Entscheidungsstichwort (Thema)
Staatshaftung
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht im Wege der Teilklage unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung Ersatz des Schadens geltend, der ihr durch den sogenannten FlowTex-Betrug entstanden ist.
Die Klägerin
Die Klägerin firmierte bis zum Jahr 2000 als FlowTex Service Gesellschaft für Horizontalbohrsysteme GmbH Hilden, sodann als BSL Bohrservice und Leitungsbau GmbH, bevor sie ihre jetzige Firma annahm. Sie ist eine Tochter der inzwischen in Insolvenz geratenen FlowTex Leitungsbau Zwickau GmbH. Deren Gesellschaftsanteile gehörten zu 30 % ihrem Geschäftsführer Dr. Neduloha, zu 70 % Herrn Potenberg-Christofferson, der die Gesellschaftsanteile treuhänderisch für Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser hielt.
Das Bechtel – Projekt
Die Klägerin schloss mit der von Schmider und Dr. Kleiser beherrschten FlowTex Technologie- GmbH & Co. KGam 18.5.1999/21.5.1999 einen Werkvertrag, mit dem die Klägerin als Subunternehmerin der FTT mit Leistungen aus einem Vertrag mit dem Großkonzern Bechtel Ltd. beauftragt wurde.
Ziffer 5.5 dieses Vertrages lautet:
”FlowTex hat sich bestmöglich um die Bezahlung der untervertraglichen Leistungen zu bemühen. Nichtsdestotrotz ist FlowTex in diesem Zusammenhang nur zur Zahlung verpflichtet, so weit sie die entsprechenden Zahlungen von Bechtel erhält…”
Nach der Verhaftung von Schmider und Dr. Kleiser machte die Klägerin einen offenen Forderungsbestand gegenüber der FTT aus dem Projekt Bechtel in Höhe von 2.420.727,23 DM (= 1.237.698,18 EUR) geltend (Anl. K2). Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FTT wurde diese Forderung angemeldet, vom Insolvenzverwalter jedoch ohne Begründung bestritten.
Die Betriebsprüfungen
In der Zeit vom 27. September 1995 bis 29. Dezember 1997 wurde eine Betriebsprüfung bei den Gesellschaften und Personen der Schmider/Kleiser-Gruppe durchgeführt. Sie begann mit der Prüfung der FTT und der FlowTex Servicegesellschaft für Horizontale Systeme GmbH und KG am 27. September 1995 und endete mit der Erstellung des Betriebsprüfungsberichts der FTT vom 29. Dezember 1997.
Die Prüfung der KSK begann am 22. April 1996 und wurde mit Prüfungsbericht vom 10. Juli 1997 abgeschlossen.
Betriebsprüfungszeiträume waren für FTT und KSK sowie bezüglich der natürlichen Personen Manfred Schmider, Dr. Kleiser, Angelika Neumann die Veranlagungszeiträume 1990/91 bis 1993. Der Prüfungszeitraum für PowerDrill und Matthias Schmider erstreckte sich bis 1994.
Alle genannten Gesellschaften wurden durch Steueramtsrat Manfred Seyfried, einen Beamten der Steuerfahndung beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach geprüft, der seit 15. Januar 1996 an den Betriebsprüfungen teilnahm. Ferner war Herr Gartner als Prüfer beteiligt. Die Matthias-Schmider-Gesellschaften und Matthias Schmider selbst wurde von dem Betriebsprüfer Hörth beim Finanzamt Rastatt geprüft
* Selbstanzeige von Angelika Neumann
Am 5. Februar 1996 – vor Beginn einer ab 22.04.1996 angesetzten Betriebsprüfung der KSK – erstattete Angelika Neumann (auch für Manfred Schmider, Dr. Kleiser und Rechtsanwalt Schmalfuß) Selbstanzeige bei dem Finanzamt Weimar und bezichtigte sich der Steuerhinterziehung.
Frau Neumann gab an, 1991 bis 1993 61,5 Mio. DM aus der KSK herausgezogen und auf ein Konto von Rechtsanwalt Schmalfuß in Pforzheim transferiert zu haben. Schmalfuß habe dann die Gelder abgehoben und ihr wieder bar ausgehändigt. Angelika Neumann gab in der Selbstanzeige an, die Anteile der KSK treuhänderisch für Manfred Schmider und Dr. Kleiser zu halten.
Das Finanzamt Erfurt leitete daraufhin Strafverfahren gegen die genannten Personen ein, die zunächst gem. § 386 IV 2 AO von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mühlhausen übernommen und am 13.05.1996 an die Staatsanwaltschaft Mannheim abgegeben wurden. Die Selbstanzeige wurde am 8. Februar 1996 telefonisch vom Finanzamt Erfurt der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Stadt mitgeteilt. An demselben Tag übergab Rechtsanwalt Kullen, einer der Berater von Manfred Schmider, die Selbstanzeige schriftlich der Betriebsprüfungsstelle.
Am 12. Februar 1996 hielt Seyfried in einem Aktenvermerk über ein Gespräch mit Manfred Schmider folgendes fest:
„M.S. verneinte das Bestehen eines Treuhandvertrages… M.S. möchte jedoch in keinem Fall mit der Hinterziehung und einer möglichen Eröffnung eines Strafverfahrens etwas zu tun haben. Verweis → derzeitige staatsanwaltschaftliche Ermittlungen →Beteiligung Baden-Airport…”
Mit Schreiben der KSK vom 05.06.1996 stellten A. Neumann, Schmider und Dr. Kleiser das Bestehen eines Treuhandverhältnisses, das für die steuerliche Zuordnung der verdeckten Gewinnausschüttungen erheblich war, in Abrede.
Nach (Wieder-)Abgabe des Ermittlungsverfahrens gegen A. Neumann an die Steuerfahndung Erfurt wurden Durchsuchungsmaßnahmen d...