1Im Rahmen der Berichterstattung nach § 38 ist die geschäftliche Entwicklung der Bausparkasse auch anhand geeigneter bausparspezifischer Kennzahlen zur Vermögens- und Ertragslage sowie zum Kollektivgeschäft darzustellen. 2Anzugeben und zu beurteilen
4. |
sind Anzahl und Bausparsumme der nicht oder nicht voll eingelösten und bisher nicht stornierten Verträge. |
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