NachPersonen, also auch Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, dürfen diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten und müssemn das Datengeheimnis wahren. Die Verpflichtung von Beschäftigten zur Wahrung des Datengeheimnisses und zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist eine Maßnahme, die erforderlich ist, damit das Unternehmen die Einhaltung der Grundsätze der DSGVO sicherstellen und nachweisen kann.
Die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 und 2 DSGVO sind von uns als Unternehmen zwingend zu beachten. So dürfen Daten gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO nur in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ("Integrität und Vertraulichkeit").
Sie sind als Mitarbeiter verpflichtet zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO, zu denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen Zugang haben oder Kenntnis erlangen. Es wird Ihnen daher untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.
Ihre Verpflichtung bleibt auch im Fall einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Verstöße gegen die Vertraulichkeit können nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO, §§ 42, 43 BDSG mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Die Verletzung der Vertraulichkeit kann zudem auch eine Verletzung arbeitsrechtlicher oder strafrechtlich sanktionierter Schweigepflichten sein und u. U. zu Schadensersatzsprüchen betroffener Personen führen.
Hiermit bestätige ich,
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Vorname |
Name |
Geburtsdatum |
von meinem Arbeitgeber und dessen Datenschutzbeauftragten über meine Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses umfassend unterrichtet worden zu sein. Die Gesetzestexte der Art. 5, Art. 32 Abs. 4, Art. 83 Abs. 4 DSGVO, der §§ 42, 43 BDSG sowie der §§ 202a ff. StGB habe ich am ………….… erhalten und vor Unterzeichnung vollständig gelesen.
Ich verpflichte mich, das Datengeheimnis nach den gesetzlichen Bestimmungen während meiner Tätigkeit für das Unternehmen als auch nach Beendigung der Tätigkeit zu wahren.
_____________________, den ____________ |
(Ort/Datum) |
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Unterschrift |