Eine Änderung der Teilungserklärung kann u. a. wie folgt beurkundet werden[1]:

UR.Nr. _________/_________ (Nummer der Urkundenrolle/Jahr)

Verhandelt zu _________ (Ort) am _________ (Datum)

Vor mir _________ (Name)

Notar in _________ (Ort)

Herr/Frau _________ (Name), im Folgenden: Erschienener

erschien

handelnd als einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer für die _________ GmbH (Firma und Adresse), diese handelnd als zur alleinigen Vertretung berechtigte persönlich haftende Gesellschafterin der _________ GmbH & Co. KG (Firma und Adresse), im Folgenden: Eigentümerin.

Herr/Frau _________ ist mir, Notar, persönlich bekannt. Aufgrund meiner Einsicht in einen beglaubigten Handelsregisterauszug des Registergerichts _________ (Name) vom _________ (Datum), HRB _________ (Nummer), stelle ich ferner fest, dass Herr/Frau _________ (Name) als Geschäftsführer der _________ (Name) berechtigt ist, diese einzeln zu vertreten.

Auf Befragen erklärt der Erschienene, dass weder der Notar noch eine mit ihm beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, tätig war oder ist.

I. Grundbuchstand, Sachverhalt

Der Erschienene zu 1) ist eingetragener Eigentümer der im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________ (Name), Blatt ____ (Nr.), eingetragenen Wohnungseigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. ____ bezeichneten Wohnung.

Es sind folgende Belastungen und Beschränkungen eingetragen:

Abteilung II: keine Eintragungen

Abteilung III: _________

Die Erschienene zu 2) ist eingetragene Eigentümerin des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________, Blatt ____, eingetragenen Wohnungseigentums an der im Aufteilungsplan mit Nr. ____ bezeichneten Wohnung.

Es sind folgende Belastungen und Beschränkungen eingetragen:

(...)

_________ (alle weiteren Eigentümer)

Der Notar hat die Wohnungsgrundbücher am _________ eingesehen.

Mit dieser Urkunde sollen die vorhandenen Kellerräume in Sondereigentum umgewandelt und den Wohnungen zugeordnet werden.

II. Änderung der Teilung

(1) Wir nehmen Bezug auf die bereits im Grundbuch vollzogene Teilungserklärung vom _________ (UR-Nr. ____, Notar _________ in _________, mit der das Grundstück _________ (Straße, Nummer) nach den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde.

(2) Die Teilungserklärung wird dahingehend geändert, dass an den ____ (Anzahl) Kellerräumen Sondereigentum gebildet wird. Wegen der Aufteilung und der Lage der Kellerräume wird auf den "Aufteilungsplan Keller" verwiesen, der dieser Urkunde als Anlage beigefügt ist.

(3) Der "Aufteilungsplan Keller" lag den Beteiligten zur Durchsicht vor und wurde von ihnen gebilligt.

(4) Die Kellerräume sind im "Aufteilungsplan Keller" mit den Nrn. ____ bis ____ bezeichnet. Jeder Kellerraum wird in das Sondereigentum derjenigen Wohnung einbezogen, deren Nummerierung derjenigen des Kellerraums im "Aufteilungsplan Keller" entspricht. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird auf der Grundlage des Aufteilungsplans (Anlage) vom Erschienenen zu ____) bei der zuständigen Baubehörde _________ beantragt. Der Erschienene zu ____) verpflichtet sich, dem Notar sofort nach Erteilung die Abgeschlossenheitsbescheinigung samt Plan zuzusenden.

III. Dingliche Einigung und Grundbuchantrag

(1) Die Erschienenen als Eigentümer der in den Wohnungsgrundbüchern des Amtsgerichts _________ von _________, Blätter ____ bis ____, eingetragenen Wohnungseigentumsrechte sind sich über die vorstehend unter II. dieser Urkunde beschriebene dingliche Änderung der Teilung (Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum und Zuordnung zu den Wohnungen) einig.

(2) Sie bewilligen und beantragen die Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern im Wege der Vereinigung und Zuschreibung zu den Miteigentumsanteilen der jeweiligen Wohnungen gemäß II. dieser Urkunde.

IV. Zustimmung Dritter

(1) Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass es zum Vollzug dieser Änderung der Teilungserklärung im Grundbuch neben der Einigung sämtlicher Eigentümer auch der Zustimmung der in den einzelnen Wohnungsgrundbüchern eingetragenen dinglich Berechtigten bedarf.

(2) Die Zustimmungen der dinglich Berechtigten gegebenenfalls nebst Grundschuldbriefen werden nachgereicht.

V. Durchführungsvollmacht
[1] Nach Elzer/Fritsch/Meier, § 1, Rn. 38.

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