Zwischen
dem Verein ____________________________________________________ e. V.,
(im Folgenden "Verein" genannt)
Anschrift ______________________________________________________________,
vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand _________________________________,
und
Frau/Herrn ______________________________________________________________,
(im Folgenden "Übungsleiter" – geschlechtsneutral – genannt)
Anschrift _______________________________________________________________,
wird folgender
ÜBUNGSLEITERVERTRAG
geschlossen:
§ 1 Vertragspartner
Frau/Herr _________________________ wird ab ___________ als nebenberuflicher nichtselbstständiger Übungsleiter in folgender Funktion und Aufgabenstellung i. S. einer begünstigten pädagogischen/betreuerischen Übungsleitertätigkeit nach Maßgabe von § 3 Nr. 26 EStG für den Verein tätig. Dies mit folgender Aufgabenstellung:
_________________________________________________________________________________.
Dem Übungsleiter können während der Beschäftigungsdauer auch andere, dem Aufgabengebiet entsprechende vergleichbare Tätigkeiten einvernehmlich übertragen werden. Weisungsberechtigt und zuständig für die Tätigkeit des Übungsleiters ist seitens des Vereins der jeweils vertretungsberechtigte Vorstand sowie Frau/Herr _________________________ als verantwortliche und beauftragte Vereinsführungskraft.
Der Übungsleiter hat neben der Führung und Leitung seines Aufgabenbereichs stets die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die ihm zugewiesenen Teilnehmer ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu betreuen und zu beaufsichtigen.
§ 2 Arbeitszeit
Der Übungsleiter wird für den Verein in einem Gesamtumfang von _____ Stunden wöchentlich/monatlich in dem vorgenannten Tätigkeitsbereich vereinbarungsgemäß tätig. Eine Übungsstunde entspricht 45/60 Minuten. Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, dass im gegenseitigen Einvernehmen eine Änderung des Stundenumfangs vorgenommen werden kann.
Die genauen erforderlichen wöchentlichen Übungszeiten werden ergänzend für die Aufgabenstellung des Übungsleiters festgelegt und als verbindliche Anlage dieser Vereinbarung angefügt.
Alternativ:
Der Übungsleiter hat zudem zeitnah einen jeweiligen Stundennachweis mit Teilnehmerauflistung nach Leistungserbringung dem Verein vorzulegen.
§ 3 Aufgabenbereich
Der Übungsleiter/die Übungsleiterin verpflichtet sich, im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarung
- die mit dem Verein festgelegten Übungszeiten regelmäßig einzuhalten und die Übungsstunden mit dem zugewiesenen Teilnehmerkreis im vereinbarten Zeitrahmen und am vorgesehenen Ort durchzuführen und die zeitlichen Vorgaben für die Stunden einzuhalten;
- dafür Sorge zu tragen, dass nur berechtigte Personen teilnehmen, diese auch durch die Übungen/Unterrichtungen in einem ihrem Leistungsstand entsprechenden Standard unterstützt und gefördert werden;
- dafür Sorge zu tragen, dass vor, während und nach den Übungsstunden auf die sachgemäße Nutzung des Übungsraums/Geländes mit den angeschlossenen Örtlichkeiten sorgfältig geachtet wird, wobei der Übungsleiter gehalten ist, über bestehende vereinsinterne Nutzungsordnungen die Teilnehmer zu unterrichten und auf deren Einhaltung zu achten;
- Die Gerätenutzung oder Nutzung von zugewiesenen Sportanlagen vor der Nutzung/Benutzung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit und zutreffende Zweckverwendung zu überprüfen.
- Weisungen der Vereinsführungskräfte oder der beauftragten Personen (z. B. Hausmeister, Aufsichtspersonal) ergänzend zu befolgen. Bei der Ausübung der Tätigkeit sind im Interesse des anvertrauten Personenkreises und des Vereins die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten zu beachten, etwaige Schäden/Unfälle oder sonstige Ereignisse sind sofort der Vereinsführung zu melden. Gleiches gilt für eine sofortige Informationspflicht, soweit wegen der angetroffenen Nutzungsverhältnisse und auch Gerätenutzungen etc. Bedenken gegen die Durchführung der Übungsleitertätigkeit bestehen sollten.
- Ebenso sind strikt die jeweils ergänzend geltenden Hygienevorgaben und gegebenenfalls auch pandemiebezogene Vorgaben/Verordnungen für die Durchführung, insbesondere in Bezug auf den Teilnehmerkreis, zu beachten.
§ 4 Qualifikationsnachweis/Aus- und Fortbildung
Der Übungsleiter bestätigt, dass für die sorgfältige Durchführung der übertragenen Tätigkeiten der erforderliche Sach- und Kenntnisstand für diese Aufgabenstellung vorhanden ist, bei ergänzender Beachtung von Vorgaben über die vom Verein angeschlossenen Verbände.
Alternativ:
Der Übungsleiter bestätigt, dass er im Besitz der für die Durchführung der Übungsleitertätigkeit/Ausbildertätigkeit ggf. erforderlichen Berechtigung/Lizenz/Qualifikation ist. Eine Kopie seiner aktuellen Leistungsnachweise beim Verband/Fachverband ________________________ befindet sich beim Lohnkonto/bei den Personalakten. Der Übungsleiter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Befugnis/Qualifikation während der Vertragsdauer uneingeschränkt erhalten bleibt. Sollte für den Übu...