Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzbeitrag

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1.2 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz gesondert zu berechnen und im Beitragsnachweis gesondert auszuweisen sind. Die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbei...mehr

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Geringverdiener / 2 Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Für den Personenkreis der Geringverdiener ist in der Krankenversicherung nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz[1], sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz [2] maßgebend. Der Arbeitgeber ist auch hier verpflichtet, diesen alleine zu tragen. Achtung Durchschnittlicher Zusatzbeitrag fällt immer an Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz muss auch dann entrichte...mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Personenkreise wird der Zusatzbeitrag anstatt des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes obligatorisch in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich zum 1. 11. mit Wirkung für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Gesetze, Vorschriften un...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.3 Wirkung der Kündigung auf die Erhebung des Zusatzbeitrags

Der erstmalig erhobene bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag ist auch bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / 3 Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auch beim Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer berücksichtigt. Für diese ist der Betrag zu zahlen, der sich bei Anwendung der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ergibt, maximal bis zur Hälfte des tatsächlichen Beitrags.mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / Sozialversicherung

1 Höhe Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt im Jahr 2025 2,5 % (2024: 1,7 %)[1] und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % gestiegen. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, geteilt durch die voraussichtlichen jährlichen beitragspf...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.3 Verteilung der Beitragslast in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / 1 Höhe

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt im Jahr 2025 2,5 % (2024: 1,7 %)[1] und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % gestiegen. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, geteilt durch die voraussichtlichen jährlichen beitragspflichti...mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / 2 Personenkreis

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt insbesondere für nachfolgende Personengruppen, deren Beiträge von Dritten getragen werden: Versicherungspflichtige Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II; Jugendliche, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in einer Einrichtung der Jugendhilfe auf einen besseren Einstieg in das Berufsleben vorbereiten; Te...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 2 Bemessung

Der Zusatzbeitrag ist in der Satzung der Krankenkasse festzulegen. Er wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds erhoben. Die Bemessung des Zusatzbeitrags ist in § 242 SGB V definiert. Hiernach muss er so festgelegt werden, dass er zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den sonstigen Einnahmen der Krankenkasse die im Haushaltsjahr v...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 5 Tragung/Zahlung

Der Zusatzbeitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Er ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Berechnung werden die für die sonstigen Beiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen angewandt. Der Zusatzbeitrag ist durch den Arbeitgeber in der Beitragsberechnung separat auszuweisen. Soweit die sonstigen Krankenversicherungsb...mehr

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Krankenkassenwahl / 10 Sonderkündigungsrecht

Den Mitgliedern einer Krankenkasse steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt[1] oder diesen erhöht. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auf das Sonderkündigungsrecht hat die Krankenkasse ihre Mitglieder in ei...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / Zusammenfassung

Begriff Kann die einzelne Krankenkasse mit den ihr vom Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Zuweisungen ihren Finanzbedarf nicht decken, ist sie gezwungen, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz) angesetzt. Sofern eine Krankenkasse ei...mehr

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Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 6 Sonderkündigungsrecht

Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder nimmt sie eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vor, löst dies für die Mitglieder der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht[1] aus. 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bi...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Zusammensetzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) müssen bei jeder Entgeltzahlung ermittelt werden. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung. Die Gesamtsozialversicherungsbei...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

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Vorruhestand / 3.1.2 Beitragszuschuss

Bezieher von Vorruhestandsgeld erhalten einen Beitragszuschuss, wenn sie bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss hatten und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert sind. Freiwillige Krankenversicherte Freiwillige Mi...mehr

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Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1.2 Versicherter ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Arbeitnehmer, die bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Personen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden), ist für die Beitragszuschussberechnung der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Auch für diese Arbeitnehmer wird der kassenindividuel...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglied...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 3 Übersicht der Zusatzbeitragssätze

Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu führen und allgemein zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Arbeitgeber und Versicherte können sich unter www.gkv-spitzenverband.de über die Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge informieren.[1]mehr

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Beitragssätze / 1.4 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag [1] wird anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes für bestimmte Personenkreise, wie z. B. Geringverdiener, erhoben. Er wird jährlich bis zum 1.11. eines Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und beträgt seit dem 1.1.2025 2,5 %.[2]mehr

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Künstler / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publizisten (50 %) und zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen (30 %) sowie durch einen Zuschuss des Bundes finanziert (20 %). Der Beitragsanteil des Versicherten bemisst sich für die Krankenversicherung nach dem Arbeitseinkommen, und z...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.2 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für einen Auszubildenden, dessen monatliches Entgelt 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Beitrag zu allen Sozialversicherungszweigen in voller Höhe allein.[1] Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung berechnet sich für diesen Personenkreis allerdings ausnahmsweise nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz (2025: 2,5 %; 2024: 1,7 %). In diesen Fäl...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 3 Bezüge und Abzüge vom Nettolohn

Praxis-Beispiel Nettobe- und -abzüge Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %, erhält 2025 neben einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 EUR vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) i. H. v. 39 EUR (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Er nutzt einen Dienstwagen für ...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser beträgt 14,6 %. Somit ergeben sich sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitnehmeranteil von jeweils 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz betr...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 4 Tragung der Beiträge

Die für die Dienstleistenden zu zahlenden Beiträge trägt der Arbeitgeber alleine. Dies gilt sowohl für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung als auch für den eventuell zu zahlenden Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung; dieser beträgt seit dem 1.7.2023 0,6 %[1]. Von dem seit dem 1.7.2023 möglichen Beitragsabschlag für Mitglieder mit mindeste...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.3 Beitragsnachweise

Von den Zahlstellen sind die einbehaltenen Beiträge nachzuweisen. Die Zahlstellen müssen ihre Beitragsnachweise durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen an die Krankenkassen übermitteln.[1] Der zusammen mit den übrigen Beiträgen von der Zahlstelle abzuführende Zusatzbeitrag der Krankenkasse[2]...mehr

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Zweiter Bildungsweg / 3.4.2 Beitragsbemessung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist der monatliche Grundbedarf nach dem BAföG für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser beträgt seit dem Wintersemester 2024 855 EUR.[1] Der Beitragssatz zur Krankenversicherung berechnet sich aus 7/10 des bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatzes[2] (seit dem 1.1.2015 10,22 %). Soweit eine Krankenkasse einen kasse...mehr

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Übergangsbereich / 4.2 Beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.3 Abziehbare sonstige Vorsorgeaufwendungen

Mindestpauschale für Kranken- und Pflegeversicherung Für die weiteren Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung) bleibt eine Pauschale von 12 % des Bruttoarbeitslohnes, höchstens 1.900 EUR unbesteuert (Steuerklassen I, II, IV, V und VI); in der Steuerklasse III gilt ein Höchstbetrag von 3.000 EUR. Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen Alternativ zur Mindes...mehr

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Krankenkassenwahl / Zusammenfassung

Begriff Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden selbst, bei welcher Kasse sie versichert sein wollen. Hierbei müssen Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitgeber formlos über die von Ihnen gewählte Krankenkasse informieren. Seit dem 1.1.2021 wurde die elektronische Mitgliedsbescheinigung eingeführt. Nachdem der Arb...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 1 Nettoabzug

Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1]; Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden; Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn be...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Überprüfung des Lohnsteuereinbehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I, keine Kinder, ev. (Kirchensteuer 8 %), Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 1,6 %, erhält monatlich 3.500 EUR brutto. Im Juli zahlt der Arbeitgeber eine Erfolgsprämie von 2.500 EUR, die als sonstiger Bezug versteuert wird. Zum 1.10. erhöht sich sein Gehalt auf 4.250 EUR im Monat. Der Jahresbruttolohn des Arbeitnehmers beträgt ...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet im Juli an 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR brutto pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 1,7 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbeitge...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.4.1 Beitragszuschuss für freiwillige Mitglieder

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für den ersten Zeitmonat ist weiterhin der bisherige Beitrag zu entrichte...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Ausschluss bei eingetragenem Frei- oder Hinzurechnungsbetrag

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, einem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,6 % und einem Monatslohn von 2.500 EUR erhält im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.500 EUR. Aus der Vermietung einer Eigentumswohnung erzielt er einen steuerlichen Verlust von rund 7.500 EUR pro Jahr. Im November beantragt er bei seinem zuständigen Finanzamt die Eintragung eines...mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.4 Besonderheiten bei privat Versicherten

Bei privat Versicherten wird in den Steuerklassen I bis V eine Vorsorgepauschale in Höhe der Beiträge für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung einschließlich des hälftigen Zusatzbeitrags berücksichtigt. Privat versicherte Arbeitnehmer müssen dazu dem Arbeitgeber ihre Beiträge für eine Basiskrankenversicherung durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachweisen. B...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 1 Übersicht der Steuerklassen

Die persönlichen Verhältnisse bestimmen, welche Steuerklasse und welche Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, ob für die Lohnsteuerberechnung der Grundtarif oder das Splittingverfahren für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist. Steuerklassen und Freibeträge 2025 Die folgende Tabelle gibt für die jeweilige Steuerklasse an, welche ...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz fest. Dieser beträgt seit 1.1.2015 14,6 %. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich auf 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt seit 1.1.2015 14,0 %. Auf den Arbeitnehmer entfällt hier ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag

Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten selbst bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 7 Meldeverfahren

Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst gelten die Regelungen des DEÜV-Meldeverfahrens. Da Teilnehmer von der Zahlung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ausgenommen und deshalb von anderen Beschäftigten abzugrenzen sind[1], ist dieser Personenkreis grundsätzlich mit dem Personengruppenschlüssel "123" zu melden. Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, die eine Vollrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hauptberuflich Selbstständige / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten...mehr