einfluss auf die Qualifikation der Leibrente. In diesem Fall überwiegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer die Mindestlaufzeit überlebt, sodass die Rente erst...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.3 Ermittlung des Barwerts

Während im betrieblichen Bereich der Barwert einer wiederkehrenden Leistung üblicherweise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wird, ist er im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangels abweichender Sonderregelung grundsätzlich nach den Vorschriften des BewG zu ermitteln. Dabei sind auch aufschiebend bedingte Lasten zu berücksichtigen, den...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 1.3 Chancen und Risiken einer Kaufpreisleibrente

Eine Vermögensübertragung gegen Leibrente birgt für beide Vertragsparteien sowohl Chancen als auch Risiken. So tragen der Verkäufer (Rentenberechtigter) und seine Erben das Risiko, dass die Rente durch das – gemessen an der statistischen Lebenserwartung – vorzeitige Ableben des Verkäufers erlischt und damit weniger Rentenzahlungen zufließen, als z. B. der Betrieb oder der pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.4 Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln

Tz. 573 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Abfindungsklauseln unterliegen dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.7 Erwerb auf Rentenbasis

Rz. 45 Beim Erwerb eines VG auf Rentenbasis bestimmt sich die Höhe des Anschaffungspreises durch den Barwert der eingegangenen Rentenverpflichtung (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB) im Zeitpunkt des Erwerbs (§ 253 HGB).[1] Rz. 46 Zur Ermittlung des Barwerts der eingegangenen Rentenverpflichtung ist regelmäßig der restlaufzeitkongruente durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.16 Angaben zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen (Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 110 Mit der Konkretisierung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen durch das BilMoG für Konzernabschlüsse erfolgte eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Anlehnung an die steuerliche Berechnung nach § 6a EStG hin zu einer Anlehnung an die IFRS. Es sind Angaben bzgl. der versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und der grundlegenden Annahmen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Passivposten

Rz. 43 Die Berichtspflicht hinsichtlich der Passivposten bezieht sich v.a. auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Bei Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften sind Angaben notwendig, ob die Wertermittlung nach dem Teil- oder Vollkostenverfahren erfolgte. Auch bei schwebenden Finanzgeschäften sind Angaben über die Bewertungsmethode notwendig.[1] Rz. 44 Die Bewertung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.28 Berechnung von Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 153 Aufgrund der Komplexität der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden mit Nr. 24 ausdrücklich Angaben bzgl. der zur Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und den grundlegenden Annahmen, insb. den Zinssatz und den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowie die zugrunde gelegten biometrischen Annahme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.4 Anschaffungskosten bei Zahlung einer Leibrente (Kaufpreisrente)

Rz. 259 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), so ergeben sich die Anschaffungskosten für dieses Wirtschaftsgut aus dem Barwert der Leibrentenverpflichtung.[1] Die Erhöhung der Rentenzahlungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel stellt keine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten dar. Die Ermittlung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Baustein 1: Erwartungswert (best estimate) künftiger Zahlungen

Tz. 53 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Den Ausgangspunkt bei der Bewertung von Versicherungsverträgen bilden die zur Vertragserfüllung erwarteten künftigen Zahlungsströme (future cash flows). Da das Geschäftsmodell der Versicherer darin besteht, Risiken in großer Zahl zu übernehmen, ist naturgemäß die Schätzung der durch Versicherungsverträge generierten Zahlungsströme mit Unsicherh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / a) Berechnung

Zur Berechnung des Kapitalwertes nach § 14 BewG werden die Vervielfältiger in den jährlich aktualisierten BMF-Schreiben zur Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung dargestellt, die zur Ermittlung des Wertes heranzuziehen sind (BMF v. 1.12.2023 – IV D 4 - S 3104/19/10001 :009, ErbStB 2024, 42 [Günther]). Die Tabelle mit dem Vervielfältiger unterscheidet in Män...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Kapitalisierung von Nutzungsrechten und wiederkehrenden Leistungen

Rz. 127 Im Rahmen der Bewertung sind Nutzungsrechte und wiederkehrende Leistungen, die für den Schenker eingeräumt werden, mit ihren kapitalisierten Jahreswerten anzusetzen. In der Regel ist das der nachhaltig erzielte oder erzielbare Ertrag nach Berücksichtigung der Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen, die für den Schenkungsgegenstand anfallen.[382] Wie diese Kapit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 27 Verlangt bei Zugewinngemeinschaft der überlebende Ehegatte neben dem Pflichtteil den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 II, III), werden Schenkungen des Erblassers zwar bereits bei § 1375 II Nr 1 berücksichtigt, aber auch in voller Höhe bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingesetzt (MüKo/Lange Rz 11). Bei gemischten Schenkungen (Rn 10) und solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme.

