Zwischen
dem Verein ____________________________________ e. V.
(im Folgenden – Verein – genannt)
Anschrift_________________________________,
vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand ___________________________
und
Frau/Herrn _________________________________________
(im Folgenden – Auftragnehmer – genannt)
Anschrift _________________________________,
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgrundlage, Auftrag
Der Verein führt anlässlich seines Jubiläums am ___ eine _-tägige Veranstaltung in ___ durch.
Die entsprechenden organisatorischen Vorbereitungen und Aufgaben wird der Verein nicht vollständig aus eigener Kraft erbringen, weshalb der Auftragnehmer entsprechende definierte Unterstützungsleistung erbringt, die in § 3 dieser Vereinbarung genannt sind. Der Verein ist berechtigt, dem Auftragnehmer weitere im Zusammenhang mit der Vereinsveranstaltung anfallende Aufträge zu erteilen, ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers hierauf besteht aber nicht.
- Der Auftragnehmer übernimmt für den Zeitraum von ___ bis voraussichtlich ___ die Leitung bzw. Durchführung der Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Vereinsveranstaltung ___ am ___.
§ 2 Rechtsstellung des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer führt die im Rahmen dieses Vertrags erteilten Aufträge mit der erforderlichen Sorgfalt in eigener unternehmerischer Verantwortung aus. Dabei hat er zugleich auch die Interessen des Vereins zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterliegt im Rahmen der Ausführung des Auftrages keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist in Bezug auf Zeit, Dauer, Art und Ort der Auftragsausführung frei und nicht in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden. Er hat jedoch fachliche und sachliche Vorgaben des Vereins soweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich hierzu – soweit der jeweilige Auftrag dies gestattet – auch der Hilfe von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bedienen, soweit er deren fachliche Qualifikation zur Erfüllung des Vertrags sicherstellt und diesen gleichlautende Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrags auferlegt. Der Auftragnehmer hat im Einzelfall das Recht, Aufträge des Vereins ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit dadurch die Vertragserfüllung nicht gefährdet wird.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Er unterliegt keinerlei Ausschließlichkeitsbindungen oder einem Wettbewerbsverbot. Der Auftragnehmer verpflichtet sich allerdings, über alle ihm bekannt gewordenen und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vereins Stillschweigen zu bewahren. Hierzu gehören auch schutzwürdige persönliche Verhältnisse von Mitarbeitern und Strukturen des Vereins. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fort.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenständig für die Abführung der ihn betreffenden Einkommensteuer sowie ggf. Umsatzsteuer Sorge zu tragen. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er im Rahmen von § 2 Nr. 9 SGB VI als selbständig Tätiger rentenversicherungspflichtig ist, wenn er im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 520 Euro (ab 01.10.2022) monatlich übersteigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
In Kenntnis dieser gesetzlichen Regelung versichert der Auftragnehmer mit Unterschriftsleistung unter diesen Vertrag, dass er im Wesentlichen nicht ausschließlich für den Verein tätig ist, sondern vielmehr mehrere Auftraggeber hat. Sollte sich hieran während der Laufzeit des Vertrags etwas ändern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Verein umgehend schriftlich hierüber zu unterrichten. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bereit, dem Verein ergänzende Unterlagen zum Nachweis des Vorhandenseins mehrerer Auftraggeber und zum selbständigen Status (z. B. Bestätigung des Steuerberaters, Feststellungsbescheid des Sozialversicherungsträgers oder der Krankenkasse usw.) vorzulegen.
- Soweit der Auftragnehmer als selbständig Tätiger im Sinn der zuvor genannten Vorschriften zu sehen sein sollte und im Wesentlichen für den Verein tätig ist, verpflichtet er sich, innerhalb von einem Monat nach Vertragsunterzeichnung den Feststellungsbescheid des zuständigen Trägers der Rentenversicherung oder den Antrag in Kopie unaufgefordert dem Verein vorzulegen. Der Auftragnehmer wird auf die Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht im Rahmen von § 6 SGB VI bzw. § 231 SGB VI im Fall des Bestehens beitrags- und leistungsäquivalenter Versicherungen zur gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen.
- Soweit sich aufgrund gesetzlicher Neuregelungen die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Vertrags ändern sollten, gehen die ...