Ausgangssituation: Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung ihrer Grundstücke abgeben. Die Erklärungen sind bis 31.10.2022 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben, die seit dem 1.7.2022 zur Verfügung steht. Wird hierfür die Dienstleistung eines Steuerberaters in Anspruch genommen, muss eine (zusätzliche) Beauftragung erfolgen.

Rechtlicher Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neugestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dafür müssen auf den neuen Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden.

Sonstige Hinweise: Für die Festlegung der Honorare ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) anzuwenden. Diese wurde zum Zwecke einer gleichmäßigen Berechnung der Gebühren in allen Bundesländern angepasst.

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