Nr. |
Bezeichnung der Leistung |
Entschädigung in Euro |
1 |
Der Arzt, der eine Leiche, Teile einer Leiche oder eine Leibesfrucht besichtigt oder bei einer richterlichen Leichenschau mitwirkt, erhält hierfür und für seinen zur Niederschrift gegebenen Bericht |
39,00 |
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Für mehrere solcher Verrichtungen bei derselben Gelegenheit erhält der Arzt höchstens |
95,00 |
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Sind Berichte schriftlich zu erstatten oder nachträglich zur Niederschrift zu geben, so erhält der Arzt für jeden Bericht |
20,00 |
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höchstens |
67,00 |
2 |
Jeder Obduzent erhält |
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a) |
für die Leichenöffnung |
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156,00 |
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Bei einer Obduktion unter besonders ungünstigen äußeren Bedingungen beträgt die Entschädigung |
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220,00 |
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Bei einer Obduktion unter anderen besonders ungünstigen Bedingungen (Zustand der Leiche etc.) beträgt die Entschädigung |
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317,00 |
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b) |
für die Sektion von Teilen einer Leiche oder die Öffnung einer nicht lebensfähigen Leibesfrucht |
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67,00 |
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Bei einer Sektion oder Obduktion unter besonders ungünstigen Bedingungen beträgt die Entschädigung |
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95,00 |
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Die Entschädigung umfaßt auch den zur Niederschrift gegebenen Bericht einschließlich des vorläufigen Gutachtens. |
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3 |
Der Arzt erhält für die Ausstellung des Befundscheins oder die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ohne nähere gutachtliche Äußerung |
10 bis 20 |
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Bei einer außergewöhnlich umfangreichen Tätigkeit erhält der Arzt bis zu |
35 |
4 |
Der Arzt erhält für das Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit kurzer gutachtlicher Äußerung oder für ein Formbogengutachten, wenn sich die Fragen auf Vorgeschichte, Angaben und Befund beschränken und nur ein kurzes Gutachten erfordern |
30 |
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Bei einer außergewöhnlich umfangreichen Tätigkeit erhält der Arzt bis zu |
60,00 |
5 |
Für die Untersuchung eines Lebensmittels, Bedarfsgegenstandes, Arzneimittels, von Luft, Gasen, Böden, Klärschlämmen, Wässern oder Abwässern und dgl. und eine kurze schriftliche gutachtliche Äußerung beträgt die Entschädigung für jede Einzelbestimmung je Probe |
3,00 bis 41,00 |
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Bei außergewöhnlich umfangreichen oder schwierigen Untersuchungen beträgt die Entschädigung bis zu |
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1000,00 |
6 |
a) |
Für die mikroskopische, physikalische, chemische, toxikologische, bakteriologische, serologische Untersuchung, wenn das Untersuchungsmaterial von Menschen oder Tieren stammt, beträgt die Entschädigung je Organ oder Körperflüssigkeit |
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4,00 bis 41,00 |
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Bei außergewöhnlich umfangreichen oder schwierigen Untersuchungen beträgt die Entschädigung bis zu |
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1000,00 |
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b) |
Herstellung einer DNA-Probe und ihre Überprüfung auf Geeignetheit (z. B. Hochmolekularität, humane Herkunft, Ausmaß der Degradation, Kontrolle des Verdaus) bis zu |
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164,00 |
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Die Entschädigung umfaßt das verbrauchte Material, soweit es sich um geringwertige Stoffe handelt, und eine kurze gutachtliche Äußerung. |
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7 |
Die Entschädigung beträgt für |
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a) |
jede elektrophysiologische Untersuchung eines Menschen |
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10,00 bis 92,00 |
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b) |
die raster-elektronische Untersuchung eines Menschen oder einer Leiche, auch mit Analysenzusatz |
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10,00 bis 240,00 |
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Die Entschädigung umfaßt auch eine kurze gutachtliche Äußerung und den mit der Untersuchung verbundenen Aufwand. |
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8 |
Bei Blutgruppengutachten beträgt die Entschädigung für jede zu untersuchende Person |
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a) |
für die Bestimmung der ABO-Blutgruppe |
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10,00 |
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die Bestimmung der Untergruppe |
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8,00 |
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8,00 |
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c) |
für die Bestimmung der Merkmale des Rh-Komplexes (C, CW, c, D, E, e und weitere) je Merkmal |
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10,00 |
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56,00 |
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d) |
für die Bestimmung der Blutgruppenmerkmale P, K, S und weitere, falls direkt bestimmbar, je Merkmal |
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10,00 |
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56,00 |
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e) |
für die Bestimmung indirekt nachweisbarer Merkmale (Du, s, Fy und weitere) je Merkmal |
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18,00 |
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69,00 |
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f) |
für die Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstests mit mindestens 180 Antiseren |
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286,00 |
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g) |
für den zusätzlich erforderlichen Titrationsversuch |
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20,00 |
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h) |
für den zusätzlich erforderlichen Spezialversuch (Absättigung, Bestimmung des Dosiseffekts usw.) |
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23,00 |
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i) |
für die Bestimmung der Typen der sauren Erythrozyten-Phosphatase, der Phosphoglucomutase, der Adenylatkinase, der Adenosindesaminase, der Glutamat-Pyruvat-Transaminase, der Esterase D, der 6-Phosphogluconat-Dehydrogenase und weiterer Enzymsysteme |
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23,00 |
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k) |
für die Bestimmung der Merkmale des Gm-Systems oder des Inv-Systems je Merkmal |
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23,00 |
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75,00 |
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l) |
für die Bestimmung eines Systems mit Proteinfärbung oder vergleichbarer Färbung nach Elektrophorese oder Fokussierung (Hp, Pi, Tf, C 3 und weitere) je Merkmal |
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23,00 |
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m) |
für die Bestimmung eines Systems mit Immunfixation oder Immunoblot nach Elektrophorese oder Fokussierung (Gc, PLG, ORM, F XIII und weitere) je Merkmal |
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31,00 |
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n) |
für die Bestimmung eines VNTR-DNA-Systems oder eines vergleichbar effizienten Systems für jede Person und jede verwendete Sonde |
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112,00 |
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640,00 |
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Die Entschädigung umfaßt auch die Aufbereitung des Materials (z. B. die Isolierung, den Verdau und die Trennung von ... | |