Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungspauschale

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Hotelübernacht... / 5 Was beachtet werden muss, wenn der Arbeitgeber die Kosten des Frühstücks bei Übernachtungen auf Geschäftsreisen übernimmt

Bei der Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitnehmer kann so verfahren werden, dass aus dem Sammelposten von 20 % vom Rechnungsbetrag, das Frühstück mit 20 % vom Verpflegungspauschbetrag (28 EUR × 20 % =) 5,60 EUR herausgerechnet wird.[1] Um die Kosten problemlos abrechnen bzw. erstatten zu können, ist es erforderlich, dass die Verpflegung durch den Arbeitgeber veranlasst ist....mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Hotelübernacht... / 5.1 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Arbeitnehmer rechnet Übernachtung mit Frühstück ab (in der Zeit ab 1.1.2024 – da die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes nicht verlängert wurde )

Ein Unternehmer hat seinen Prokuristen zu einem Fortbildungsseminar in Köln angemeldet. Der Prokurist verlässt am 20.5.2025 morgens um 7.00 Uhr seine Wohnung und kehrt dorthin am 21.5.2025 um 17.00 Uhr zurück. Es sind folgende Aufwendungen angefallen: Kosten der Bahnfahrt von 53,50 EUR inklusive 7 % USt = 3,50 EUR (netto 50 EUR) Übernachtungskosten 107,00 EUR brutto inklusive ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Hotelübernacht... / 3.2 Geschäftsreisen: Einheitspreis für Übernachtungen mit Frühstück – Business Package/Service-Pauschale in Höhe von 20 %

Hotels bieten u. a. Übernachtungen mit Frühstück zum Einheitspreis an. Hotelbetriebe sind verpflichtet, Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auch getrennt voneinander auszuweisen. Bei Übernachtungskosten ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, sodass wegen der Verpflegung, die dem Regelsteuersatz unterliegt, umsatzsteuerlich eine Differenzierung erforderlich ist. Fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Reisekosten, Hotelübernacht... / 4 Lohnsteuerliche Konsequenzen für Arbeitnehmer

Ist in der Rechnung neben der Beherbergungsleistung ein Sammelposten für andere, dem allgemeinen Steuersatz unterliegende Leistungen einschließlich Frühstück ausgewiesen, so ist die Vereinfachungsregelung anzuwenden. D. h.: Die Verpflegungspauschale wird für das Frühstück, das der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellt, um 20 % des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

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Reisekosten, Hotelübernacht... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71 ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorsteuerbeträge auf nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 12 Nr 3 Hs 1 Alt 4 EStG)

Rn. 229 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird dem StPfl USt in Rechnung gestellt, ist diese Steuer gem § 15 UStG als Vorsteuer abzugsfähig, wenn die Leistung von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des StPfl ausgeführt wird. Ertragsteuerlich wird die in Rechnung gestellte Vorsteuer im Rahmen einer Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG als BA oder im Rahmen einer Überschuss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.16 Nummer 20: Auslösungen bei Auswärtstätigkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit bis zur Höhe der gesetzlichen Verpflegungspauschalen von 14 EUR oder 28 EUR bzw. der Auslandstagegelder steuerfrei ersetzen.[1] Die Summe der steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse muss der Arbeitgeber grundsätzlich in Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung aufnehmen. Hat ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.2 Eintragung Großbuchstabe M

Der Großbuchstabe M macht kenntlich, dass dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entweder vom Arbeitgeber selbst oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit bis 60 EUR zur Verfügung gestellt wurde, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Taxifahrer

Rz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Die für ein Taxiunternehmen tätigen Taxifahrer sind > Arbeitnehmer Rz 130 Taxifahrer . Taxifahrer können eine > Erste Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4 EStG) haben, wenn sie vom ArbG einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet und dort zumindest in geringem Umfang tätig werden (ausreichend ist die Abgabe von Auftragsbestätigu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Typisierende Betrachtungsweise

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Bei einer Typisierung werden gleichgelagerte Fälle nach wesentlichen Merkmalen zusammengefasst und für die Besteuerung gleichbehandelt. Derartige Typisierungen werden sowohl vom Gesetzgeber (> Rz 2) als auch von der Verwaltung (> Rz 3) verwendet. Zur Bewältigung von Massensachverhalten dürfen Besonderheiten vernachlässigt werden, soweit nicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (Pauschalen Ausland)

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Tabelle für den steuerfreien Arbeitgeber-Ersatz von Aufwendungen bei Auslands-Dienstreisen und anderen Auswärtstätigkeiten sowie eine doppelte Haushaltsführung im Ausland (für 2014 bis 2025) [1] Spalten 1 bis 2: Aufwendungen für Verpflegung darf der Arbeitgeber höchstens bis zu den gesetzlichen Pauschbeträgen steuerfrei ersetzen; für das Ausland werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.17 Nummer 21: Auslösungen bei doppelter Haushaltsführung

Von den steuerfreien Arbeitgebererstattungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten zu unterscheiden sind die steuerfreien Auslösungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. In Nummer 21 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind Angaben zu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie Umzugskosten zu machen, die v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Reisekosten

Eggert, Dreiecksfahrten: Steuerliche Wertung und Buchung, BBK 19/2024, S. 909; Dißlars, Verpflegungsmehraufwand 2024: Neue Pauschalen für Auslandsreisekosten, b+b 1/2024, S. 6.mehr

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Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.1 2-stufige Verpflegungspauschalen

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts sind für die berufliche Auswärtstätigkeit im Inl...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.5.2 Mahlzeiten bis 60 EUR: Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber gewährten Speisen und Getränke brutto nicht mehr als 60 EUR, wird beim Arbeitnehmer auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann.[1] Gleichzeitig muss eine tageweise Kürzung des Werbungskostenabzugs f...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.3 Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen

Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland sind die vom BMF für die einzelnen Staaten festgesetzten Auslandstagegelder maßgebend.[1] Auch für Auslandsreisen wurde die Zweistufigkeit der Verpflegungspauschbeträge umgesetzt. Bezüglich der Abwesenheitsdauer gelten dieselben Regelungen wie für Inlandsreisen, insbesondere die Sonderregelung für An- und Abfahrtstage bei Ausland...mehr

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Reisekosten, Inland / 4 Verpflegungsmehraufwendungen

4.1 2-stufige Verpflegungspauschalen Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts sind für die...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.5.3 Mahlzeiten über 60 EUR: Belohnungsessen

Vom Arbeitgeber (unmittelbar oder mittelbar) anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit gewährte Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet, dürfen nicht mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden. Bei solchen sog. unüblichen Mahlzeiten wird von Gesetzes wegen unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt.[1] Der geldwerte Vorteil muss in Höhe ...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.2 Abwesenheitsdauer bei 2-tägigen Reisen ohne Übernachtung

Für auswärtige Tätigkeiten, die sich ohne Übernachtung über 2 Kalendertage erstrecken, bestimmt sich die zutreffende Verpflegungspauschale durch Zusammenrechnen der Abwesenheitszeit an beiden Tagen – sog. Mitternachtsregelung. Beträgt die gesamte Abwesenheitsdauer mehr als 8 Stunden, wird die Verpflegungspauschale von 14 EUR für den Kalendertag gewährt, auf den die überwiege...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.6 Lohnsteuerpauschalierung steuerpflichtiger Zuschüsse

Die Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Verpflegungszuschüsse bleibt unverändert bestehen. Hat der Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen höhere Reisekostensätze zu zahlen als dies lohnsteuerlich zulässig ist, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die übersteigenden Beträge mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu übernehmen, soweit der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 1 Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit (oder umgangssprachlich Dienstreise) liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte tätig wird. Auch Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tä...mehr

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Reisekosten, Inland / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten sind unter dem Oberbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Kernfrage des Reisekostenrechts ist, ob ein Arbeitnehmer eine sog. erste Tätigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 5.5 Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrern

Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.4 3-Monatsfrist bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten

Die gesetzliche 3-Monatsfrist die den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt, hat weiterhin Gültigkeit. Seit 2014 gilt eine rein zeitlich orientierte Unterbrechungsregelung, ohne dass ein beruflicher Anlass hierfür vorliegen mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.5 Gewährung von Mahlzeiten

4.5.1 Überblick zur Arbeitgeberbewirtung während Dienstreisen Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, muss unterschieden werden, ob es sich um eine übliche Arbeitgeberbewirtung (Mahlzeiten bis 60 EUR) oder ein sog. lohnsteuerpflichtiges Belohnungsessen handelt. Die Üblichkeitsgrenze von 60 EUR ist als Bruttobetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Zulagen, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich gewährt werden und lohnsteuerfrei sind, sind nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zuzurechnen.[1] Hierunter fallen auch die Reisekostenvergütungen und Reisekostenentschädigungen, gleichgültig, in welcher Form sie gewährt werden. Zu Reisekosten in diesem Sinne gehören die Fahrtkosten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 5.4 Kürzung um Verpflegungskosten

Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung Enthält die Rechnung nur einen Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, z. B. bei einer Tagungspauschale, ist für das In- und Ausland der Gesamtpreis zur Ermittlung der Übernachtungskosten wie folgt zu kürzen: für Frühstück um 20 %, für Mittag- und Abendessen um jeweils ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.5.1 Überblick zur Arbeitgeberbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, muss unterschieden werden, ob es sich um eine übliche Arbeitgeberbewirtung (Mahlzeiten bis 60 EUR) oder ein sog. lohnsteuerpflichtiges Belohnungsessen handelt. Die Üblichkeitsgrenze von 60 EUR ist als Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen, der sämtliche anlässlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.2 Aufwendungsersatzanspruch aus dem Gesetz

Fehlt eine solche Regelung, ist auf die gesetzliche Regelung der §§ 670, 675 BGB zurückzugreifen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer analog §§ 670, 675 BGB diejenigen Reisekosten als Auslagenersatz zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeit gemacht hat und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[2] Im öff...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Polizei

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bestimmte Sachbezüge und andere Zuwendungen des Dienstherrn an Polizeibeamte sind steuerfrei , und zwar Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Rz. 3 Stand: EL 141 – ET: 03/2025mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Höhe der Aufwendungen

Rz. 57 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ebenso wie bei den BA sind die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit grundsätzlich ohne Bedeutung für den Abzug (vgl BFH 146, 151 = BStBl 1986 II, 373 mwN). Stehen Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf (> Rz 33 ff), und hält der Stpfl sie nach seinen beruflichen Zielvorstellu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ff) Doppelte Haushaltsführung

Rz. 81 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ausdrücklich der beruflichen Sphäre zugeordnet werden die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet oder beibehalten worden ist (> Rz 38/1). Hier geht es neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand um die Aufwendungen für die Unterkunft oder Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Wegen der Nähe ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.4 Übernahme von Kosten für Verpflegung

Rz. 19 Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, können ohne weitere Prüfung auch Verpflegungskosten übernommen werden. Diese betragen pauschal täglich 24,00 EUR und sind auf 168,00 EUR monatlich begrenzt. Wie bei den Unterbringungskosten ist die Begrenzung auf den Kalendermonat zu beziehen (vgl. Rz. 13, Beispiel c). Tage mit Verpflegungskosten müssen nicht deckungsgle...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung abschließend. Liegen die Voraussetzungen für die Übernahme vor, können die Kosten unabhängig davon übernommen werden, ob und welche Kosten der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit nachweist. Von tatsächlich geringeren Kosten kann der Teilnehmer an der ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr