Fachbeiträge & Kommentare zu Zuflussprinzip

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss-/Abfluss-Prinzip / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip sind Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Das Prinzip stellt auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe ab (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Grundaussage über den Zuflusszeitpunkt bei Ei...mehr

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Zufluss-/Abfluss-Prinzip / 5 Sonderregelung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Laufender Arbeitslohn gilt als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Im Fall von Abschlagszahlungen tritt an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums der Lohnabrechnungszeitraum. Zum Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat sich die Verwaltung[2] geäußert. Zur steuerlichen Anerkennung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ermittlung der 10 %- bzw. 30 %-Grenze im Sinne des § 5 Abs 1 Nr 10 Satz 2 bis 4 KStG

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die 10 %-Grenze in § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 KStG stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den in § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 KStG nicht bezeichneten Tätigkeiten zu den gesamten Einnahmen ab. Nach dem Ges-Wortlaut der Befreiungsvorschrift wären die Einnahmen ohne USt maßgeblich (im Vergleich zB zu § 64 Abs 3 AO). Von der Fin-Verw werde...mehr

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Renten / 8.1 Zuflussprinzip

Unabhängig davon, ob nachgelagert oder mit dem Ertragsanteil versteuert wird, zählen Renten zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG. Die Besteuerung von Renten erfolgt im Zuflusszeitpunkt.[1] Das gilt auch für Rentennachzahlungen für frühere Jahre. In diesem Fall wird der gesamte Nachzahlungsbetrag ebenso wie die laufende Rente im Jahr des Zuflusses nachgelagert oder mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.2 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 50 Die LSt-Abzugspflicht wird nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG durch die Zahlung des Arbeitslohns ausgelöst. Zahlung bedeutet Zufluss i. S. d. § 11 EStG; mit dem Zufluss entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG die LSt, d. h. ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die LSt einbehalten und der Arbeitnehmer die Einbehaltung dulden. Rz. 50a Der Zufluss des Arbeitslohns ist sowohl maßg...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.3 Zeitliche Zuordnung

Das Zuflussprinzip gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bar- oder Sachlohn einräumt. So fließt z. B. bei dem Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen Gegenstand (ein Grundstück, Wertpapiere) zuzuwenden, Arbeitslohn nicht bereits mit der wirksamen Zusage zu, z. B. ein Grundstück unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen. ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Zufluss von Arbeitslohn in der Ansparphase

Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung (externe Durchführungswege) durchgeführt, führt dies im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung (Ansparphase) zu einem Zufluss von Arbeitslohn[1], wenn der Arbeitnehmer der Zukunftssicherungsmaßnahme ausdrücklich oder...mehr

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Einmalzahlungen / 2 Zuflussprinzip

2.1 Zufluss bestimmt den Lohnsteuerabzug Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen, die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Für die Lohnsteuerberechnung ...mehr

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Einmalzahlungen / 2.2 (Fiktiver) Zuflusszeitpunkt bei Tantiemen

Der Zufluss von Arbeitslohn erfolgt beim Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem er darüber verfügen kann. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft kann ein Zufluss von Einnahmen auch ohne Zahlung vorliegen. Denn eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft fließt dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäft...mehr

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Einmalzahlungen / 2.1 Zufluss bestimmt den Lohnsteuerabzug

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen, die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Für die Lohnsteuerberechnung bei Einmalzahlungen sind die Lohnsteuera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 66 Der bestimmende Faktor für den Unternehmenswert ist die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner. Entscheidend ist, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Jede Bewertung der zukünftigen Erträge setzt daher eine auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[122] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Zu berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / b) Weiterentwicklungen

Rz. 58 Folgende Nachteile führten zu Verbesserungsvorschlägen:[80]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Rn 6 Hierzu zählen alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis in Geld oder Geldeswert (§ 8 EStG) gewährt werden. Die Einkünfte müssen nachhaltig erzielt werden. Es gilt das Zuflussprinzip (§ 11 I 3 EStG, gelockert nur durch die Verweisung auf § 38a I EStG). Soweit Zahlungen einmalig erfolgen, sind sie auf einen angemessenen Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der Umfang jeden Unterhaltsanspruchs hängt maßgeblich von der Ermittlung des Einkommens der am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten ab. Das BGB enthält keine Regelung, was bei einer Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist (eingehend Kleffmann in: Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, Teil G Rz 1 ff). Rn 2 Die Einkommensermittlung erfolgt für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.7 Veräußerungsgewinn

Die Regelung des § 17 EStG stellt die Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften den Einkünften aus Gewerbebetrieb gleich. Dementsprechend ist ein Veräußerungsgewinn in dem Zeitpunkt erzielt, in welchem er bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als realisiert gelten würde. Insbesondere ist damit das Zuflussprinzip des § 11 EStG ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Reduzierung der Entfernungspauschale

Rz. 19 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen mindern grundsätzlich den nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG als > Entfernungspauschale abziehbaren Betrag (zur Vermeidung der Anrechnung durch Pauschalierung > Rz 36 ff). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde diskutiert, ob auf eine Kürzung der Entfernungspauschale stets verzichtet w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.9.1 Steuerausgleich ("Tax-Equalization") und Steuerschutz ("Tax-Protection"/"Hypo Tax")

Rz. 317 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Während einer Auslandstätigkeit werden zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern regelmäßig Steuerausgleichsvereinbarungen geschlossen. Dabei sind der Steuerausgleich ("Tax-Equalization", kurz: TEQ) sowie der Steuerschutz ("Tax-Protection") die üblichen Methoden. Die einer Arbeitnehmerentsendung zugrundeliegende Steuerausgleichsmethode ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.1 Voraussetzungen der Durchbrechung des Zuflussprinzips

Rz. 41 Das allgemeine Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG wird im Rahmen des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG unter folgenden Voraussetzungen durchbrochen: Es muss sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handeln. Die Einnahmen müssen dem Stpfl. kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kj. zugeflossen sein. Nach derzeitig h. M. müssen die Einnahmen kurze Zeit vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 § 11 Abs. 1 S. 1 EStG normiert für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen als allgemeinen Grundsatz das Zuflussprinzip. In § 11 Abs. 2 S. 1 EStG werden die Ausgaben nach dem Abflussprinzip dem Kj. zugeordnet, in dem sie geleistet wurden. § 11 Abs. 1 S. 2 bis 4 und Abs. 2 S. 2 bis 3 EStG enthalten folgende Durchbrechungen des Zu- und Abflussprinzips: Nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.1 Sonderregelung nach Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 38a EStG

Rz. 55 § 11 Abs. 1 S. 4 EStG verweist für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit auf § 38a Abs. 1 S. 2 [1] und 3 EStG. Dort wird für die zeitliche Erfassung des Arbeitslohns zwischen laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs. 1 S. 2 EStG) und sonstigen Bezügen (nicht laufender Arbeitslohn; § 38a Abs. 1 S. 3 EStG) unterschieden. Für laufenden Arbeitslohn enthält § 38a Abs. 2 S. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.3 Sonstige Bezüge

Rz. 60 Zu den sonstigen Bezügen rechnet der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen, Gratifikationen usw. (R 39b.2 Abs. 2 LStR 2023). Rz. 61 Für sonstige Bezüge gilt keine von § 11 Abs. 1 S. 1 EStG abweichende Besonderheit. Es verbleibt beim Zuflussprinzip.[1] § 38a Abs. 1 S. 3 EStG schreibt vor, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Steuerliche Auswirkungen – Billigkeitsregelungen

Rz. 10 Das Zu- und Abflussprinzip dient in erster Linie einer vereinfachten Ermittlung der Einkünfte, da auf die Erfassung der Bestände verzichtet wird. Im Rahmen einer einfachen Ist-Rechnung werden lediglich die Zu- und Abflüsse von geldwerten Gütern (dabei handelt es sich im Allgemeinen um Geld, deshalb Geldrechnung) erfasst. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.2 Laufender Arbeitslohn

Rz. 56 Der Begriff des laufenden Arbeitslohns ist im Gesetz nicht definiert. Er ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Rz. 57 Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kj. als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum bzw. in den Fällen des § 39b Abs. 5 S. 1 EStG (bei Abschlagszahlungen), in dem der Lohnabrechnungszeitraum endet. Die Vorschrift d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Ausgleich durch Auszahlung

Es gilt für die Arbeitsentgelte aus einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung das Zuflussprinzip. Sofern Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten werden, erfolgt dessen Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1] Achtung Besonderheit bei beendetem oder ruhenden Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 4 Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr

Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 34 EStG setzt voraus, dass der steuerpflichtige Teilbetrag der Entlassungsentschädigung in einem Kalenderjahr zufließt.[1] Wird eine einheitlich zu beurteilende Entschädigungsleistung in Raten ausgezahlt und fließen die Teilzahlungen dem Arbeitnehmer in einem Veranlagungszeitraum zu, ist das grundsätzlich unschädlich. Keine S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 7 Sonderfall: Planwidriger Zufluss in 2 Jahren

Findet der Zufluss einer Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Veranlagungszeiträumen statt, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen einmaligen Zufluss gerichtet waren, gilt eine weitere Billigkeitsregelung. Nach dieser ist die ermäßigte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Abschließend genannt als begünstigte Fälle des plan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Steuerbegünstigung von Abfindungen gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 40 Die Höhe des steuerpflichtigen Lohns bestimmt sich nach dem einkommensteuerlichen Zuflussprinzip. Eine Abfindungszahlung erhöht das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers in dem Jahr, in dem ihm die Abfindung zufließt, also in dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Abfindungsbetrag erlangt. Diese Einbeziehung der Abfindungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu § 11 EStG

Rn. 72 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für die nach § 33a Abs 1 und 2 EStG vorzunehmende Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge gilt das Zuflussprinzip (§ 11 Abs 1 EStG). Dieses bezieht sich auf das Kj, bzw in den Fällen des § 33a Abs 4 EStG ausschließlich auf die Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 oder 2 EStG vorgelegen haben, BFH vom 23.09.1980, VI R ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Abfindungsklausel

Rz. 8 Die Abfindungsklausel findet sich in nahezu jedem Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag. Hinsichtlich der Höhe der Abfindung hat sich bereits vor der Einführung des § 1a KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Verhandlungsbasis eingebürgert. Insbesondere bei kürzeren Beschäftigungszeiten wird hiervon in der Praxis nach oben abgewichen. Enthält die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Neuregelung § 19a EStG zum Vz 2021

Rz. 2 Die Neuregelung des § 19a EStG mit seiner erstmaligen Anwendung zum Vz 2021[1] betrifft wie die Altregelung gleichfalls geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf Arbeitnehmer. Diese Vorteile sind nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens nach 12 Jahren zu versteuern (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Zuflusses zu berechnen. Anders als beim laufenden Arbeitslohn, der auf die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Lohnzahlung abstellt, wird durch diesen Grundsatz auch die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen festgelegt. Ein sonstiger Bezug ist dem Arbeitslohn desjenigen Kalenderj...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.4.1 Zuordnungsregeln für laufenden Arbeitslohn

Betrifft die nachträgliche bzw. vorzeitige Zahlung den laufenden Arbeitslohn, ist die Zuordnung danach vorzunehmen, auf welche Lohnzahlungszeiträume sich die laufenden Bezüge beziehen. Betrifft die Nachzahlung ausschließlich Lohnzahlungszeiträume, die im Kalenderjahr ihrer Zahlung enden, bleibt der ursprüngliche Charakter der Lohnzahlung erhalten, es ist von laufendem Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr