Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.1 Kleinunternehmer

Mit einer typischen Photovoltaikanlage werden nur relativ geringe Stromerlöse erwirtschaftet. Der Betreiber der Anlage ist damit regelmäßig ein sog. Kleinunternehmer. [1] Dazu ist Voraussetzung, dass die gesamten Umsätze im vorherigen Jahr nicht mehr als 25.000 EUR betragen (bis VZ 2024 waren dies 22.000 EUR, bis VZ 2019 nur 17.500 EUR) und diese im laufenden Kalenderjahr 100...mehr

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E-Rechnung: BMF-Schreiben v... / 2 BMF-Schreiben zu E-Rechnung: Auswahl wichtiger Aussagen

Nachfolgend zusammengestellt eine Auswahl wichtiger Aussagen: Rn. 15: Der Rechnungsaussteller kann sich bei der Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Angabe des Leistungsempfängers verlassen, ob dieser inländische Unternehmer ist, oder nicht. Hintergrund ist, dass die Pflicht zur Erteilung der E-Rechnung nur besteht, wenn beide Parteien inländische Unter...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.6 Unternehmensvermögen

Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage Unternehmer ist, kann er die Anlage seinem Unternehmen zuordnen. Die Voraussetzung, dass die Anlage mindestens zu 10 % unternehmerischen Zwecken dienen muss, dürfte kein Problem darstellen, da i. d. R. der überwiegende Teil des erzeugten Stroms in das Netz eingespeist wird. Damit kann eine Photovoltaikanlage in vollem Umfang Unterneh...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.9.13 Organschaft: Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze

Eine juristische Person wird umsatzsteuerlich als nicht selbständig betrachtet, wenn sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). In der Folge gelten innerhalb des Organkreises (zwischen Organgesellschaft und Organträger oder zwischen Organgesellschaften) erbrachte Leistungen als nicht ste...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.9.1 Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Mit BMF-Schreiben v. 22.12.2023 (BStBl 2023 I S. 2248) arbeitete das BMF u.a. im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Rechtsprechung des BFH in den UStAE ein, darunter BFH-Urteile zum Vorsteuerabzug für Betriebsveranstaltungen (Urteil v. 10.5.2023, V R 16/21, BStBl 2023 II S. 1023) und von geschäftsleitenden Holdinggesellschaften (BFH, Urteil v. 15.2.2023, XI R 24/22 (X...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.2.4 Anhebung der Geschenkegrenze

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, unterlagen bisher nicht dem Betriebsausgabenabzugsverbot, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR nicht überstiegen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Diese Grenze wurde durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 5 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwirbt der nach § 24 UStG pauschalierende Landwirt aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten Gegenstände, fällt bei ihm Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1a Abs. 3 – 5 UStG) an, wenn er die Vorjahres-Erwerbsschwelle von 12.500 EUR überschritten hat oder zur Erwerbsbesteuerung optiert (wenn der aus­ländische Steuersatz höher als der deutsche Steuersatz ist). Die...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.9.3 Behandlung von Entnahmen

Gibt ein Unternehmer einen Gegenstand unentgeltlich ab oder verwendet er Personal oder einen unternehmerischen Gegenstand für Zwecke außerhalb des Unternehmens, unterliegt dies grundsätzlich (unter weiteren Voraussetzungen) der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1b, Abs. 9a UStG). Die Bemessungsgrundlage für unentgeltlich zugewendete Gegenstände ergibt sich entweder aus dem Einkaufsprei...mehr

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Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.3 Folgen für die Praxis

Durch den Nullsteuersatz wird in der Rechnung für entsprechende kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 keine Vorsteuer mehr ausgewiesen sein. Dies hat zur Folge, dass auch kein Bedarf mehr besteht zur Regelbesteuerung zu optieren, und damit die im Regelfall einschlägige Kleinunternehmerregelung abzuwählen. In der Praxis wird für fast alle ab dem 1.1.2023 gelieferten und install...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.5.6 Reform der Kleinunternehmerregelung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) werden die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), das zugehörige Meldeverfahren (§19a UStG) und die Regelung zu Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV) neu gefasst. Durch die Änderungen können ab 1.1.2025 auch im europäischen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer im Inland die Regelung des § 19 UStG...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entstehen durch die Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte einschließlich deren Verarbeitung bis zu einer bestimmten Verarbeitungsstufe, sowie deren Vermarktung und deren Verbrauch. Aber auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Daran än...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 2.4 Verpachtungs- und Vermietungsleistungen (insbesondere von Grundstücken)

Die langfristige Vermietung eines betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsgegenstands, z. B. ab 12 Monaten, unterliegt der Regelbesteuerung (keine Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG).[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Gerät auf unbestimmte Dauer mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit vermietet wird. Unter die Regelbesteuerung (also nicht unter § 24 UStG) fällt die Verpachtung/N...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.10 Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Durch die Neufassung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 20 UStG) künftig erst dann möglich, wenn (und soweit) eine Zahlung auf die ausgeführte Leistung geleistet worden ist. Damit der Leistungsempfänger erfährt, dass der leistende Unternehmer seine Leistungen nach vereinnahmten Entgelten versteuert (Istverst...mehr

