Verfahrensgang
BGH (Beschluss vom 21.09.2004; Aktenzeichen 2 BGs 126/04) |
Tenor
Die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2004 – 2 BGs 126/04 – wird verworfen.
Tatbestand
I.
Der Generalbundesanwalt führt gegen die Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Werbung um Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 StGB) bzw. der Aufforderung zur Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 111 StGB). Die Tathandlung sieht er in der Veröffentlichung eines Aufrufs im Internet zur Teilnahme am „1. Islamischen Kongreß in Europa” vom 1. bis 3. Oktober 2004 in Berlin. Den Tatverdacht gegen die Beschuldigten leitet er daraus ab, daß diese in dem Aufruf als „Koordinatoren” des Kongresses genannt sind.
Der Aufruf hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut:
”Menschheit an die Macht |
Der Erste arabische, islamische Kongress in Europa |
Die Rundreise der gesegneten Al-Aqsa & Intifada |
Alle guten Wünsche den Helden der Opposition des Imperialismus in Assissi/Italien |
Das wichtigste Dokument der Erklärung zum Berliner Aufruf 2004 |
Stehe auf und leiste Widerstand |
Wenn du selbst nicht frei bist, aus einer freien Nation, dann ist die Freiheit der Nationen eine Schande für dich. |
Die Titel des Dokuments |
1. Die tatsächliche Lage der Nation und die Notwendigkeit des Widerstands. |
Die arabische und islamische Welt sowie die Mehrheit der gesamten Menschheit leiden unter dem Hass, unter den Katastrophen, unter blutigen Massakern und unter der Besatzung und Unterdrückung seit der Verletzung des ersten Quadratmeters der Erde von Palästina durch die zionistisch-terroristischen Banden Ende des 19. Jahrhunderts.
Seit jener Zeit (…) der Kampf der verschiedenen Kräfte des Guten und Rechten innerhalb der arabischen Welt, die ihre legitimen Rechte verteidigt, zu aller erst die Widerstandsarmeen des arabischen Volkes gegen die Verletzung und den Besatzungsfeind in Palästina, in Syrien, im Libanon und im Irak, und die Kräfte der Ungerechtigkeit, der Besatzung und Aggression, die in der Verletzung und Besatzung der zionistischen Einheit innewohnt und die einen globalen Krieg der Ausweisung und der Vertreibung und der physischen Liquidation von Menschen betreibt, ein Krieg der Vernichtung von Häusern und Territorien, und ein Krieg der kollektiven Ausrottung, mit Hilfe aller materieller, personeller, finanzieller und politischer Mittel, die den imperialistischen Streitkräften zur Verfügung stehen, vor allen den USA, ohne Rücksicht auf die Gefühle und Rechte der Menschen, unter Missachtung des internationalen Rechts und seiner Normen, und in dem Versuch, die Besatzung zu diktieren und den Statusquo umzusetzen mit Hilfe von Gewalt und Unterdrückung und unter Entrechtung der legitimen Landbesitzer, durch Unterdrückung und Ausweisung des Volkes, und durch Entehrung seiner himmlischen Zufluchtstätten und durch Entfernung seiner Kulturstätten und Verfälschung seiner Geschichte und Kultur.
2. Die gegenwärtige Lage und die Herausforderungen unserer Zeit |
Die Feinde verbinden noch die letzten Ketten ihres infernalischen Plans und barbarischen Projekts. Ihr Ziel ist die Vernichtung der Widerstandsbewegung, die das legitime und veritable Recht ihrer bestehenden Völker verteidigt, Freiheit und Souveränität. Ihr Ziel ist es, jede Art von Widerstand innerhalb des Landes und im Ausland auszulöschen und zu beenden; ihre Beleidigung, Aggression und Ziele wurden ausgedehnt, um die arabischen und islamischen Gemeinden in den Einwanderungsländern zu erreichen. Die Feinde geben sich nicht zufrieden mit der Unterdrückung und Diskriminierungskampagnen gegen sie, sie arbeiten darauf hin, sie einzukesseln, zu teilen und zu isolieren, selbst ihnen die Stimme zu verbieten, damit sie nicht gegen Aggression und Ungerechtigkeit aufschreien. Sie stören und attackieren jeden Versuch, sie in Würde und Frieden auf Ebene gleicher Menschen- und politischen Rechte leben zu lassen, zusammen mit den Menschen in der Welt, die für Unabhängigkeit kämpfen, für Recht auf Selbstbestimmung und für die Souveränität über ihre Ressourcen.
Angesichts dieser Tatsache ist es eine historische und wichtige Verantwortung der ganzen Welt, gegen Okkupation, Verletzung zu opponieren und sich der Ungerechtigkeit und Unterdrückung zu stellen.
3. Die allgemeinen Ziele und die festen Prinzipien |
Die festen Prinzipien, die die Grundlage und den Geist des geplanten Ersten Arabischen, Islamischen Kongresses in Europa bilden, lauten wie folgt: |
- Beseitigung des Schwerts des amerikanischen und zionistischen Terrors, das über dem Hals unseres Volkes und unserer Familien in allen Ländern unserer Nation und in den Einwanderungsländern erhoben ist.
- Herstellen und Festigen der Schicksalsbindung und Bruderschaft zwischen den Kindern der selben und einen Nation in den Einwanderungsländern und das Aufzeigen von Wegen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Aufbaus von Einheit und Unterstützung für unsere unterdrückten Menschen in unserem Heimatland.
- Einsetzen des ersten populären arabisch, islamisch und europäischen Dialogs, getragen von der breiten Volkspartnerschaft auf Grundlage gegenseitigen Respekts und Verbundenheit, um die Rechte der arabischen und muslimischen Gemeinden in Europa zu sichern und zu konsolidieren und Unterstützung des Aufbaus gleichwertiger Partnerschaften und eines gerechten Friedens in der Welt und Errichtung eines arabisch-islamischen Zirkels innerhalb der weltweit vereinigten Front, um sich der terroristischen amerikanisch-zionistischen Allianz und Hegemonie entgegenzustellen.
- Aussenden der deutlichen Botschaft an alle, dass die arabisch-islamistischen Gemeinden in Europa tief verwandt sind mit ihren Herkunftsländern und dass sie wohl belastet sind mit dem täglichen Leid des Volkes und seinem Flehen und seinen missachteten Rechten, zu aller erst in Palästina und im Irak, und dass sie sich direkt befassen mit der Unterstützung ihrer Leute, um wieder ihre Unabhängigkeit, Freiheit und volle und umfassende Souveränität über ihre Länder und ihre Ressourcen zu erlangen.
4. Prinzipien und Ansprüche |
Wir sagen deutlich und klar NEIN: |
Zum Kolonialismus, zur Sklaverei, zum Zionismus und Rassismus, zum Imperialismus, zur amerikanischen Hegemonie, zum Forstgesetz, zur Globalisierung von Tod und Aggression, zur Vernichtung von Moral und Tugend, zum Handel mit Sklaven und Ländern, zum amerikanisch-zionistischem Terror, zu der Politik des Tötens und Aushungerns, zu der Wegnahme der Rechte von Menschen, zur Übertretung von Ländern und ihrer Souveränität, zur Okkupation, zum Propagandakrieg gegen die Kräfte des Friedens, zu der Isolierungskampagne gegen die himmlische Religion des Islams und gegen die muslimischen Gemeinden.
Wir sagen deutlich und klar JA: |
Zur Bildung einer breiten, weltweiten Widerstandsbewegung des Volkes für Freiheit, Unabhängigkeit und gerechten Frieden,
und zu der Befreiung aller besetzten Territorien und Länder im Kampf gegen die amerikanisch-zionistische Hegemonie und Besatzung.
Zu einer patriotischen, nationalen, arabischen und islamischen Befreiungsbewegung.
