Das Bundeskabinett hat das sog. Osterpaket von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck verabschiedet: Mit den Gesetzentwürfen soll der Ausbau erneuerbarer Energien massiv vorangetrieben werden. Vor allem die Ziele für Solarstrom wurden angehoben.
Das Osterpaket schaffe die Voraussetzungen für Energiesicherheit und -souveränität der Bundesrepublik, "zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird", erklärte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 6. April in Berlin. Kurz zuvor hatte das Kabinett die von dem Grünen-Politiker vorgelegten Gesetzentwürfe zum massiven Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet.
Das Paket wird nun im Bundestag beraten. In Kraft treten sollen die Novellen noch im Juli 2022. Ampel-Koalitionspartner FDP forderte vorher Nachbesserungen. Das Ziel sei nicht realistisch. "Die Ampel hat sich daher darauf verständigt, dass es bei der Beratung im Bundestag noch wesentliche Änderungen geben wird", sagte Fraktionschef Christian Dürr.
Bruttostromverbrauch: Anteil erneuerbarer Energie steigt
Die Pläne hätten angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine "doppelte Dringlichkeit", sagte Habeck. Die Klimakrise spitze sich zu und es zeige sich nun, wie wichtig es sei, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland will der Minister bis zum Jahr 2030 auf 80 % fast verdoppeln. 2021 lag die Quote bei 42 %, bis 2035 sollen es nahezu 100 % sein – die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien will er verdreifachen. Die Vorhaben hat Habeck bereits im Januar 2022 angekündigt: Sie sehen Änderungen an vielen Gesetzen und Verordnungen vor, unter anderem am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Vereinbart worden sind die Pläne im Koalitionsvertrag.
"Auskömmliche Förderung" für Solarstrom vom Dach
Für die Immobilienbranche sind insbesondere die angehobenen Ziele für Solarstrom interessant: Bis zum Jahr 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen auf 215 Gigawatt (GW) ansteigen – zuletzt waren es 59 GW. Dazu soll die jährliche Ausbaurate auf 22 GW wachsen. Im Koalitionsvertrag lag das Gesamtziel noch bei 200 GW. Der Ausbau soll hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt werden. Für Solaranlagen auf dem Boden sollen die Kriterien so geändert werden, dass mehr Flächen infrage kommen.
Die Vergütung für bestimmte Anlagen soll attraktiver werden. Das ist schon für dieses Jahr geplant. Vorgesehen ist "eine auskömmliche Förderung" für neue Fotovoltaik-Dachanlagen, die den Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen. Dachanlagen, die auf Eigenverbrauch setzen, werden weniger gefördert als Volleinspeiser. Außerdem soll die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und danach auf eine halbjährliche Degression umgestellt werden.
"Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich als wichtigen Baustein für mehr Fotovoltaik-Dachanlagen", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, die Vorhaben. Doch die Politik müsse noch einmal nachlegen und die Bedingungen für die eigene Verwendung des Stroms von Dachanlagen im Bereich von Mehrfamilienhäuser und Quartiere drastisch vereinfachen. "Nur so können tragbare Geschäftsmodelle entstehen und ein Anreiz gesetzt werden, die Anlagen langfristig zu betreiben."
EEG-Umlage wird aus dem Bundeshaushalt finanziert
Wie schon im März bekannt wurde, sollen Verbraucher und Unternehmen ab Juli 2022 keine EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom mehr zahlen. Die wird dann aus dem Bundeshaushalt beglichen. Die Stromanbieter sollen verpflichtet werden, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.
Die Wohnungswirtschaft begrüßte die Entscheidung, die Finanzierung der EEG-Umlage weg von den Verbrauchern hin in den Energie- und Klimafonds zu überführen. "Das ist richtig, da Haushalte in Deutschland dringend entlastet werden müssen", sagte Gedaschko. Die FDP zeigte sich auch hier skeptisch. Dürr übte Kritik daran, dass die Pläne eine Möglichkeit zur späteren Wiedereinführung vorsähen.
Energieversorger, die Verträge mit Haushaltskunden beenden wollen, sollen die Verbraucher und die Bundesnetzagentur künftig mindestens 3 Monate im Voraus darüber informieren. Die Aufsicht der Agentur soll außerdem gestärkt und die Strompreise transparenter werden.