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Land- und Forstwirte / 3 Landwirt mit dem § 24 UStG und der Regelbesteuerung unterliegenden Umsätzen: Vorsteuerabzug/-berichtigung

Führt der Land- und Forstwirt unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG fallende Umsätze und der Regelbesteuerung unterliegende andere Umsätze aus, sind nur die Vorsteuern aus Eingangsleistungen abziehbar, die den in die Regelbesteuerung fallenden Umsätzen zuzurechnen sind. Bei der insoweit erforderlichen wirtschaftlichen Zuordnung kommt es nicht darauf an, in wel...mehr

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Land- und Forstwirte / 7 Rechnungsstellung

Rechnet der Land- und Forstwirt seine erbrachten Leistungen selbst ab, muss er eine Rechnung ausstellen, in der er die Umsatzsteuer, das Nettoentgelt, den nach § 24 Abs. 1 UStG maßgeblichen Durchschnittssatz, eine laufende Rechnungsnummer sowie seine Steuernummer oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist (Rechnung). Der Leistungsempfänger benötigt eine derartige...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Bezieht ein Unternehmer Leistungen, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er die Leistungen für seine entgeltlich...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.2 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

Unter § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG (Steuersatz + Vorsteuerabzug jeweils 5,5 % = Zahllast 0 EUR) fallen insbesondere folgende im Rahmen der Forstwirtschaft anfallende Erzeugnisse[1]: Stammholz (Stämme und Stammteile), Schwellenholz, Stangen, Schichtholz, Industrieholz, Brennholz, sonstiges Holz (z. B. Stockholz, Pfähle, Reisig) und forstliche Nebenerzeugnisse wie Forstsamen, ...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.1 Übersicht Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierungen

Wichtig Änderungen des Durchschnittsatz und der Vorsteuerpauschale durch das Jahressteuergesetz 2024 Im JStG 2024 wurde beschlossen, dass der Durchschnittsatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG für Land- und Forstwirte für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % und ab 1.1.2025 auf 7,8 % abgesenkt wird. Überblick: Durchschnittsätze und Vorsteuerpauscha...mehr

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Land- und Forstwirte / 11 Option zur allgemeinen Besteuerung

Land- und Forstwirte können auf die Sonderbesteuerung des § 24 UStG verzichten und zur Regelbesteuerung optieren[1], z. B. bei der Betätigung von großen vorsteuerbehafteten Investitionen (z. B. Stallgebäude). Die Vorsteuer wäre im Rahmen des § 24 UStG verloren, eine Option zur Allgemeinbesteuerung und damit Auszahlung der Vorsteuer durch das Finanzamt lohnt sich daher. Wicht...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft hat der EuGH in einer wichtigen Frage für Entwarnung gesorgt. Unklar war nach einer früheren Entscheidung des EuGH[1], ob Innenumsätze innerhalb eines Organkreises steuerbar sein können oder als nicht...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.4 Übrige Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG

Der Durchschnittssatz ab 6.12.2024 von 8,4 % nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG mit einem pauschalen Vorsteuerabzug von 8,4 % und daraus resultierend mit einer Zahllast von 0 EUR gilt insbesondere für die Umsätze der wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie z. B. Getreide, Getreideerzeugnisse, Vieh, Fleisch, Milch, Obst, Gemüse und Eier. Der Verkauf land- und forstwir...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.4 Ausblick auf Änderungen zum 1.1.2026 und 1.1.2028

Durch das JStG 2024 werden auch weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen, die allerdings erst zum 1.1.2026 bzw. zum 1.1.2028 in Kraft treten werden. Obwohl dies zum Jahreswechsel 2024/2025 damit noch nicht zu berücksichtigen ist, sollte mittelfristig zur Anpassung der praktischen Umsetzung darauf schon geachtet werden. Zum 1.1.2026 wird die 2004 in das nationale Um...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.4 Holzverkauf an Selbstwerber, Forstbetriebsgemeinschaften, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Beim Holzverkauf des Waldbesitzers an einen sog. Selbstwerber [1] (= dieser nimmt Fällung, Aufarbeitung und Rückung vor) können entsprechend der vertraglichen Vereinbarung folgende Fälle vorliegen[2]:mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Land- und Forstwirte / 8 Unrichtiger Steuerausweis in der Rechnung

Pauschalierende Land- und Forstwirte sind zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags verpflichtet. Weist der Abnehmer in einer Gutschrift die Umsatzsteuer zu hoch aus, muss der Land- und Forstwirt den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag an das Finanzamt abführen.[1] Das Gleiche gilt, wenn der Land- und Forstwirt für eine gar nicht erbrachte Leistung ode...mehr