Rn 5 Sie steht in III: Aus wichtigem Grund soll der Geschädigte eine sofortige Kapitalabfindung verlangen können. Dagegen hat der Schuldner kein solches Wahlrecht, auch wenn er (etwa als Versicherer) an einer schnellen Abwicklung interessiert sein mag (s BGHZ 79, 187, 191). Bei Einigkeit ist aber jederzeit ein Abfindungsvergleich möglich und auch häufig. Rn 6 Als wichtiger Gr...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bewertung wiederkehrender Leistungen

Rz. 121 Zu wiederkehrenden Leistungen vertrat bereits das RG[430] die Auffassung, dass der Wert (z.B. einer lebenslänglichen Rente) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei. Hierbei müsse im Rahmen der Kapitalisierung des ermittelten Jahresbetrages nicht notwendigerweise der gesetzliche Zinsfuß zugrunde gelegt werden, vielmehr sei der anz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Privatrechtliche Versicherungen, Abs 2.

Rn 9 In II geregelte spezielle Rechtfertigungsgründe für die Festlegung von Prämien und Leistungen in Privatversicherungsverhältnissen iSd § 19 I Nr 2 gehen I vor. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass im Privatversicherungswesen individuelle Risikoprüfungen sowie entsprechende Differenzierungen notwendig sein können (Armbrüster VersR 06, 1300). II 2 unterscheidet zwisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Anrechts in Höhe des Ausgleichswerts und mit vergleichbarer Wertentwicklung (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 7 I S 2 Nr 2 regelt zum einen, dass für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswerts entsteht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der dem Ausgleichsberechtigten zufließende Ausgleichswert (iSd § 1 II 2) dem bei dem Ausgleichspflichtigen verbliebenen Anrecht wertmäßig entsprechen muss (BTDrs 16/10144, 56). Der Ausgleichsberechtigte muss daher ei...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 1 Demografische Entwicklung als Herausforderung für die Personalpolitik

Sinkende Geburtenrate und steigende Lebenserwartung Vor allem sinkende Geburtenraten haben zur Folge, dass der Anteil der jüngeren Menschen in der Bevölkerung abnimmt, während die Gruppe der älteren ansteigt. Dazu kommt, dass die Menschen im Durchschnitt immer älter werden. So erreichen Männer heute ein durchschnittliches Lebensalter von 78,2 Jahren, während Frauen im Durchsc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

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§ 6 Tabellen / dd) Sterbetafel 2013/2015

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§ 6 Tabellen / ee) Sterbetafel 2020/2022

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§ 6 Tabellen / d) Spezielle Sterbetafel

Rz. 79 Aufgrund von Volkszählungen existieren weitere spezielle Sterbetafeln, die Ergebnisse nach besonderen Kriterien ausweisen und vor allem bevölkerungswissenschaftlichen Zwecken dienen. Diese speziellen Tafeln können bei der Schadenregulierung jedoch wegen ihrer anderweitigen Zielrichtung nicht herangezogen werden. Rz. 80 Die von Lebensversicherungsunternehmen für private...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Allgemeine Sterbetafel

Rz. 72 Vom Statistischen Bundesamt werden in Deutschland in regelmäßigen Abständen sog. "Allgemeine oder abgekürzte Sterbetafeln für die Bundesrepublik Deutschland" ermittelt und veröffentlicht. Diese berücksichtigen die gesamte deutsche Bevölkerung der Bundesrepublik, und zwar alle Bevölkerungsgruppen ohne irgendwelche Differenzierungen (beispielsweise nach Beruf, Wohnort u...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Sterbetafel

Rz. 594 Für die Kapitalisierung ist neben den besonderen Fallumständen (insbesondere dem Verletzungsbild) hervorzuheben, dass die allgemeinen deutschen Sterbetafeln der Kapitalisierung nicht zugrunde gelegt werden können.[503] Die allgemeinen deutschen Sterbetafeln gelten nur für deutsche Staatsangehörige.[504] Rz. 595 Die Lebenserwartung im Ausland unterscheidet sich teilwei...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Sterbetafel 1986/1988

Rz. 100 Die Sterbetafel 1986/1988 (Tabelle 6.15, Rdn 103) gibt die statistische Restlebenserwartung der männlichen und weiblichen Bevölkerung (BRD) in Jahren wieder. Rz. 101 Die statistische Restlebenserwartung bedarf allerdings im jeweiligen konkreten Fall häufig der individuellen Korrektur. Rz. 102 Eine neue "Allgemeine Sterbetafel" wird jeweils nach Vorliegen der Ergebnisse...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Sterbetafel 1990-er Jahre

a) Internationale Lebenserwartung nach dem Alter – Mann Rz. 127 Bei vollendetem Alter von < x > Jahren beträgt die Restlebenserwartung noch … Jahre: Rz. 128 Tabelle 6.24: Internationale Sterbetafel – Mannmehr

