Angaben zur Versorgung
Zu diesem Modul werden zunächst besondere Bedarfsaspekte erfasst. Dazu gehören die parenterale Ernährung oder die Ernährung über eine Sonde, die künstliche Harn- oder Stuhlableitung sowie Störungen der Blasen- und Darmkontrolle in ihren Ausprägungsgraden.
Ernährung parenteral oder über Sonde
Es ist anzugeben, ob die Ernährung parenteral zum Beispiel über einen Port, über eine perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), eine perkutane endoskopische Jejunostomie (PEJ) oder eine nasale Magensonde, sowie ob sie über Pumpe, Schwerkraft oder als Bolusgabe erfolgt.
Blasenkontrolle/Harnkontinenz
Gemeint ist hier, Harndrang zu verspüren und so rechtzeitig zu äußern, dass die Blasenentleerung geregelt werden kann. Jegliche Art von unwillkürlichem Harnabgang ist zu berücksichtigen, unabhängig von der Ursache. Zu erfassen ist hier vorrangig die Kontrolle der Blasenentleerung, die Steuerung der Blasenentleerung, die Vermeidung unwillkürlicher Harnabgänge, gegebenenfalls mit personeller Hilfe.
Es sind folgende Merkmalsausprägungen vorgesehen:
Ständig kontinent:
Keine unwillkürlichen Harnabgänge.
Überwiegend kontinent:
Maximal einmal täglich unwillkürlicher Harnabgang oder Tröpfcheninkontinenz.
Überwiegend inkontinent:
Mehrmals täglich unwillkürliche Harnabgänge, aber gesteuerte Blasenentleerung ist noch teilweise möglich.
Komplett inkontinent:
Die Person ist komplett harninkontinent. Gesteuerte Blasenentleerung ist nicht möglich.
Alternativ anzugeben ist, ob ein suprapubischer oder transurethraler Dauerkatheter oder Urostoma vorhanden ist. Einmalkatheterisieren ist nicht hier, sondern unter Punkt F 4.5.10 zu berücksichtigen, hier ist anzugeben, ob und in welchem Umfang daneben eine Inkontinenz besteht.
Darmkontrolle, Stuhlkontinenz
Gemeint ist, Stuhldrang zu verspüren und so rechtzeitig zu äußern, dass die Darmentleerung geregelt werden kann. Zu bewerten ist hier die Vermeidung unwillkürlicher Stuhlabgänge, gegebenenfalls mit personeller Hilfe.
Es sind folgende Merkmalsausprägungen vorgesehen:
Ständig kontinent:
Keine unwillkürlichen Stuhlabgänge.
Überwiegend kontinent:
Die Person ist überwiegend stuhlkontinent, gelegentlich unwillkürliche Stuhlabgänge oder nur geringe Stuhlmengen, sogenannte Schmierstühle.
Überwiegend inkontinent:
Die Person ist überwiegend stuhlinkontinent, selten gesteuerte Darmentleerung möglich.
Komplett inkontinent:
Die Person ist komplett stuhlinkontinent, gesteuerte Darmentleerung ist nicht möglich.
Alternativ anzugeben ist, ob ein Colo-, Ileostoma vorhanden ist.
Bewertung der Selbständigkeit
Zu bewerten ist, ob die untersuchte Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen oder ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind.
[F 4.4.1] Waschen des vorderen Oberkörpers
Sich die Hände, das Gesicht, die Arme, die Achselhöhlen sowie den vorderen Hals- und Brustbereich waschen und abtrocknen
Selbständig:
Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Die Person kann die Aktivität selbständig durchführen, wenn benötigte Gegenstände, zum Beispiel Seife, Waschlappen, bereitgelegt werden oder sie Aufforderung beziehungsweise punktuelle Teilhilfen, zum Beispiel Waschen unter den Achseln oder der Brust, erhält.
Überwiegend unselbständig:
Die Person kann geringe Anteile der Aktivität selbständig durchführen, sich zum Beispiel nur Hände oder Gesicht waschen, oder benötigt umfassende Anleitung.
Unselbständig:
Die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen.
[F 4.4.2] Körperpflege im Bereich des Kopfes
Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Rasieren
Selbständig:
Die Person kann die beschriebenen Aktivitäten ohne personell Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Die Person kann die Aktivitäten selbständig durchführen, wenn benötigte Gegenstände bereitgelegt oder gerichtet werden, zum Beispiel Aufdrehen der Zahnpastatube, Auftragen der Zahnpasta auf die Bürste, Aufbringen von Haftcreme auf die Prothese, Anreichen oder Säubern des Rasierapparates. Alternativ sind Aufforderungen oder punktuelle Teilhilfen erforderlich wie Korrekturen nach dem Kämmen oder nur das Kämmen des Hinterkopfes, das Reinigen der hinteren Backenzähne bei der Zahn-, Mundpflege beziehungsweise die Nachrasur bei sonst selbständigem Rasieren.
Überwiegend unselbständig:
Die Person kann geringe Anteile der Aktivität selbständig leisten, so beginnt sie zum Beispiel mit dem Zähneputzen oder der Rasur, ohne die Aktivität zu Ende zu führen.
Unselbständig:
Die Person kann sich an den Aktivitäten nicht oder nur minimal beteiligen.
[F 4.4.3] Waschen des Intimbereichs
Den Intimbereich waschen und abtrocknen
Selbständig:
Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Die Person kann die Aktivität selbständig durchführen, wenn benötigte Utensilien, zum Beispiel Seife, Waschlappen b...