Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2019 Wege aus der Limited / Verschmelzung / Asset Deal / Anwachsungsmodell / § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG Der Brexit führt bei der Limited mit Verwaltungssitz im Inland zivilrechtlich dazu, dass aus einer Kapitalgesellschaft eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen wird mit der Folge des Fortfalls der Haftungsbeschränkung. Steuerlich ändert sich der Status der Limited ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.59 § 50d EStG (Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g EStG)

• 2019 Abfindungen im Zusammenhang mit zurückliegenden Mitarbeiterentsendungen / Inbound-Fall / Outbound-Fall / § 50d Abs. 12 EStG Nach § 50d Abs. 12 EStG sollen Abfindungen insoweit im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert werden, als diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zustand. Zu erfolgen hat die Aufteilung nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. F...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Erstmalige Anwendung der durch das BeitrRLUmsG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 25 § 37 Abs. 7 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der durch das BeitrRLUmsG geänderten bzw. ergänzten Vorschriften. Rz. 26 Nach § 37 Abs. 7 S. 1 ErbStG finden die hier genannten geänderten bzw. eingefügten Vorschriften auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 13.12.2011 entsteht. Rz. 27 § 37 Abs. 7 S. 2 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der Vorschriften (i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 430 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist nur auf einen unbeschränkt StPfl anwendbar. Dieser kann nach § 1 Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 EStG oder – auf Antrag – nach § 1 Abs 3 EStG (Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 32d EStG Rz 78 (04/2016)) stpfl sein (zur Einbeziehung von der AbgSt unterliegenden Einkünften in die Prüfung der Grenzen bei § 1 Abs 3 EStG s BFH vom 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Ende

Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die KStPflicht einer rechtsfähigen Stiftung endet mit Einstellung der Zweckerfüllung und Auskehrung des Vermögens an die Anfallsberechtigten (s Tz 9 und s § 1 KStG Tz 112ff). Die grenzüberschreitende Verlegung des Verwaltungssitzes einer Stiftung führt nicht zum Ende der StPflicht, da es sich weiterhin um eine nach inl Recht gegründete Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beginn

Tz. 34 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der Beginn der StPflicht einer rechtsfähigen Stiftung war lange nicht geklärt. Früher wurde generell mit Vollzug des Stiftungsaktes KStPflicht angenommen (s § 1 KStG Tz 110). Der BFH differenziert zwischen Stiftungen, die zu Lebzeiten des Stifters und Stiftungen, die von Todes wegen (§ 83 BGB) gegründet werden. Hintergrund ist die durch § 84...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht

Nach einem Wegzug ist allen voran die sog. erweitert unbeschränkte Steuerpflicht relevant, die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG ergibt. Demnach gelten als unbeschränkt steuerpflichtige Inländer solche Personen, die die deutsche Staatsangehörige haben und die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Darüber hinaus regelt § 2 AStG eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht um sog. "Zusatzeinkünfte" – d.h. solche, die nicht in § 34d EStG als ausländische Einkünfte qualifizieren.[18] Beachten Sie: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist zeitlich auf 10 Jahre ab Wegzug befristet (§ 2 Abs. 1 S. 1 AStG). Voraussetzungen: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht wird ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Ertragsteuerliche Anknüpfungspunkte

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Anknüpfungspunkt der Besteuerung mit Einkommensteuer ist die unbeschränkte Steuerpflicht. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, sind nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.[1] Folge der unbeschränkten Steuerpflicht ist die Besteuerung des Wel...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erbschaftsteuerliche Anknüpfungspunkte

Soweit ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, so ist auch eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a ErbStG gegeben. Dabei knüpft die Steuerpflicht sowohl an den Schenker bzw. Erblasser als auch an den Erwerber an[12] und erstreckt sich auf das Weltvermögen.[13] Daneben besteht – ähnlich den ertragsteuerlichen Anknüp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.1 Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz

Rz. 42 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug, die nach dem innerstaatlichen Recht der Besteuerung im Inland unterliegen, können nur dann uneingeschränkt besteuert werden, wenn ein jeweils anzuwendendes DBA das deutsche Besteuerungsrecht nicht ganz oder teilweise ausschließt oder das dem Ausland zugewiesene Besteuerungsrecht nach innerstaatlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Archäologisches Institut

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DAI ist dem Auswärtigen Amt angegliedert; die Arbeitslöhne werden aus einer öffentlichen Kasse gezahlt (> Öffentliche Kasse). Bei Aufwandsentschädigungen ist § 3 Nr 12 Satz 1 EStG anwendbar (> Aufwandsentschädigungen Rz 63). Die Bediensteten des Bundes oder eines Bundeslandes bei den Auslandsabteilungen (Außenstellen des DAI) ohne > Wohnsitz od...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Litauen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Litauen (Hauptstadt: Vilnius; Amtssprache: Litauisch) ist der südlichste, größte und bevölkerungsreichste der drei baltischen Staaten in Nordosteuropa. Litauen grenzt im Norden an > Lettland, im Osten und Südosten an > Weißrussland, im Südwesten an > Russland (Oblast Kaliningrad) und im Westen an die Ostsee. Es gilt das Abkommen z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswanderung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Außensteuergesetz, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Auswanderung , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung , > Sonderausgaben Rz 45 ff, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, > Werbungskosten Rz 70 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtiger Dienst

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Auslandsbeamte, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 35ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit – Art. 4 OECD-MA

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die Anwendung eines DBA ist der Staat zu bestimmen, in dem der Arbeitnehmer und ggf. der Arbeitgeber entsprechend Art. 1 i. V. m. Art. 4 OECD-MA ansässig sind. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Ansässigkeit nach Art. 4 OECD-MA sind unabhängig von der Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung eines Vertragsstaats oder einer entsprechenden ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liberia

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Liberia (Hauptstadt: Monrovia; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat in Westafrika. Sie grenzt im Nordwesten an > Sierra Leone, im Norden an > Guinea, im Osten an die > Elfenbeinküste und im Südwesten an den Atlantik. Liberia ist nach > Panama der weltweit zweitgrößte Flaggenstaat für Handelsschiffe; Regelungen zur Seeschifffahrt k...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Zentrale für Tourismus

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DZT in Frankfurt/M ist ein Verein, der als Zuwendungsempfänger des Bundes im Auftrag der Bundesregierung im Ausland für das Reiseland Deutschland wirbt. Die DZT führt als Verein keine > Öffentliche Kasse. Gleichwohl werden die Arbeitslöhne der im Ausland beschäftigten ArbN nicht von der DZT, sondern von einer inländischen öffentlichen Kasse aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Britische Jungferninseln

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den britischen Jungferninseln (Hauptstadt: Road Town; Amtssprache: Englisch) in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (VK) noc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 83 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen die Steuerfreistellung nach DBA unter den Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG nicht gewährt. Rz. 84 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG erfordert nicht, dass D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die früher als Staatsbahn organisierte Bahn ist zum Jahr 1994 privatisiert worden. Dazu wurden die Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" des Bundes und "Deutsche Reichsbahn" der früheren DDR im Sondervermögen "Bundeseisenbahnvermögen" zusammengefasst (vgl Art 87 GG sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993, BStBl 1993 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 59 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspre...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

a) Geschäftsvorfall Rz. 2730 [Autor/Stand] Begriff. Der Begriff der Geschäftsbeziehung knüpft seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] nicht mehr an "schuldrechtliche Beziehungen", sondern an "Geschäftsvorfälle" an, die als "einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftlichen Vorgänge" definiert werden. Hintergrund dieser Änderung ist die Umsetzung des von der OECD entwic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Zusammenfassung Überblick Häufig setzt sich das Vermögen des Erblassers nicht nur aus inländischen Vermögenswerten zusammen, sondern enthält darüber hinaus auch ausländisches Vermögen. Ist nun einer der am Erbfall Beteiligten Steuerinländer, unterliegt der gesamte Vermögensanfall aufgrund des Weltvermögensprinzips der deutschen Besteuerung. Hat hingegen weder der Erblasser noch...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht

Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1] Praxis-Beispiel Beispiel Erblasser E hat bis zu seinem Tod in München gelebt. E verstirbt und hinterlässt eine Tochter T, die in Brasilien lebt. Das Vermögen des E besteht aus zwei inländischen Grundstücken. Für die Tochter T tritt ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht Rechtslage bis zum 24.6.2017

Im Fall, dass nur die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG gegeben ist, kann die deutsche beschränkte Erbschaftsteuerpflicht dadurch vermieden werden, dass das entsprechende Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG in solches nicht in den Anwendungsbereich des § 121 BewG fallende Vermögen umgewandelt wird.[1] 5.1 Allgemeines Auf Antrag des Erwerbers wird ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2 Unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

2.1 Allgemeines Die unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelt und kommt nur unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung. 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1]...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6 Änderungen für die beschränkte Steuerpflicht; Rechtslage ab dem 25.6.2017

6.1 Allgemeines Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) wurde für die beschränkte Steuerpflicht Folgendes neu geregelt.[1] 6.2 Persönliche Freibeträge Grundsätzlich erhält nun jeder beschränkt steuerpflichtige Erwerber auch den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG wie...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.1 Allgemeines

Ist keine der beteiligten Personen Inländer und damit beschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben – und wurde auch kein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt –, dann hat das folgende Konsequenzen auf die Besteuerung in Deutschland.mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.1 Allgemeines

Die unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelt und kommt nur unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung.mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 3 Erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Haben sich deutsche Staatsangehörige nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, so führt dies bei diesen zur erweiterten unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.[1] Die erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt also von der deutschen Staatsangehörigkeit ab. Mit dieser Vorschrift soll...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.1 Allgemeines

Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) wurde für die beschränkte Steuerpflicht Folgendes neu geregelt.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1 Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften ab dem 1.7.2016

2.4.1.1 Umfang der Begünstigung Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag...mehr