Die getrennte Betrachtung von sozialen und ökologischen Aspekten gerade in Lieferketten erscheint dabei nicht unproblematisch. So wird in einer Stellungnahme des Rates für Nachhaltige Entwicklung explizit die Verankerung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten empfohlen.[1] Eine getrennte Regelung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten wäre insofern wenig zielführend, da schädliche Umweltauswirkungen oft auch mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen (z. B. Abbau von Rohstoffen und Rodung von Flächen in Entwicklungsländern unter schlechten Arbeitsbedingungen). Da zudem für die Übernahme von sozialen und ökologischen Pflichten in der Unternehmenspraxis prinzipiell vergleichbare Managementprozesse angewandt werden können bzw. verantwortlich sind, wäre auch aus diesem Grund eine gemeinsame Regelung sinnvoll. Dass beide Themen gemäß einer aktuellen Studie der Generaldirektion für Justiz und Verbraucherschutz der EU-Kommission oft getrennt in "Silos" behandelt werden[2], ist problematisch und wäre zu überdenken.

[1] vgl. hierzu Rat für Nachhaltige Entwicklung, RNE, 2020.
[2] vgl. European Commission, 2020, S. 16.

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