Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gemischte Aufwendungen

Rz. 99 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nach Aufgabe der früheren "Alles-oder-nichts"-Rechtsprechung durch GrS 1/06, BFH 227, 1 -- aaO gehören gemischt veranlasste Aufwendungen im weiteren Sinn zu den WK, soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind; ebenso BMF vom 06.07.2010, BStBl 2010 I, 614 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive > Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den > Arbeitgeber, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskostenabzug

Rz. 10 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nicht vom ArbG ersetzte Aufwendungen eines ArbN in den Gefährdungsstufen 1 bis 3 sind als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar. Aufwendungen eines nicht konkret gefährdeten ArbN sind nicht abziehbare Kosten der privaten > Lebensführung (vgl BMF vom 11.11.2024, Rz 8, BStBl 2024 I, 1412). Rz. 11 Stand: EL 141 – ET: 03/2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werbegeschenke

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen eines ArbN für Geschenke an Kunden seines ArbG sind besonders dann > Werbungskosten, wenn er damit seine erfolgsabhängigen > Einkünfte zu steigern sucht (BFH 140, 246 = BStBl 1984 II, 315); aber auch wenn sich die Aufwendungen nicht konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirken, können sie beruflich veranlasst sein (BFH 218, 177 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkantiler Minderwert

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines beschädigten Kfz, der auch nach ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt, weil es sich nunmehr um einen Unfallwagen handelt und potenzielle Käufer wegen eventuell verborgener Mängel nur einen geringeren Kaufpreis zahlen würden. Bei diesem Verlust handelt es sich nicht um > Werbungskosten Rz 46 (> Kraft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wegzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht für Auswanderer (Wegzugsbesteuerung) > Außensteuergesetz Rz 2 ff. Zum Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff und > Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht sowie > Nettolohn Rz 9/1. Außerdem > Umzugskosten, > Werbu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor allem > Bewachungsgewerbe. Ferner: Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufsklei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pay-TV

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Aufwendungen eines Fußballtrainers (> Trainer) für ein Pay-TV- bzw ein entsprechendes Streaming-Abo können > Werbungskosten sein, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung gegeben ist (BFH 263, 449 = BStBl 2019 II, 376; EFG 2020, 90 = DStRE 2020, 129).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwaltungsakademien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ausgaben für den Besuch von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind > Werbungskosten, wenn sie für die Berufsfortbildung aufgewandt werden; beim Erststudium an einer Berufsakademie können sie ausnahmsweise nicht abziehbar sein; im Einzelnen > Bildungsaufwendungen Rz 70 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Zur Berücksichtigung von Mehraufwa...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung

Beschäftigt der Arbeitgeber am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer, ist er zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zugunsten derjenigen Beschäftigten verpflichtet, bei denen die genannten Voraussetzungen vorliegen.[1] Für die Berechnung der Zahl der Beschäftigten ist auf sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen, deren Arbeitslohn nach den p...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mietwagen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mietet der > Arbeitnehmer am Zielort einer Dienstreise einen Mietwagen zur beruflichen Nutzung, führt das im Allgemeinen zu Reisenebenkosten (> Reisekosten Rz 125), die der > Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann (vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 20, 21). Benutzt der ArbN einen Mietwagen für den Weg zur Arbeit, ka...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Pauschbetrag ist ein fester, vom Gesetzgeber festgelegter Betrag, der zur Berechnung der Steuer abgezogen werden kann, ohne dass tatsächlich Aufwendungen entstanden sein müssen. Im Gegensatz dazu werden Pauschalen nur berücksichtigt, wenn tatsächlich Aufwendungen entstanden oder Leistungen empfangen worden sind, auf den Nachweis der Höhe ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kontoführungsgebühren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ersetzen ArbG ihren ArbN die für ein Gehaltskonto bei einem Kreditinstitut entstehenden Kontoführungsgebühren, so sind die Vergütungen in voller Höhe stpfl Arbeitslohn; sie sind kein steuerfreier Auslagenersatz (> R 19.3 Abs 3 Satz 2 Nr 1 LStR; > Arbeitslohn Rz 60 ff; > Auslagenersatz Rz 1, 2). Zu Besonderheiten bei ArbN eines Kreditinstituts...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wachhund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für einen Wachhund können bei bestimmten Berufsgruppen > Werbungskosten sein. Das gilt idR nicht für die von einem Hausmeister aufgewendeten Futterkosten für seinen privaten Wachhund (BFH/NV 1991, 234; Anschluss an BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Blindenhund , > Forstleute, > Personenschutz Rz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Überschusserzielungsabsicht

Rz. 55 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN ist überdies nicht, wenn > Einnahmen nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn führen, weil sie nicht in der Absicht erzielt werden, Überschüsse über die > Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Arbeitslohn hat die beschäftigte Person deshalb nur, wenn sie mit Überschusserzielungsabsicht tätig wird. Rz. 56 Stand: E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Konzert

