Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100,00 Euro verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Er trägt die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt ist.
Soweit er freigesprochen wurde, fallen die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Vorschrift: § 185 StGB
Gründe
Der 65-jährige verheiratete Angeklagte erzielt durch seine berufliche Tätigkeit als Professor der Universität X, sogenannte C-4-Professur ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von wenigstens 6.000,00 Euro.
Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau, die keiner Berufstätigkeit nachkommt und kein eigenes Einkommen hat, sowie den 2 minderjährigen Kindern. 3 weitere Kinder des Angeklagten sind erwachsen und leben unabhängig von ihm.
Er ist in der Vergangenheit noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Folgender Sachverhalt war festzustellen:
Der Angeklagte ist im Fachbereich A der Universität X als Professor tätig und hat bereits mehrfach in in- und ausländischen Publikationen Fachartikel veröffentlicht und jeweils Fachvorträge gehalten. Er ist Mitglied in mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen in diesem Zusammenhang.
Bereits vor dem Juli 2017 hatte der Angeklagte ein Buch unter dem Titel „B” veröffentlicht.
Wenige Tage vor dem 05.07.2017 erging ein Beschluss des Deutschen Bundestages über die Ermöglichung der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare, womit der Angeklagte nicht einverstanden war und ist.
Am 05.07.2017 wurde ein kurz zuvor von dem Angeklagten der Internet-Zeitung
„kath.net” gegebenes Interview veröffentlicht, indem es u. a. heißt:
„05. Juli 2017, 12:25
Ehe für alle? „Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht”
Evolutionsbiologe Prof. C sagt nach der Bundestagsentscheidung für die „Ehe für alle” im KATH.NET-Interview: „Unsere naiven Politiker benutzen Begriffe aus der Biologie, ohne zu wissen, was diese überhaupt bedeuten.”
X (kath.net) Am Freitag, den 30. Juni 2017, konnte man u. a. in der FAZ die Schlagzeile lesen „Gleichstellung: Bundestag beschließt Ehe für alle”, Der Schlüsselbegriff „Gleichstellung” ist ein Reizwort für den Biologen C, der im KATH.NET-Interview seine evolutionsbiologisch begründete Kritik an der sogenannten „Homo-Ehe” darlegt. … Der international tätige Evolutionsbiologe und Physiologe ist Professor am Institut für Biologie der Universität X, außerdem Visiting Scientist in Stanford/Kalifornien.
kath net: Herr Prof. C, wie bewerten Sie die Position der Katholiken zur Homo-Ehe?
Prof. C: Als atheistischer Evolutionsforscher bin ich dem christlichen Glauben gegenüber offen und tolerant eingestellt, ohne jedoch Schöpfungsmythen, über Adam und Eva als das erste Menschenpaar, in mein naturalistisches Weltbild aufnehmen zu können. Die offensichtliche Ablehnung der sogenannten „Ehe für alle”, eine Weiterführung des Begriffs
„Homo-Ehe”, teile ich. Meine nachfolgend dargelegte Begründung basiert auf biowissenschaftlichen Fakten: mit Politik oder Religion hat diese naturalistische Anti-Gender-Agenda nichts zu tun.
kath.net: In Ihrem Fachbuch „Das Gender-Paradoxon” sind Sie auf die Homo-Ehe eingegangen: Was hat das mit der Geschlechterfrage zu tun?
C: In Kapitel 7 werden ausführlich die biologischen Hintergründe und Ursachen homoerotischer Veranlagungen bei Männern und Frauen dargelegt, und in diesem Zusammenhang habe ich auch die sogenannte „Kinsey-Stufenskala der Homosexualitätsgrade angesprochen. Diese „Regenbogen-Ideologie konnte 2015 definitiv als Fiktion entlarvt werden. Nach derzeitiger Faktenlage kommen männliche Homoerotiker mit dieser ‚Falschpolung’ auf die Welt und können nicht zu heteronormalen Bürgern umerzogen werden.
Bei Frauen ist ebenfalls eine genetische Komponente nachgewiesen, die Neigung ist dort aber flexibler. Genauso wenig können Sie einen geborenen Rechtshänder zu einem Linkshändig-Schreiber umerziehen. Wir müssen daher homoerotisch veranlagte Männer und Frauen, die in der Regel eine Abscheu vor dem anderen Geschlecht empfinden (Heterophobie) so akzeptieren wie sie sind und sollten sie keineswegs diskriminieren. Da diese Menschen zur zweigeschlechtlichen Fortpflanzung unfähig sind (Befruchtungen, d. h. Sex-Akte, können die meisten Homoerotiker nicht vollziehen), werden sie in gewisser Weise von der Natur bestraft, denn ihr Erbgut wird über die natürliche Auslese aus dem Genpool verschwinden. In diesem Kontext habe ich dann auch die „Homo-Ehe” thematisiert und mich dagegen ausgesprochen.
kath.net: Jetzt hat aber am letzten „schwarzen Freitag” der Bundestag die Ehe für alle beschlossen: Überrascht Sie das?
C: Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht, denn sie ist eine konsequente Fortführung der von John Money (1921-2006) Im Jahr 1955 begründeten Gender-Ideologie, die von der These ausgeht, es gäbe ein „psychosoziales Geschlecht” (Gender), welches unabhängig von der biologisch-genetischen Veranlagung des Menschen existiert und wandelbar ist. Diese absurden Ansichten woll...