Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 6 Einschränkungen der Rechtswegzuständigkeit i. Z. m. Straf- und Bußgeldverfahren (Abs. 3)

Rz. 34 In Angelegenheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens sind die FG gem. § 33 Abs. 3 FGO nicht zuständig. Das Straf- und Strafverfahrensrecht weichen ihrem Wesen nach so sehr von dem allgemeinen Steuer- und Steuerverfahrensrecht ab, dass das Gesetz die Strafkompetenz nicht den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, sondern den ordentlichen Gerichten zugewiesen hat.[1] Dies ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / b) Die Überzeugungsbildung im Aussetzungsverfahren

Das Finanzamt nahm den Antragsteller (und späteren Kläger) gem. § 71 AO wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 638 Fällen in Haftung. Der Antragsteller war Leiter der Wertpapieradministration bei einem großen deutschen Kreditinstitut. Als leitender Angestellter und Prokurist war er unmittelbar dem Vorstand verantwortlich. Das Kreditinstitut war an Gesellschaften im Auslan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4.2.1 Beachtung der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 24 Da die Fachaufsicht bei der Amtsleitung des unterstützten FA verbleibt (vgl. Rz. 14, 34, 36b), kann sich zunächst die Frage nach der Bedeutung übereinstimmender sachlicher Zuständigkeit zwischen unterstütztem und unterstützendem FA stellen. Zunächst einmal ist auch für die Frage der ermessensgerechten Unterstützungszuweisung maßgebend, dass § 29a AO keine Sonderregelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6 Zoll- und Steuerfahndung, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren, Abs. 5

2.6.1 Ablaufhemmung bei Steuer- und Zollfahndung 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche Prüfung als Betriebsprüfung anzusehe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.3 Sachlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 139 Einen umfassenden Prüfungsauftrag, wie die Prüfungsanordnung bei der Außenprüfung, gibt es bei der Steuer- oder Zollfahndung nicht. Es wird die Ansicht vertreten, es komme neben der tatsächlichen Prüfungshandlung auch auf die Einleitungsverfügung an, um einen Gleichlauf mit der Regelung für die Außenprüfung herzustellen.[1] Dies ist abzulehnen. Es gibt, anders als be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Ablaufhemmung bei Steuer- und Zollfahndung

2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.2 Persönlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 136 Da der persönliche Umfang der Steuer- oder Zollfahndung nicht durch eine Prüfungsanordnung konkretisiert wird, richtet sich dieser Umfang nach den tatsächlichen Ermittlungen.[1] Aus diesen tatsächlichen Ermittlungen muss sich ergeben, gegen wen die Prüfung gerichtet ist. Dies muss vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist feststehen. Tritt danach in diesem Umfang ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.2 Ablaufhemmung bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Rz. 148 Ebenfalls tritt Ablaufhemmung ein, wenn dem Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder eines Steuerbußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist. Dadurch, dass die Hemmung der Festsetzungsfrist an die Bekanntgabe der Einleitung des Verfahrens anknüpft, wird sichergestellt, dass der Stpfl. die Tatsache der Hemmung der Festse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Verjährung der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, Abs. 7

Rz. 153 Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt in den Fällen ein, in denen nach § 169 Abs. 2 AO die Festsetzungsfrist auf 10 bzw. 5 Jahre verlängert worden ist. Die Festsetzungsfrist endet nicht, bevor nicht die straf- oder bußgeldrechtliche Verjährung eingetreten ist. Damit wird verhindert, dass auf die Einziehung der Steuer verzichtet werden muss, während noch eine straf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.4 Ende der Ablaufhemmung

Rz. 147 Die Ablaufhemmung endet, wenn die aufgrund der Ermittlung erlassenen Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Dies entspricht dem Tatbestand des Abs. 4 (hierzu Rz. 95). Da es auf die "zu erlassenden" Steuerbescheide ankommt, ist es ohne Bedeutung, ob Steuerbescheide zu ändern oder ob erstmalige Steuerbescheide zu erlassen sind. Maßgebend ist andererseits nicht, ob...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sicherstellung, Beschlagnahme

Schrifttum: Bär, Polizeilicher Zugriff auf kriminelle Mailboxen, CR 1995, 489; Braun, Die Durchsicht elektronischer Speichermedien: Zugriff auf Speichermedien andernorts zulässig, PStR 2012, 856; Burhoff, Begründung: Anordnung einer Durchsuchung nach § 103 StPO, PStR 2000, 224; Burhoff, Durchsicht von Papieren, PStR 2003, 268; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Finanzbehörde i.S.d. § 399 Abs. 1 AO

