Umweltforderungen an Produkte sind z. B. in folgenden Normen enthalten:
ISO/TR 14062 "DFE" (Design for Environment): Diese Vorlage enthält Konzepte und den aktuellen Umsetzungsstand der Produktgestaltung und -entwicklung in den Unternehmen.
REACH Die Verordnung der EG ist eine EU-Chemikalienverordnung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
WEEE Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist eine EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge von Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen von Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
RohS Die EG-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)) in Geräten und Bauteilen. Ziel der Richtlinie ist die Beschränkung dieser Inhaltsstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances; deutsch:"Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe") bezeichnet.
KrWG Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen sowie insbesondere das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern.
ChemVerbotsV Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt Beschränkungen beim Inverkehrbringen und die Verbote von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) für den allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Beschränkungen und Verbote, die überwiegend dem Arbeitsschutz dienen, werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behandelt.
Die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen müssen in jedem Fall erfüllt werden. Ob eine Zertifizierung nach einem Umweltsystem (ISO14001) vorgenommen wird, liegt im Ermessen der Organisation und wird weitgehen durch den Markt und den Wettbewerb diktiert.
Nicht im Ermessen einer Organisation liegt die Benennung von Beauftragten (z. B. Gewässerschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte), die vom Gesetzgeber gefordert sind.
Checklisten können individuell angepasst werden.
Die Prüflisten sind auch als Anreiz gedacht, zusätzliche Punkte – je nach Aufgabenstellung – zu überprüfen.