Darlehensvertrag
Zwischen
Herr/Frau ..........., zu 60 % an der ........... GmbH beteiligt und alleinige(r) Geschäftsführer(in) der ........... GmbH
- im Folgenden "Darlehensgeber" genannt
und
Fa. ........... GmbH, gesetzlich vertreten durch den/die alleinige(n) Geschäftsführer(in), Herrn/Frau...
- im Folgenden "Darlehensnehmerin" genannt
wird Folgendes vereinbart.
Präambel:
Herr/Frau ....... ist als Geschäftsführer (in) gemäß Satzung der ...........-GmbH vom ........ von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. Die ...........-GmbH benötigt zwecks Teilnahme an der ...... Messe in ...... einen Messestand, dessen Herstellung 10.000 EUR netto kosten wird. Im Hinblick darauf, dass die Teilnahme der ...........-GmbH an der Messe nicht publik gemacht werden soll, wird kein Bankdarlehen beantragt.
§ 1 Darlehensbetrag und Zweck
Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin ein Darlehen i. H. v. 10.000 EUR. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient der Anschaffung eines Messestandes für die Teilnahme an der .... Messe in ........
Der Darlehensbetrag wird der Darlehensnehmerin am ........ zur Verfügung gestellt und auf das Konto bei der ............... Bank überwiesen.
Sollte die Teilnahme an der Messe in ......... aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgen, und insoweit der Messestand nicht angeschafft werden, ist der Darlehensbetrag, soweit bereits ausgezahlt, von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber sofort zurückzahlen. Im Übrigen gilt § 2.
§ 2 Laufzeit und Zinsen
Das Darlehen wird für eine Laufzeit von 24 Monaten ab dem Auszahlungsdatum gewährt und ist mit 2 % jährlich zu verzinsen. Die Tilgung der Darlehenssumme erfolgt in einem Betrag zum Ende der Laufzeit.
Die Zinsen sind quartalsmäßig, immer am Ersten des Monats nach Ablauf eines Quartals zur Zahlung fällig und unaufgefordert auf das Konto des Darlehensgebers bei der ............ Bank überwiesen.
Bei der Zinsberechnung werden 365 Tage pro Jahr zugrunde gelegt.
§ 3 Sicherheit
Zur Sicherheit für sämtliche Forderungen des Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag wird die Darlehensnehmerin den Messestand nach Erwerb dem Darlehensgeber übereignen. Hierzu wird dann eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 4 Zahlungsverzug und Folgen
Gerät die Darlehensnehmerin mit der Rückzahlung aus diesem Vertrag in Verzug, muss sie dem Darlehensgeber den geschuldeten Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsen. Die Darlehensnehmerin hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Darlehensgeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Darlehensgebers, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 5 Kündigung
Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Darlehensnehmerin wesentlich verschlechtern oder eine solche wesentliche Verschlechterung droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Als wichtiger Grund gilt auch die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung gem. § 2 dieses Vertrags. Soweit die Darlehensnehmerin mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zinszahlungen in Verzug gerät, kann der Darlehensgeber nach letztmaliger Fristsetzung den Darlehensvertrag fristlos kündigen.
Die Kündigungsrechte der Darlehensnehmerin richten sich nach dem Gesetz.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich dann auf eine Bestimmung einigen, die rechtlich dem Gesetz entspricht und dem, was die Parteien wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt.
Ort, Datum