Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / dd) Erbstückvermächtnis

Rz. 107 Gemäß Art. 1010 Abs. 2 C.C. ist jedes Vermächtnis, das weder Erb- noch Erbteilvermächtnis ist, ein Erbstückvermächtnis. Es handelt sich beim legs particulier um die Zuwendung eines oder mehrerer Einzelgegenstände. Unerheblich ist dabei, ob der betreffende Gegenstand wertmäßig einen Bruchteil oder sogar den gesamten Nachlass ausmacht. Der vermachte Gegenstand muss gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Entziehung des Erb- oder Pflichtteilerbrechts

Rz. 84 Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett haben die Eheleute gem. Art. 1287 Abs. 2 GGB vertragliche Regelungen u.a. auch über ihre wechselseitigen Erb- und Pflichtteilerbrechte zu treffen, etwa in Form einer Entziehung dieser Rechte.[109] Diese vollständige Enterbung ist wirksam ab Unterschrift der Scheidungsvereinbarungen, insofern e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 6. Steuerbemessung

Rz. 228 Berechnungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ist grundsätzlich der Verkehrswert [401] des Vermögens bei Eröffnung des Erbgangs[402] bzw. beim Vollzug der Schenkung. Da die Erbschaftssteuer auf dem Nettovermögen des Erblassers berechnet wird, sind die zu Lebzeiten des Erblassers begründeten Schulden sowie die Erbgangsschulden mit Ausnahme der Erbschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / a) Gesetzliche Erbfolge

Rz. 50 Der überlebende Ehegatte (conjoint survivant) ist erbberechtigt, soweit die Ehe zwischen ihm und dem Erblasser nicht geschieden ist und kein rechtskräftiges Urteil auf Trennung von Tisch und Bett vorliegt, Art. 767 Cciv. Rz. 51 Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung. Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten keine Kinder oder sonstigen Abköm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
San Marino / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das Zivilrecht ist nicht durchgehend kodifiziert, sondern beruht noch weitgehend auf dem ius commune, wie es in Italien vor dem Inkrafttreten des Code Napoléon galt. Das Gesetz Nr. 49 vom 26.4.1986 (Legge Riforma del Diritto di Famiglia) regelt weiterhin das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder. Rz. 4 Gemäß Art. 137 Reformgesetz erben die Kinder als gesetzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Erbrecht – Ehegüterrecht

Rz. 19 Die Anknüpfung im internationalen Erbrecht und Ehegüterrecht ist bei gemischtnationalen Ehen oft nicht identisch. Wie schon erwähnt, unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen der lex patriae des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, während die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten sich nach dem Recht richten, das ihre persönlichen Rechtsverhältnisse unmit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 6. Pflichtteil

Rz. 75 Das belgische Recht begrenzt die Befugnis, Verfügungen von Todes wegen zu errichten (und lebzeitige unentgeltliche Verfügungen vorzunehmen; siehe dazu Rdn 95), zugunsten von sogenannten Pflichtteilerben.[99] Zu diesem Personenkreis zählen die Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblassers, Art. 4.415 ff. ZGB. Aszendenten sind mit der belgischen Erbrechtsreform zum 1.9.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 7. Nichteheliche Lebenspartner

Rz. 77 Nach dem neuen ungarischen Recht entsteht zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern für die Dauer des Zusammenlebens ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln der Zugewinngemeinschaft nahestehen.[79] Die Lebenspartner bleiben demgemäß selbstständige Vermögenserwerber; nach Beendigung der Lebensgemeinschaft kann jedoch jeder von ihnen den Ausgleich des Zugewinns bean...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / III. Qualifikation der Rechtsfrage

Rz. 54 Die Rechtsfrage ist einer bestimmten Kollisionsnorm zuzuordnen (Qualifikation). Hierbei handelt es sich um den ersten entscheidenden Abschnitt der kollisionsrechtlichen Falllösung. Rz. 55 In den meisten Fällen ist die Qualifikation einer Rechtsfrage so eindeutig, dass sie dem Rechtsanwender als gedanklicher Schritt kaum bewusst wird. Die besondere Schwierigkeit ergibt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 10 Art. 5.1.2 lit. BGB bestimmt den Umfang des Nachlasses. Grundsätzlich umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Nach Art. 5.1.2 lit. BGB können das bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich Forderungen und Immaterialgüterrechte (Patente, Warenzeichen etc.) in den Nachlass fallen, ebenso wie Verbindlichkeiten. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 2. Pflichtteilsquote

