Gemäß § 2353 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teile der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein). Das vorliegende Muster dient einem entsprechenden Antrag an das Nachlassgericht auf Erteilung eines Erbscheins bei testamentarischer Erbfolge.

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