Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–177a HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsverhältnisse und die Haftun...mehr

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Sommer, SGB V § 265a Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgehoben. Vorübergehende finanzielle Hilfen für Krankenkassen sind seitdem in § 164 geregelt.mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1016 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1017 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.3 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 7 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Nach den Regelungen in § 7e Abs. 5 und 6 können Wertguthabenvereinbarungen ohne gleichzeitige Vereinbarung über einen Insolvenzschutz entweder vom Beschäftigten gekündigt werden oder sich im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund als von Anfang an unwirksam erweisen. Die Vertragspar...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 858 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 846 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 847 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 267 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Einzelne Eröffnungsgründe

Rn 2 Der Eröffnungsgrund bildet die materielle Voraussetzung der Verfahrenseröffnung. Zu differenzieren ist zwischen dem allgemeinen Eröffnungsgrund nach § 17 und den sog. besonderen Eröffnungsgründen nach §§ 18 und 19, da diese nicht in allen Fällen als Grundlage einer Verfahrensbeantragung taugen. Rn 3 Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bildet den allgemeinen Eröffnungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass ein Insolvenzverfahren nur dann eröffnet werden kann, wenn neben der formellen Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Eröffnungsantrags (§§ 11 ff.), der voraussichtlichen Verfahrenskostendeckung (§ 26) auch die materiellen Voraussetzungen einer Insolvenz in Form eines Eröffnungsgrundes nach §§ 17–19 gegeben sind. Dies sind namentlich die Za...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 13 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Die Eröffnungsgründe der InsO: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., 2009, S. 28 ff.; Leithaus, Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Gläubigerantrag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Allgemeine Eröffnungsvoraussetzungen

Rn 13 Das Gericht hat nach (Wieder-)Aufnahme des Verfahrens zu überprüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach §§ 1 ff. noch gegeben sind. Insoweit setzt die volle Amtsermittlungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 ein (vgl. die Kommentierung zu § 304 Rn. 96).[26] Durch die umfassende Beantwortung der in den Antragsformularen gestellten F...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Wirkung

Rn 8 Die Wirkung des Ruhens nach § 306 Abs. 1 ist nicht gleichbedeutend mit dem Ruhen des Verfahrens im Zivilprozess. Durch das Ruhen wird kraft Gesetzes zwar bewirkt, dass das Insolvenzgericht keine Entscheidung über den Eröffnungsantrag trifft. Fristen, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehen, werden unterbrochen und beginnen nach dem Ende des Ruhens von neuem z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erlass und Niederschlagung

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Gemeinden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden, § 227 AO. Rz. 62 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält eine eigene, von speziellen Voraussetzungen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Prämissen des Eröffnungsgrundes

Rn 7 Das Vorliegen eines Insolvenzgrundes hat das Insolvenzgericht, auch in einer Beschwerdeinstanz,[3] von Amts wegen zu überprüfen (§ 5 Abs. 1).[4] Das Verfahren wird nur eröffnet, wenn ein Eröffnungsgrund gegeben ist.[5] Um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können, muss der Insolvenzrichter vom Vorliegen des Eröffnungsgrundes überzeugt sein.[6] Bei der Feststellung des E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet weitere Regelungen zum notwendigen Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, nämlich die Bestimmung eines Termins zur Anmeldung der Forderungen für die Insolvenzgläubiger sowie die Anordnung des sog. offenen Arrestes (Abs. 2 und Abs. 3). Infolge der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 30 Abs. 1, § 9 Abs. 1) ist jeder Gl...mehr

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zfs 09/2020, Grundsätzlich ... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat vorliegend keinen Anspruch gem. § 849 BGB auf Verzinsung des Kaufpreises i.H.v. 16.955 EUR mit 4 % (§ 246 BGB) ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 29.5.2013 und der damit einhergehenden Zahlung des Kaufpreises, weil er sich den Wert des ihm nach der vertraglichen Absprache überlassenen Fahrzeuges und damit die Gegenleistung auf den gezahlten Kaufpreis an...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Berichtstermin

Rn 4 Der im Eröffnungsbeschluss zu bestimmende Berichtstermin (§ 156) dient der Entscheidung der Gläubigerversammlung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens, wobei die Entscheidung auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters zu treffen ist. Rn 5 Mit der Entscheidung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens ist insbesondere der Beschluss gemäß § 157 gemeint, w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die §§ 30 bis 33 regeln die Maßnahmen zur so genannten Ausführung des Eröffnungsbeschlusses. Ziel ist es, den Eröffnungsbeschluss umfassend für alle denkbaren Beteiligten des Insolvenzverfahrens und schnellstmöglich zu publizieren, um die Beteiligten von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kenntnis zu setzen und ihnen einerseits die Gelegenheit zu verschaffen, für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand – Maßstäbe der Missbrauchsprüfung

Leitsatz 1. § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kosten / 2 Warum ist die Trennung zwischen Ausgaben und Kosten wichtig?

Die Höhe der Kosten eines Unternehmens ist die Grundlage für die Kalkulation der Preise. Um vergleichbar mit den Konkurrenten zu bleiben und entsprechend erfolgreich am Markt zu sein, können nur betriebsbedingte Verbräuche berücksichtigt werden. Auch das Finanzamt erkennt bei der Gewinnermittlung nur solche Aufwendungen an, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

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Business Judgement Rule: Ve... / 1 Die Business Judgement Rule

Für die wichtigsten Entscheidungen, die Vorstände und Geschäftsführer treffen, die sogenannten "unternehmerischen Entscheidungen", sollten auch gesetzliche Mindestanforderungen beachtet werden. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der sogenannten Business Judgement Rule und decken sich erfreulicherweise weitgehend mit auch aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sinnvolle...mehr

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Business Judgement Rule: Ve... / 5 Implikationen für das Risikomanagement

Empirische Studien zeigen, dass insbesondere das Risikomanagement bisher noch nicht auf die Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen ausgerichtet ist.[1] Damit ergeben sich in den Entscheidungsvorlagen insbesondere Defizite bei der entscheidungsvorbereitenden Risikoanalyse. Traditionell ist es die Kernaufgabe des Risikomanagements Transparenz zu schaffen über Einzelrisik...mehr

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Business Judgement Rule: Ve... / 2 Auswirkungen für die Unternehmensführung und die Entscheidungsvorbereitung

Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber, dass "unternehmerische Entscheidungen" auf Grundlage "angemessener Informationen" zu treffen sind.[1] Die Beweislast dafür liegt beim Vorstand bzw. Geschäftsführer (§ 93 Abs. 2 AktG). Ein Vorstand kann sich dabei seinen Sorgfaltspflichtanforderungen (und Haftungsrisiken) auch nicht entledigen, wenn er die Zustimmung des Aufsichtsrats ei...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / Sachverhalt

Die Kl macht aus abgetretenem Recht des VN, eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts, Schadensersatzansprüche gegen dessen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geltend. Gegenstand des Vertrages war die Zusage von Deckung, falls der VN wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.3 Versteigerungsbeschluss

Rz. 52 Die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt durch gerichtlichen Versteigerungsbeschluss. Voraussetzung ist hierfür neben der Ordnungsmäßigkeit des Antrags die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch sowie das Vorliegen einer Vollstreckungsbestätigung.[1] Die Vollstreckungsvoraussetzungen hat das Gericht nicht zu prüfen. Das Gericht prüft nur die form...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erläuternde Hinweise in der Gesetzesbegründung

Rn. 100 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/107, 11) stellt aber auch ausdrücklich klar, was (ua) nicht von der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG betroffen ist: nämlich Bauträgergestaltungen, in denen ein Bauträger ein Objekt im Sanierungsgebiet oder ein Denkmal saniert, für die erhöhte Absetzungen geltend gemacht werden können (§§ 7h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2 Möglichkeiten der Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit

4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder frag...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden.[1] Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichte...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5 Ausschnitt der Rechtsfolgen bei einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 24 Die Kenntnis und Beurteilung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit sind Voraussetzung für die zutreffende Feststellung zahlreicher sich daraus ergebender Rechtsfolgen, die nachfolgend exemplarisch skizziert werden sollen. 5.1 Bankrotthandlungen Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.5 Eingehungsbetrug wegen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 31 Ein Unternehmer bzw. Geschäftsführer ist insbesondere dann gefährdet, sich wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) strafbar zu machen, wenn sich das Unternehmen in einem Krisenstadium (verstanden als Überschuldung oder drohende bzw. eingetretene Zahlungsunfähigkeit) befindet. Bestellt ein Unternehmer z. B. Ware, obwohl er im Zeitpunkt der Bestellung nicht ernsthaft anneh...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2 Betriebswirtschaftliche Methode als prospektiver Ansatz

4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldn...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1 Einzelne Problemaspekte

4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fäll...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2 Umfang der Verbindlichkeitenerfüllung

4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung

1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechte...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.2 Strafrechtliche Perspektive als vorwiegend retrospektiver Ansatz

Rz. 12 Für die strafrechtliche Perspektive ist der BGH-Beschluss vom 23.5.2007 zu berücksichtigen. Hier wird vom 1. Strafsenat einschlägig ausgeführt: "Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf die Merkmale der ‚Dauer‘ und der ‚Wesentlichkeit‘ hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.1 Bankrotthandlungen

Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 StGB beispielhaft: Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Beschädigen von Vermögensbestandteilen Eingehen von Risikogeschäften und Verbrauch übermäßiger Beträge Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere Vortäuschung fremder Rechte Unterlassene und ma...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.3 Dauer der Liquiditätslücke

Rz. 14 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.5.2005[1] wird zur Dauer einer Liquiditätslücke im Rahmen der Feststellung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit Folgendes ausgeführt: "(…) Der Gesetzgeber der Insolvenzordnung wollte diesen Zeitraum (gemeint ist der Zeitraum zur Abgrenzung zwischen einer bloßen Zahlungsstockung und einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Anmerkung ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Durch das MoMiG wurde die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags vom GmbHG in die InsO verlagert. Die Antragspflicht ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsu...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.2 Liquiditätsplan/Finanzplan

Rz. 22 Im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik erfolgt die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, damit auf der Grundlage eines Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und eines darauf aufbauenden Liquiditätsplans (Finanzplans). Ein derartiger Liquiditäts- oder Finanzplan kommt allerdings nur zum Tragen, wenn keine bloße Zahlungsstockung (=...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 2 Illiquidität als Zahlungsstockung

Rz. 2 Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wobei Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen ist, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Aus der (Grundsatz-)Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 geht hervor, "dass eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhal...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.3 Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG

Rz. 29 Nach der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG hat der neu gefasste § 64 GmbHG nunmehr folgenden Wortlaut: Satz 1: "Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden." Satz 2: "Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch na...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus

Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldner, wenn ihm die Erfüllung der fälligen Zah...mehr