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Die neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008): Alle wichtigen Änderungen im Überblick

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Zusammenfassung

Zum 1.1.2008 treten die neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 in Kraft, die die bisherigen Richtlinien von 2005 ersetzen. Mit den Richtlinien 2008 kehrt der Richtliniengeber zu dem früheren dreijährigen Rhythmus zurück. In den neuen Richtlinien werden die seit 2005 durch Gesetzesänderungen oder Änderungen in der Rechtsprechung überholten Anweisungen ersetzt. Da die alten Richtlinien in vielen Fällen durch die in den letzten Jahren herausgegebenen Schreiben der Finanzverwaltung überholt und in der Praxis nicht mehr anwendbar waren, stellen die meisten Änderungen keine tatsächlichen Neuerungen, sondern nur die Anpassung der Richtlinien an den auch jetzt schon vorhandenen Rechtsstand dar. Die Finanzverwaltung ist auch bei dem bisherigen Aufbau der Richtlinien geblieben – eine Anpassung an die vor allem im Ertragsteuerrecht mittlerweile standardmäßige Unterscheidung in Richtlinien und Hinweise ist nicht übernommen worden.

Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008[1]

Das Umsatzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Die teilweise schon zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Rechtsänderungen (Neufassung der Vorschriften zur Vorsteuerberichtigung; Umsetzung der Energielieferungs-Richtlinie) waren bisher nicht in den alten Richtlinien verarbeitet worden. Hier ist eine vollständige Überarbeitung der Richtlinien vorgenommen worden. Aber nicht nur der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren durch Änderungen des Umsatzsteuerrechts erheblichen Anpassungsbedarf verursacht, auch die Rechtsprechung von EuGH und BFH haben weiterhin für Veränderungen gesorgt. Darüber hinaus musste der Steuersatzwechsel zum 1.1.2007 in die neuen Richtlinien eingearbeitet werden. Die Finanzverwaltung hat weiterhin die Zitierweise der Rechtsprechung verändert – während früher nur die Fun...

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