Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Erwerbstätigkeitspflicht

Rz. 12 Sehr häufig tragen Versicherer vor, wenn Witwen (wenn von Witwen die Rede ist, gilt das Gesagte natürlich auch für Witwer, wenn nicht der Ehemann verstirbt, sondern die Ehefrau) Unterhaltsansprüche geltend machen, die Witwe habe gar keinen Unterhaltsanspruch, weil sie nach dem Tod ihres Mannes nunmehr arbeiten könne. Sollte dieser Einwand kommen, hat der Anwalt der Wi...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Allgemeines

Rz. 77 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist streng zwischen den einzelnen Unterhaltsgläubigern zu unterscheiden. Hat der Anwalt sowohl die hinterbliebene Ehefrau als auch die Kinder zu vertreten, muss für die Kinder (Waisen) jeweils getrennt der Unterhaltsschaden ausgerechnet werden. Die Waisen haben nur dann einen Anspruch, wenn sie gemäß § 1602 BGB bedürftig sind (BGH 1962, 17...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Verbindungsrente

Rz. 53 Eine Verbindungsrente liegt vor, wenn eine Rente an zwei Personen – typischerweise Ehegatten – bis zum Tod des zuerst Versterbenden gezahlt wird, also bis zur Auflösung der Bedarfsgemeinschaft durch Tod. Zur Berechnung des entsprechenden Kapitalisierungswertes ist zunächst der Altersunterschied zwischen beiden Personen zu bestimmen. Hierzu existieren Tabellenwerke mit...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 10 Der Unterhaltsberechtigte hat nur dann einen Anspruch, wenn er bedürftig ist, § 1602 Abs. 1 BGB. Für den Anspruch des Ehegatten auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gibt es hier eine Besonderheit. Die Vorschrift des § 1602 BGB findet keine Anwendung, da sich die eheliche Unterhaltspflicht unmittelbar aus der ehelichen Solidarität und Partnerschaft ergibt. Dies bedeut...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 3. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 16 Die Witwe hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn der getötete Ehemann nicht leistungsfähig war. In der Praxis spielt dieser Aspekt nicht so eine große Rolle, zumal der Geschädigte sich auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO stützen kann (BGH zfs 1987, 133 und OLG Bremen zfs 1990, 187). Ferner kommt es auch nicht darauf an, ob der Unterhaltsverpflichtete (z.B. der getö...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Allgemeines

Rz. 58 Zunächst werden in den Beispielfällen komplett die Konstellationen durchgerechnet, in denen eine Alleinverdienerehe vorliegt – Fälle unter 3a–h (siehe Rdn 60–67). Danach werden die Fälle durchgerechnet, in denen von einer Doppelverdienerehe ausgegangen wird – Fälle unter 3i–p (siehe Rdn 68–75). Hieran schließen sich die Fälle an, in welchen nicht die Witwe oder der Wi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Unterhaltsberechtigte

Rz. 9 Wird ein Mensch getötet, der gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet war, so haben die Angehörigen, die unterhaltsberechtigt sind, einen Schadensersatzanspruch. Die gesetzliche Vorschrift, die den Anspruch regelt, ist § 844 Abs. 2 BGB. Hiernach sind ersatzberechtigt die Personen, denen der Getötete im Zeitpunkt des Unfalls gesetzlich unterhaltsverpflichtet war. Nach dem ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / c) Musterfälle: Ansprüche der Waisen/Kinder (Barunterhalt)

aa) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Rz. 80 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.4 Keine Anrechnung

Eine Anrechnung von Einnahmen des anderen Ehegatten/Lebenspartners darf nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen-Selbstzahler in bestimmten Fällen nicht erfolgen: Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 2.906,25 EUR, 2025: 2.756,25 EUR) oder sind sie höher als die Einnahmen des nicht in der gesetzlichen Kranke...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Technik der Unterhaltsberechnung

Rz. 79 Auch hier ist die Heranziehung des Blankovordrucks der erste Schritt. Dort können bereits während des Mandantengesprächs die entsprechenden Daten eingetragen werden. Grundlage ist das Nettoeinkommen des verstorbenen Ehemannes/Vaters. Hiervon werden die Fixkosten abgezogen. Sodann wird die Unterhaltsquote des Kindes (Waisen) aus der Tabelle 1 (siehe Rdn 29) abgelesen. ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Strafrechtliche Relevanz

