Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 1 Berufsausbildung in der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung existiert eine Definition der Berufsausbildung nicht. Der im Berufsbildungsgesetz [1] definierte Begriff der Berufsausbildung gilt auch für das Sozialversicherungsrecht. Danach ist Berufsausbildung die erstmalige, breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige Fachbildung in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.3 Entgelterhöhung zum Jahresbeginn

Ein krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer, dessen Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und infolge einer Entgelterhöhung zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auch die im nächsten Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, bleibt von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt erst im Laufe des Mon...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 2.2 Altersgrenze 55. Lebensjahr

Besonderheiten sind zu beachten bei Altersteilzeitarbeitnehmern, die nach der Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden. Sie bleiben trotz der im Grunde eintretenden Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin versicherungsfrei.[1] Achtung Versicherung der "Nichtversicherten" Die o. g. Versicherungsfreiheit wegen Vollendung des 55. Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 5 Mindestbeiträge schließen höhere Beiträge nicht aus

Die Mindestbeitragsregelungen legen den Alleinhandwerker nicht fest, Beiträge i. H. v. 50 %, 40 % bzw. 20 % des Regelbeitrags zahlen zu müssen. Er kann jeden den für ihn maßgebenden Mindestbeitrag übersteigenden Beitrag bis zum Regelbeitrag zahlen. Solange die Berechtigung zur Zahlung ermäßigter Beiträge besteht, ist dies ohne Weiteres und ohne besonderen – weiteren – Einkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 5.2 Hauptberufliche Selbstständigkeit

Beschäftigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der darüber hinaus noch als Selbstständiger tätig ist, müssen weitere Prüfungen erfolgen. Sofern der Arbeitnehmer nebenher hauptberuflich selbstständig ist, die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer also überwiegt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund der Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 556 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Entgelt für die Beitragsberechnung

Aus dem Arbeitsentgelt[1] einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.[2] Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge – abgesehen vom Niedriglohnbereich – ist das Bruttoarbeitsentgelt, ggf. begrenzt auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis Bedeutung des Entgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung Die richtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 556 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 63 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung in einem entscheidenden Punkt nicht stand. Entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung stand der Klägerin der im Revisionsverfahren noch streitgegenständliche Anspruch nicht zu. Rz. 64 Bereits der Leistungsempfänger hatte keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte. Rz. 65 Im...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 3.4 Außerbetriebliche Berufsausbildung/Umschüler

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn diese von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Es kann sich dabei um u. a. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und Berufsfortbildungswerke handeln. Die Teilnehmer sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und daher sozialversicherungspfl...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 2.1.2 Streit über die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderung

Die Rechtsprechung[1] hat auch entschieden, dass der Verschuldenstatbestand auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber zunächst die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderung der Einzugsstelle bestritten und aus diesem Grund keinen Beitragsabzug vorgenommen hat. Praxis-Tipp Im Zweifelsfall Beiträge einbehalten Ist der Arbeitgeber über die Beitragsforderung mit der Einzugsstelle im Str...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 3 Zuständige Kranken- und Pflegekasse

Bei Eintritt der Versicherungspflicht werden die bislang Nichtversicherten wieder Mitglied der Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, der sie vor dem Verlust ihres Versicherungsschutzes zuletzt angehörten.[1] Keine Rolle spielt, wie lange diese Versicherung (eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung) bereits zurückliegt. Nachdem die bisher Nichtv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2 Privat Krankenversicherte

Privat Kranken- und/oder Pflegeversicherte tragen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich allein. Den Beitragszuschuss bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten ausschließlich Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres[1] versicherungsfrei o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherung im EU-Ausland

Die obligatorische Anschlussversicherung gilt nur für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen. Eine Vorversicherungszeit muss daher nach wie vor erfüllt werden, wenn die freiwillige Mitgliedschaft für eine Person begründet werden soll, die aus der Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Mitgliedsstaates un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 4.1 Wiederaufleben des Versicherungsschutzes

Anwartschaftsversicherungen werden i. d. R. abgeschlossen, um nach Wegfall der Ruhensvoraussetzungen, z. B. Rückkehr nach einer Auslandsbeschäftigung, den Versicherungsschutz wiederaufleben zu lassen. Hinweis Pflichtversicherung für Nichtversicherte macht Anwartschaftsversicherung entbehrlich Durch die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für Personen ohne anderwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (seit 2021: jährlich 3.000 EUR, monatlich 250 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 556 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 806 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.5 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig.[1] Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Antragspflichtversicherung ... / 3.1.2 Beitragshöhe

2/3 der Beitragsbemessungsgrenze liegen derzeit bei monatlich 5.366,94 EUR (0,6667 von 8.050 EUR; 2024: 5.033,59 EUR, 0,6667 von 7.550 EUR). Hieraus resultiert bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Rentenversicherungsbeitrag von monatlich 998,25 EUR (2024: 936,25 EUR). Diesen trägt nicht der Versicherte, sondern die Stelle, die die Versicherungspflicht beantragt hat. Dabei h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 8.2 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig. Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die Umlage 1 für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 6 Widerruf/Rücknahme einer Wahlerklärung

Ein Widerruf der Krankenkassenwahl ist bei einem Kassenwechsel im Kündigungsverfahren bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich. Sofern ein Verbleib bei der bisherigen Krankenkasse gewünscht wird, muss dies formlos der bisherigen Kasse mitgeteilt werden. Anschließend übernimmt die bisherige Krankenkasse in ihrer Funktion als "wiedergewählte" Krankenkasse die Verpflichtung, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 8 Vorgeschriebenes Vorpraktikum über 556 EUR monatlich

Sachverhalt Ein bislang privat versicherter Praktikant ist noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Er leistet ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebenes Vorpraktikum ab, das er für die Einschreibung bei der Fachhochschule laut Studienordnung nachweisen muss. Das Praktikum wird in der Zeit von 1.6. bis 30.9. ausgeübt. Die wö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1.4 Mehrere Hauptbeschäftigungen

Werden nebeneinander mehrere Hauptbeschäftigungen – also mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigungen – ausgeübt, so besteht in allen Beschäftigungen Versicherungspflicht. Für die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden alle Entgelte zusammengerechnet. Die Beiträge werden insgesamt nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. Liegen die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.3.4 Pauschalbeiträge für Minijobber

Rentenversicherung Für in der Rentenversicherung von der Versicherungspflicht befreite bzw. versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abführen.[1] Hat der Pensionär auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt er einen eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 1 Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind (Fremdgeschäftsführer)

Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Sie erhalten teilweise eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit weitgehend weisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / 3.3 Meldeverfahren

Das Meldeverfahren für die Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs ist in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands[1] geregelt. Der Auszubildende des Zweiten Bildungswegs muss der Ausbildungsstätte eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorlegen. In dieser ist anzugeben, ob er als Auszubildender gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.3 Antragsfrist

Wenn sich nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft – obligatorisch – fortsetzt, ist keine Antragsfrist vorgesehen. Lediglich für Personen, in denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind, ist eine Antragsfrist zu beachten. Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4 Kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese über den Jahreswechsel hinaus andauert und mit Beginn des neuen Kalenderjahres dem Grunde nach ein neuer Beurteilungszeitraum beginnt. Anzurechnen sind alle befristeten Beschäftigungen desselben Kalenderjahres, sowohl in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Tz. 42 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für ordentlich Studierende vorzunehmen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.[1] Die Versicherungsfreiheit kommt nur für die Studierenden in Betracht, deren Zeit und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / 1.2 Wirkung der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unwiderruflich und gilt ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die die Befreiung beantragt wurde. Dies bedeutet, dass sie weder auf eine neben der befreiten Tätigkeit ausgeübte, noch auf eine nach Beendigung der befreiten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit neu aufgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Antragspflichtversicherung ... / 1 Antragsberechtigter Personenkreis

Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung kann auf Antrag für die Dauer des Auslandsaufenthalts fortbestehen, wenn eine Person für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt ist. Erfüllt eine Auslandsbeschäftigung die Voraussetzungen der Ausstrahlung, besteht dadurch bereits die vorrangige gesetzliche Versicherungspflicht. Die Versicherung muss in diesen Fällen also ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 4 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, setzt sich die Krankenversicherung grundsätzlich als freiwillige obligatorische Anschlussversicherung bei derselben Krankenkasse fort. Das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung kann vermieden werden, wenn die Person innerhalb von 2 Wochen nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungsspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 9 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, kein Arbeitsentgelt

Sachverhalt Nach Beendigung seines Studiums leistet ein nicht mehr immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum ab, das er zur Anerkennung seines Berufsabschlusses nach der Studienordnung benötigt. Das Praktikum wird ab 1.4. an 30 Stunden pro Woche ausgeübt und ist auf 6 Monate befristet. Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / 3.4.1 Beitragszahlung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges zahlen bei Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ihre Beiträge selbst. Sie haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Beiträge im Voraus zu zahlen.[1] Die Satzungen der Kranken- und Pflegekassen können eine monatliche Beitragszahlung vorsehen, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wird.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.2 Irrtümliche Annahme einer Selbstständigkeit: Vereinbarte Vergütung gilt als Bruttoarbeitsentgelt

Eine Nettolohnvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Beteiligten zunächst davon ausgegangen sind, der Mitarbeiter stehe nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sondern sei selbstständig tätig. Wird nachträglich z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass die Tätigkeit doch als abhängige Beschäftigung anzusehen war und Versicherungspflicht vorlag, gil...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.2 Einheitliche Zuordnung aller Versicherungszweige

Soweit Einmalzahlungen in der Zeit von Januar bis März geleistet werden, kann es durch die Anwendung der Märzklausel zu einer Zuordnung ins Vorjahr kommen. Die Zuordnung der Beiträge zum Vorjahr gilt immer einheitlich für alle Versicherungszweige, in denen Versicherungspflicht besteht. Wegen der unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicher...mehr