Zur Bildung einer vereinigten arabisch-islamischen Gemeinde in den Auswanderungsländern, sodass unsere Kultur, Tradition und Religion gerettet wird und der Wohlstand und die Ehre unserer Menschen und kommender Generationen gesichert wird.
Unsere Arbeit ist zum Wohle von: |
Palästina und Irak – zum Wohle des Widerstands und der Intifada
Bis zum Aufgang der Sonne der Freiheit und Unabhängigkeit
Und für das Projekt der Union der arabischen und islamischen Institutionen und Gemeinden
Auf Grundlage der obigen Prinzipien rufen wir auf zur Teilnahme am Ersten Arabisch Islamischen Kongress in Europa, um die unbestreitbare Volkslegitimität auszuüben und um erfolgreich eine Union der arabisch, islamischen und befreundeten Institutionen und Gemeinden in Europa zu errichten: Jede Person, jede Persönlichkeit, jede Vereinigung, jede Institution und Gruppe, jede politische, kulturelle und parlamentarische Kraft und Gruppierung, jeder, der den Kongress bereichern kann.
Die Hand Gottes ist bei der Union |
‚Yadu-I Lahi Ma'as-I Jama'as‚ |
Unser Treffen in Berlin mit den Zielen und festen Prinzipien wird eine neue Herausforderung schaffen, um den Weg zu korrigieren und um die Regression unserer Nation und unseres Volkes zu stoppen und um die praktischen Werkzeuge zu schaffen, um seine Existenz und seine Rechte zu verteidigen.
Es ist der erste, ernsthafte Schritt in der Praxis, den Araber und Muslime in Europa unternehmen, um für die folgenden Ansprüche zu arbeiten:
- Stärkung der arabisch-islamischen Präsenz in Europa, Vereinigung ihrer Institutionen und Sicherung ihrer Rechte;
- Unterstützung der Widerstandsbewegung gegen Aggression und Okkupation in Palästina und dem Irak und Unterstützung der Standhaftigkeit des Volkes, dass alle Arten von Unterdrückung und Schikanen und Folter erleidet unter der Politik der eisernen Faust und das für seine Freiheit und Souveränität in allen arabischen und islamischen Ländern kämpft.
- Einrichtung eines ehrenvollen und fairen arabisch-islamisch-europäischen Volksdialogs, um eine Plattform gemeinsamer Werte und Prinzipien zu schaffen, die sich auf das Recht der Unterstützung und des Widerstands gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit stützen, und die Unterstützung der Welt fordert auf dem Weg zu Gleichheit und Frieden.
- Schaffung einer arabisch-islamischen Kette innerhalb der vereinigten Weltfront zur Opposition gegen Hegemonie.
Wir sind alle eingeladen, das palästinensische und irakische Volk zu treffen und zu unterstützen.
Ort: Deutsche Hauptstadt, Berlin
Datum: Freitag, Samstag und Sonntag, 1., 2. und 3. Oktober 2004
Beachten: Angaben zu Sitzungen, Zeiten und Orten und weitere Einzelheiten werden auf folgender Internet Domain veröffentlicht: www. …..
sowie über direkte elektronische Mail an alle interessierten Teilnehmer und an die regionalen und internationalen Massenmedien.
6. Programm des Kongresses |
- Im Folgenden geben wir die Termine der vorbereitenden Ausschüsse bekannt, an denen jeder teilnehmen darf bis zur Eröffnung des eigentlichen Kongresses:
- Allgemeiner Vorbereitungsausschuss. Dabei sind politische Parteien, Volks- und Gemeindeinstitutionen, Organisationen, Gruppierungen, Vereinigungen. Er tritt zusammen, um die letzte Planung im Programmablauf des Kongresses vorzunehmen.
- Samstag, 4. September in Berlin
- Organisationskomitee. Dabei sind arabische und islamische Vereine in Berlin und dem Umland. Es nimmt die täglichen Anträge und Beiträge bis zum Ende des Kongresses entgegen. Ein letztes Planungstreffen findet statt, um den Organisationsplan der Sitzungen und des Kongresses festzulegen.
- Sonntag, 5. September in Berlin.
- Kommunikations- und Public Relation Ausschuss. Dabei sind Vertreter der arabischen und islamischen Persönlichkeiten und Kräfte im Heimatland und im Ausland. Letzte Planungssitzung zur Koordination der Arbeit der eingeladenen Massenmedien, Betreuung der VIPs, Planung von Veranstaltungen.
- Samstag, 11. September in Berlin
- Informations- & Kulturausschuss. Dabei sind Schriftsteller, Denker, Literaten, Journalisten und Medienleute. Es findet eine Planungssitzung statt, auf der die Dokumentation und die Themenfelder festgelegt werden, die dem Kongress vorgetragen werden. Er plant auch die Pressebekanntgaben zum Kongress und koordiniert die Arbeit der anwesenden Medien.
- Sonntag, 12. September in Berlin
Finanzausschuss: Dabei sind Vertreter der beitragenden Institutionen, Organisationen und Vereinen. Er sammelt Beiträge ein und erstellt einen Ausgabenplan.
Sonnabend, 28. August in Berlin.
7. Die Arbeitssitzungen des Kongresses |
Der Kongress legt besonderen Wert auf Arbeitssitzungen. Sie werden vor Beginn des Kongresses eingerichtet, sind offen für die Teilnehmer während des Kongresses und tagen nach dem Kongress weiter. Diese Sitzungen sind als Offene Sonderausschüsse konzipiert und sollen weiter bestehen als Ständige Ausschüsse:
- Ausschuss der Selbstkritik
- Ausschuss zur Unterstützung des Widerstands
- Politischer Ausschuss
- Ausschuss zum Verstoß gegen Zionismus und Globalisierung
- Ausschuss zum Urteil über Kriegsverbrecher
- Ausschuss für Information und Kultur
- Ausschuss für Menschenrechte, Festgenommene und Gefangene
- Ausschuss für Flüchtlinge und Ausgestoßene
- Ausschuss für auswärtige Beziehungen
- Ausschuss für die Annäherung an Ideologien und Ideen
- Wirtschaftsausschuss
- Jugend- und Studentenausschuss
- Ausschuss für weibliche Kreise
- Ausschuss für Dokumentation, Statistik und Datenbank
- Ausschuss für Verfassungs- und Justizangelegenheiten
Jeder arabische, muslimische und europäische Bürger kann teilnehmen und die Sitzungen und Veranstaltungen des Kongresses besuchen, wenn er sich verpflichtet, die folgenden Prinzipien einzuhalten:
- Nichtanerkennung jeglicher Okkupation oder Verletzung des Landes in Palästina, dem Irak, Syrien, dem Libanon oder irgend eines anderen Territoriums in der gesamten arabischen Welt.
- Verweigerung jeglicher Kollaboration oder Kooperation mit den amerikanisch-britisch-zionistischen Kräften der Besatzung und Verletzung und ihren entsprechenden militärischen, politischen und institutionellen Organisationen und Einrichtungen.
- Die irakische Widerstandsbewegung ist der wahre Vertreter des irakischen Volkes. Sie hat die Legitimität, sich aller legitimen Mittel zu bedienen, um gegen die erobernden und besetzenden amerikanischen Streitkräfte und ihre Alliierten und ihren kriecherisch kollaborierenden ‚Regierungsrat’ vorzugehen, der nicht den Willen des irakischen Volkes repräsentiert.
- Der palästinensische und irakische Widerstand sowie auch die gegen die Besetzung opponierenden Kräfte erfüllen nur ihre legitime, heilige und grundsätzliche Pflicht.
- Der Teilnehmer muss mindestens an einer der Arbeitsausschüsse teilnehmen.
- Ablehnung einer Unterscheidung auf Grund eines religiösen Bekenntnisses; Ablehnung der Infiltration politischer oder ideologischer Linien, die das Diktat ausländischer Hegemonialinteressen einführen wollen unter dem Vorwand von Frieden, Zusammenleben, demokratischer Reformen und ausländischer Kultur.
- Ablehnung der Trennung zwischen der Widerstandsbewegung in Palästina und dem Irak oder jeglichem anderen arabischen Land. Unser Land ist eins, unsere Besatzer sind eins, und unser Widerstand ist eins.
- Totale Unterstützung für die Einheit der arabischen und islamischen Vereinigungen und Institutionen in Europa. Dieses Ziel hat Vorrang vor allen anderen Interessen.
Teilnahmegebühren:
a. Arabische und islamische Länder: |
75 EUR |
b. Europäische Länder: |
50 EUR |
c. Deutschland: |
15 EUR |
d. Andere Länder: |
25 EUR |
Alle Gebühren sind im Voraus zu entrichten auf das Sonderkonto des Kongresses ab dem 1. September 2004.
Zur allgemeinen Diskussion stehen die folgenden Themenbereiche:
- patriotische und nationale Angelegenheiten
- Einwanderungsangelegenheiten und die so genannten Anti-Terror-Gesetze
- Rolle der internationalen und humanen Institutionen und Organisationen zur … Unterstützung des pakistanischen und irakischen Volks.
Darüber hinaus gibt es Sondersitzungen für Experten und Fachleute zu folgenden Themen:
- Historisches Gedächtnis und der Kern des Kampfes gegen Landbesetzung und Rechtsverletzung.
- Rolle von Information und den Medien zur Unterstützung des Widerstands und in der Opposition gegen die Propaganda der Globalisierung und bei der Feststellung des wahren Terrors.
- Zionistische Repressionen, die Konturen des Antisemitismus und die wahren Opfer.
- Zur Eröffnung des Kongresses gibt es einen Empfang, auf dem alle Teilnehmer des Kongresses willkommen geheißen werden. Wir wollen einige hochrangige internationale Gäste vorstellen und planen folkloristische Vorführungen.
- Der Teilnehmerempfang bei den Sitzungen und Ausschüssen beginnt zu den entsprechenden Sitzungszeiten, vor und während des Kongresses.
- Wir verhandeln mit einigen Hotels über gute und herabgesetzte Unterkünfte für die Teilnehmer. Darüber hinaus können wir einige Teilnehmer privat bei Familien der arabischen und islamischen Gemeinde unterbringen, sollte das erwünscht sein. Wenn ja, ist das Organisationskomitee bis zum 20. September 2004 zu unterrichten.
- Über unsere Homepage www.anamogawem.org. informieren wir über herabgesetzte Flugpreise.
- Teilnehmer, die nicht aus Deutschland kommen, zahlen weder Eintritt noch Teilnahmegebühren.
- Weitere Vorschläge sind bis zum 10. September 04 willkommen.
- Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für ein Einreisevisum, falls erforderlich. Das Organisationskomitee leistet auf Anforderung soweit wie möglich Hilfestellung dabei. Ein Visum sollte vor dem 15. September 2004 ausgestellt sein.
Elektronische Mail ist an den Ersten Koordinator zu richten:
Kämpfer, |
Bruder |
M. |
M. |
@l. |
.com |
Koordinator für Kommunikations & Public Relations Ausschuss:
… D.
Koordinator für Finanzausschuss:
Bruder … K.
Vorbereitungsbüros:
…
Email Kontaktadressen:
…
Ab dem 1. September 2004 erscheint ein Informationsbulletin für die teilnehmenden Organisationen und Institutionen.
Der Kongress ist ein Ergebnis der gemeinsamen arabisch-islamischen Kampfmühen; er ist das Eigentum unserer Eltern und Menschen. Dein Beitrag, deine Unterstützung und nicht zuletzt dein finanzieller Beitrag zur Deckung der hohen Kongresskosten sind Ausdruck deines Engagements für das Recht auf Kampf und Fortschritt. Siehe obige Anschriften wegen finanzieller Beiträge.
Erstellt von dem Allgemeinen Vorbereitungsausschuss des Widerstandskongresses in Berlin.
Das ist das Engagement des treuen, kämpfenden Volks.
Unser Widerstand und Intifada geht weiter gegen alle Arten von Unterdrückung, Ungerechtigkeit und Aggression. Lasst uns eine einheitliche Richtung aufbauen und einen einheitlichen Blick voll treuem Heldentum, der von der richtigen Idee getragen wird, um einer würdevollen Nation ein Leben in Würde und Wohlstand zu ermöglichen, die stolz ist auf ihre loyalen Söhne und Töchter und Märtyrer, die von Wert sind, der gegenwärtigen Generation und der noch ungeborenen nächsten Generation ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Wenn du zu den Menschen gehörst, die sich in den Widerstand und die Intifada verliebt haben, wenn du dich intensiv an den Diskussionen und Aktivitäten der weltweiten Widerstandsbewegung gegen das amerikanische und zionistische Nazitum beteiligen willst, wenn du die Neuigkeiten der Widerstandsbewegung in allen Teilen der Welt folgen willst, in allen Sprachen, für die Freiheit und Unabhängigkeit des palästinensischen und irakischen Volks und der anderen Völker, ihre Freiheit von Kolonialismus und von amerikanisch-zionistischer Sklaverei, dann beachte: das ist der geringste der Kämpfe.
Denke daran: Du bist verantwortlich vor Gott, vor der Nation und vor der Geschichte.”
Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts hat der Generalbundesanwalt beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten beantragt. Er erwartet hierdurch unter anderem Erkenntnisse darüber, ob allein der Beschuldigte M. … für die Internetveröffentlichung verantwortlich war oder ob auch die beiden anderen Beschuldigten daran beteiligt waren und für welche konkreten gewaltbereiten Organisationen die Beschuldigten Mitglieder oder Unterstützer werben wollten.
Der Ermittlungsrichter hat den Erlaß des beantragten Beschlusses abgelehnt, weil es „an dem für die beantragte Durchsuchungsanordnung erforderlichen Anfangsverdacht” fehle. Der hiergegen vom Generalbundesanwalt eingelegten Beschwerde hat er nicht abgeholfen.
Entscheidungsgründe
II.
Die zulässige Beschwerde (§ 304 Abs. 5 StP O) bleibt ohne Erfolg. Der Ermittlungsrichter hat den Erlaß der Durchsuchungsanordnung zutreffend abgelehnt, denn es besteht kein Verdacht im Sinne des § 102 StPO.
1. Das Vorliegen des für die Anordnung der Durchsuchung vorausgesetzten Tatverdachts hatte der Ermittlungsrichter eigenständig zu prüfen; denn bei dieser Untersuchungshandlung handelt es sich um einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen der von der Maßnahme Betroffenen, deren Gestattung grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist. Es versteht sich daher von selbst, daß dieser die gesetzlichen Voraussetzungen des Eingriffs ohne Bindung an die Beurteilung der Verdachtslage durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu prüfen hat (BVerfG NJW 2004, 3171; Wache in KK 5. Aufl. § 162 Rdn. 19). Die Beurteilung des Tatverdachts unterliegt demgemäß auch der Überprüfung durch den Senat in der Beschwerdeinstanz.
Soweit der Ermittlungsrichter den erforderlichen Verdacht mit „Anfangsverdacht” bezeichnet hat, steht dies in Übereinstimmung mit den Begriffsbestimmungen in der Kommentarliteratur (vgl. Schäfer in LR, 25. Aufl. § 102 Rdn. 5; inhaltlich auch Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 102 Rdn. 2 und Lemke in HK-StPO 3. Aufl. § 102 Rdn. 3). Die Verneinung dieses Verdachts im angefochtenen Beschluß sollte – entgegen der in der Beschwerdeschrift des Generalbundesanwalts geäußerten Besorgnis – erkennbar nicht dessen Berechtigung zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Zweifel ziehen.
2. Die Beschuldigten sind nicht im Sinne des § 102 StPO als Täter oder Teilnehmer einer Straftat nach § 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 StGB bzw. nach § 111 StGB verdächtig. Der Internetaufruf beinhaltet weder ein Werben für Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung noch eine öffentliche Aufforderung zur Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Dies steht ohne weitere Ermittlungen bereits jetzt fest, da sich das Vorliegen dieser Äußerungsdelikte allein aus dem Inhalt der Veröffentlichung ergeben könnte.
Im Hinblick auf § 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 StGB erscheint bereits zweifelhaft, ob der Aufruf in einzelnen Passagen oder nach seiner Gesamtaussage dahin verstanden werden kann, der Leser solle terroristische Bewegungen im Nahen Osten unterstützen bzw. sich als Mitglied an ihnen beteiligen, oder ob er sich in der Aufforderung zur Teilnahme an dem geplanten Kongreß, verbunden mit einer nicht mehr von § 129 a Abs. 5 Satz 2 StGB erfaßten Sympathiewerbung, erschöpft. Dies bedarf indessen keiner abschließenden Beurteilung. Jedenfalls fehlt es – wie der Ermittlungsrichter zutreffend dargelegt hat – an dem erforderlichen Bezug zu einer konkreten – oder zumindest anhand der Umstände konkretisierbaren – terroristischen Vereinigung. Der Aufruf läßt in keiner Weise erkennen, welcher Organisation der Angesprochene gegebenenfalls beitreten oder Unterstützung leisten soll. Ein solcher konkreter Organisationsbezug ist indes materiellrechtliche Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB; nur wenn er gegeben ist, kann im übrigen geprüft werden, ob die durch die Werbung unterstützte Organisation die Voraussetzungen des § 129 a StGB erfüllt und ob im Falle einer ausländischen Vereinigung nach § 129 b Abs. 1 Satz 3 StGB die erforderliche Ermächtigung vorliegt oder (bei Entscheidungen über strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen, soweit dies erforderlich ist; vgl. einerseits Wache aaO; andererseits Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) zumindest zu erwarten ist. Entscheidend kommt hinzu, daß ansonsten der bereits weit im Vorfeld der möglichen Verletzung eines Individualrechtsguts eingreifende Tatbestand in einer unter dem Aspekt des Rechtsgüterschutzes nicht mehr zu legitimierenden Weise ausgedehnt würde.
Der erforderliche Organisationsbezug kann zwar – je nach den Umständen – auch dann gegeben sein, wenn die werbende Äußerung nicht nur eine Vereinigung benennt, sondern auf die Förderung von mehreren (bestimmten oder bestimmbaren) terroristischen Vereinigungen abzielt und dem Adressaten anheimstellt, welcher von ihnen er sich als Mitglied anschließt bzw. welche er unterstützt. Eine Werbung, die hinsichtlich der zu fördernden Organisation aber keinerlei Festlegungen enthält „irgendeine Vereinigung, die gegen die Unfreiheit in der Welt mit Bomben kämpft”) oder durch eine vage Beschreibung eine Vielzahl von terroristischen Vereinigungen als förderungswürdig anspricht, ohne deren Kreis durch weitere Empfehlungen oder Hinweise an den Adressaten einzuschränken, kann indes aus den genannten Gründen nicht genügen. Dementsprechend wäre hier ein Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung selbst dann zu verneinen, wenn der Aufruf dahin verstanden werden könnte, daß sich der Leser irgendeiner der zahlreichen, in den verschiedenen Ländern des Nahen Ostens aktiven militanten terroristischen Organisationen als Mitglied anschließen oder ihr Unterstützung leisten soll.
Aus denselben Gründen entfällt auch eine Strafbarkeit nach § 111 StGB (durch Aufforderung, sich an einer terroristischen Vereinigung als Mitglied zu beteiligen oder sie zu unterstützen).
3. Die beantragte Durchsuchungsanordnung darf daher nicht erlassen werden.
Unterschriften
Tolksdorf, Miebach, Becker
Fundstellen