Rz. 10 [Autor/Stand] Finanzbehörden i.S.d. § 399 AO sind nach der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse (s. § 386 Rz. 31 ff.), soweit sie die jeweils sachlich (§ 387 AO) und örtlich (§ 388 AO) zuständige Finanzbehörde sind. Organisatorisch sind bei den Finanzämtern und Hauptzollämter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Inhaltsverzeichnis Schrifttum: Siehe zunächst die Schrifttumshinweise im Schrifttumsverzeichnis Bd. I und zu §§ 385, 386, 393 und 397 jeweils vor Rz. 1 und vor den einzelnen Schwerpunkten. Berchner, Die Neufassung der AStBV (St) aufgrund des neuen Selbstanzeigenrechts, NZWiSt 2012, 171; Bilsdorfer, Zur Beantragung eines Strafbefehls durch Beamte der Finanzverwaltung oder der Zo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Brodowski, Strafverfolgung im Namen Europas, GA 2022, 42...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Schrifttum: Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Bernsmann, Anm. zu BGH v. 4.7.2001 – 2 StR 513/00, StraFo 2001, 344; Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161; Burhoff, Geldwäsche durch Strafverteidiger, ZAP 2004, 631; F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Durchsuchungsantrag

Rz. 162 [Autor/Stand] Bereits der Durchsuchungsantrag ist ausreichend zu begründen, muss tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und erkennen lassen, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sache stattgefunden hat. Lediglich bei einfach gelagerten Sachverhalten kommt eine Bezugnahme auf entsprechende Anregungen der Steuerfahndung oder Polizei ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Strafsachenstelle die sich aus § 399 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Beschuldigte (zum Begriff s. § 397 Rz. 8) hat – ungeachtet seines bestehenden Schweigerechts – der Ladung der Finanzbehörde (StraBu), im Gegensatz zu einer Ladung durch die Steuerfahndung, Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 Satz 1 StPO). Der Verteidiger des Beschuldigten hat bei Vernehmungen durch die StraBu ein Anwesenheitsrecht (§ 163a Abs. 3 Satz 2 i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 60 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde kann Zeugen oder Sachverständige vorladen (§ 161a StPO). Diese sind verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten, zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 Satz 1 StPO). Im Fall ihres Ausbleibens kann die Finanzbehörde Beugemaßnahmen nach §§ 51, 70, 77 StPO verhängen (§ 161a Abs. 2 Satz 1 StPO). Keine Pflicht z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIX. Ausländische Lebensversicherungen

Schrifttum: Brüggemann, Lebensversicherungen im Blickpunkt, ErbBstg 2012, 138; Brüggemann, Besteuerung einer Lebensversicherung mit Termfix-Klausel, ErbBStG 2/20, 35; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Versicherungsverträge in der Nachdeklarationsberatung, DStR 2016, 280; Geck, Die Lebensversicherung im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht, KÖSDI 2007, 155...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Schrifttum: Brunckhorst, Ertragsteuerliche Beurteilung des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken, DStR 2022, 1750; Dziadkowski, EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung "anrüchiger" Tätigkeiten, UVR 1998, 289; Farruggia-Weber, Illegale Tätigkeiten als umsatzsteuerliches Besteuerungsobjekt, MwStR 2023, 838; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zuständigkeit

Rz. 159 [Autor/Stand] Durchsuchungen dürfen gem. § 105 StPO nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) angeordnet werden.[2] Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Durchsicht von Papieren (§ 110 StPO)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die der Sicherstellung vorgelagerte Durchsicht der Papiere und EDV-Daten ist das Mittel, die beweiserheblichen Gegenstände und Daten inhaltlich darauf zu prüfen, ob die richterliche Beschlagnahme zu beantragen oder eine Rückgabe zu erfolgen hat.[2] Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht grundsätzlich nur der Staatsanwaltsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO)

Rz. 152 [Autor/Stand] Bei demjenigen, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis von steuerlichen und strafrechtlichen Sicherungsmaßnahmen

Rz. 454 [Autor/Stand] Auch nach der Reform ist das Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest von grundlegender Bedeutung. Die Finanzverwaltung kann im Gegensatz zu privaten Verletzten, die oft auf langwierige Zivilprozesse zur Geltendmachung ihres Schadens angewiesen sind, auch schon im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Steuerfestsetzungen in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schrifttum: Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tatsächliche Verständigung

Rz. 360 [Autor/Stand] Ungeklärt ist weiter, ob eine tatsächliche Verständigung ein Erlöschen i.S.v. § 73e StGB bewirkt. Immerhin soll die Regelung des § 73e StGB "vergleichsfreundlich" wirken.[2] Nach hier vertretener Ansicht muss das Gleiche gelten, was auch sonst für das Bestehen, Erlöschen oder die Durchsetzbarkeit von Steueransprüchen insb. der Höhe nach gilt.[3] Findet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundzüge der Einziehung

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine selbstän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Rechtsmittel

a) Einführung Rz. 648 [Autor/Stand] Vgl. auch § 385 Rz. 519 ff. Der Haftbefehl ist zwingend aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es vor Erhebung der öffentlichen Klage beantragt (§ 120 Abs. 3 StPO). Gleichzeitig mit dem Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Freilassung des Beschuldigten anordnen. Da der Haftbefehl oftmals auf Anregung der Steuerfahndung/StraBu erfolgt, ka...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft bei Katalogtaten

Rz. 387 [Autor/Stand] Aus rechtswidrigen Taten herrührende Gegenstände werden zukünftig namentlich in Verfahren wegen des Verdachts aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erfolgen. Aufgeführt sind insb. folgende Straftaten unter den weiter normierten Voraussetzungen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Verein...mehr