Rz. 134 Die Pflichtteilsquote des Ehegatten beträgt ½, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind (Art. 540 Abs. 1 c.c.). Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten lediglich ein Kind, beträgt der Pflichtteil für den Ehegatten und das Kind je ⅓ (Art. 542 Abs. 1 c.c.); sind es mehrere Kinder, beträgt der Pflichtteil für den Ehegatten ein Viertel und für die Kinder – zu unter si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / IV. Vererbbare und nicht vererbbare Positionen

Rz. 5 Gemäß Art. 1033 Abs. 1 ZGB RB gehen sämtliche zum Zeitpunkt des Todes existierenden Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, sofern diese nicht durch den Tod erlöschen. Gemäß Art. 1033 Abs. 2 ZGB RB sind Schadensersatzansprüche aus Gesundheitsschädigung bzw. Körper- oder Lebensverletzung, Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche nicht vererbbar. Darüber h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 4. Haftung der Erben

Rz. 250 Der Erbe haftet für die Erblasserschulden und die erst mit dem Erbfall oder später zur Entstehung gelangenden Schulden (z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Beerdigungskosten, Registersteuern, Unterhaltsansprüche nach Art. 594 c.c.). Mehrere Erben haften nach Art. 754 c.c. entsprechend ihrer Erbquote (Teilschuldner), soweit nicht das Gesetz wie bei unteilbaren Forderungen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / VIII. Ergebniskorrekturen

Rz. 74 Nach Lösung aller Einzelfragen und Beantwortung auch der Vorfragen nach den jeweils einschlägigen Rechtsordnungen können sich verschiedene Folgefragen ergeben: Beispielsweise, ob es aus deutscher Sicht zu akzeptieren ist, wenn nichteheliche Kinder nicht als Abkömmlinge gelten oder nur ein reduziertes Erbrecht besitzen oder wenn die Ehefrau keinen Pflichtteil hat[58] o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Allgemeines

Rz. 48 Nach dem in Art. 724 Abs. 1 C.C. zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Universalsukzession umfasst der Nachlass im Prinzip[61] das gesamte Vermögen und alle Ansprüche und Rechte des Verstorbenen ohne Rücksicht auf Art oder Herkunft der Gegenstände. Umgekehrt haben gesetzliche Erben, Universal- und Erbteilsvermächtnisnehmer alle Schulden und Lasten der Erbschaft zu trag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / II. Ergebnis der Rechtsanwendung

Rz. 9 Allein das (Gesamt-)Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht notwendig und nicht möglich. "Ergebnis der Rechtsanwendung" bedeutet insbesondere, dass sämtliche Möglichkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / cc) Güterrechtsstatut bei Eheschließung zwischen dem 1.9.1992 und 29.1.2019

Rz. 7 Für den Zeitraum zwischen dem 1.9.1992 und dem 29.1.2019 gilt in Frankreich das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anwendbare Recht vom 14.3.1978 (HGA). Gemäß Art. 2 HGA handelt es sich dabei um loi uniforme. Die Bestimmungen gelten also aus französischer Sicht auch im Verhältnis zu Deutschland, obgleich Deutschland das Übereinkommen nicht ratifiziert hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 114 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht dem Berechtigten ein Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen auf den Todesfall

Rz. 96 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung von der gesetzlichen Halbteilung abweichender Quoten für die Auseinandersetzung des Güterstandes im Falle des Todes nicht als Schenkung oder Vermächtnis, sondern als entgeltliches Geschäft, soweit die Erwerbschancen beider Ehegatten halbwegs ebenbürtig sind. Sie sind also im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest".[106] Ä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 182 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.4 Verletzung der Unterhaltspflicht/Versorgungsausgleich

Sozialdaten dürfen auch zur Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen und des Versorgungsausgleichs übermittelt werden. Zweck dieser Regelung ist es, eine (auch künftige) Unterhaltsbedürftigkeit und damit eine hierauf beruhende Erbringung von Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I zu vermeiden.[1] Um Missbräuchen vorzubeugen, dürfen im Rahmen des § 74 Abs. 1 SGB X Sozialdaten geg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Schenkungen

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.2 Mitverdienender Ehegatte, gemeinsame Kinder, volljähriges Kind

Der (nicht getrennt lebende) Ehegatte zählt für die Feststellung des Freibetrags nach § 850c ZPO auch dann zu den unterhaltsberechtigten Angehörigen, wenn er aus Arbeit oder Vermögen eigenes Einkommen hat. Er ist selbst dann als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen, wenn sein eigenes Einkommen sehr viel höher als das Einkommen des Schuldners ist.[1] Er könnte nur dann u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.3 Zusammentreffen der Pfändungen mehrerer bevorrechtigter Gläubiger

Treffen mehrere Lohnpfändungen durch verschiedene bevorrechtigte Gläubiger zusammen, bei denen das Gericht verschiedene Pfändungsschranken bestimmt haben kann (es wird z. B. der über × EUR hinausgehende Lohn für die Frau zu ½ und für 2 Kinder zu je ¼ gepfändet), so entscheidet wieder – wie im zuerst behandelten Fall – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einzelnen Pfändung. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.3 Vorratspfändung

Grundsätzlich muss die Gläubigerforderung bei Erlass des Pfändungsbeschlusses bereits fällig sein. Dieser Grundsatz wird durch die nach § 850d Abs. 3 ZPO zulässige Vorratspfändung durchbrochen. Bei Vollstreckung wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach § 850d Abs. 1 ZPO sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Rente könn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Gem. § 91 Abs. 1 SGB VIII werden Kostenbeiträge zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen erhoben:...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO

Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch dieses Privileg drohende Unterhaltsnot des Schuldners und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 4 Überleitung von Ansprüchen

Durch Überleitungsanzeige kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 95 SGB VIII bewirken, dass der Anspruch eines Kostenpflichtigen, den dieser gegen einen Dritten hat, auf ihn bis zur Höhe seiner Aufwendungen übergeht. Ist der Dritte ein anderer Sozialleistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, scheidet die Überleitungsanzeige aus. Die Erstattungsansprüche nach §§ 102 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen[2], die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise[3], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis[4], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.2 Pfändungsprivileg auch für Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit

Die Pfändung erstreckt sich neben den laufenden Unterhaltsansprüchen auch auf rückständige Ansprüche aus der Vergangenheit. Nur für Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gilt das Pfändungsprivileg des § 850d ZPO nicht, wenn nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Za...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.2 Zusammentreffen der Pfändungen eines nicht bevorrechtigten und eines bevorrechtigten Gläubigers

Trifft die Einkommenspfändung eines nicht bevorrechtigten Gläubigers mit der eines bevorrechtigten Gläubigers zusammen, so ist die Rechtslage verschieden, je nachdem, welcher Gläubiger zuerst gepfändet hat, d. h., welche Pfändung zuerst wirksam geworden ist.[1] Ist die wirksame Erstpfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger erfolgt, so sind auf dessen bevorrechtigte Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / b) § 1586b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 44 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / a) Grundsatz §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB

Rz. 43 Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB.[89] Ausnahmen bestehen nach § 1615 Abs. 1 BGB: Der Unterhaltsanspruch erlischt nicht, soweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder im Voraus zu bewirkenden Leistungen, die zur Zeit des Todes des Verpflichteten fällig sind, ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 3. Pflichtteilsrecht und Erhöhung des Erbteils

Auch existiert ein den deutschen Regeln entsprechendes Pflichtteilsrecht in Malaysia nicht. Stattdessen trifft Sec. 3 Inheritance (Family Provisions) Act 1971 Regelungen, die die Versorgung von hinterbliebenen Ehegatten, unverheirateten Töchtern, minderjährigen Söhnen oder behinderten Kindern sicherstellen sollen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um einen begrenzten Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Zulässigkeit der Rechtsnachfolger-Umschreibung eines Unterhaltstitels auf Schuldnerseite

Rz. 11 Bei dem nachehelichen Ehegatten-Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff. BGB und dem gegen die Erben gerichteten Anspruch des geschiedenen Ehegatten gem. § 1586b BGB wurde lange in der Literatur gestritten, ob es sich um gleiche Ansprüche handelt. Demnach würde der Prozess sich um die gleichen Streitgegenstände drehen. Der BGH hat im Kern entschieden, dass es sich um ident...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 7 Ein Anspruch auf Verwandtenunterhalt erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Hierbei sind jedoch Nachlassverbindlichkeiten von Unterhaltsansprüchen des Verwandten zu erfüllen, wenn dieser auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gerichtet ist (§ 1613 Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt für die Unterhaltspfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / II. Die Lösung

Der Nachteil des Gläubigers Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO für die erste unterhaltsberechtigte Person um den in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ausgewiesenen Betrag. Das waren für die Zeit vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 zunächst 500,62 EUR, für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024 dann 527,76 EUR und seit dem 1.7.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 11 Unterhaltsleistungen

Auch während einer Teilzeitausbildung kann noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen. Dieser dürfte im Allgemeinen problemlos sein, solange es sich um eine Erstausbildung handelt, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Ein solcher Unterhaltsanspruch kann sich ggf. auch gegen den Ehegatten des oder der Auszubildenden richten. Hierzu können Informatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 3 Einstands-/Bedarfsgemeinschaften

Bei allen Leistungsarten wird – neben dem eigenen Einkommen und Vermögen – auch das Einkommen und Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Ein möglicher Leistungsanspruch wird damit dem Einkommen und Vermögen dieser sog. Einstands- und Bedarfsgemeinschaften gegenübergestellt. So muss ebenfalls das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a.mehr