Kurzbeschreibung
Musterklauseln für die Vereinbarung einer Tantieme zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer.
1. Das regeln die Vertragsklauseln
Im Arbeitsrecht stellen Tantiemen eine weit verbreitete Vergütungsform ergänzend zu den gezahlten Fixlöhnen dar. Die Tantieme empfiehlt sich vor allem dann, wenn sich der GmbH-Gewinn schlecht prognostizieren lässt. Mit einem zu hohen Festgehalt könnte die GmbH nämlich in die Verlustzone gleiten. Im umgekehrten Fall führt ein zu niedriges Festgehalt zu einem hohen GmbH-Gewinn und einer entsprechend hohen Steuerbelastung. Mit einer gewinnabhängigen Tantieme lassen sich diese beiden Probleme lösen.
2. Auf diese Tücken müssen Sie achten
Sagt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine variable Gewinntantieme zu, ist für die steuerliche Anerkennung im ersten Schritt wichtig, dass die getroffene Vereinbarung klare und eindeutige Regeln vorgibt, wie die Berechnungsformel für die Höhe der Auszahlung erfolgen soll (insbesondere Bemessungsgrundlage, Prozentsatz, Anpassungen, Verlustjahr). Anschließend ist aufgrund des gefundenen Ergebnisses zu kontrollieren, ob es mit den Vorgaben der Angemessenheit (Fremdvergleich, branchenüblich) im Einklang steht. Zur Sicherheit sollte der Betrag in Relation zur Gesamtvergütung eher etwas geringer als erlaubt ausfallen, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.
Nicht vergessen werden sollten die Verluste aus Vorjahren, für die der Gesellschafter-Geschäftsführer mit verantwortlich war. Diese müssen zunächst ausgeglichen werden, bevor es zu einem Geldfluss kommt. Die Vereinbarung von Umsatz- bzw. von Nur-Tantiemen sollte grundsätzlich tabu sein, da sie nur in wenigen Ausnahmefällen steuerlich anerkannt werden können. Anschließend ist noch darauf zu achten, dass die Tantiemevereinbarung auch wie vereinbart durchgeführt wird (Berechnung und pünktliche Auszahlung). Denn wird die mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarte Vergütung nicht zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ausbezahlt, sondern auf dem Verrechnungskonto eine entsprechende Verbindlichkeit ausgewiesen, so ist das Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Von diesem Grundsatz besteht nur dann eine Ausnahme, wenn sich die Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten befindet.
3. Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Ausarbeitung keinerlei Haftung für die steuerliche Anerkennung bzw. korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Mustervereinbarung zu einer Tantieme für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Anstellungsvertrag der ABC GmbH mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer XYZ
Anstellungsvertrag zwischen der ABC - GmbH
und
Herrn/Frau XYZ als Geschäftsführer
Vertragseinleitung:
Herr/Frau XYZ wurde mit Gesellschafterbeschluss vom TT.MM.JJJJ zum alleinvertretungsberechtigten/gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer/mit einem Prokuristen zum vertretungsberechtigten Geschäftsführer der ABC - GmbH bestellt. Im nachfolgenden Anstellungsvertrag wird geregelt, wie die Parteien ihre beiderseitigen Rechte und Pflichten, die aus der Bestellung resultieren, im Einzelnen vereinbaren.
§§ XX Sonstige Vereinbarungen
§ XX Bezüge
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit
1) ein festes Jahresbruttogehalt von _____ EUR, das in zwölf gleichen Monatsraten jeweils am Monatsende zu zahlen ist. Im Falle von Krankheit erfolgt eine Gehaltsfortzahlung an den Geschäftsführer für die Dauer von bis zu ___ Monaten. Wird der Geschäftsführer auf Dauer unverschuldet an der Ausübung seiner Dienste verhindert sein, die nicht Folge einer leichtsinnigen unverantwortlichen Selbstgefährdung ist, so behält er gleichwohl einen Gehaltsanspruch für die Dauer von ___ Monaten nach dem Eintritt des Verhinderungsfalles.
2) ferner eine Gewinntantieme in Höhe von ___% der im nachfolgenden § XX genannten Bemessungsgrundlage, jedoch höchstens 25 % der Gesamtbezüge (einschließlich Versorgungszusage (§ XX) und aller sonstiger Leistungen (§ XX - § XX). Sofern weitere vertretungsberechtigte Geschäftsführer/Prokuristen bestellt sind, dürfen die Gesamttantiemen aller geschäftsführenden Personen in Summe 50 % der im nachfolgenden § XX genannten Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.
Durch die Vergütungen sind sämtliche Ansprüche auf Vergütung von Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Mehrarbeit abgegolten.
Die Gesellschafterversammlung überprüft im Abstand von drei Jahren die Bezüge des Geschäftsführers auf ihre Angemessenheit und Vergleichbarkeit mit den Bezügen von Geschäftsführern vergleichbarer Unternehmen.
Der Geschäftsführer erhält Ersatz für alle Auslagen und Spesen, die durch Geschäftsreisen und sonstige Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft entstehen. Soweit anhand von nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschbeträgen abgerechnet wird, hat der Geschäftsführer Anspruch auf d...