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§ 6 Tabellen / cc) Sterbetafel 2020/2022

Rz. 121 Tabelle 6.22: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2020/2022)[104]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Sterbetafel

Rz. 253 Muss die künftige Forderung bis zum hypothetischen Lebensende des Unfallverletzten kapitalisiert werden, ist die Laufzeit der Sterbetafel[185] (§ 6 Rdn 29 ff.; § 6 Rdn 67 ff.) zu entnehmen.[186] Für Unterhaltsschäden ist auf die dem Todeszeitpunkt nächstgelegene Sterbetafel abzustellen (siehe auch Rdn 254, 269, 296). Rz. 254 Zunächst ist die allgemeine Lebenserwartung...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Abgekürzte Sterbetafel

Rz. 75 Abgekürzte Sterbetafeln werden seit 1957 jährlich für einen Drei-Jahres-Durchschnitt berechnet und bilden die Entwicklung in der Zeit zwischen den Volkszählungen ab. Im Gegensatz zu den allgemeinen Sterbetafeln enden sie mit der Altersstufe von 90 Jahren; auch werden die Sterbewahrscheinlichkeiten nicht ausgeglichen. Rz. 76 Abgekürzte Sterbetafeln werden mit dem zeitli...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Sterbetafel 1995/1997

Rz. 104 Die nach statistischen Grundsätzen weitergerechnete, nicht auf einer demografischen Erhebung beruhende, Sterbetafel 1995/1997 (Tabelle 6.16, Rdn 106) gibt die statistische Restlebenserwartung der männlichen und weiblichen (gesamtdeutschen) Bevölkerung in Jahren wieder.[96] Rz. 105 Die statistische Restlebenserwartung bedarf im jeweiligen konkreten Fall häufig einer in...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Sterbetafel 2004/2006

Rz. 110 Die Sterbetafel 2004/2006 gibt die statistische Restlebenserwartung der männlichen und weiblichen Bevölkerung (BRD) in Jahren wieder. Rz. 111 Die statistische Restlebenserwartung bedarf allerdings im jeweiligen konkreten Fall häufig der individuellen Korrektur. Rz. 112 Tabelle 6.18: Sterbetafel 2004/2006 (Deutschland)[98]mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 118 Tabelle 6.19: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2003/2005)[100]mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Sterbetafel 2013/2015

Rz. 120 Tabelle 6.21: Lebenserwartung in den Bundesländern (Sterbetafel 2013/2015)mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 107 Die Sterbetafel 2003/2005 ist (wie jede Sterbetafel seit 1986/1988) nach statistischen Grundsätzen weitergerechnet und beruht nicht auf einer demografischen Erhebung. Rz. 108 Die statistische Restlebenserwartung bedarf im jeweiligen konkreten Fall häufig der individuellen Korrektur. Rz. 109 Tabelle 6.17: Sterbetafel 2003/2005 (Deutschland, alte und neue Bundesländer)[...mehr

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§ 6 Tabellen / 4. Sterbetafel 2014

Rz. 132 Tabelle 6.27: Internationale Sterbetafel 2014 – Lebenserwartung bei Geburtmehr

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§ 6 Tabellen / d) Sterbetafel 2020/2022

Rz. 47 Die nachstehende Tabelle 6.4 (Rdn 48) zeigt die Überlebenswahrscheinlichkeit auf Grundlage der Sterbetafel 2020/2022. Die Veränderungen gegenüber der Sterbetafel 2013/2015 (Tabelle 6.3, Rdn 46) sind nur geringfügig. Rz. 48 Tabelle 6.4: Sterbetafel 2020/2022 (Überlebenswahrscheinlichkeit und Restlebenserwartung für Deutschland)[28]mehr

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§ 6 Tabellen / c) Sterbetafel 2013/2015

Rz. 42 Die nachstehende Tabelle 6.3 (Rdn 46) zeigt die Überlebenswahrscheinlichkeit auf Grundlage der Sterbetafel 2013/2015 (nicht mehr differenziert nach alten und neuen Bundesländern, sondern für das Bundesgebiet). Rz. 43 Ausgehend von einer Größe von 100.000 Personen zeigt die Tabelle, dass aus dieser Gruppe 99.547 im früheren Bundesgebiet geborene männliche Personen das 9...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 38 Die nachstehende Tabelle 6.2 (Rdn 41) zeigt die Überlebenswahrscheinlichkeit auf Grundlage der Sterbetafel 2003/2005 (dazu Tabelle 6.17, Rdn 109) (differenziert auch nach alten und neuen Bundesländern). Rz. 39 Ausgehend von einer Größe von 100.000 Geburten zeigt die Tabelle 6.2 (Rdn 41), dass aus dieser Gruppe noch 99.403 im früheren Bundesgebiet geborene männliche Per...mehr