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Musiker und > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 20. Aufwendungen für ein Konzert führen nur bei den Ausführenden zu > Werbungskosten. Eintrittsgelder zu einem Konzert gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen, weil sie nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Das gilt auch für Musiklehrer (BFH 101, 393 = BStBl 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl > Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der > Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz....mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.10 Pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschuss

Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse zu den Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung ist, dass die Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommen. Maßgeblich für die Höhe des pauschalierbaren Betrags sind die tatsächlichen Aufwendungen des Mitarbeiters, der Zuschuss d...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (vgl § 1773ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / IV. Zahlung des Arbeitslohns in ausländischer Währung

Rz. 28 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die einzubehaltenden sowie die beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuerbeträge sind stets in Euro auszuweisen. Wird der zu besteuernde Arbeitslohn in einer ausländischen Währung gezahlt, ist dieser vor Ermittlung der Lohnsteuer in einen Euro-Betrag umzurechnen. Umrechnungsmaßstab ist – soweit vorha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Messebesuch

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Besuch einer (Fach-)Messe vor Ort oder auch Kosten (wie Gebühren usw) für die Teilnahme an einer "virtuellen" Online-Messe sind Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben), wenn der Messebesuch/die Teilnahme beruflich veranlasst ist. Ggf – etwa bei Verknüpfung mit einer privaten Reise – kann es sich teils um ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzögerungsgeld

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzögerungsgelder sind > Steuerliche Nebenleistungen Rz 2ff (§ 3 Abs 4 Nr 1 AO). Mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (§ 146 Abs 2c AO) erhält die FinVerw ein Druckmittel ua für den Fall, dass der Stpfl > Mitwirkungspflichten iSv § 200 Abs 1 AO nicht zeitnah erfüllt (vgl zB Neumann, DStR 2013, 1213), besonders im Rahmen der > Außenprüfung R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie aufgrund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BAG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Stpfl sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß TV-Forst (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wird ein Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt, so ist diese Zeit regelmäßig nur ruhegehaltsfähig, wenn der Urlaub öffentlichen Belangen dient und wenn dem Dienstherrn ein sog Versorgungszuschlag gezahlt wird. Zahlt der > Beamte den Versorgungszuschlag selbst, entstehen ihm durch diese Aufwendungen > Werbungskosten . Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Volkshochschule

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 VHS-Dozenten sind arbeitsrechtlich idR keine ArbN, auch wenn sie in zeitlich erheblichem Umfang zum Unterricht verpflichtet sind (BAG, DB 1977, 1323; BB 1982, 991; BB 1983, 899). > Arbeitnehmer sind sie aber, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich im Einzelfall ergibt, dass der für das Bestehen eines Dienstverhältnisses erforderliche ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Polizei

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bestimmte Sachbezüge und andere Zuwendungen des Dienstherrn an Polizeibeamte sind steuerfrei , und zwar Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Rz. 3 Stand: EL 141 – ET: 03/2025mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Konsuln

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (BGBl 1969 II, 1587) gibt den Konsuln nicht das Recht, die Erben von Angehörigen des von ihnen vertretenen Staats gesetzlich zu vertreten. Das gilt auch für die > Veranlagung von Arbeitnehmern. Zur Einziehung eines festgesetzten Erstattungsbetrags sind die Konsuln aber gru...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nahverkehrsbetriebe

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Fahrberechtigungen an aktive > Arbeitnehmer von Verkehrsbetrieben gehört als Sachbezug zum > Arbeitslohn. Dieser Sachbezug ist steuerfrei, wenn er als > Zusätzlicher Arbeitslohn gewährt wird (> Öffentlicher Personennahverkehr Rz 1) und bleibt im Übrigen im Rahmen von § 8 Ab...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (> Arbeitnehmer) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom > Arbeitgeber durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorstandsmitglieder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vorstandsmitglieder einer KapGes (zB > Aktiengesellschaft, > Familienstiftung, > Genossenschaften, > Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) sind im Steuerrecht > Arbeitnehmer (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185; BFH 100, 25 = BStBl 1970 II, 824; BFH 114, 535 = BStBl 1975 II, 358; BFH 114, 556 = BStBl 1975 II, 400); ihre Bezüge unterliegen dem...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 1.1 Betriebseinnahmen im Verhältnis zu Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG und Erträgen

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen Gewinne sowie Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten. Gewinne entstehen bei den sogenannten Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit).[1] Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten entstehen bei s...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.1 Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen

Zeile 13 In den Zeilen 13–14 sind die wiederkehrenden Bezüge zu erfassen. Wiederkehrende Bezüge sind nach § 22 Nr. 1 EStG insbesondere Renten und wiederkehrende Zuschüsse. In Zeile 13 sind die Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen zu erfassen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften haben diese Zeile nicht auszufüllen, da wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nach § 4...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / V. Behandlung beim Geber des Trinkgeldes

Beim Geber kann die Zahlung eines Trinkgeldes nach den allgemeinen Voraussetzungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Sofern die Aufwendungen privat veranlass...mehr