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Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Land- und Forstwirte / 6 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwirbt der nach § 24 UStG pauschalierende Land- und Forstwirt aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten Gegenstände, unterliegt er der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb [1], wenn er die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR des Vorjahrs überschritten hat oder freiwillig zur Erwerbsbesteuerung optiert und dies dem Finanzamt erklärt (dies wird er dann machen, wenn der auslän...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Krieges gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

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Land- und Forstwirte / Zusammenfassung

Überblick Für die im Rahmen eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ausgeführten Umsätze wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer abweichend von der Regelbesteuerung nach Durchschnittssätzen festgesetzt. Bei der Durchschnittssatzbesteuerung ergibt sich für viele Umsätze letztlich keine vom Land- und Forstwirt abzuführende Umsatzsteuer. Jedoch erhält der gewerbliche Abnehmer ...mehr

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Land- und Forstwirte / 4 Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsart oder bei Betriebsaufgabe

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 7 UStG kann sich u. a. ergeben bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 24 UStG und umgekehrt [1], wenn der Berichtigungszeitraum nach § 15 a Abs. 1 UStG einzelner Wirtschaftsgüter (grds. 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Gebäuden ab der erstmaligen Verwendung) noch nicht abgelaufen ist. Bei der Lieferung von Tieren...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Umsatzsteuer in der Buchhaltung

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.9 Ergänzung der Regelung zum unberechtigten Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

Die Neuregelung bestimmt, dass eine Person zu Unrecht ausgewiesene USt auch dann schuldet, wenn der Steuerausweis in einer (vorher vereinbarten) Gutschrift erfolgt. Dadurch wird eine durch die BFH-Rechtsprechung entstandene Regelungslücke geschlossen. Der BFH hatte nämlich entschieden, dass eine Gutschrift, die nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt ist, ein...mehr

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Land- und Forstwirte / 12 Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Die von einem im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebieten ansässigen Kleinunternehmer für seine steuerpflichtigen Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben (allerdings besteht dann auch kein Recht zum Vorsteuerabzug). Ein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG ist gegeben, wenn der Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG im Vorjahr 22.000 EUR (bi...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 treten diverse Änderungen in Kraft, die umfassendsten Auswirkungen werden sich dabei durch die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung ergeben (vgl. dazu Tz. 1.3.3.). Allerdings sind von den ursprünglich geplanten Änderungen nicht alle umgesetzt worden bzw. nur in einem geringeren Umfang. Hinweis Nicht alle geplanten Vorhaben wurden umgesetzt Im Laufe des Gesetzgeb...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Elektronische Rechnung (E-Rechnung)

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.3 Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG

Bei den in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG aufgezählten Erzeugnissen beträgt der Steuersatz 19 %[1] und der Vorsteuerabzug 8,4 %. Somit ergibt sich eine Zahllast 10,6 %[2] für den Lieferer. Zu den in der Anlage 2 des UStG nicht aufgeführten [3] Sägewerkserzeugnissen i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG gehören insbesondere Balken, Bohlen, Kanthölzer, besäumte und unbesäumte Br...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.3 Verkauf zugekaufter Produkte, Verarbeitung von Produkten

Die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG [1] gilt nicht für den Verkauf zugekaufter Produkte.[2] Werden nicht selbst erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse im eigenen Betrieb durch urproduktive Tätigkeiten zu einem Produkt anderer Marktgängigkeit weiterverarbeitet, gelten diese hingegen als eigene Erzeugnisse, z. B. wenn zugekaufte Samen, Zwiebeln, Knollen, Stecklinge und...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Restaurant- und Verpflegungsdienst...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.2 Die neue E-Rechnung ab 2025

Das bei Weitem wichtigste Thema bei den umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ist die verpflichtende Einführung der neuen E-Rechnung ab dem 1.1.2025. Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung Die neuen Regelungen zur E-Rechnung ab 2025 sind ein sehr umfassendes Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.1 Überblick über die wichtigsten Änderungen

Durch das Wachstumschancengesetz haben sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar Veränderungen des Umsatzsteuerrechts ergeben. Die wichtigsten Änderungen sind: Eine mittelbare Änderung hat sich durch eine ertragsteuerrechtliche Anpassung ergeben: In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist die Grenze für Geschenke von geringem Wert von bisher 35 EUR auf 50 EUR rückwirkend zum...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.1 Leistungen an im Inland ansässige Auftraggeber

Werden elektronische Dienstleistungen an im Inland ansässige Auftraggeber erbracht, unterliegt die Leistung – unabhängig vom steuerlichen Status des Kunden – der Steuerpflicht im Inland. Anzuwenden ist der jeweils gültige Regelsteuersatz (derzeit 19 %). Wichtig Hinweis auf Umsatzsteuer Angebote im Internet zur Ausführung elektronischer Dienstleistungen, die sich an einen offen...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr