Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 99 AO ergänzt § 98 AO und ist weitere Ausführungsnorm zu § 92 S. 2 Nr. 4 AO. Die Vorschrift regelt das Betreten von Grundstücken und Räumen zum Zweck der Einnahme des Augenscheins (Beweismittelvorschrift). Für andere Zwecke als eine Augenscheinseinnahme räumt § 99 AO kein Betretungsrecht ein. Die Norm gewährt auch kein Durchsuchungsrecht. [1] Mit anderen Worten ist vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 3. Einstellung des Strafverfahrens – aber ruinöse Ordnungsstrafe?

Nicht ordnungsgemäße Buchführung: Damit war der Fall aber – leider – nicht zu Ende. In dem sichergestellten Datenmaterial wurden seitens der Steuerfahndung weitere Geschäftsvorfälle im Sinne eines Rechnungssplittings gefunden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 379 AO i.V.m. § 144 AO wurde eingeleitet, weil der Warenausgang nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet worden sei....mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 4. Verteidigung in der "Zwickmühle"

Aus Sicht der Verteidiger war sehr genau zu überlegen, wie man auf diesen Vorstoß der Steuerfahndung reagiert. Einerseits galt es, die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO im noch laufenden Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden, auch ansonsten nicht zu eskalieren und insb. weitere Ermittlungen wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehungen weiterer Kunden möglichst auszuschließ...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / [Ohne Titel]

RA, FAStR Dipl.-Fw (FH) Dirk Beyer[*] Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 sieht eine besondere Mitwirkungspflicht vor, welche die (Anschluss-)Außenprüfung und Veranlagung beschleunigen soll, indem nach Meinung des Gesetzgebers der Steuerpflichtige durch diese Norm verpflichtet werde, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse der vorangegangenen Außenprüfung anzupassen (Ges...mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 1. Der Fall

Die A GmbH betreibt einen Großhandel mit Produkten, die sie in erster Linie Gewerbetreibenden anbietet, aber auch Privatkunden verkauft. Regelmäßig baten Gewerbetreibende darum, dass der Gesamtrechnungsbetrag im Verhältnis 70/30 aufgeteilt wird, und zwar mit der Behauptung, der kleinere Teil des Einkaufs werde privat verwendet, was angesichts der Art und Anzahl der gekauften ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach der ausdrücklichen Ermächtigung des § 402 Abs. 1 AO stehen der FinB auch die sich aus § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ergebenden Befugnisse zu (s. § 385 Rz. 73 ff., 94 ff.; § 399 Rz. 61 ff.; § 404 Rz. 311 ff.). Danach hat die FinB die Rechte von Ermittlungspersonen der StA (§ 152 GVG) und kann bei Gefahr in Verzug (was aber bei Steuerdelikten i.d.R. ausscheid...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27b UStG wird vielfach EG-rechtlich für unbedenklich gehalten. Als rein verfahrensrechtliche, das Erhebungsverfahren betreffende Regelung findet die Vorschrift in der MwStSystRL keine mit ihr unmittelbar korrespondierende Vorschrift. Gem. Art. 273, 395 Abs. 1 MwStSystRL dürften die Mitgliedstaaten überdies besondere Maßnahmen zur Bekämpfung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.3 Wohnräume

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wohnräume dürfen grundsätzlich nicht gegen den Willen des Unternehmers betreten werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es um die Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht (§ 27b Abs. 1 S. 2 UStG). Zu prüfen ist, ob hierin nicht eine Missachtung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung liegt. Denn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein deutscher Unternehmer, der vor einer i. g. Lieferung die USt-IdNr. abfragt und dabei die Antwort "gültig" erhält, darf auf die Seriosität seines ausländischen Geschäftspartners vertrauen (EuGH vom 14.03.2013, Rs. C-527/11, Ablessio SIA, BFA/NV 2013, 889). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerfahndung

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Außenprüfung, > Betriebsprüfer, > Lohnsteuer-Nachschau, > Straf- und Bußgeldverfahren und > Verjährung von Steueransprüchen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens

Rz. 26 Das Auskunftsersuchen muss unter gerechter und billiger Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sachaufklärung und der Belange des konkret Verpflichteten ergangen sein und insbes. die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet haben. Die Behörde kann eine bestimmte Person deshalb nur dann in Anspruch nehmen, wenn deren Mitwirkung zur Sachverh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Parallelität

Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verfahren geltenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Maßnahmen nach § 100j StPO

Abfragen von Bestandsdaten nach § 100j StPO unterliegen, soweit das Gericht sie angeordnet hat, lediglich dem nachträglichen Rechtsschutz in Form der Beschwerde nach § 304 StPO, da § 100j StPO in § 101 StPO nicht aufgeführt ist. Soweit die Staatsanwaltschaft, BuStra, Steufa oder die Zollfahndung die Anordnung getroffen hat, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme von Computer, Handy bzw. entsprechender Daten

Da Fahndungsbeamte der Steufa und des Zollfahndungsdienstes Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind (§ 404 S. 2 AO), haben sie das Recht zur Durchsuchung der EDV-Anlagen, der Software bzw. von Datenträgern und den gespeicherten Daten nach Maßgabe des jeweiligen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach §§ 102 ff. StPO, das Recht zur Durchsicht der Unterlagen und Sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / XIV. Nr. 125 Zusammenarbeit mit der Außenprüfung (nachteilig)

Nach Nr. 125 Abs. 2 AStBV (St) soll in den Fällen, in denen die Steuerfahndung mit einem Fall befasst ist, der neben den straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen umfangreiche Feststellungen in steuerlicher Hinsicht erfordert, eine Teilnahme der Betriebsprüfung veranlasst werden. Der neue Abs. 3 der Nr. 125 bestimmt nun, dass in diesen Fällen sichergestellte Gegenstände au...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 6 Es gibt 2 Prüfungs- und Überprüfungsmethoden

Für den Prüfer kommen in der Praxis im Wesentlichen 2 Prüfungsmethoden zur Anwendung: Prüfung vom Beleg zur Buchung. Diese Methode wird hauptsächlich in Kleinst- und Kleinbetrieben angewandt. Prüfung von der Buchung zum Beleg. Diese Methode wird in der Regel in Mittel- und Großbetrieben angewandt. Die Buchhaltung und die wirtschaftlichen Verhältnisse können durch folgende Metho...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hebig, Flugzeuge und Besteuerung, DStZ 1988, 604; Schulze Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, Informationen StW 1990, 433; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1995, 612; Pezzer, KStpfl Einkünfte jenseits der sieben Einkunftsarten?, StuW 1998, 76; Büchter-Hole, Betreiben eines Gestüts begründet keinen Repräsentationseigenverbrauch, EFG 2007, 637; Hoffm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensversicherungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 6 Ermittlungsmöglichkeiten vor der Vollstreckung

Rz. 13 Den Vollstreckungsbehörden i. S. d. § 249 Abs. 2 AO steht die Befugnis zu, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zur Vorbereitung der Vollstreckung zu ermitteln. Dabei hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, sie muss also von mehreren zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeignete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers (§ 110 Abs. 2 S. 2 StPO)

Das Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wird verletzt, wenn ein Eilantrag auf sofortige Versiegelung eines Umschlags, in dem sich ein bei einer Durchsuchung sichergestellter USB-Stick befindet, nach ca. acht Monaten vom Ermittlungsrichter des AG noch nicht beschieden worden ist (zur Versiegelung vgl. auch Hadamitzky in Satzger/Schluckebier/Widmaier,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 1.3 Anforderungen an die Räumlichkeiten

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist jedoch, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.[1] Wichtig Keine Abz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Die Verweigerung des Zutritts oder des Einsichtsrechts

Rz. 73 Eine Umsatzsteuer-Nachschau kann allerdings trotz Betretensrecht nur durchgeführt werden, wenn die Beamten überhaupt Zutritt erhalten. Sollte bei dem "Besuch" niemand anwesend sein, dann besteht keinesfalls ein Recht zum Öffnen der Räumlichkeiten, die Umsatzsteuer-Nachschau ist gerade keine strafprozessuale Durchsuchung mit dem Recht auf Zwangsmaßnahmen[1], bei der so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Steuerfahndungsprüfung

Rz. 99 Die Umsatzsteuer-Nachschau muss als Maßnahme des Besteuerungsverfahrens strikt von der Steuerfahndungsprüfung im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 AO abgegrenzt werden; beide Maßnahmen unterscheiden sich grundlegend, weil im Strafverfahren andere Eingriffsrechte bestehen und dem Steuerpflichtigen auch andere Rechte zustehen. Die Steuerfahndung er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / 3. Zuständigkeit der Steuerfahndung

a) Aufgabeneröffnung Bereits auf formeller Ebene ist der Einsatz von Steuerfahndungsbeamten als "Flankenschützer" zweifelhaft. Erforderlich ist im ersten Schritt eine Aufgabeneröffnung, die hier bereits problematisch ist. b) Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO Die Aufgaben der Steuerfahndung werden in § 208 AO geregelt. Zu ihnen zählen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / c) Aufgaben nach § 208 Abs. 2 AO

§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO begründet eine Zuständigkeit der Steuerfahndung für steuerliche Ermittlungen auf Ersuchen der originär zuständigen Finanzbehörde. Hier wurde der Flankenschutz auf Anfrage des Veranlagungsfinanzamts aktiviert. Die Aufgabendelegation an die Steuerfahndung ist der Amtshilfe ähnlich. Nach einer Literaturansicht[38] sind deshalb § 112 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / 3. Verhältnismäßigkeit

Nach Ansicht des BFH war die auf den Einsatz der Steuerfahndung zur Durchführung einer Wohnungsbesichtigung gerichtete Ermessensentscheidung des Finanzamts unverhältnismäßig[10]. Zwar kann es sich nach §§ 92 S. 2 Nr. 4, 99 AO auch einer Wohnungsbesichtigung bedienen. Die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach § 92 S. 1 i.V.m. § 5 AO verwehrt ihr dies im entschiedenen Fall je...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / b) Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO

Die Aufgaben der Steuerfahndung werden in § 208 AO geregelt. Zu ihnen zählen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, nach Nr. 2 die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nr. 1 bezeichneten Fällen sowie nach Nr. 3 die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / I. Einführung

Der Begriff des Flankenschutzes ist im Zusammenhang mit Finanzbehörden erklärungsbedürftig.[1] In Nordrhein-Westfalen wurden zur Unterstützung der Veranlagungsfinanzämter flankierende und für den Außendienst vorgesehene Sachverhaltsermittler als "Flankenschutz" eingerichtet, die sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zudem der Mitwirkung der im Außeneinsatz erfahrenen Steuerf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / a) Aufgabeneröffnung

Bereits auf formeller Ebene ist der Einsatz von Steuerfahndungsbeamten als "Flankenschützer" zweifelhaft. Erforderlich ist im ersten Schritt eine Aufgabeneröffnung, die hier bereits problematisch ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / II. Sachverhalt

In dem vom BFH entschiedenen Fall machte eine Steuerpflichtige im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Anfrage des Finanzamts reichte ihr Steuerberater eine Wohnungsskizze ein, die beim Finanzamt allerdings Zweifel schürte, ob das vorgetragene Arbeitszimmer tatsächlich existierte. ...mehr