Tenor
Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, der Antragstellerin
Auskunft über folgende Frage zu erteilen:
- Stimmt es, dass 200 Mitarbeiter mehr verdienen als der Vorstandsvorsitzende der deutschen Bank, Herr Dr. J. A.?
- Welche Vergütung erhalten die Mitglieder des „Group Executive Committee” insgesamt und wie setzt sich diese Vergütung zusammen?
Wie hoch ist der Aktienbesitz der Mitglieder des Group Executive Committee Es wird festgestellt, dass sich der Auskunftsantrag zur Frage der Rückstellungen der Prozessrisiken K. erledigt ist.
Die weitergehenden Anträge auf Auskunftserteilung werden zurückgewiesen
Von den gerichtlichen Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils die Hälfte zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf EUR 10.000,– festgesetzt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Die Antragstellerin ist Inhaberin von Aktien der Antragsgegnerin.
Am 2.6.2004 hielt die Antragsgegnerin ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Wegen der Tagesordnung dieser Hauptversammlung wird auf die zu den Akten gereichte Kopie(Blatt 71 ff d. Akten) verwiesen. Die Antragstellerin zu 1.) lies sich in dieser Hauptversammlung durch Rechtsanwalt E. verteten.
In Verlauf dieser Hauptversammlung stellten Aktionäre Fragen an die Verwaltung der Antragsgegnerin, und anderem auch die Antragstellerin vertreten durch Rechtsanwalt E. – als 22. der Rednerliste – wobei sich dieser die Fragen aller Vorredner zu Eigen machte. Der Umfang der von der Antragstellerin hier geltend gemachten Fragen ist zwischen den Parteien im Streit.
Über den Ablauf der streitgegenständlichen Hauptversammlung erstellte der Notar Dr. von S. zu Ur.-Nr. 91/04 ein notarielles Protokoll. Ausweislich dieses notariellen Protokolls (dort Bl. 11, Bl. 50 d.A.) bat die Antragstellerin durch ihren Vertreter um Protokollierung der nachfolgenden Fragen als nicht beantwortet:
„Wie werden variable Vergütungen im Einzelabschluss bilanziell behandelt?Welche Mitarbeiter der D. B.-Gruppe verdienen mehr als die Mitglieder des Vorstandes? Welchen Aktienbesitz, Aktienoptionen etc. haben die Mitglieder des Group Executive Committee? Welche Rückstellungen gibt es für die Prozessrisiken K. und M.?„
Zur Beantwortung der Aktionärsfragen hatte die Antragsgegnerin ein so genanntes „back door office ” eingerichtet, in denen die Aktionärsfragen festgehalten und aus dem entsprechende Antwortvorschläge dem Vorstand unterbreitet wurden und die dieser dann zur Beantwortung der Aktionärsfragen benutzte.
Wegen des Inhalts dieser Antwortvorschläge insbesondere auf die Fragen der hiesigen Antragstellerin wird auf die zu den Akten gereichten Kopien dieser Vorschläge (Blatt 142 bis 156, 198-205 d. Akten) Bezug genommen.
Mit dem am 16.6.2004 bei Gericht eingegangenen Antrag hat die Antragsteller ihren Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht zunächst beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, folgende Fragen zu beantworten:
(1) Group Executive Committee
a) Stimmt es, dass 200 Mitarbeiter mehr verdienen als der Vorstandsvorsitzende der D. B. AG, Herr Dr. J. A., und wer sind diese Mitarbeiter?
b) Wie viele Mitarbeiter erhalten tatsächlich eine höhere Vergütung als der Vorstandsvorsitzende der D. B. AG
c) Nach welchen Grundsätzen und nach welcher Struktur erhält diese zweite Führungsebene ihre Vergütung? Wie hoch ist dabei das Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung? Welche Vergütung erhalten die Mitglieder des „Group Executive Committee” insgesamt und unter Aufschlüsselung nach den einzelnen Mitgliedern und wie setzt sich diese Vergütung zusammen?
d) Wie ist die variable Vergütung in der Bilanz berücksichtigt?
e) Wie viele Aktien werden an die Mitarbeiter ausgeschüttet und wer sind die Empfänger?
f) Wie hoch ist der Aktienbesitz der Mitglieder des Group Executive Committee?
g) Wie verteilen sich die Empfänger auf die einzelnen Bereiche der D. B. AG?
h) Wie viele Aktien würden vom Management gehalten, wenn alle Aktienoptionen ausgeübt werden? i) Wie hoch ist der Anteil des von den Managern gehaltenen Kapitals nach Ausübung aller Optionen?
j) Wie hoch ist der Aufwand der Bank bei Ausübung aller Optionen?
k) Wie sieht die finanzielle Belastung der Bank durch dieses Programm einer variablen Vergütung für Mitarbeiter der Bank in den kommenden Jahren aus?
l) Wie hoch waren die Basispreise der von der Bank erworbenen eigenen Aktien?
m) Wie hoch ist die Anzahl der sogenannten „Restricted Stocks”?
n) Wie werden die variablen Vergütungen in Form von Aktienoptionen, Aktien und Restricted Stocks bilanziell behandelt, und zwar sowohl im Konzernabschluss als auch im Einzelabschluss?
(2) Bildung von Rückstellungen
a) Sind Rückstellungen für die Kosten der Klagen von Herrn Dr. K. gegen die D. B. AG und für möglicherweise Herrn Dr. K. zustehende Schadensersatzansprüche gebildet; wenn ja, wie hoch sind die Rückstellungen?
b) Wurden Rückstellungen für die Kosten der Verteidigung von Herrn Dr. J. A. in dem...