Rz. 260 Bei der unsachgemäßen Verrechnung von Fremdgeldern bzw. deren unsachgemäßen Verwendung kommt grds. neben berufsrechtlichen Sanktionen der Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB in Betracht. Das Gesetz sieht hierfür bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Bei der Verrechnung von Unterhaltsansprüchen hat z.B. das OLG Köln (Anwaltsblatt 1999, 60...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 80 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / dd) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 83 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / cc) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 82 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ff) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 85 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / hh) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 87 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / jj) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 89 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EU...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ll) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 91 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EU...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / bb) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 81 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ee) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 84 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / gg) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 86 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (3...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ii) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 88 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Vierte Stufe: Anteile fixe Kosten

Rz. 49 Hat man das Nettoeinkommen ermittelt, die Fixkosten abgesetzt und die Unterhaltsquote errechnet, kommt der vierte Schritt (4. Stufe). Nun muss der Anteil des Unterhaltsberechtigten an den Fixkosten wieder hinzuaddiert werden. Dafür dient die Tabelle 3 (siehe Rdn 31). Rz. 50 Bei der Berechnung eines Unterhaltsschadens in einer Doppelverdienerehe ist eine Besonderheit zu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / kk) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 90 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 3. 6-Stufenmodell zur Ermittlung des Unterhaltsschadens

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Grundlagen

Rz. 93 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall ist ein Anspruch der Hinterbliebenen und als solcher ein Unterhaltsschaden. Hinterbliebene in diesem Sinne sind Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie eigene und adoptierte Kinder des Getöteten. Rz. 94 Inwieweit auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Ersatz des Hau...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.1 Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch

Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geht mit dem Unterhaltsanspruch auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch über. Damit hat das Sozialamt zum einen den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB. Dieser Anspruch richtet sich zwar erst einmal nur gegen das Kind selbst als Unterhaltsverpflichteten, sodass der Ehegatte des Kindes nicht zur Auskunftserteilung verpfl...mehr

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Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Liegen dem Sozialhilfeträger hinreichende Anhaltspunkte für das Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR vor, kann eine Auskunft von dem potenziell unterhaltspflichtigen Kind verlangt werden. Hinweis Möchte sich das unterhaltspflichtige Kind gegen die Auskunftsaufforderung mit dem Argument, der Sozialhilfeträger habe das Vorliegen der hinreichen Anhaltspunkte ...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.1 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1 SGB XII

Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB XII), wenn der Unterhaltspflichtige selbst zum Personenkreis des § 19 SGB XII gehört oder der Unterhaltspflichtige mit der leistungsb...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.2 Zusammenspiel von Sozialrecht und Unterhaltsrecht

Eine weitere Besonderheit besteht beim Elternunterhalt darin, dass der Unterhaltsanspruch in den meisten Fällen nicht von dem eigentlichen Inhaber des Anspruchs (dem Elternteil selbst) geltend gemacht wird, sondern auf Grund des im Regelfall vorliegenden Anspruchsübergangs von einem Sozialamt. Dies führt dazu, dass nicht nur familienrechtliche, sondern auch sozialrechtliche ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Elternunterhalt / 3.3 Die Rolle des Sozialamtes

Das Sozialamt spielt beim Elternunterhalt eine große Rolle. In den meisten Fällen ist das Sozialamt der "Gegner", mit dem man sich über die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Eltern auseinandersetzt. Dies liegt darin begründet, dass in aller Regel nicht die Eltern selbst eigene Unterhaltsansprüche bei den Kindern anmelden. Vielmehr übernimmt das Sozialamt diesen Part, inde...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.4 Verfahrensrechtliche Folgen des Anspruchsübergangs

Aufgrund des Anspruchsübergangs ist der Empfänger der Sozialleistungen – also der eigentliche unterhaltsberechtigte Elternteil – nicht mehr zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt. Mit dem gesetzlichen Forderungsübergang entfällt die Verfahrensführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten für die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen. Etwas anderes ergibt sich nur bei e...mehr

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Elternunterhalt / 7.1 Eigene Einkünfte der Eltern

Solange die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sind sie grundsätzlich verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen und ihren Bedarf durch eigenes Einkommen zu sichern. Die Eltern können sich im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht einfach darauf berufen, keine Einkünfte zu erzielen. Für sie gilt aus unterhaltsrechtlicher Sicht eine verschärfte Arbeitsverpflichtung. Di...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.2 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1a SGB XII

Nach dem durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz neu eingeführten Abs. 1a sind Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der Leistungsbere...mehr

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Elternunterhalt / 4.1.1 Bedeutung der Rechtswahrungsanzeige

Der Rechtswahrungsanzeige kommt aus rechtlicher Sicht eine große Bedeutung zu. Zum einen können – wie bereits dargestellt – rückwirkend ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Zum anderen muss sich der Unterhaltspflichtige spätestens ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige darauf einstellen, da...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die damaligen für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind in § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: Zitat Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu ...mehr