Zwischen
Frau/Herrn _________________________
>Anschrift< _________________________
im Folgenden "Mitarbeiter(in)" genannt
und zwischen
dem Verein __________________________ e. V. (im Folgenden "Verein" genannt)
wird folgendes befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart:
§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____________.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.
Der/Die Mitarbeiter(in) wird befristet für die Dauer von 1,5 Jahren vom _________ bis ________ eingestellt.
Nach Ablauf dieser Frist endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Befristung erfolgt aufgrund der Vorbereitung der für den Verein einmaligen Veranstaltung ________________ (Veranstaltung näher bezeichnen, z. B. 150-jähriges Jubiläum des Vereins o. Ä.).
§ 2 Tätigkeit
Der/Die Mitarbeiter(in) wird mit den anfallenden allgemeinen Organisationsarbeiten betraut wie Postversand, Kartenvorverkauf, erforderliche Schreibarbeiten, Abstimmungen mit Dritten etc.
Zu treffende Entscheidungen sind mit dem Geschäftsführer/Vorstand vorher abzustimmen.
Der/Die Mitarbeiter(in) verpflichtet sich, bei betrieblichem Bedarf auch andere zumutbare Arbeiten zu verrichten.
Der Verein behält sich vor, den/die Mitarbeiter(in) auch außerhalb des Vereinsbüros und außerhalb des Vereins (z. B. bei an der Veranstaltung Beteiligten, Veranstaltungsort) zu beschäftigen.
§ 3 Arbeitszeit
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beträgt 10 Stunden.
Die Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und ist zunächst wie folgt verteilt:
Montag bis Donnerstag: ________
Freitag: _________.
Der Verein behält sich vor, Lage und/oder Verteilung der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche zu verändern. Dies kann insbesondere kurz vor Beginn der Veranstaltung sein.
Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen ist der/die Mitarbeiter(in) verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber hinausgehende Arbeitszeit zu leisten.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung beträgt: _______ Euro/Stunde.
Sie ist am letzten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig und wird bargeldlos ausgezahlt.
§ 5 Kündigung/Vertragsende
Unbeschadet der Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch zuvor von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen.
Während der Probezeit (siehe § 1 dieses Vertrags) beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist zwei Wochen.
Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße Kündigung zum nächst zulässigen Zeitpunkt.
Nach einer Kündigung kann der Verein den/die Mitarbeiter(in) bezahlt von der Arbeit freistellen, wodurch zugleich zu diesem Zeitpunkt bestehende Urlaubsansprüche und sonstige Freistellungsansprüche erledigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Das Arbeitsverhältnis endet auch zu dem Zeitpunkt, in welchem dem/der Mitarbeiter(in) der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die dauernde Erwerbsunfähigkeit zugeht.
Das Arbeitsverhältnis ruht ab dem Zeitpunkt, in welchem dem/der Mitarbeiter(in) der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bzw. bis auf Weiteres zugeht.
Das Arbeitsverhältnis ruht auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld.
In allen Fällen ist der/die Mitarbeiter(in) verpflichtet, unverzüglich den Verein über den Zugang der entsprechenden Bescheide zu unterrichten.
§ 6 Urlaub
Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs beträgt ______ Werktage. Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz.
§ 7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der/die Mitarbeiter(in) ist verpflichtet, bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
§ 8 Abtretung, Verpfändung und Pfändung; Schadenersatz des Vereins
Die Abtretung oder Verpfändung der Vergütungsansprüche durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist ausgeschlossen. Werden Vergütungsansprüche des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin gepfändet, so ist der Verein berechtigt, für jede zu berechnende Pfändung einen Kostenanteil von 10 Euro von der Zahlung an den/die Mitarbeiter(in) zum Abzug zu bringen.
§ 9 Stillschweigensvereinbarung
Der/die Mitarbeiter(in) verpflichtet sich, über alle ihm/ihr während der Tätigkeit bei dem Verein bekannt gewordenen Vorgänge des Vereins auch nach seinem/ihrem Ausscheiden Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des gesamten Vertrages hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung nahekommt.
____________________ (Ort/Da... |