Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 18.250,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.6.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe von 25 Zertifikaten "Lehman Bros Treasury Co. B.V. Expr.N 06.01.14 Basket", Fälligkeit: 06.1.2014, WKN: AOSUA9 / ISIN: DE000AOSUA99 und Übertragung der Ansprüche gegen die Emittentin und Garantin aus den Insolvenzverfahren.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen Verletzungen der sich aus einem Beratungsvertrag ergebenden Aufklärungspflichten in Anspruch in Zusammenhang mit dem Erwerb von 25 St. eines Lehman-Zertifikates.
Der Kläger, der BWL studiert hat, wurde im Jahr 2005 Kunde der Beklagten; dort wurde er durch den Zeugen H. betreut. Dieser hatte den Kläger bereits zuvor beraten, als er - der Zeuge - noch für HSBC Trinkaus tätig war. welchen er bereits seit längerem kannte. Im Rahmen der Ausfüllung des WpHG- Bogens am 20.11.2005 gab der Kläger an, dass er angestellt tätig sei und seit mehr als 5 Jahren Geschäfte mit den Anlageformen Renten, Aktien und Investmentfonds tätige. Bei der Frage nach der künftig verfolgten Anlagestrategie wurde "spekulativ" angekreuzt, als Ziel wurde "Vermögensmehrung" angegeben.
In der Folge erwarb der durch den Zeugen H. beratene Kläger mehrfach Zertifikate. Unter anderen kaufte er ein Zertifikat der Commerzbank mit der WKN CZ3396.
Am 9.7.2008 rief der Zeuge H. rief den Kläger an. Anlass des Gespräches war die Empfehlung der Beklagten, das Commerzbank - Zertifikat CZ3396 zu verkaufen und für den Erlös Anteile des Lehman-Papiers mit der WKN AOSUA9 (bzw. das identische Aufstockungsprodukt mit der WKN AOWHEF) zu erwerben. Am Ende dieses Gespräches, dessen Inhalt zwischen den Parteien weitgehend streitig ist, ersteilte der Kläger der Beklagten den Auftrag zu dem von dieser vorgeschlagenen "Tausch" der Zertifikate.
Die Basiswerte des dem Commerzbank-Papier mit der WKN CZ3396 sehr ähnlichen Lehman-Zertifikates, welches der Kläger für insgesamt EUR 18.250,-- erwarb, waren der EuroStoxx50 und der Nikkei225. Die Barriere zum Endfälligkeitszeitpunkt - bei deren Unterschreiten die Rückzahlung analog der Wertentwicklung des schwächsten Index erfolgen sollte - lag bei 70% des jeweiligen Ausgangsniveaus. Regulär sollte das Zertifikat bis Januar 2014 laufen; es bestand die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung für den Fall, dass beide Indizes an einem der Beobachtungstage mindestens bei 90% ihres Ausgangsniveaus notierten.
Emittentin beider Zertifikate war die Lehman Brothers Treasury Co. B.V., eine niederländische Gesellschaft, die zum Konzern der Lehman Brothers Holdings Inc. gehört. Letztere war die Garantin der Emission.
Über Lehman Brothers hatte es vor dem Erwerb der Papiere mehrfach kritische Presseberichte gegeben (vgl Anlagenkonvolut K 13). So berichteten:
die FAZ am 18.3.2008 unter der Überschrift "Flucht aus den Bankaktien" u.a.: "Gerüchte über Liquiditätsnöte der Investmentbank Lehman heizen die Krisenstimmung an Bankaktien erleiden drastische Verluste(...). Gleichwohl sackte der Kurs der Lehman-Aktie zeitweise um 40% ab, zum Börsenschluss lag er bei minus 19% (...). Analysten malen ein düsteres Bild wegen der schwierigen Lage sowohl an den Kredit- als auch an den Aktienmärkten. Starke Ergebnisse erwarten Analysten nur in bestimmten Bereichen des Handelsgeschäftes, etwa bei Rohstoffen. Roger Freeman, Analyst bei Lehman Brothers, glaubt, dass der Druck auf die Investmentbanken noch mehrere Quartale anhalten wird."
die Börsenzeitung am 28.3.2008 unter der Überschrift: "Finanzwerte stehen in der Gunst der Aktienanleger" u.a. "Erneut in die Schlagzeilen geriet indes die US-Investmentbank Lehman Brothers. Am Markt kursierten Spekulationen, dass das US-Institut in ernsthaften Schwierigkeiten sein soll. Daraufhin weiteten sich die Spreads der Credit Default Swaps auf Lehman aus. Lehman wies die Spekulationen indes zurück. Gerüchte über Liquiditätsengpässe hatte es bei der Bank schon einmal vor kurzer Zeit gegeben."
die Börsen-Zeitung am 29.3.2008 unter der Überschrift: "Schlechte Konjunkturdaten drücken auf die Stimmung der Anleger - Wenig zuversichtlicher Ausblick auf das zweite Quartal - Gerüchte um Lehman Brothers" u.a.: "(...) Die Investmentbank Lehman befand sich wie schon vergangene Woche auf Achterbahnfahrt. Es wird weiterhin über drohende Rückzüge von Kunden und Geschäftspartnern spekuliert, die Lehman ähnlich wie Bear Stearns zu Fall bringen könnten. Wiederholte Dementis der Geschäftsleitung brachten die Gerüchte nicht zum Verstummen. (...)"
die Börsen-Zeitung am 11.4.2008 unter der Überschrift: "Lehman verschreckt Anleger / Liquidation von Fonds - Bank wehrt sich gegen Zweifel an Stabilität":
"Die viertgrößte US-Investmentbank Lehman Brothers bleibt im Gerede. Die Nach...